Unfall S212
Hallo Leute,
hatte heute morgen das Vergnügen mit einem ungarischen LKW, der dessen Anhänger mich an der Ampel streifte. Das Ergebnis ist im Bild zu erkennen. Polizei war vor Ort, Versicherung informiert. Da man mir mangels Zeit in der örtlichen Mercedes-Werkstatt keine Audienz anbieten konnte, hier meine Frage:
Ist sowas sinnvoll reparierbar, teuer vermutlich sowieso? Wie heißt diese defekte Säule hinten am Heck im Fachjargon?
Danke Euch
Beste Antwort im Thema
Man zählt die Säulen vom Dach von vorne an mit A beginnend, also ist das die D-Säule.
Viel Spaß mit der Versicherung, mein Schwiegervater hatte das Vergnügen mit einem polnischen LKW (und einer deutschen Versicherungsgesellschaft) und es dauerte über 1.5 Jahre, bis das Geld gekommen ist. Natürlich mit Anwalt und allem Schnickschnack, ohne geht da garnix. 😠
178 Antworten
Die Schadenhöhe hat ja nix mit der Schuldfrage zu tun.
Schnelle Versicherungen lassen solche Gutachten ruckzuck von den von mir oben genannten Control-Organen behandeln, die dann diese Expertise verreissen und standardisiert, Pos streichen und/oder kürzen.
Und dann mit dem abschliessenden Satz, dem ganzen die Krone aufzusetzen:
"Im Falle einer fiktiven Abwicklung kommen Abzüge zum tragen, da der Schaden bei den unten genannten Vergleichsbetrieben, wesentlich günstiger, in der gleichen Qualität instandgesetzt werden kann"
Das sind dann i.d.R. kleine Karosseriebetriebe die Partner dieser Vers sind und beim Verrechnungssatz geknebelt werden.
Wenn man dann z.B. die "Stammwerkstatt-Karte" ausspielen kann, hilft das schon gewaltig. Es gibt aber auch ausreichend Gerichtsurteile die diese Willkür verhindern.
Klar kümmert sich der Rechtsanwalt (Verkehrsrecht) wegen der Kürzung.
Nochmal: Angenommen die Reparaturkosten lt. Gutachten betragen 13.000 Euro (MB). Wenn ich fiktiv abrechne erhalte ich diese Kosten (theoretisch) ohne Mwst. Nun gehe ich aber in eine preiswertere Werkstatt als im Guthaben angenommen und lasse für 10.000 Euro reparieren.
Frage: 1. Darf ich das? 2. Darf ich die Differenz behalten oder werden die zurückverlangt? 3. Zur Erstattung der verauslagten Mwst muss ich ja sicherlich die "günstigere" Rechnung einreichen, erhalte ich da die Mwst auf die 10.000 Euro?
habe morgen Termin mit RA, würde aber gerne schonmal vorinformiert sein :-)
Naja-entweder du rechnest übers Gutachten ab (ohne Mwst) bis du dann einen Reparaturbeleg (Reparaturrechnung) vorlegst. Dann wird eventuell was nachgezahlt oder sogar zurückgefordert Oder du rechnest dann gleich über die Rechnung des reparierenden Betriebes ab.
Meist wirst du im Reparaturbetrieb eine Abtretungserklärung unterschreiben und die rechnen dann direkt mit der Versicherung ab.
Aber nach Gutachten Betrag X ohne Mwst. auszahlen lassen und dann günstig reparieren lassen (und das womöglich nicht nach Herstellervorgaben) wäre doof....da lieferst du der Versicherung doch nur eine Vorlage und bestätigst deren aktuellen Bestrebungen die Reparaturkosten zu drücken.
Wenn du laut Gutachten (abzgl. Mwst) abrechnest und dann jemanden findest der die Reparatur noch günstiger macht dann hast du ja schon ein bisschen Plus gemacht. Wenn du das dann der Versicherung im Nachhinein noch mitteilst bist du selbst schuld.
Ich würde dann aber auch die Telefonnummer meines Anwalts im Handy abspeichern - du wirst ihn eventuell noch mal brauchen weil Ärger mit der Werkstatt vorprogrammiert ist, da hier Mängel vorprogrammiert sind.
Zitat:
Ich würde dann aber auch die Telefonnummer meines Anwalts im Handy abspeichern - du wirst ihn eventuell noch mal brauchen weil Ärger mit der Werkstatt vorprogrammiert ist, da hier Mängel vorprogrammiert sind.
Ich habe gefragt, weil mir ein "Sachverständiger" sagte, meine MB-Werkstatt würde die Karosseriearbeiten auch "nur" in einer externen Karosseriewerkstatt ausführen lassen...
Ähnliche Themen
@ Elke
Die Spekulationen helfen Dir nicht, sprich mit dem Anwalt und kläre die Punkte der Reihe nach.
Kläre mit dem Anwalt, in Ruhe und Punkt für Punkt, welche Möglichkeiten Du mit den Werten aus dem Gutachten hast.
Frag bitte ausdrücklich nach deiner vorliegenden Situation: Der Reparaturaufwand ist höher als der Wiederbeschaffungswert minus Restwert des Wagens. Danach solltest Du mit der Versicherung abrechnen können 16K minus 4,5 K. Die 4,5 K erzielst bei dem im GA benannten Aufkäufer. So wäre das auch die höchste Zahl (Gesamtsumme) für Dich.
Frag auch, inwieweit die gegnerische Versicherung Abzüge bei der Reparaturhöhe vornehmen darf. Ein wenig wird gehen, aber nicht in der Größenordnung von einigen tausend Euro.
Viel Erfolg!
Gruß
Hagelschaden
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Ich kann alles schrieb am 31. Januar 2019 um 10:59:19 Uhr:
Mal wieder typisch, wer war es denn, ControlExpert oder ClaimsControl ?
oder auch die Dekra. Die Versicherungen versuchen's immer wieder mit der gleichen Masche und hoffen auf Uninformierte.
Mehrere Tausend EUR Unterschied kann ich mir aber nicht vorstellen, jedenfalls wenn mit deutschen Preisen gerechnet wurde.
Zitat:
@elke1001 schrieb am 31. Januar 2019 um 15:27:42 Uhr:
Ich habe gefragt, weil mir ein "Sachverständiger" sagte, meine MB-Werkstatt würde die Karosseriearbeiten auch "nur" in einer externen Karosseriewerkstatt ausführen lassen...
Pauschal kann man dies nicht sagen. Kleine Werkstätten werden keine Arbeiten dieser Art machen. Die größeren Werkstätten machen dies selbst (so z.B. mein Freundlicher). Lackierungen im Haus haben aber meist nur die ganz großen Werkstätten (m.W. haben nicht einmal alle NL eigene Lackiereien). Es geht aber die Gegner-VS nichts an, wo die Markenwerkstatt sich Unterstützung holt. Wichtig ist für den Betroffenen, dass er einen Ansprechpartner (und im Ernstfall einen Gewährleistungspflichtigen) hat.
Der Anwalt wird das Thema vermutlich lösen können. Hilfreich ist natürlich immer die Stammwerkstattkarte ziehen zu können (kann ich im Ernstfall bei meinen beiden Fahrzeugen).
Viele Grüße
Peter
Nehm zu deinem Anwaltstermin Belege mit, die letztendlich beweisen, dass du den regelmäßigen Service und auch sonstige Reparaturen in einer MB Werkstatt hast durchführen lassen (Stammkundenkarte). Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht weiß wie man den Nachweis in den Schriftverkehr mit der Versicherung argumentativ einbringt. Hoffentlich ist dein Anwalt ein Fachanwalt.
Viel Glück!
Ich denke er bringt mehr als 4.500€. Der Schaden scheint nicht Fahrwerks- oder Sicherheitsrelevant. Für wenig Geld kriegt man den wieder alttagstauglich (wenn es auf Schönheit nicht ankommt) und kann noch viel Jahre fahren. (Schade, das er nicht 7 Sitze hat, sonst würde ich mich bewerben:-)
LG Harald
Zitat:
@Haralde schrieb am 1. Februar 2019 um 07:47:49 Uhr:
Ich denke er bringt mehr als 4.500€. Der Schaden scheint nicht Fahrwerks- oder Sicherheitsrelevant.
Ich bin immer wieder aufs Neue begeistert, was so alles nur aufgrund von Fotos erkannt wird.
Das Auto anzusehen oder gar ein Gutachten abzuwarten / zu lesen - überflüssiger Schnickschnack. 😁
Gruß
Hagelschaden
Und wieder ein neues Schreiben der Versicherung (übrigens war wie vermutet die ClaimsControlling GmbH aus Leipzig hier am Werk):
Nicht nur die Reparaturkosten wurden um 2.500 Euro gedrückt, sondern auch der Wiederbeschaffungswert um rund 1.500 Euro gesenkt. Und als - ob es kein Widerspruch - wäre, wurde der Restwert aufgrund eines (aus meinen Augen unverständliches) Angebotes auf sage und schreibe 7.200 Euro erhöht! Wer bitte kauft einen verunfallten Euro 5 in diesem Zustand bei den avisierten Reparaturkosten und dem nunmehr geringen WBW? Der RA hat nun zu tun...
Alles Verbrecher..................😁
Bin trotzdem froh für dich, dass du unser aller Ermahnungen gehört hast und dann doch zu Rechtsanwalt gegangen bist. Stell dir mal vor wie die dich jetzt übern Tisch ziehen würden wenn Du das ohne Anwalt versucht hättest.
Ich drück dir weiter die Daumen dass alles in deinem Sinn geregelt werden kann und du zu deinem Recht kommst.
Zitat:
@elke1001 schrieb am 1. Februar 2019 um 10:57:46 Uhr:
Und wieder ein neues Schreiben der Versicherung
Warum wundert mich das nicht? Alles soweit Standard, alles Aufgaben / Zielvorgaben der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung. 😁
Wenn dein Gutachter sauber gearbeitet hat sind die Werte nicht ohne Begründung kürzbar. Es müsste auf Kosten der gegnerischen Verischerung ein Gegengutachten erstellt werden. Da die Gutachten aber mit Programmen und hinterlegten Preisen arbeiten sollten da keine Welten dazwischen liegen.
Der Wiederbeschaffungswert wurde bei meinen Unfällen bisher immer angezweifelt - und nach einem knackigen Schriftsatz meines Anwaltes immer im Ursprungswert akzeptiert. Der Verweis auf günstigere Angebote allein hilft z.B. nicht weiter, es muss Dir zumutbar, d.h. in deiner Region und zumutbarer Entfernung liegen.Wert in Km weiß der Anwalt sicher auswendig.
Der neue, höhere Restwert kann Dir ja egal sein, wichtig sind die Reparaturkosten sowie der Wiederbeschaffungswert. Abweichungen in der genannten Höhe wären m.E. nur denkbar, wenn dein Gutachter nicht solide gearbeitet hätte.
Nerven behalten, Anwalt machen lassen. Btw., hat der sich dann mal geäußert oder war das Gespräch nicht?
Gruß
Hagelschaden
Zitat:
@Hagelschaden schrieb am 1. Februar 2019 um 10:10:41 Uhr:
Zitat:
@Haralde schrieb am 1. Februar 2019 um 07:47:49 Uhr:
Ich denke er bringt mehr als 4.500€. Der Schaden scheint nicht Fahrwerks- oder Sicherheitsrelevant.Ich bin immer wieder aufs Neue begeistert, was so alles nur aufgrund von Fotos erkannt wird.
Das Auto anzusehen oder gar ein Gutachten abzuwarten / zu lesen - überflüssiger Schnickschnack. 😁Gruß
Hagelschaden
Natürlich würde man nicht mit Paypal überweisen und schicken lassen.
In der Gegend wo ich wohne, parken die Leute jedoch auf Stoß. Deshalb muss man nicht gleich Dacia fahren. Ein Auto penibel zu polieren, lohnt aber auch nicht. - Also gutes Auto aber gerne äußerlich schon etwas angegriffen. Die kauft man am Besten bei den Häuslebauern, die Nachts wegen jedem Kratzer aufwachen.
Zum Schaden: Es ist anzunehmen, dass bei einer geringen Relativgeschwindigkeit (10km/h) und ohne hartes Gegenlager (Wand etc.), das Fahrwerk nichts abbekommt - nur Blech. Ich hoffe, mit meinem Benz könnte man Driften. Und wenn er mal abhebt, sollte er nicht gleich ein Rad verlieren. Hab ich alles nicht probiert - ist aber dafür konstruiert.
Fazit: Ich bin sicher, es würde sich jemand finden, der eine Verwendung hat. (Ich leider nicht, wegen zu wenig Sitzen :-(.
Gruss Harald