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unfall s8 :(

Themenstarteram 9. Mai 2008 um 21:03

hi

mein schöner s8 hatte n unfall :( (war nich ich)

jetzt wollte ich fragen was man als anfänger alles selber reparieren kann und was man lieber machen lassen sollte

also

der lenker ist nicht mehr gerade kann man leicht mit der hand bewegen wenn man den reifen zwischen die füße nimmt

dann ist die rechte trittprettverkleidung abgerissen und teil zerbrochen da muss aufjeden fall ne neue her aber was mein hauptprob ist das die befestigungen die am rahmen sind wo man die verkleidung fest macht ferbogen bzw. abgerissen sind!! muss da n komplett neuer rahmen her???

und ein teil vom tritt prett ist auch weggerissen muss auch ein neues her :(

und jetzt wollt ich auch noch wissen ob sich das überhaupt rechnet alles zu reparieren bzw. reparieren zu lassen weil ich nich grad der profi im schrauben bin oder ob ich mir lieber einen neuen roller holen soll...

mir währe es lieber wenn man ihn wieder günstig herrichten (lassen) kann weil ich mein ganzes zeug vom roller selber zahlem muss und ich erst 15 jahre jung bin :(

bittte um schnelle antwort

MFG Dani

Beste Antwort im Thema

Zitat:

und der der den unfall verursacht hat wird nie im leben dafür aufkommen

dafür gibt es rechtliche mittel und wege.

und tut mir leid, aber wenn du (selbst zwanghaft) deinen roller an arschlöcher verleihst, dann bist du echt nicht sehr hell gewesen.

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am 9. Mai 2008 um 22:32

Oliver,

es spielt keine Geige, ob der TE den Roller freiwillig herausgegeben hat, oder nicht.

Die Haftung des Schadenverursachers richtet sich zunächst einmal nach § 823 BGB - und das allein reicht schon aus, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen.

Hat der Schädiger die Herausgabe des Fahrzeuges erzwungen (z.B. durch Androhung von Schlägen), so kommen hier noch einige Straftatbestände hinzu, welche aber in Bezug auf den og. gesetzlichen Schadenersatzanspruch irelevant sind.

Erfolgte die Herausgabe des Fahrzeuges freiwillig, so kommt neben dem Anspruch nach § 823 BGB AUCH NOCH ein Anspruch aus dem Leihvertrag hinzu (§§ 598 BGB folgende).

Dies ist allerdings gar nicht erforderlich, da der Anspruch nach § 823 BGB vollkommen für die Geltendmachung ausreicht.

Somit ergibt sich, dass der Schädiger in jedem Falle zum Schadenersatz herangezogen werden kann.

Nur mal so angemerkt, weitere Auskünfte, wie gesagt, bei einem Rechtsanwalt.

Ich möchte Dir Twelferider nicht widersprechen,

jedoch kann man in billabongs Fall jemanden für den Schaden verantwortlich machen.

Und mein Bestreben war hier Billabong eine Möglichkeit aufzuzeigen, wie man sich informieren kann. Entweder über den Rechtsschutz der Familie oder aber freiwillige Rechtsberatung der einzelnen Kommunen.

Zum Verständniss sei gesagt, ich habe eine Schwester als Anwältin und weiss dass das alles Verecher sind ;) Aber ich habe auch gelernt, dass es sehr hilfreich ist einen Anwalt und dessen Rat zu haben.

Oliver

Themenstarteram 9. Mai 2008 um 23:35

hi @ all

ich habe die geschichte gerade meinem vater gebeichtet und er war zumglück recht gelassen...

er wird das jetzt die nächsten tag alles mit mir regeln weil es ist j acuh noch eine fahrerflucht von ihm begangen worden das ich wie ich gerade gesehen habe noch nicht erwähnt habe...

ich weiß auch nicht ob es noch mehr geschädigte gibt...

also wie gesagt ich werde das jetzt erst mal mit meinem vater regeln und den roller morgen gleich in der früh mal zum checken lassen in die werkstatt bringen...dann mal sehen was alles ist und wieviel es kosten soll...

ich werde mich wieder melden sobald ich was neues weiß

danke für euere schnelle und professionelle hilfe!!

ich bin jetzt ungefär seit mitte februar da und bin von diesem forum sehr begeistert...

...auch wenn ich es ein bisschen schade finde das anscheinend das neuvo (oder wie man das schreibt ^^) sehr gesunken ist und anscheinend mehrere sehr "schlaue" leute in sachen roller usw. das forum verlassen haben ich hoffe das ihr vllt bald wieder kommt und uns "unwissenden" wieder weiterhelfen könnt :)

wollt ich nur mal sagen

MFG Dani

Themenstarteram 10. Mai 2008 um 11:46

hi

also ich komme gerade von der werkstatt und die haben sich das alles angeschaut und gesagt das das ein wirtschaftlicher totalschaden ist!!!

also werde ich warscheinlich einen schdensersatz von dem verursacher vordern und mir dann einen neuen roller zulegen

und ich weiß jetz auch so ungefähr den unfall weil ich mri die stelle nochmal angeschaut habe

der ist anscheinend auf die linke seite gefallen (wo an der verkleidung eh schon einige kratzer drinnen wahen deswegen hab cih das nicht gleich gemerkt( und dann unter ein auto gerutscht was mcih aber ein bisschen wunder weil mein roller ungefähr 30 bis 33kmh fähr und er eine voll bremsung hingelegt haben muss weil an einer stelle jetzt das profil komplett runter ist (es war eh nicht mehr viel drauf wollte mir jetzt einen neuen reifen bestelle...)

naja mal sehen ob er das geld freiwillig raus rückt oder ob cih das mit gericht oder wie auch immer regeln muss

aber nochmals vielen dank für euere vielen und guten antworten

MFG dani

Themenstarteram 10. Mai 2008 um 21:32

ich habe noch ne frage...

also cih fahr morgen mal mit meinem dad zu dem verursacher un dann wollen wir das alles klären und erstmal versuchen ohne die bulln wir hoffen das der autobesitzer noch keine anzeige gemacht hat weil dann können wir das vllt ganz ohne bulln machn...

aber jetzt meine frage aaalso...

wenn der autobesitzer jetzt die bulln gerufen hat und wir uns dann bei dem melden und das auch so regeln können kann er ja seine anzeige nich mehr zurückziehen und wenn dann die bulln meinen roller anschauern wollen uns sehen das da der varioring drausen ist können die mich dann iwie bestrafen??

oder können sie ihn auch konfiszieren und dann alles kontroellieren??

was mich jetzt auch noch interresieren würde ist ob ihr meint das die die drossel kontrolieren weil meiner geht nur schneller weil die drossel manipuliert wurde ich weiß nicht genau wie aber der hat aufjedenfall was mit da E-drossel gemacht...

...weil cih denke mir das das ja normal fast keiner macht weils "zu schwer" ist oder zu komplieziert...

MFG Dani

am 11. Mai 2008 um 8:20

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Musst du dann nicht dort kaufen, sondern kannst versuchen z.B. über Ebay Gebrauchtteile zu bekommen.

Versuche doch mal für den S8 gebrauchte Teile egal ob Seitenteile oder Scheinwerfer oder oder oder bei Ebay zu bekommen? Der Roller ist seid 1 Jahr auf dem Markt da Teile zu finden die gebraucht sind ist so wahrscheinlich wie Teile für meinen Maybach.

Also probiere es sonst über deinen Händler. Ansonsten laß die Versicherung entscheiden,wenn die Mucken dann kaufe dir einen neuen. Also Eins Sechs für nen neuen Subba Acht ist doch Peanuts.

Solltest du den kaputten Roller weg haben wollen ich komme und hole ihn.

Gruß Gluexxkind

am 11. Mai 2008 um 8:28

Zitat:

Original geschrieben von -billabong-

 

der ist anscheinend auf die linke seite gefallen (wo an der verkleidung eh schon einige kratzer drinnen wahen deswegen hab cih das nicht gleich gemerkt( und dann unter ein auto gerutscht was mcih aber ein bisschen wunder weil mein roller ungefähr 30 bis 33kmh fähr und er eine voll bremsung hingelegt haben muss weil an einer stelle jetzt das profil komplett runter ist (es war eh nicht mehr viel drauf wollte mir jetzt einen neuen reifen bestelle...)

naja mal sehen ob er das geld freiwillig raus rückt oder ob cih das mit gericht oder wie auch immer regeln muss

aber nochmals vielen dank für euere vielen und guten antworten

MFG dani

Sachma Dani wieviele km reißt du denn mit deinen 33km/h Höchstgeschwindigkeit so im monat? Wir haben Mai und du willst mir allen Ernstes erzählen das du deinen Reifen abgefahren hast? Das habe ich mit knapp 2.400 km nichtmal geschafft und ich fahre sehr wenig im moment.

na gut nichts ist unmöglich aber doch verwunderlich.

Gericht na dann ma viel Spaß bevor du dein Geld da wieder hast fährst du bereits deinen 10. Roller oder deinen 5. PKW weil das in Old Good Dschörmenni dauert!

Ich spreche aus eigener Erfahrung und habe meinen Führerschein seid 18 Jahren,habe genug erlebt egal ob ich mit LKW,BUS,PKW oder sogar Motorrad unterwegs war achja und mit meinem S8 nicht zu vergessen.

Also überlege dir gut ob du Geduld aufbringen kannst denn die wirst du benötigen.

Viel Glück

am 11. Mai 2008 um 9:04

Zitat:

Original geschrieben von Gluexxkind

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Musst du dann nicht dort kaufen, sondern kannst versuchen z.B. über Ebay Gebrauchtteile zu bekommen.

Versuche doch mal für den S8 gebrauchte Teile egal ob Seitenteile oder Scheinwerfer oder oder oder bei Ebay zu bekommen? Der Roller ist seid 1 Jahr auf dem Markt da Teile zu finden die gebraucht sind ist so wahrscheinlich wie Teile für meinen Maybach.

Hast du auch etwas konstruktives hier anzubringen - vielleicht sogar etwas, was für den TE hilfreich ist?

Ich schrieb: "...kannst versuchenz.B.über Ebay.....

Versuchen bedeutet, dass man einen Versuch unternimmt - dass der Versuch auch erfolgreich sein kann oder muss, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Z.B. bedeutet "ZUM BEISPIEL" --->daraus folgt: Es gibt auch andere Quellen in den Weiten des www, wie z.B (ZUM BEISPIEL) Gebrauchtteilehändler o.ä..

Ob diese Suche von Erfolg gekrönt sein wird, ist unbekannt und ein Erfolg wurde auch nie versprochen, aber bevor man beim Händler schweineteure Neuteile Bestellt (wahrscheinlich hast du keine Ahnung davon, was Verkleidungsteile kosten) ist es zumindest einmal einen Versuch wert.

Lesen----->(wichtig)Nachdenken----->Posten

 

am 11. Mai 2008 um 9:14

Zitat:

Original geschrieben von Gluexxkind

 

Also probiere es sonst über deinen Händler. Ansonsten laß die Versicherung entscheiden

Welche Versicherung denn?

Die des Schädigers?

Sofern der eine haben sollte (hier wäre die Privathaftpflicht angesprochen), wird die aber dummerweise nicht einspringen.

Nach den Vertragsbedingungen in der Privathaftpflichtversicherung sind nämlich Schäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeuges verursacht werden vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Ferner sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: Schäden an geliehenen/gemieteten Sachen (kommt in Frage, wenn der TE den Roller freiwillig herausgegeben hat) oder Schäden an Sachen, die durch verbotene Eigenmacht erlangt wurden (wenn der TE den Roller NICHT freiwillig herausgegeben hat).

Der Schädiger ist also nicht versichert, folglich kann auch keine Versicherung entscheiden, was passiert.

Eine Vollkasko-Versicherung für 50´er Roller hat nach meinem Wissen keine Versicherung im Angebot - davon abgesehen: Wenn der TE eine hätte, wäre dieser Thread unnötig, dann könnte er ja den Schaden hierüber abwickeln.

Aber vielleicht kenne ich mich ja nur nicht aus und du kennst eine Versicherung die hier einspringen würde: Bitte um Information, das wäre nämlich sicherlich für alle User hier interessant, nicht nur für mich.

PS Viele weitere Infos zu Versicherungsthemen in meiner Signatur (FAQ-Versicherungen).

 

Themenstarteram 11. Mai 2008 um 9:46

@Gluexxkind

also beim händler neue teile und richten lassen hab cih mal zusammenrechnen lassen und das is ungefähr genau soeviel wie ein neuer s8 mit drossel ^^ (-.-)

als km hab ich jetzt so um die 3000km seit mitte februar...

und ein bissl profil ist ja noch drauf aber nciht viel...

@ all

ich war gerade bei dem verursacher und habe das mit ihm geregelt wir wollen das alles ohne die grünen regeln an das auto hat der vater von dem verursacher einen zettel hingehängt das er sich bitte bei ihm melden soll...

der vater von ihm will sagn das er eine pobe fahrt gemacht hat und dann ausgerutscht ist...

und er meint das das seine autoversicherung zahlt:confused: stimmt das???

weil er meint das ist ja wie wenn er mit seinem auto gefahren wäre usw.

MFg Dani

am 11. Mai 2008 um 9:50

Zitat:

Original geschrieben von -billabong-

 

der vater von ihm will sagn das er eine pobe fahrt gemacht hat und dann ausgerutscht ist...

und er meint das das seine autoversicherung zahlt:confused: stimmt das???

weil er meint das ist ja wie wenn er mit seinem auto gefahren wäre usw.

Kann er sagen, wird aber nichts helfen.

Der Junge ist nicht versichert für diesen Schaden, siehe mein vorletztes Posting hier, da habe ich es ausführlich beschrieben, warum nicht.

Für diesen Schaden an deinem Roller wird keine Versicherung aufkommen, den muss der Schädiger selbst bezahlen, egal was und wie er es meldet.

am 12. Mai 2008 um 8:40

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von -billabong-

 

der vater von ihm will sagn das er eine pobe fahrt gemacht hat und dann ausgerutscht ist...

und er meint das das seine autoversicherung zahlt:confused: stimmt das???

weil er meint das ist ja wie wenn er mit seinem auto gefahren wäre usw.

Kann er sagen, wird aber nichts helfen.

Der Junge ist nicht versichert für diesen Schaden, siehe mein vorletztes Posting hier, da habe ich es ausführlich beschrieben, warum nicht.

Für diesen Schaden an deinem Roller wird keine Versicherung aufkommen, den muss der Schädiger selbst bezahlen, egal was und wie er es meldet.

Ende gut alles Gut!

Also laß dir nen neuen S8 vor die Tür stellen und sage was mit deinem putten S8 geschehen soll?

Ansonsten PN an mich und wir klären alles andere!

 

Und an Zwölffahrer (Twelferider) wow hast lange googlen müssen?

Ne endlich mal jemand der mehr Plan hat allerdings ist mein S8 Vollkasko!

Nicht lachen ist so! Mein Maybach sowieso und alles andere was ich bewege auch!

So ich bin raus! Cu later

am 12. Mai 2008 um 19:08

Zitat:

Original geschrieben von Gluexxkind

 

Und an Zwölffahrer (Twelferider) wow hast lange googlen müssen?

Ne endlich mal jemand der mehr Plan hat allerdings ist mein S8 Vollkasko!

Nicht lachen ist so! Mein Maybach sowieso und alles andere was ich bewege auch!

Hättest du mehr gegoogelt, hättest du das auch wissen können;)

Übrigens habe ich meinen Veyron natürlich auch vollkaskoversichert - Ehrensache.

am 12. Mai 2008 um 19:24

Zitat:

Original geschrieben von Gluexxkind

 

Also laß dir nen neuen S8 vor die Tür stellen und sage was mit deinem putten S8 geschehen soll?

Schlechter Rat (sorry).

Der TE ist nach den Buchstaben des Gesetzes so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten - nich besser als vorher, aber auch nicht schlechter.

Daraus folgt: Es besteht hier lediglich Anspruch auf Ersatz des Zeitwertes des beschädigten Fahrzeuges bzw. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Ein Anspruch auf Ersatz des Neuwertes bzw. auf ein Neufahrzeug besteht nicht (das hätte man aber auch ergoogeln können).

am 12. Mai 2008 um 20:02

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Gluexxkind

 

Also laß dir nen neuen S8 vor die Tür stellen und sage was mit deinem putten S8 geschehen soll?

Schlechter Rat (sorry).

Der TE ist nach den Buchstaben des Gesetzes so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten - nich besser als vorher, aber auch nicht schlechter.

Daraus folgt: Es besteht hier lediglich Anspruch auf Ersatz des Zeitwertes des beschädigten Fahrzeuges bzw. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Ein Anspruch auf Ersatz des Neuwertes bzw. auf ein Neufahrzeug besteht nicht (das hätte man aber auch ergoogeln können).

Uiuiuiuiuiuiuiuiuiuiuiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii nun erblasse ich aber vor Neid!

Hut ab für diese Hervorragende Leistung!

Übrigens bin ich an ihrem Veyron interessiert. Nennen Sie mir bitte ihre Vorstellung per PN!

Vielen Dank!

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