Unfall schaden und Regulierung
Hallo liebe Gemeinde,
ich hab da mal bezüglich eines Unfalles und deren Abwicklung ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir aus eurer Erfahrung erzählen.
Also zu meinem Unfall.
Am Do. den 17.04. fuhr ich auf einer 4 spurigen Straße (zwei für jede Richtung) plötzlich kam mir von der gegenüberliegenden Fahrbahn ein Anhänger der sich von einem fahrenden Fahrzeug gelöst hat entgegen.
Ich konnte zum Glück aber noch ausweichen leider aber mein Hintermann nicht, und fuhr mir hinten in meinem Wagen. Die Polizei wurde verständigt und hat den Unfall aufgenommen.
Hier hat der Fahrer des Fahrzeug der den Anhänger verloren hat bereits ein schult Eingeständnis abgegeben.
Ich bin darauf gleich ohne Umwege direkt zur Renault Werkstatt da die Polizei mir gesagt hatte das mein Fahrzeug nur noch bedingt verkehrstauglich ist.
In der Werkstatt angekommen wurde mir dies von dem Meister bestätigt. Ich musste also nun das Fahrzeug stehen lassen und sollte einen Ersatzwagen bekommen.
Auch ein Anwalt und ein Gutachter wurden vom Autohaus eingeschaltet . ich bekam also als Ersatz einen Renault Clio ( Ich fahre eigentlich einen Renault Laguna mit voll Ausstattung und einem BJ 2002).
Am Samstag bekam ich dann ein Scheiben von der Versicherung von den Fahrer der mi hinten rein gefahren ist.
Das Sie diesen Fall bearbeiten würden und übermittelten mir eine Tabelle von den kosten die sie erstatten würden unter anderem auch die für den Mietwagen allerdings nur zu bestimmten Konditionen und preisen. Da ich vom den Vertragspartner des Autohauses eine Leihwagen bekommen habe würde dies nicht so recht passen.
Ich habe also am Di. den 22.04 dann einen Leihwagen bei einer Gesellschaft genommen die die Versicherung in ihrem Schreiben angegeben hat.
Am Mittwoch den 23.04. erhielt ich dann das Gutachten mit dem Ergebnis wirtschaftlicher Totalschaden.
Die Werkstadt hat mir dann mitgeteilt das diese den Schaden aber Reparieren könnte und das es bei der Versicherung des Fahrers der den Anhänger verloren hat andere Konditionen hätten da würde es nicht als Totalschaden gewertet werden.
Da wir also ich und das Autohaus davon ausgingen das der Fahrer der den Anhänger verloren hat als Verursacher gilt und die Kosten tragen müsste ließen wir den Rechtsanwalt die Kostenübernahme klären.
Angeblich so der Anwalt wäre der Vorfall der Versicherung noch nicht gemeldet gewesen.
Und am Do. hat er mir dann mitgeteilt das die Versicherung des Fahrers der mir rein gefahren ist würde die Kosten übernehmen.
Da bei dieser Versicherung der schaden als Totalschaden gewertet wird habe ich mich dann endschlossen den Wagen selbst wieder herzurichten. Der Anwalt gab mir dann noch zu verstehen das ich in dem falle die kosen für den Leihwagen ab Eingang des Gutachtens selbst bezahlen muss. Die 14 Tage für die Wiederbeschaffung gelten nur wen ich einen Beleg vorlege das , dass alt Fahrzeug verkauft wurde und ein Beleg das ich mir ein neues Fahrzeug zugelegt habe.
Jetzt meine Fragen
da die Versicherung wohl erst in einigen Tagen den fälligen Betrag überweisen wird muss ich tatsächlich in Vorkasse gehen um mir einen neuen Wagen zuzulegen?
Macht es sin den jetzigen Anwalt das Mandat zu endziehen da ich das Gefühl habe nicht richtig vertreten zu werden ?
Macht es sin den Wagen weiterhin Vollkasko weiter zu versichern ?
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug hast du i. d. R. für den im Gutachten angegeben Zeitraum, wobei ein Nachweis über eine Ersatzbeschaffung oder eine Reparatur gefordert werden kann und wird.
Eben dazu meinte mein RA damals als der ADAC die Zalung verweigerte, das die Zahlung nicht von einer Ersatzbeschaffung abhänging gemacht werden darf und Drohte bei Nichtzahlung mit einem Gerichtsgang. Dauerte 3,5 Monate bis ich mein Geld erhalten hab, weil denen Ständig was neues einfiel. Daher auch die Drohung meines RA´s
Wenn die Versicherung in deinem Fall ohne Nachweis gezahlt hat, dann ist das schön für dich.
Ob das aber auf andere Fälle übertragbar ist, wage ich zu bezweifeln.
Selbst Gerichtsurteile behandeln meistens Einzelfälle und nur ein Grundsatzurteil würde hier helfen.
Insgesamt ist die Schuldfrage in diesem Fall anhand der Beschreibung für mich auch nicht ganz eindeutig klar.
Aber um das besser beurteilen zu können, fehlen detaillierte Angaben zu Ablauf.
Weis nicht ob ich richtig bin sorry bin neu hier
Wollte fragen wie des so läuft hatte einen unfall mit meine audi a4 b7 habe sen nun zur Werkstatt gefahren zum richten mir steht ein leihwagen kostenlos zur Verfügung aber die wollen mich mit einem Opel corsa abstempeln was mir nicht passt denn wollte übers wocheende weg fahren und der corsa ist zu klein für 4 leute kann man da was machen oser geht garnichts.
Danke fürs antworten
Prinzipiell steht dir die gleich grösse zu, also passat, astra, etc. Aber neme lieber ne Nummer kleiner Golf, a3 usw da Du hier eine Zuzahlung vermeidest
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Zitat:
Original geschrieben von Joehlinger
Prinzipiell steht dir die gleich grösse zu, also passat, astra, etc. Aber neme lieber ne Nummer kleiner Golf, a3 usw da Du hier eine Zuzahlung vermeidest
falsch, auf Grund der Schadenminderungspflicht bzw. dem erspartem Eigenanteil hast Du kein Anrecht auf die sogenantne gruppengleiche Anmietung. Du musst Dich mit einer Nummer kleine begnügen.
VW Passat --> VW Golf
VW Golf --> VW Polo
usw.
Du hättest dazu ein neues Thema erstellen können.
Wenn ich dich richtig verstehe, dann bist du an dem Unfall schuldlos und benötigst ein Ersatzfahrzeug, weil dein Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist und für die Reparaturdauer ausfällt.
Du hast Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug, allerdings entstehen dir dann Kosten, wegen ersparter Aufwendungen. Wenn man eine niedrigere Fahrzeugklasse anmietet, dann verzichten die meisten Versicherungen darauf.
Lies mal hier:
http://www.unfall-und-was-nun.de/.../
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
...
falsch, auf Grund der Schadenminderungspflicht hast Du kein Anrecht auf die sogenantne gruppengleiche Anmietung. Du musst Dich mit einer Nummer kleine begnügen.VW Passat --> VW Golf
VW Golf --> VW Polo
usw.
Wo hast du das denn her?
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Du hast Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug, allerdings entstehen dir dann Kosten, wegen ersparter Aufwendungen. Wenn man eine niedrigere Fahrzeugklasse anmietet, dann verzichten die meisten Versicherungen darauf.
das ist indirekt was ich meinte. Hab mich wohl schlecht ausgedrückt. Wir sprechen in dem Zusammenhang von gruppengleicher Anmietung.
Ok das mit einer kleineren klasse hab ich verstanden wobei a4 b7 und cors sind meiner meinung mehr als eine klasse
( muss dazu sagen ich wahr. schuld an dem Unfall er Klärt das einiges oder )
Zitat:
Original geschrieben von qerim
...
( muss dazu sagen ich wahr. schuld an dem Unfall er Klärt das einiges oder )
Hä????????????
wer zahlt denn den Mietwagen, die Kaskoversicherung?
Wenn das so in deinen AKB drin steht, dann steht dort sicher auch, auf was für ein Fahrzeug du Anspruch hast.
Ehrlich ich habs nicht durch gelesen ich war bei meine versicherungs vertreter hab versucht was großeres rauszuholen aber er meinte geht nicht er hat irgendwie gesagt da steht nix drin bis auf das mir ein leihwagen gestellt wird zudem hat er sagt das da keim fahrzeug drin steht deswegen hat er gesagt der corsa. .... wobei ich persönlich denke das ist meines Erachtens bissen frech kommt wenn ich denn a4 zur Reparatur schicke und nen cora bekomme. .... ich weiß nicht wie des alles abläuft da mmein erster unfall ..
und ja die kasko zahlt des
Zitat:
Original geschrieben von qerim
Ehrlich ich habs nicht durch gelesen ich war bei meine versicherungs vertreter hab versucht was großeres rauszuholen aber er meinte geht nicht er hat irgendwie gesagt da steht nix drin bis auf das mir ein leihwagen gestellt wird zudem hat er sagt das da keim fahrzeug drin steht deswegen hat er gesagt der corsa. .... wobei ich persönlich denke das ist meines Erachtens bissen frech kommt wenn ich denn a4 zur Reparatur schicke und nen cora bekomme. .... ich weiß nicht wie des alles abläuft da mmein erster unfall ..und ja die kasko zahlt des
sei froh das du überhaupt ein Auto bekommst, wurdest wohl von deiner Versicherung dahin geschickt.
Grüße
Klaus
Ok danke für die freundlichen antworten🙂))
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
das ist indirekt was ich meinte. Hab mich wohl schlecht ausgedrückt. Wir sprechen in dem Zusammenhang von gruppengleicher Anmietung.Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Du hast Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug, allerdings entstehen dir dann Kosten, wegen ersparter Aufwendungen. Wenn man eine niedrigere Fahrzeugklasse anmietet, dann verzichten die meisten Versicherungen darauf.
Und was hab ich so anders beschrieben? Du schreibst hü und wenn die anderen dich verbessern hott
Zitat:
Original geschrieben von qerim
...
hab versucht was großeres rauszuholen aber er meinte geht nicht er hat irgendwie gesagt da steht nix drin bis auf das mir ein leihwagen gestellt wird
...
Damit du hier nichts falsch verstehst.
Es ist zu unterscheiden zwischen Haftpflicht- und Kaskoschäden.
Bei Haftpflichtschäden gilt das, was ich dir bereits mitgeteilt hatte, also Anspruch auf gleiche Fahrzeugklasse mit Kostenanteil wegen Ersparnissen.
Bei Kaskoschäden kommt es ausschließlich auf den abgeschlossenen Vertrag an, ob dir überhaupt ein Fahrzeug zusteht und wenn ja, dann sollte dort auch die Fahrzeuggröße geregelt sein.
Ist nichts geregelt, dann kannst du auch nichts verlangen.