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Unfall - Rechte

Themenstarteram 23. September 2015 um 7:59

Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage. Montag vor einer Woche (14.09.15) habe ich morgens das Haus verlassen und gesehen, dass mein Motorrad beschädigt ist. Ich habe sofort die Polizei gerufen, die bestätigt hat, dass mir einer drauf gefahren sein muss. Das Auto, das immer noch vor meinem Motorrad stand, hatte am Heck starke Kratzer, die zu meinem Schaden passen. Die Polizei hat den Halter ausfindig gemacht und ist sofort bei ihm daheim vorbeigegangen. Dieser hat anscheinend nichts bemerkt (und auch kein Motorrad gesehen), aber hat zugegeben, dass es sein könnte, dass er drauf gefahren ist.

Er hat eine Stunde später das Land verlassen um in Urlaub zu fliegen, ich hatte daraufhin Kontakt mit seiner Frau, die den Schaden 2 Tage später immer noch nicht der Versicherung gemeldet hatte. Daraufhin hab ich mir einen Anwalt genommen. Mittlerweile ist der Schaden bei der Versicherung gemeldet, ein Gutachter war da und hat mein Motorrad angeschaut, jetzt hab ich gerade mal wieder mit der Versicherung telefoniert. Diese sagt zu mir, dass die Haftungsfrage noch nicht geklärt ist und ich keinerlei Ausfall von meinem Motorrad bezahlt bekomme solange es bei mir vor der Haustür steht.

Jetzt meine Fragen:

1. Kann es sein, dass die Versicherung überhaupt nichts zahlt? Sie haben gemeint, ich wäre in der Beweispflicht, aber die Polizei hat ja selbst gesagt, dass er Schuld hat.

2. Habe ich keinen Anspruch darauf, dass die Versicherung mir den Ausfall meines Motorrads bezahlt? Schließlich steht es jetzt seit über einer Woche bei mir daheim fahruntauglich rum.

3. Kann ich jetzt schon mein Motorrad reparieren lassen? Der Gutachter war ja schon da und hat sich alles notiert..

Vielen Dank schonmal!

Kaddy

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22 Antworten

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 24. September 2015 um 09:32:33 Uhr:

 

Generell finde ich, daß der Typ viel zu billig davon gekommen ist... :mad: Wie absolut merkbefreit muß man sein, um nicht mitzukriegen, daß man ein anderes geparktes Fahrzeug angefahren und massiv beschädigt hat??

Dann lies mal das:

http://www.schwarzwaelder-bote.de/...-ef34-459a-a3ef-bf524786a7c2.html

Zitat:

@thna schrieb am 24. September 2015 um 18:08:13 Uhr:

Letztens stand ich sogar noch neben meinem Auto, als das Mädel mit ihrem A1 rückwärts drangeditscht ist und sich keiner Schuld bewusst war. Sie hatte den Anstoss zwar bemerkt, aber man sieht doch gar nichts!!! Angeblich hatte ihre Parktonic noch nicht gepiept! Motorrad hat seinen Platz zum Glück im Hinterhof ...

Zitat:

@Dustin18 schrieb am 25. September 2015 um 11:13:31 Uhr:

 

Dann lies mal das:

http://www.schwarzwaelder-bote.de/...-ef34-459a-a3ef-bf524786a7c2.html

Unglaublich...

Zitat:

@Dustin18 schrieb am 25. September 2015 um 11:13:31 Uhr:

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 24. September 2015 um 09:32:33 Uhr:

 

Generell finde ich, daß der Typ viel zu billig davon gekommen ist... :mad: Wie absolut merkbefreit muß man sein, um nicht mitzukriegen, daß man ein anderes geparktes Fahrzeug angefahren und massiv beschädigt hat??

Dann lies mal das:

http://www.schwarzwaelder-bote.de/...-ef34-459a-a3ef-bf524786a7c2.html

oder so...

http://www.aachener-zeitung.de/.../...l-nichts-bemerkt-haben-1.1119407

Na ja, kann ja mal vorkommen. :D Wenn man sich so mit dem

Beifahrer unterhält ........:D

Grundlage für eine faire und schnelle Schadenregulierung ist neben einem eindeutigen Sachverhalt immer auch eine gut dokumentierte und mit Zeugen belegte Schadenmeldung. Recht einfach läuft so etwas in der Regel nur ab, wenn z.B. der Verursacher seiner Versicherung gegenüber den Schaden entsprechend meldet.

Im vorliegenden Fall wurde wohl schon der Unfall eingeräumt, was ja Hoffnung macht. Die Polizei ist bei solchen Unfallaufnahmen nicht immer eine Hilfe, weil sie gegenüber dem Fahrzeughalter und dem Fahrer bestimmte Belehrungspflichten hat. Das kann dann für den Geschädigten zum Nachteil werden.

Gutachter sind eine tolle Erfindung, leider gibt es hier viele Mißverständnisse. Man muss unterscheiden zwischen einem, der den Unfall rekonstruiert, in dem Beschädigungen und Spuren auf der Fahrbahn im Gesamten betrachtet werden und reinen Schadengutachten. In aller Regel werden von dem sogenannten Gutachter nur die Beschädigungen aufgelistet und ein Reparaturpreis bestimmt. Das wird wohl auch hier passiert sein. Hilft daher nicht wirklich weiter.

Und jetzt noch kurz etwas zum eindeutigen Sachverhalt. Da passt die Unfallgeschichte von Beaster77, denn sie zeigt, dass nicht immer alles so eindeutig ist, wie man das selber denkt. Hier wurden nämlich zwei Fahrzeuge annähernd gleichtzeitig rückwärts ausgeparkt - auf einem Parkplatz, wo übliche Vorfahrtsregeln ohnehin nicht gelten. Dazu noch, beim Rückwärtsfahren gelten hohe Sorgfaltspflichten und zwar für beide Beteiligte! Eine Regulierungsquote von 50 % passt daher durchaus.

 

 

Zitat:

@pfistikas schrieb am 25. September 2015 um 19:03:47 Uhr:

 

Und jetzt noch kurz etwas zum eindeutigen Sachverhalt. Da passt die Unfallgeschichte von Beaster77, denn sie zeigt, dass nicht immer alles so eindeutig ist, wie man das selber denkt. Hier wurden nämlich zwei Fahrzeuge annähernd gleichtzeitig rückwärts ausgeparkt - auf einem Parkplatz, wo übliche Vorfahrtsregeln ohnehin nicht gelten. Dazu noch, beim Rückwärtsfahren gelten hohe Sorgfaltspflichten und zwar für beide Beteiligte! Eine Regulierungsquote von 50 % passt daher durchaus.

Na gut, aber in Kaddys Fall ist es ja anders abgelaufen als bei Beaster. Ihr Motorrad war geparkt, d. h. wurde nicht bewegt.

Insofern doch wohl eindeutig.

Straf- und Zivilrecht nicht vermischen.

War der Fahrer alkoholisiert als er das Zweirad übersehen hat -> interessiert sich evtl. auch die Staatsanwaltschaft dafür. Mit dem eigentlichen Schaden hat dies aber nichts zu tun.

Versicherung <- Zivilrecht. Und da klemmt es gerade. Was helfen kann: Mietfahrzeug. Blöd nur wenn es ein Motorrad ist und ein PKW existiert. Dann kann man das Druckmittel nicht nutzen von wegen »bis zur Reparatur und anschließender Inbetriebnahme ist ein Mietfahrzeug notwendig, die Kosten hierfür muss die Versicherung tragen«.

Die zweite Reaktion war daher richtig: Anwalt einschalten. Nur so kommt man weiter. Leider. Nicht weil der Nachbar so ein böser Mensch ist, sondern weil dessen Versicherung ja lediglich »die eingezahlten Beiträge der Versicherungsnehmer beschützen will«. ;)

Grüße, Martin

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 26. September 2015 um 11:36:13 Uhr:

Zitat:

@pfistikas schrieb am 25. September 2015 um 19:03:47 Uhr:

 

Und jetzt noch kurz etwas zum eindeutigen Sachverhalt. Da passt die Unfallgeschichte von Beaster77, denn sie zeigt, dass nicht immer alles so eindeutig ist, wie man das selber denkt. Hier wurden nämlich zwei Fahrzeuge annähernd gleichtzeitig rückwärts ausgeparkt - auf einem Parkplatz, wo übliche Vorfahrtsregeln ohnehin nicht gelten. Dazu noch, beim Rückwärtsfahren gelten hohe Sorgfaltspflichten und zwar für beide Beteiligte! Eine Regulierungsquote von 50 % passt daher durchaus.

Na gut, aber in Kaddys Fall ist es ja anders abgelaufen als bei Beaster. Ihr Motorrad war geparkt, d. h. wurde nicht bewegt.

Insofern doch wohl eindeutig.

Jein, die Eindeutigkeit ergibt sich auch im Ausgangsfall nur durch die Einlassung des Dosen-Parkers. Würde er abstreiten, das Moped beim Einparken umgeschmissen zu haben, könnte nur ein qualifizierter Sachverständiger (aaS) die Sache rekonstruieren. Die Kosten hierfür würde ich auf mindestens 1000 Euro schätzen - Ausgang offen. Aber so muss es ja gar nicht sein. Wenn der Verursacher das Formular so ausfüllt, wie sich der Unfall zugetragen hat, wird die Versicherung zahlen.

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