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Unfall - Straßentauglich?

Themenstarteram 21. November 2009 um 13:09

Hallo zusammen.

Hatte gerade einen Unfall. Darf ich mit meinem Auto trotzdem noch weiter fahren?

Die Schäden:

- linker Scheinwerfer komplett defekt (sicherheitsrelevant)

- Motorhaube verzogen

- Kratzer, Beulen usw.

Bekomm ich Probleme wenn ich so weiter fahre? Das Auto ist sonst völlig in Ordnung und hat bis auf die oben genannten Schäden keine weiteren Schäden.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

praxis: wo kein kläger, da kein richter

Mit defekter Beleuchtungseinrichtung ist das Fahrzeug nicht mehr als verkehrssicher einzustufen.

Von daher: Fahrzeug stehen lassen.

Am Montag Fotos anfertigen und in der Werkstatt nachfragen, ob mit einer Notreparatur (neuer Scheinwerfer) die Verkehrssicherheit wieder hergestellt werden kann.

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theorie: sollte von dem fahrzeug (bzw. von den beschädigten teilen -> scharfe kanten etc.) eine gefahr für andere verkehrsteilnehmer (zu denen auch fußgänger gehören!) ausgehen, darfst du nicht weiterfahren....

praxis: wo kein kläger, da kein richter

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

praxis: wo kein kläger, da kein richter

Mit defekter Beleuchtungseinrichtung ist das Fahrzeug nicht mehr als verkehrssicher einzustufen.

Von daher: Fahrzeug stehen lassen.

Am Montag Fotos anfertigen und in der Werkstatt nachfragen, ob mit einer Notreparatur (neuer Scheinwerfer) die Verkehrssicherheit wieder hergestellt werden kann.

Themenstarteram 21. November 2009 um 14:13

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

praxis: wo kein kläger, da kein richter

Mit defekter Beleuchtungseinrichtung ist das Fahrzeug nicht mehr als verkehrssicher einzustufen.

Von daher: Fahrzeug stehen lassen.

Am Montag Fotos anfertigen und in der Werkstatt nachfragen, ob mit einer Notreparatur (neuer Scheinwerfer) die Verkehrssicherheit wieder hergestellt werden kann.

Zumindest am Tag brauche ich aber eh keine Beleuchtung, ist es dann ein MUSS dass diese trotzdem intakt ist?

Zitat:

Original geschrieben von Barty87

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

 

Mit defekter Beleuchtungseinrichtung ist das Fahrzeug nicht mehr als verkehrssicher einzustufen.

 

Von daher: Fahrzeug stehen lassen.

 

Am Montag Fotos anfertigen und in der Werkstatt nachfragen, ob mit einer Notreparatur (neuer Scheinwerfer) die Verkehrssicherheit wieder hergestellt werden kann.

Zumindest am Tag brauche ich aber eh keine Beleuchtung, ist es dann ein MUSS dass diese trotzdem intakt ist?

Ja, es hat nichts damit zu tun ob du dann keine Beleuchtung brauchst,sondern das ohne Beleuchtung dein Auto nicht mehr Verkehrssicher ist, was eine Tageszeit nicht beinhaltet.

am 21. November 2009 um 14:51

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

theorie: sollte von dem fahrzeug (bzw. von den beschädigten teilen -> scharfe kanten etc.) eine gefahr für andere verkehrsteilnehmer (zu denen auch fußgänger gehören!) ausgehen, darfst du nicht weiterfahren....

praxis: wo kein kläger, da kein richter

Da ist richtig! Ich habe Autos auf der Straße nach einem Unfall gesehen das wird man mir nicht glauben und auch hier gilt.. solang nichts passiert ist alles gut. Wenn was passiert hat man die A...-Karte.

Themenstarteram 21. November 2009 um 20:52

Richtig. Wenn ich Pech habe dreht mir die Polizei nen Strick draus, was ich aber nicht hoffe. Schließlich muss ich irgendwie zum Schrottplatz kommen und neue Teile suchen.

Wenns dunkel wird werd ich eh nicht mehr fahren, es geht mir eben nur um ne Fahrt in die Werkstatt, auf den Schrottplatz etc.

am 21. November 2009 um 20:53

Zitat:

Original geschrieben von Barty87

Richtig. Wenn ich Pech habe dreht mir die Polizei nen Strick draus, was ich aber nicht hoffe. Schließlich muss ich irgendwie zum Schrottplatz kommen und neue Teile suchen.

Wenns dunkel wird werd ich eh nicht mehr fahren, es geht mir eben nur um ne Fahrt in die Werkstatt, auf den Schrottplatz etc.

Hierzu könntest du dich doch von jemanden fahren lassen? Ansonsten wenn du Werkstatt musst empfiehlt es sich abschleppen zu lassen.. ich weiß kostet alles aber das ist sicher!

bei einem verunfallten Fahrzeug, auch wenns nur der Scheinwerfer ist, erlischt die Betriebserlaubnis, zumal du ja garnicht weist in wie weit die Tragenden Teile deformiert wurden.

Dann fährst du praktisch ohne Versicherungsschutz - würd ich mir mehr als 2mal überlegen

am 22. November 2009 um 8:40

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

bei einem verunfallten Fahrzeug, auch wenns nur der Scheinwerfer ist, erlischt die Betriebserlaubnis,

Na, na , na!

Bisher habe ich das anders erlebt: Als mal ein Polizist, der die Kreuzung wegen eines Umzuges sperrte, meinen defekten Scheinwerfer (Birne durch, am Tage) bemerkte, machte er mich sehr freundlich darauf aufmerksam. Basta.

Ich habe mir eine H7 besorgt und gewechselt.

Bei Verkehrskontrollen (am Tage !!!!) wurde zumindest früher (seit Jahren keine mehr erlebt) ein Mängelbericht geschrieben und man muss innerhalb einer gewissen Frist vorfahren und zeigen, dass die Sache in Ordnung gebracht wurde. Eine Stilllegung wegen erloschener Betriebserlaubnis habe ich deswegen noch nie erlebt.

Es möge sich mal jemand melden, der wegen eines ausgefallenen Scheinwerfers (am Tage!!!!!) sein Auto abschleppen ließ oder ein Taxi für die Fahrt zum Baumarkt nahm. Kommt ja jeden Tag tausendfach vor. Warum das Licht nicht leuchtet, scheint mir nicht entscheidend (gefährliche, scharfkantige Unfallfolgen - ein völlig anderes Thema)

@situ

 

hier geht es um einen Unfallschaden und dem hieraus resultierenden defekten Scheinwerfer und nicht um eine durchgebrannte Glühlampe.

 

Bei einem defekten Scheinwerfer handelt e sich dann um gefärdende Fahrzeugteile an welchen andere Verkehrsteilnehmer Schaden nehmen können. (Zum Beispiel spielende Kinder, die sich an den Glasscherben der defekten Streuscheibe verletzen könnten). Und dafür ist der Halter dann verantwortlich.

 

Im weiteren muss man berücksichtigen, dass ein Scheinwerfer aufgrund eines Unfalles in alle Möglichen und unmöglichen Richtungen scheinen kann und unter Umständen der Gegenverkehr geblendet wird

 

Ein unfallbeschädigtes Fahrzeug, so wie vom TE hier beschrieben, ist schlicht und ergreifend nicht verkehrsicher, da beist die Maus keinen Faden ab. 

 

Und wen der TE mit dem Auto am Strassenverkehr teilnimmt, dann auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

 

Gruß

 

Delle

 

am 22. November 2009 um 9:22

Natürlich, Delle.

Ich hatte stillschweígend bzw. selbstverständlich verausgesetzt, dass der ohnehin erforderliche Ausbau der Restteile des Scheinwerfers vor der Suchfahrt nach Ersatz erfolgt.

Gruß situ

Nunja, situ,

 

mit einen "halb zerlegten" Auto fahren ist auch nicht so unbedingt empfehlenswert.......:D

 

Das Risiko von der Polizei angehalten zu werden ist dann wohl ungleich höher.

 

Aber eventuell könte man ja die Glasscherben entfernen und den Scheinwerfer mit einer Folie abkleben. Das wäre unter Umständen eine Möglichkeit, hängt aber natürlich vom gesamten Schadenbild ab. 

 

Gruß

 

Delle

 

 

am 23. November 2009 um 9:22

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

bei einem verunfallten Fahrzeug, auch wenns nur der Scheinwerfer ist, erlischt die Betriebserlaubnis,...

Dann fährst du praktisch ohne Versicherungsschutz - würd ich mir mehr als 2mal überlegen

Mal wieder ein Fall von Stammtischwissen!

Ein zerfahrene Scheinwerfer führt NICHT zum Erlöschen der BE!

am 23. November 2009 um 9:25

Zitat:

Original geschrieben von Barty87

Zumindest am Tag brauche ich aber eh keine Beleuchtung, ist es dann ein MUSS dass diese trotzdem intakt ist?

JA es ist ein MUSS: in der StVZO steht, dass du funktionierende Lichter am Auto haben musst!

Es gibt da keine Abgrenzung mit Tag und Nacht!

(oder hab ich da etwas überlesen:D:confused:)

Lass die Karre einfach stehen und fahr mit einem anderen Auto zur Teilesuche, fertig aus!

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