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Unfall - Rechte

Themenstarteram 23. September 2015 um 7:59

Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage. Montag vor einer Woche (14.09.15) habe ich morgens das Haus verlassen und gesehen, dass mein Motorrad beschädigt ist. Ich habe sofort die Polizei gerufen, die bestätigt hat, dass mir einer drauf gefahren sein muss. Das Auto, das immer noch vor meinem Motorrad stand, hatte am Heck starke Kratzer, die zu meinem Schaden passen. Die Polizei hat den Halter ausfindig gemacht und ist sofort bei ihm daheim vorbeigegangen. Dieser hat anscheinend nichts bemerkt (und auch kein Motorrad gesehen), aber hat zugegeben, dass es sein könnte, dass er drauf gefahren ist.

Er hat eine Stunde später das Land verlassen um in Urlaub zu fliegen, ich hatte daraufhin Kontakt mit seiner Frau, die den Schaden 2 Tage später immer noch nicht der Versicherung gemeldet hatte. Daraufhin hab ich mir einen Anwalt genommen. Mittlerweile ist der Schaden bei der Versicherung gemeldet, ein Gutachter war da und hat mein Motorrad angeschaut, jetzt hab ich gerade mal wieder mit der Versicherung telefoniert. Diese sagt zu mir, dass die Haftungsfrage noch nicht geklärt ist und ich keinerlei Ausfall von meinem Motorrad bezahlt bekomme solange es bei mir vor der Haustür steht.

Jetzt meine Fragen:

1. Kann es sein, dass die Versicherung überhaupt nichts zahlt? Sie haben gemeint, ich wäre in der Beweispflicht, aber die Polizei hat ja selbst gesagt, dass er Schuld hat.

2. Habe ich keinen Anspruch darauf, dass die Versicherung mir den Ausfall meines Motorrads bezahlt? Schließlich steht es jetzt seit über einer Woche bei mir daheim fahruntauglich rum.

3. Kann ich jetzt schon mein Motorrad reparieren lassen? Der Gutachter war ja schon da und hat sich alles notiert..

Vielen Dank schonmal!

Kaddy

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22 Antworten

Der Fall ist so andersartig als alle anderen, daß ich nur einen Tipp weiß: Anwalt. Wenn Du eine Rechtsschutz-Versicherung hast, sonst könnte das, wenns nur ein paar Kratzer sind, ein Schuß in den Ofen geben.

Guter Tipp, und ich zitiere mal den TE "Daraufhin hab ich mir einen Anwalt genommen".

 

Da sollte eigentlich der Anwalt die Fragen beantworten können, schätze, dass er ein Honorar für seine Tätigkeit erwartet und erhält.

 

Trotzdem kurze Antwort:

zu 1.): Stimmt, der Anspruchsteller ist in der Beweispflicht. Die Polizei war nicht Augenzeuge. Selbst wenn die Beschädigungen am PKW zu denen am Motorrad passen, ist lediglich nachgewiesen, dass Kontakt bestand. Ob das Auto das Motorrad oder das Motorrad das Auto gerammt hat? Es war keiner dabei. Und "sein könnte" heißt nicht zwingend, dass es so war.

zu 2.) Nutzungsausfall gibt es beim Motorrad (Hobbyfahrzeug?) nicht zwingend. Kannst du den Schaden nicht aus eigenen oder geliehenen Mitteln beheben (Schadensminderungspflicht), musst du das der Versicherung mitteilen.

zu 3.) Hat der Gutachter auch die fraglichen Schäden am PKW dokumentiert und festgestellt, dass die zusammen passen? Oder gibt es anständige Fotos von diesen Schäden? Falls ja, kannst du durchaus reparieren lassen.

Themenstarteram 23. September 2015 um 8:52

Hallo PeterBH,

1.) Eigentlich sieht man es schon, da mein Motorrad ca. 20 cm nach hinten geschoben wurde (erkennbar an einer Schleifspur auf dem Asphalt).

3.) Nein, der Gutachter hat lediglich mein Motorrad angeschaut. Problem ist, dass der Unfallverursacher mit seinem Auto am gleichen Tag noch an den Flughafen gefahren ist. Die Polizei hat Fotos von dem Auto gemacht, ich selbst nicht. Also lieber noch warten mit dem reparieren?

Wenn der Gutachter seine Arbeit richtig gemacht hat, spricht nichts gegen eine Reparatur, denn es muss ja ohnehin gemacht werden und Beweis hast Du mit dem Gutachten (wenn es richtig gemacht wurde) ja hinreichend gesichert, soweit es die Schäden am Motorrad angeht.

am 23. September 2015 um 11:01

Ich würde warten bis die Versichung die Zahlungsfreigabe gibt, was aber einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

Dann kannst du dir immer noch überlegen, ob du das Fahrzeug komplett reparieren lässt und die Versicherung die Kosten übernimmt oder du das Geld einstreichst mit Abzug und selber bzw. es günstiger machen lässt.

In der Familie hat jemand sein Fahrzeug nach einem Parkschaden zu Vertragswerkstatt gebracht und dort wurde auf die Freigabe der Versicherung gewartet und dann repariert.

Jemand anders aus meinem Bekanntenkreis hat lieber das Geld mit Abzug eingesteckt und nur das nötigste selfmade bzw. über Freie Werkstatt repariert.

Auch beim Motorrad gibt es Nutzenausfall. Hier sollte dir dein Anwalt weiter helfen!

Am einfachsten wird es, wenn man nachweisen kann, dass das Fahrzeug nicht nur als Hobby genutzt wird, sondern auch für alltägliche Fahrten z.B. zur Arbeit. Hast du nur ein Fahrzeug = Motorrad, ist das dann eindeutig.

Besprich einfach alles mit deinem Anwalt! Hast du einen guten Anwalt, denkt er natürlich an alles!

Zitat:

@hoinzi schrieb am 23. September 2015 um 12:51:16 Uhr:

Wenn der Gutachter seine Arbeit richtig gemacht hat, spricht nichts gegen eine Reparatur, denn es muss ja ohnehin gemacht werden und Beweis hast Du mit dem Gutachten (wenn es richtig gemacht wurde) ja hinreichend gesichert, soweit es die Schäden am Motorrad angeht.

Würde ich mich nicht drauf verlassen.

Wenn die gegnerische Versicherung auch noch einen Gutachter hinschicken will.....

Den muss ich nicht an meine Maschine lassen.

Würde ich auch nie machen, diese Gutachten fallen (fast) immer nach der Regel "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing." aus.

Genau richtig, lieber nach dem Gutachten die Rep. in Auftrag geben/selbst machen, als einem Gutachter der Versicherung Gelegenheit geben, den Schaden nach unten zu "korrigieren".

Und wenn die TE auf das Motorrad angewiesen ist und die Rep.Kosten auch verauslagen kann, bleibt ihr doch nichts anderes übrig als jetzt zu reparieren. Ob in einer Fachwerkstatt (würde ich beim Motorrad immer bevorzugen) oder durch einen Freund (ohne jegliche Gewährleistung usw.) muss sie halt selbst wissen.

Wenn die Polizei den Unfall anständig aufgenommen und vermessen hat, also auch die Schleifspur (Beginn und Ende) solltest du eigentlich gute Karten haben. Dein Anwalt beantragt Akteneinsicht und hat dann die Fotos sowie das Protokoll.

Haben die eigentlich einen Alkotest beim Fahrer gemacht? Kriegt nicht einmal mit, dass er ein Motorrad beim Rückwärtsfahren rammt und 20 cm weiterschiebt.

Das war am Folgetag wenn ich das richtig verstehe, somit für die eigentliche Unfallsituation völlig unerheblich.

am 23. September 2015 um 16:34

Hiermal eine ähnliche Geschichte:

Mein Frau steht mit unserem 4-Rad Käfig auf dem Parkplatz (Parkreihen in V-Form) Sie fährt aus der Parklücke Rückwerts raus, will gerade los fahren als es knallt. Der ältere Herr Gegenüber wollte ebendfalls Rückwärts raus, und rauschte meiner Frau in die Seite. Die Lage klar, der Mann freundlich, Adressen getauscht und weiter.

2 Tage später Anruf bei dem Herrn, der bestättigt ist gemeldet.

Nach weiteren 5 Tagen nix. Wir rufen bei der Versicherung an: "Ja, da ist was gemeldet, aber kein Bericht. Fragen sie doch noch mal, bei dem Herrn nach.... Oh momnent, besser nicht. Ich lese gerade:

DER VERSICHERUNGSNEHMER IST VOR 2TAGEN VERSTORBEN!!!!!!

Es folgt: Unfall ohne Bullen und ohne Zeugen. 2 Kaputte Autos, Eine Witwe deren Mann einen Zusammenstoß erwähnte, aber sonst nix und auch keinen Bericht ausgefüllt hat.

Ende vom Lied: Nach 4 Monaten, reichlich Anwalts`s Verkehr, Anklage wegen Versicherungsbetrug und noch anderen Spielchen wie eine "Gegenüberstellung der Fahrzeuge" (unser Auto erkannte wohl den Unfallgegner, war aber so eingeschüchtert, dass er kein Wort sagte:-) war die Versicherung bereit, die hälfte des Schadens zu übernehmen.

Wünsche dir also schon mal viel Spaß

Themenstarteram 24. September 2015 um 5:42

Den Gutachter, der mein Motorrad angeschaut hat, hat die gegnerische Versicherung geschickt. Die Haftungsfrage ist scheinbar noch nicht geklärt und der Unfallverursacher befindet sich mittlerweile im Ausland im Urlaub. Mein Anwalt hat gemeint ich soll den Gutachter annehmen, den die Versicherung schicken will (war von DEKRA), wenn ich selbst einen beauftrag, kann es ganz blöd laufen und ich bleib auf den Kosten vom Gutachter sitzen. Der Gutachter hat eigentlich auch nicht schlecht bewertet (eher zu meinem Vorteil).

Nachweisen kann ich nicht, dass ich das Motorrad für alltägliche Fahrten brauch, hab noch ein Auto. Also bekomm ich höchstwahrscheinlich nichts für den Ausfall?

Das Geld will ich mir auszahlen lassen, ein Freund von mir (hat in einer Motorradwerkstatt gelernt und ist mittlerweile Meister) repariert mein Motorrad.

Nee die haben keinen Alkoholtest gemacht, fragt aber echt fast jeder. Der hat abends um ca. 0 Uhr da geparkt und ich hab den Schaden morgens um 06:30 Uhr entdeckt, bis dann Polizei mal bei dem zu Hause war, dürfte es bestimmt 8 Uhr gewesen sein. Sogar der Polizist selbst hat zu mir gesagt, dass man ja besoffen sein muss, um so etwas nicht zu merken, aber mit einem Alkoholtest kommen sie morgens um 8 nicht mehr weit und ein Bluttest ist zu aufwändig. Von daher glauben sie es ihm mal, dass er nichts bemerkt hat.

Alkoholtest wäre auch überflüssig. Er hätte dann natürlich sich erst betrunken als er schon zuhause war...

Zitat:

@Kaddy92 schrieb am 24. September 2015 um 07:42:16 Uhr:

Den Gutachter, der mein Motorrad angeschaut hat, hat die gegnerische Versicherung geschickt. Die Haftungsfrage ist scheinbar noch nicht geklärt und der Unfallverursacher befindet sich mittlerweile im Ausland im Urlaub. Mein Anwalt hat gemeint ich soll den Gutachter annehmen, den die Versicherung schicken will (war von DEKRA), wenn ich selbst einen beauftrag, kann es ganz blöd laufen und ich bleib auf den Kosten vom Gutachter sitzen. Der Gutachter hat eigentlich auch nicht schlecht bewertet (eher zu meinem Vorteil).

Ist natürlich aus der Ferne immer schwierig zu beurteilen; aber wenn schon Dein Anwalt meint, Du sollst den Gutachter akzeptieren, und Du meinst, Du bist gut davon gekommen, dann belasse es dabei.

Zitat:

Nachweisen kann ich nicht, dass ich das Motorrad für alltägliche Fahrten brauch, hab noch ein Auto. Also bekomm ich höchstwahrscheinlich nichts für den Ausfall?

Das kann man so pauschal nicht sagen; lies Dir mal das durch (der Hoenig beschreibt es immer ganz verständlich): http://www.kanzlei-hoenig.de/.../

Und mit Auto kommt drauf an; was wäre denn, wenn das grade defekt ist und Du aufs Motorrad als Fahrzeug angewiesen bist? Und das grade auch von einem technisch versierten Kumpel wieder hergerichtet wird?

Zitat:

Nee die haben keinen Alkoholtest gemacht, fragt aber echt fast jeder. Der hat abends um ca. 0 Uhr da geparkt und ich hab den Schaden morgens um 06:30 Uhr entdeckt, bis dann Polizei mal bei dem zu Hause war, dürfte es bestimmt 8 Uhr gewesen sein. Sogar der Polizist selbst hat zu mir gesagt, dass man ja besoffen sein muss, um so etwas nicht zu merken, aber mit einem Alkoholtest kommen sie morgens um 8 nicht mehr weit und ein Bluttest ist zu aufwändig. Von daher glauben sie es ihm mal, dass er nichts bemerkt hat.

Generell finde ich, daß der Typ viel zu billig davon gekommen ist... :mad: Wie absolut merkbefreit muß man sein, um nicht mitzukriegen, daß man ein anderes geparktes Fahrzeug angefahren und massiv beschädigt hat??

Zitat:

@Kaddy92 schrieb am 24. September 2015 um 07:42:16 Uhr:

Nachweisen kann ich nicht, dass ich das Motorrad für alltägliche Fahrten brauch, hab noch ein Auto. Also bekomm ich höchstwahrscheinlich nichts für den Ausfall

Hatte mal einen Sturz wegen genommener Vorfahrt durch eine Autofahrerin. Glimpflich und ohne große Verletzungen - nur das Motorrad war lt. Gutachter "verzogen" (war es wahrscheinlich vorher schon, hat aber niemand überprüft, der Nachbesitzer, der auch der Vorbesitzer war, ist noch einige Zeit damit gefahren und hat HU-Plakette bekommen). Also ohne Polizei, das Ganze habe ich selber an die Versicherung der Unfallgegnerin gemeldet. Die haben mir anstandslos, und ohne nach alternativen Fahrzeugen im Besitz zu fragen, einen Nutzungsausfall bis zum Kauf einer Ersatzmaschine gezahlt. Das war übrigens die "Bayerische Beamtenkasse" oder heute "Versicherungskammer Bayern".

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 24. September 2015 um 09:32:33 Uhr:

Wie absolut merkbefreit muß man sein, um nicht mitzukriegen, daß man ein anderes geparktes Fahrzeug angefahren und massiv beschädigt hat??

Die überwiegende Mehrheit kann nicht parken, wenn's dann mal knirscht und scheppert, haben sie nichts gesehen oder gehört, suchen sich aber schnell einen anderen Parkplatz. Ich wohne in der Innenstadt mit entsprechend knappem Parkraum - meine Autos sehen nach wenigen Tagen aus, als hätten sie wochenlang in der Altstadt von Neapel geparkt. Natürlich, ohne dass jemals jemand dafür verantwortlich gewesen wäre! Nur ein einziges Mal hatte ich einen Zettel dran, aber genau in diesem Fall konnte ich keinen Schaden entdecken. Letztens stand ich sogar noch neben meinem Auto, als das Mädel mit ihrem A1 rückwärts drangeditscht ist und sich keiner Schuld bewusst war. Sie hatte den Anstoss zwar bemerkt, aber man sieht doch gar nichts!!! Angeblich hatte ihre Parktonic noch nicht gepiept! Motorrad hat seinen Platz zum Glück im Hinterhof ...

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