Unfall Probezeit
Hallo.
Direkt zu anfang: Bitte keine Belehrungen, ja ich weiß selber das ich Mist gebaut hab & ich werde dafür auch gerade stehen!
Ich habe noch Probezeit, hab schon dummerweise ne Nachprüfung hinter mir wegen zu schnellem Fahren. Heute ist mir nen ordentlicher Unfall passiert, war zu schnell in der Kurve und hab mich überschlagen. Mir gehts ganz gut, Auto Totalschaden.
Die Frage lautet jetzt einfach: Ist mein Führerschein jetzt weg?
mfg
Beste Antwort im Thema
Ich denke du solltest mal ein paar Monate zu Fuss gehen, vielleicht ändert sich dann dein fahrerisches Verhalten.
73 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Die Polizei erstattet eine Anzeige? Wie ist die anschuldigung? Gefährdung des Straßenverkehrs?
Diese Fragen wird uns der TE wohl erst beantworten können, wenn er das Ding auf dem Tisch hat.
Danke an Chris, er hats gefunden. 😁
Denn wir sind jetzt wohl hier:
Zitat:
2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
kein Muß. Wäre aber anzuraten.
Und das ist keine MPU...
(noch nicht, das ist so ziemlich der letzte Warnschuß)
Wobei immer noch Hoffnung auf 35 € Verwarnung besteht...
Also mal abwarten was kommt und je nachdem hier Bescheid geben. 🙂
Dieses Gespräch ist übrigens wirklich nur eine Empfehlung und keine Pflicht. Trozdem solltest du Teilnehmen sofern man es dir anrät. Es zeigt den guten Willen... wer weis... vieleicht passiert in Zukunft wieder mal was dann kann dir das zugute kommen - die Fahrerlaubnisbehörde sieht das ja.
Wenn du eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs bekommt hast kann die Strafe recht Unterschiedlich ausfallen.
Hier ist von Haft bishin zu Geldstrafe, Fahrverbot und Führerscheinentzug alles vertreten. In deinem Fall ist aber keiner zu Schaden gekommen. Ich schätze mal es wird ein Bußgeld und ein paar Punkte geben. Dazu dann eben die empfehlung für das Gespräch. Wenn du sehr viel Glück hast stellen sie wie gesagt das Verfahren ein.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Dieses Gespräch ist übrigens wirklich nur eine Empfehlung und keine Pflicht. Trozdem solltest du Teilnehmen sofern man es dir anrät. Es zeigt den guten Willen... wer weis... vieleicht passiert in Zukunft wieder mal was dann kann dir das zugute kommen - die Fahrerlaubnisbehörde sieht das ja.Wenn du eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs bekommt hast kann die Strafe recht Unterschiedlich ausfallen.
Hier ist von Haft bishin zu Geldstrafe, Fahrverbot und Führerscheinentzug alles vertreten. In deinem Fall ist aber keiner zu Schaden gekommen. Ich schätze mal es wird ein Bußgeld und ein paar Punkte geben. Dazu dann eben die empfehlung für das Gespräch. Wenn du sehr viel Glück hast stellen sie wie gesagt das Verfahren ein.
Ne, man darf in der Probezeit keine Punkte bekommen, wenn man eine Strafe mit Punkten bekommt gibts erstmal ein Aufbauseminar.
Ähnliche Themen
Nö, in dem Fall nicht, denn das Aufbauseminar hatte TE schon wegen zu schnellem Fahren. Steht im EP... 😁
Und es geht nicht um Punkte, es geht um A und B Verstöße...
Ich glaube ich verabschiede mich aus dem Thema, sind schon 5 Seiten. Ich hoffe TE kann die guten Sachen rausziehen und den Mist beiseitelassen.
Aber das ist wie ich schonmal im SU geschrieben hatte schwierig. Denn 1. wenn mans wüßte würde man nicht fragen.
Und
2. wenn man wüßte, daß dieses Unterforum zur Belustigung dient (wurde nie widersprochen von den Mods im SU) würde man sowieso nicht HIER fragen. 😁
Damit gute Nacht.
Zitat:
Original geschrieben von MondiGhiaX
Ne, man darf in der Probezeit keine Punkte bekommen, wenn man eine Strafe mit Punkten bekommt gibts erstmal ein Aufbauseminar.
Darf man schon, dann gibts aber das AFS. Und das hatte der TE schon. Stand direkt im ersten Beitrag...
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Darf man schon, dann gibts aber das AFS. Und das hatte der TE schon. Stand direkt im ersten Beitrag...Zitat:
Original geschrieben von MondiGhiaX
Ne, man darf in der Probezeit keine Punkte bekommen, wenn man eine Strafe mit Punkten bekommt gibts erstmal ein Aufbauseminar.
Warum gibt es dann nicht noch eins? Er kann doch nicht erstmal ein AB machen und danach wieder großen Mist bauen.
Zitat:
Original geschrieben von MondiGhiaX
Er kann doch nicht erstmal ein AB machen und danach wieder großen Mist bauen.
Warum soll das nicht möglich sein? Der TE hat doch bewiesen, daß es möglich ist.
Zitat:
Original geschrieben von MondiGhiaX
Warum gibt es dann nicht noch eins? Er kann doch nicht erstmal ein AB machen und danach wieder großen Mist bauen.Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Darf man schon, dann gibts aber das AFS. Und das hatte der TE schon. Stand direkt im ersten Beitrag...
Gesetzgeber fragen.
Es ist eben kein 2. Seminar vorgesehen - und auch noch keine MPU.
§ hab ich schon verlinkt.
Hier gibts noch ne nette Grafik, die ist echt top. Der § ist durchaus schwierig zu lesen.
http://www.verkehrsportal.de/.../index.php?...
Und die Hoffnung auf 35 € bleibt... Und wenn nicht könnte man immer noch bei Bußgeldstelle und wenn die hart bleibt beim Richter auf Fahrfehler plädieren.
Der TE sollte sich dann aber jetzt schon an seinen Rechtschutz wenden sofern vorhanden.
Erstberatung beim ADAC ist kostenlos sofern man Mitglied ist.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Die Einschränkung hast Du schon gelesen ?Zitat:
Original geschrieben von callaloo
Falls noch was kommt (glaube ich nicht, da kein keine Verwarnung)
Oder doch nur ein Chinchilla? 😁
Nicht gerade der beste Vorschlag dem der TE hier unterbreitet wird. Nach dem die Polizei schon da war hinterher noch das Fantasieren anzufangen.
cal
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Warscheinlich eine Einladung zur MPU. 😁Zitat:
Original geschrieben von xHeftix
Hallo.
Bin mal gespannt was jetzt noch so kommt.
mfg
Und Du hoffentlich eine Einladung zu einem Rechtschreibkurs.
cal
Zitat:
Original geschrieben von MondiGhiaX
Ne, man darf in der Probezeit keine Punkte bekommen, wenn man eine Strafe mit Punkten bekommt gibts erstmal ein Aufbauseminar.
das ist falsch! 😉
man darf in der probezeit sehrwohl punkte bekommen, OHNE das es dafür direkt zur nachschulung geht! 😰
entscheident ist, ob es sich bei dem punktebewährten verstoß um einen schwerwiegenden a- oder einen weniger schwerwiegenden b-verstoß handelt...so gibts dann eine menge verstöße, für es auf einen schlag 3punkte gibt, aber - da nur "b" - erstmal keine direkten konsequenzen in der probezeit anstehen...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das ist falsch! 😉Zitat:
Original geschrieben von MondiGhiaX
Ne, man darf in der Probezeit keine Punkte bekommen, wenn man eine Strafe mit Punkten bekommt gibts erstmal ein Aufbauseminar.
man darf in der probezeit sehrwohl punkte bekommen, OHNE das es dafür direkt zur nachschulung geht! 😰entscheident ist, ob es sich bei dem punktebewährten verstoß um einen schwerwiegenden a- oder einen weniger schwerwiegenden b-verstoß handelt...so gibts dann eine menge verstöße, für es auf einen schlag 3punkte gibt, aber - da nur "b" - erstmal keine direkten konsequenzen in der probezeit anstehen...
Danke, habe ich schon verstanden, allerdings sollte man sich in der Probezeit am besten gar keine Punkte einfangen 😉