ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall polizeiliche Akten , dauert ewig

Unfall polizeiliche Akten , dauert ewig

Themenstarteram 29. Februar 2008 um 17:04

Hallo zusammen,

ich hatte im November 2007 einen Verkehrsunfall mit erheblichem Sachschaden.

Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und nachdem ich feststellen musste, dass es nicht so einfach ist

von einer Versicherung den Schaden ersetzt zu bekommen, habe ich mich an einen Anwalt (Adac Vetragsanwalt)

gewandt, der sich dann der Sache annahm.

Nachdem der Gutachter seine Beurteilung des Schadens abegeben hatte, habe ich das Auto reparieren lassen (4000,-)

und dachte nun, das soweit alles geklärt wäre.

Heute nun kam ein Schreiben der Werkstatt, ich solle doch bitteschön die Rechnung bezahlen,

die Versicherung würde wegen ungeklärtem Sachverhalt nicht bezahlen, die pol. Akten wären noch nicht da.

Ich hab dann gleich den Anwalt angerufen, dieser sagte mir, dass dies schon vorkomme, ja, hier stünden

noch die Akten aus, die bei der Polizei seien schon etwas faul, und er könne da gar nix weiter machen , als alle 4-8 Wochen mal

anzumahnen.

Ob ich denn selber vollkasko versichert sei.

Ich denke ich werde das Geld erstmal auslegen müssen, aber ist es wirklich normal, dass die Akten so lange brauchen, bevor sie

an einen RA geschickt werden, und ist es normal , dass ein RA sich solange Zeit lässt, bevor er selbst nachfragt ?

 

Ähnliche Themen
10 Antworten

Das manche Polizisten faul sein können stimmt schon, deswegen muss ein guter Anwalt auch etwas Druck machen. Jedenfalls dauert es eigentlich nicht besonders lange bis dem Anwalt die Polizeiakte vorliegt, bei meinem hat es 4 Werktage gedauert.

Ich glaube, nicht das der Anwalt sich so genau ausgedrückt hat.

Aber ein guter Anwalt weiß, wie er bei fristgemäß an seine Akten kommt.

...ich denke eher,das dein Anwalt etwas faul war/ist. Ein Anwalt der sein Handwerk versteht und sich kümmert , dürfte die Akten nach gut 2 Wochen vorliegen haben.Oft hilft auch ein Anruf bei der Polizei . Mach Ihm Feuer unterm A....

 

Leute, nun mal langsam...

 

Erst einmal kann der Rechtsanwalt die Akten lediglich anfordern. Ob er Fristen setzt oder in China platzt ein Sack Reis.... 

 

Die Akten werden dann übermittelt, wenn diese entbehrlich sind.

 

So ist das nun mal in Praxis, auch wenn es ärgerlich ist.

 

Die Exekutive und die Judikative lässt sich nicht unter Druck setzen.

 

Ob die Bearbeitung schneller gehen könnte steht natürlich auf einem anderem Blatt....

 

Aber der Rechtsanwalt ist hier der falsche Prügelknabe. :(

Was Delle schreibt, stimmt aus meiner Sicht vollkommen.

Akteneinsicht wird gewährt, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.

Da kann der Anwalt oder die Versicherung 20 mal schreiben.

Wenn die Polizei meint, es müssen noch (zum Beispiel) Zeugen vernommen werden, dann werden die zunächst angeschrieben. Oft antworten sie nicht, also werden sie nochmal angeschrieben und es wird wieder zwei Wochen gewartet. Oder sie werden geladen, kommen aber nicht usw.

 

Noch schlimmer wird es, wenn Du z.B. verletzt wurdest.

Dann geht die Akte erst noch zur Staatsanwaltschaft. Wer mal eine Staatsanwaltschaft von innen gesehen hat, weiß wie es da zugeht und wie überlastet die Mitarbeiter sind.

Da kann es schon mal ein paar Wochen dauern, bis überhaupt der erste Staats- oder Amtsanwalt die Akte das erste mal in die Finger nimmt.

 

Wenn dann endlich die Akte verschickt wird, bekommt sie der Anwalt. Der braucht in der Regel auch ein oder zwei Tage, bis er sie kopiert und weiterschickt.

Bei der Versicherung muss sie eingehen, zugeordnet werden, eventuell verscannt und dem zuständigen SB weiter geleitet werden.

Und stellt euch vor: der SB sitzt nicht den ganzen Tag rum und dreht Däumchen bis endlich die Akte da ist. Der hat nämlich im Zweifel schon 100 Schäden auf dem Tisch liegen, die auch alle bearbeitet werden wollen.

 

Natürlich ist das für den Geschädigten, der auf sein Geld wartet, ärgerlich.

Aber die Erwartungshaltung, dass immer alles in 3 Tagen erledigt ist, kann leider nicht immer erfüllt werden. Und das nicht, weil jemand faul ist.

Fürs faul Rumsitzen werden nämlich die wenigsten bezahlt. Du bestimmt auch nicht.

 

Gruß

Hafi

 

Nun ja ,hier gehts nicht um ein paar Tage sondern laut TE um eine Sache vom November .Laut TE kennt der RA den Stand der Dinge bis dato nicht ,außer,das die Akten noch nicht da sind.Dem Posting entnehm ich lediglich,das der RA wartet, bis Ihm was auf dem Tisch kommt. Es ist ja richtig,das die Sache bis Dato noch nicht abgeschlossen sein muss, aber dem TE ist damit überhaupt nicht geholfen.

Es gibt sicher Möglichkeiten seitens des RA die Sache etwas zu beschleunigen,dann müsste sich der RA dann aber auch etwas kümmern.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Akteneinsicht wird gewährt, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.

und das dauert nunmal bei einer momentanen auslastung der staatsanwälte von um die 200 fälle/monat seine zeit....

Zitat:

Original geschrieben von Günnimatz

Nun ja ,hier gehts nicht um ein paar Tage sondern laut TE um eine Sache vom November .

das kann durchaus mal ein halbes bis dreiviertel jahr dauern, bis die polizei die akte freigibt.....wenn der unfallgegner dann noch aus dem ausland kam, und die akte erst ins ausland geschickt werden muss bzw. die zeugenanhörung dauerts noch länger....

Zitat:

Original geschrieben von Günnimatz

Es gibt sicher Möglichkeiten seitens des RA die Sache etwas zu beschleunigen,

der ra kann freundlichst bei der polizei bzw. dem zuständigen staatsanwalt nachhören (vom staatsanwalt wird er dann nur zu hören bekommen dass das schreiben bearbeitet ist oder nicht aber er selbst keinen zugriff mehr auf die akte hat, sondern nur auf dem pc den bearbeitungsstand angezeigt bekommt) wie es denn mit der akte aussieht....allerdings macht das soziemlich jeder ra wodurch sich das dann wieder gegenseitig aufhebt....

 

nur interesshalber,

kan der Geschädigte, der in Vorleistung tritt, eine Verzinsung von der Versicherung ver-

langen und wenn ja, in welcher Höhe ?!

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von zzz100

nur interesshalber,

kan der Geschädigte, der in Vorleistung tritt, eine Verzinsung von der Versicherung ver-

langen und wenn ja, in welcher Höhe ?!

Gruss

ich denke das duerfte generell machbar sein...

aber viel mehr als "marktueblicher" zins wird schwer sein.

sinds mehr als 20EUR?

Harry

am 1. März 2008 um 0:11

Zitat:

Original geschrieben von zzz100

kan der Geschädigte, der in Vorleistung tritt, eine Verzinsung von der Versicherung ver-

langen

ja,

der geschädigte kann sowohl dem ihm entstandenen zinsausfall (also wenn er an sein sparbuch geht) als auch wenn er einen kredit (hierbei sollte man sich vorher mit der vs absprechen) für die reparatur aufnimmt sämtliche ihm dadurch entstandenen kosten bei der versicherung geltend machen.....

für die bemessung werden dann die marktüblichen bzw. die realen zinsausfälle (lässt sich ja relativ einfach nachvollziehen) gerechnet (meistens jedenfalls)...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall polizeiliche Akten , dauert ewig