Unfall...
Guten morgen,
gestern hatte ich einen Unfall mitm TT und wegen den besonderen Umständen würd ich gerne Eure Meinung dazu hören, und zwar ist es wie folgt passiert:
Gestern morgen wollte ich wie üblich zur Arbeit fahren, an eine T-Kreuzung wo auch ein Stoppschild ist hab ich ganz normal angehalten um zu schauen ob die Strasse wo ich links abbiegen wollte auch frei ist, ein Sprinter kam von Links und wollte rechts abbiegen also da wo ich her kam, dieser hat es auch getan und da hinter war ein kleiner Lieferwagen unterwegs der ca. 30m hinterm Sprinter lang fuhr!!
Da von rechts keiner kam und der kleiner Lieferwagen relativ weit von der Kreuzung war bin ich links abgewogen und plötzlich fuhr ein Auto wie vom Himmel gefallen der gerade aus fahren wollte mit überhöhter Geschwindigkeit auf mich zu sodass ich nur auf den Crash gewartet habe. Das Auto hat mich auf der linken Seite auf Höhe des Hinterades mit gefühlte 40kmh voll erwischt sodass sich mein Auto um 180° gedreht hat.
Der kleiner Lieferwagen (Zeuge des Unfalls) hat netterweise angehalten und mir seine Tel.Nr. zugesteckt, daraufhin hab ich Ihn angerufen und da sagt er zu mir dass das Auto (mein Unfallgegner) Ihm die ganze Zeit davor gedrängt hat inkl. Lichthupe und alles und dass er kurz vor der Kreuzung Ihn mit ca. 80-90 kmh überholt hat (30er Zone) sodass sein Auto vom meinem Blickfeld verdeckt war und ich Ihn auf keinen Fall sehen konnte.
Der Zeuge hat sich bereits erklärt seine Aussage schriftlich zu bestätigen und meine Vermutung zu bekräftigen.
Die Polizei meinte dass die Geschwindigkeit in solchen Fällen unerheblich sei, weil ich auf die Vorfahrt achten müsste usw. Ich bin also auf Sicht der Polizei Schuld an dem Unfall.
Zum TT, die Hinterachse hats wahrscheinlich schwer erwischt das Rad war total krum, ausserdem ist der Bereich links vom Rad also rechts von der Tür stark beschädigt.
Was meint Ihr wie ich am Besten vorgehen soll bzw. wie ich mich am Besten verhalten soll?! es kann doch nicht sein dass ich auf sowas sitzen bleiben muss...
Ich hoffe Ihr könnt mir etwas helfen, denn ist es eine Unverschämtheit!!! der Unfallgegner sagte auch noch zu mir ob ich es eilig hätte?!!!
ich war gestern den ganzen Tag auf 180...
Vielen Dank im Voraus für Eure Anregungen...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von dude250_0
Guten morgen,gestern hatte ich einen Unfall mitm TT und wegen den besonderen Umständen würd ich gerne Eure Meinung dazu hören, und zwar ist es wie folgt passiert:
Gestern morgen wollte ich wie üblich zur Arbeit fahren, an eine T-Kreuzung wo auch ein Stoppschild ist hab ich ganz normal angehalten um zu schauen ob die Strasse wo ich links abbiegen wollte auch frei ist, ein Sprinter kam von Links und wollte rechts abbiegen also da wo ich her kam, dieser hat es auch getan und da hinter war ein kleiner Lieferwagen unterwegs der ca. 30m hinterm Sprinter lang fuhr!!
Da von rechts keiner kam und der kleiner Lieferwagen relativ weit von der Kreuzung war bin ich links abgewogen und plötzlich fuhr ein Auto wie vom Himmel gefallen der gerade aus fahren wollte mit überhöhter Geschwindigkeit auf mich zu sodass ich nur auf den Crash gewartet habe. Das Auto hat mich auf der linken Seite auf Höhe des Hinterades mit gefühlte 40kmh voll erwischt sodass sich mein Auto um 180° gedreht hat.
Der kleiner Lieferwagen (Zeuge des Unfalls) hat netterweise angehalten und mir seine Tel.Nr. zugesteckt, daraufhin hab ich Ihn angerufen und da sagt er zu mir dass das Auto (mein Unfallgegner) Ihm die ganze Zeit davor gedrängt hat inkl. Lichthupe und alles und dass er kurz vor der Kreuzung Ihn mit ca. 80-90 kmh überholt hat (30er Zone) sodass sein Auto vom meinem Blickfeld verdeckt war und ich Ihn auf keinen Fall sehen konnte.
Der Zeuge hat sich bereits erklärt seine Aussage schriftlich zu bestätigen und meine Vermutung zu bekräftigen.
Die Polizei meinte dass die Geschwindigkeit in solchen Fällen unerheblich sei, weil ich auf die Vorfahrt achten müsste usw. Ich bin also auf Sicht der Polizei Schuld an dem Unfall.Zum TT, die Hinterachse hats wahrscheinlich schwer erwischt das Rad war total krum, ausserdem ist der Bereich links vom Rad also rechts von der Tür stark beschädigt.
Was meint Ihr wie ich am Besten vorgehen soll bzw. wie ich mich am Besten verhalten soll?! es kann doch nicht sein dass ich auf sowas sitzen bleiben muss...
Ich hoffe Ihr könnt mir etwas helfen, denn ist es eine Unverschämtheit!!! der Unfallgegner sagte auch noch zu mir ob ich es eilig hätte?!!!
ich war gestern den ganzen Tag auf 180...
Vielen Dank im Voraus für Eure Anregungen...
Rechtsanwalt konsultieren, alles andere ist Spekulation.......
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von xCarpeDiemx
...das wird auf ein klassisches mitverschulden zurück gehen.
der unfallgegner hat sich fahrlässig, wenn net sogar nötigend (durch lichthupe, dicht auffahren? etc.) verhalten. natürlich kommt es dann auf die beweise an, aaaber ein gutachter wird erkennen können, ob der schaden mit 30, oda mit 50 kmh entstanden ist und das macht doch einen unterschied, da die geschwindigkeuitsbegrenzungen an solchen stellen meistens einen sinn haben 😉von daher denke ich wird es so ausgehen, dass du wohl oder übel die hälfte, wenn net etwas mehr als die hälfte übernehmen musst, weil immernoch der fakt der vorfahrt im raum steht 🙁(
sehe ich genauso. wenn du nicht sicher sagen kannst, ob jmd hinter dem transporter ist oder nicht musst du eben so lange warten bis der abgebogen/vorbei gefahren ist und du freie sicht hast. es hätte ja auch ein motorrad sein können, das hättest du erst recht nicht gesehen. ob er zu schnell war oder nicht...naja, eventuell eine kleine mitschuld, aber nicht mehr. wieso auch ? er ist zwar zu schnell gefahren und hat den anderen genötigt, aber das warst ja nicht du, also kannst du dich darüber auch nicht beschweren. du hast eben mit deinem vorfahrtsfehler den unfall herbei geführt...er wurde lediglich durch den "raser" verstärkt.
Zitat:
Original geschrieben von dude250_0
und plötzlich fuhr ein Auto wie vom Himmel gefallen
ein auto fällt nicht plötzlich vom himmel!
wenn du das genauso der polizei zur aussage gegeben hast, wird dir das so ausgelegt (vom gegnerischen anwalt), das du erst nach links geguckt hast "aha, lieferwagen is noch weit weg" (!!!lt. deiner angabe ca. 30m hinter dem sprinter!!!) dann nach rechts "aha, da is frei" und dann OHNE dich nochmal nach links zu versichern einfach in die kreuzung eingefahren bist......damit hast du dich selbst in die pfanne gehauen!
was der "überholer" vorher gemacht hat, tut nichts zur sache!
es kommt einzigst und alleine darauf an, was sich zwischen euch zwei abgepielt hat....und das du dem ganzen dann auch noch mit deiner behauptung "mit überhöhter Geschwindigkeit auf mich zu sodass ich nur auf den Crash gewartet habe." auch noch die krone aufgesetzt hast, wirst du dich mit der frage "wenn sie das fz gesehen haben und sogar seine geschwindigkeit einschätzen konnten, warum sind sie trotzdem in die kreuzung eingefahren" konfrontiert sehen müssen!
egal wie du es drehst und wendest, die hauptschuld wird bei dir liegen! und du solltest einen anwalt aufsuchen.....
Zitat:
Original geschrieben von Audiot_8P
er nicht aber der Gutachter..............Zitat:
Original geschrieben von afis
So leid es mir für dich und dein TT tut, aber hier ein paar Fakten:
1) Du wirst deinem Unfallgegner niemals nachweisen können, dass er zu schnell war.
Meinst du, der kann zaubern???
Wie soll der Gutachter dem Unfallgegner das nachweisen? Dein Unfallgegner wird ja nicht mi 150 oder 200 gefahren sein. Wenn er zu schnell war, dann ein paar kmh, vielleicht 20, vielleicht auch 30, da einer abgebogen ist, war er vieleicht auch gar nicht zu schnell, weil er abbremsen musste.
Und dann wird er vermutlich auch nicht ungebremst in den Threaderöffner hineingefahren sein. Im Zweifel kan er dann immer noch sagen, er hätte ihn zu spät gesehen wg. dem abbiegenden und hat zwar noch gebremst, aber zu spät.
Tja...schön, wenn ihr was für die Wirtschaft tun wollt, weil ihr euch Fehler nicht eingestehen könnt, aber ein Gutachter in einem solchen Fall ist doch recht überflüssig.
Im Übrigen: wenn man nicht genau in die Kreuzung einsehen kann, muss man sich langsam vortasten bevor man einfach rausfährt! Also egal ob Gutachter, RA oder sosntwas, der Threaderöffner wird die Schuld am Unfall tragen, wenn sich der Unfall so zugetan hat, wie er hier geschildert wurde!
Zitat:
Original geschrieben von afis
Meinst du, der kann zaubern???Zitat:
Original geschrieben von Audiot_8P
er nicht aber der Gutachter..............
Wie soll der Gutachter dem Unfallgegner das nachweisen? Dein Unfallgegner wird ja nicht mi 150 oder 200 gefahren sein. Wenn er zu schnell war, dann ein paar kmh, vielleicht 20, vielleicht auch 30, da einer abgebogen ist, war er vieleicht auch gar nicht zu schnell, weil er abbremsen musste.
Und dann wird er vermutlich auch nicht ungebremst in den Threaderöffner hineingefahren sein. Im Zweifel kan er dann immer noch sagen, er hätte ihn zu spät gesehen wg. dem abbiegenden und hat zwar noch gebremst, aber zu spät.
Tja...schön, wenn ihr was für die Wirtschaft tun wollt, weil ihr euch Fehler nicht eingestehen könnt, aber ein Gutachter in einem solchen Fall ist doch recht überflüssig.
Im Übrigen: wenn man nicht genau in die Kreuzung einsehen kann, muss man sich langsam vortasten bevor man einfach rausfährt! Also egal ob Gutachter, RA oder sosntwas, der Threaderöffner wird die Schuld am Unfall tragen, wenn sich der Unfall so zugetan hat, wie er hier geschildert wurde!
glaubst du man kann einen TT um die eigene achse drehen wenn man 30 fährt, ausserdem kann das schadensbild auch ausschlaggebend sein, aber das führt zu weit dir das hier erklären zu wollen...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Audiot_8P
glaubst du man kann einen TT um die eigene achse drehen wenn man 30 fährt,
warum sollte man dies nicht können?!
wenn das auto genug gewicht hat, kann der den tt sogar mehrfach um die eigene achse drehen!
das der te sich dabei wohl anscheinend in einer fahrbewegung befand, die lenkung eingeschlagen war und das andere auto den te sehr weit hinten erwischt hat, begünstigt dies sogar noch.....
vielen Dank für Eure Tipps und Anregungen,
also ich werde auf jedenfall zum Anwalt mit der Geschichte und ich hoffe der kann mir helfen.
Ich weiss natürlich dass ich hätte warten sollen aber man kann auch nicht mit 90 durch die 30er Zone fahren, und anhand des Schadensbildes hoff ich dass ich etwas Recht bekomme und der Unfallgegner zu mindestens ein Teilschuld abkriegt...
Ich bin mal auf jeden Fall gespannt!!
Zitat:
Original geschrieben von dude250_0
aber man kann auch nicht mit 90 durch die 30er Zone fahren
woher willst du wissen das der 90 fuhr?!
wie ich dir bereits schonmal schrieb, solltest du dich mit solchen äußerungen lieber bedeckt halten, da diese lediglich dazu führen, das du dich mit unangenehmen fragen des gegnerischen anwaltes konfrontiert sehen wirst......
das kannst du nur wissen, wenn du mehrere sekunden das fahrzeug beobachtet hast! bist du also
vorsätzlichdem anderen fahrzeug vor den bug gezogen?!?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
egal wie du es drehst und wendest, die hauptschuld wird bei dir liegen!
ach ist das so? da sind ja die rechtsexperten schlecht hin am werk 🙄
warst du dabei oder warum kannst du das per ferndiagnose einfach behaupten? da spielen etliche faktoren ein, die du hier garnicht wissen kannst also würde ich mich lieber mit solchen behauptungen bedeckt halten...
Ich hatte mal einen ähnlichen Unfall. Das Ende vom Lied:
Ich eine Teilschuld wegen Missachtung der Vorfahrt und der Unfallgegner eine Teilschuld wegen überhöhter Geschwindigkeit und unachtsames Fahren...
Es kommt nämlich auch darauf an, wie weit entfernt sich der Unfall von der Kreuzung abgespielt hat.
Bei mir war ich schon ca. 40 - 50 Meter von der Kreuzung entfernt und somit hätte der Unfallgegner bei eingehaltener Geschwindikeit und richtiger Reaktion den Unfall verhindern können.
ich habe auch einen bußgeldbescheid bekommen, habe dagegen aber widerspruch eingelegt (Anwalt hat Schreiben verfasst) und ich habe KEINE Punkte und kein Bußgeld bekommen.
Des Weiteren habe ich (meine Versicherung) den Schaden an meinem Auto selbst bezahlt und der Unfallgegner ist auf seinem Schaden sitzen geblieben bzw. hat diesen seine Versicherung bezahlt.
also hört auf hier irgendwelche behauptungen zu verfassen, denn ohne den ganz genauen unfallhergang zu kennen könnt ihr hier mutmaßen so viel ihr wollt...
Wenn ich das richtige lese hat der andere Wagen überholt? War er auf der Kreuzung dann noch auf der linken Spur?
Wie sieht das da mit den Regeln aus? Überholen an Kreuzungen? Kenn mich da nicht aus (lebe nicht mehr in Deutschland und Fahrprüfung ist schon so laaaange her 🙂😰 )
Wenn da 30 Zone ist, signalisiert doch das einern gefährlichen Bereich und im so einen Bereich an ner Kreuzung überholen. ???
Drück dir die daumen das da was geht beim Anwalt, aber chancen sind wohl nicht so doll wenn ich die Kommentare hier so lese.
das ist doch eh nur verschwendete zeit, hauptschuld wird er 'eh tragen, versicherung wird ihn so oder so hochstufen, selbstbeteiligung ist auch zu zahlen. alles in allem ist es den ärger und die mühe nicht wert deutsche gerichte mit sowas zu belasten, lieber das eigene fehlverhalten akzeptieren und die konsequenzen tragen 😉
Zitat:
Original geschrieben von syncros
das ist doch eh nur verschwendete zeit, hauptschuld wird er 'eh tragen, versicherung wird ihn so oder so hochstufen, selbstbeteiligung ist auch zu zahlen. alles in allem ist es den ärger und die mühe nicht wert deutsche gerichte mit sowas zu belasten, lieber das eigene fehlverhalten akzeptieren und die konsequenzen tragen 😉
auch dir steht ein solches urteil nicht zu. siehe meinen post weiter oben, ist es nicht unbedingt gesagt, dass er die hauptschuld tragen muss!!!
Ich hatte genau den gleichen UNFALL
Nicht mit meinem TT, nur du hast ein Stoppschild bzw Rechts vor Links
und du wirst vor Gericht 100 % Schuld bekommen
Du hast die Vorfahrt *missachtet*
OBWOHL im Kreuzungsbereich überholen VERBOTEN ist, ich konnte es auch kaum glauben, meine autoversicherung hat meiner Unfallgegngerin 50% Ihres Schadens bezahlt, daraufhin hat Sie mich bzw meine Versicherung verklagt und
GEWONNEN !!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
woher willst du wissen das der 90 fuhr?!Zitat:
Original geschrieben von dude250_0
aber man kann auch nicht mit 90 durch die 30er Zone fahren
wie ich dir bereits schonmal schrieb, solltest du dich mit solchen äußerungen lieber bedeckt halten, da diese lediglich dazu führen, das du dich mit unangenehmen fragen des gegnerischen anwaltes konfrontiert sehen wirst......
das kannst du nur wissen, wenn du mehrere sekunden das fahrzeug beobachtet hast! bist du also vorsätzlich dem anderen fahrzeug vor den bug gezogen?!?
naja also nur weil er die geschwindigkeit des fahrzeugs in etwa einschätzen konnte, heißt es net, dass er das fahrzeug "beobachtet" hat und vorsätzlich einen unfall herbeiführen wollte ...😉
das wäre immernoch fahrlässig, denn zum vorsatz fehlt es ihm vllt nicht am wissen, jedoch fehlt es am konkreten wollen des, im unfall realisierten, taterfolges....
also ich denke ein mitverschulden ist vertretbar, wobei ich jetzt sagen würde, dass dich (threadersteller) ein größeres verschulden treffen wird, mit min. 20 % des schadens biste aber eh dabei.
Fakt ist, dass du die Vorfahrt missachtet hast und somit erst einmal schuld bist.
Du wirst wie bereits von jemanden erwähnt, eine SFR-Belastung bekommen,
und warscheinlich einen Selbsbehalt für deine Reparatur bezahlen.
An der Knolle wird sich auch nicht drehen lassen.
Willst du für 20% (wenn überhaupt) Mitschuld des Unfallgegners prozessieren,
den ganzen Ärger, die Zeit und womöglich Prozesskosten auf dich nehmen?
Wahrscheinlich wird sogar deine Rechtsschutzversicherung einen Prozess ablehnen.
Kommst du nicht zu 100% aus der Sache raus, bringt dir das garnichts.
(und jemand der die Vorfahrt missachtet kommt da nicht raus)
Deine Versicherung wird den Schaden ersetzen und sich weitere Kosten damit
ersparen, evtl. mit der anderen Versicherung einen internen Ausgleich vereinbaren.
Du aber wirst auf deinen Kosten sitzen bleiben
Lass dich von einem Anwalt beraten und entscheide dann.
Zitat:
Original geschrieben von Auto86
auch dir steht ein solches urteil nicht zu. siehe meinen post weiter oben, ist es nicht unbedingt gesagt, dass er die hauptschuld tragen muss!!!Zitat:
Original geschrieben von syncros
das ist doch eh nur verschwendete zeit, hauptschuld wird er 'eh tragen, versicherung wird ihn so oder so hochstufen, selbstbeteiligung ist auch zu zahlen. alles in allem ist es den ärger und die mühe nicht wert deutsche gerichte mit sowas zu belasten, lieber das eigene fehlverhalten akzeptieren und die konsequenzen tragen 😉
das ist kein urteil sondern meine eigene meinung die auf den bekannten fakten basiert 😉 und zustehen tut mir die sehr wohl.