ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unfall Passat als unfallfrei beim VW Händler erworben

Unfall Passat als unfallfrei beim VW Händler erworben

Themenstarteram 29. Januar 2013 um 21:48

Hallo zusammen,

hatte hier schon einmal berichtet, dass ich den Verdacht hatte, dass mein Passat ein Unfallwagen ist.

Dies hat sich nun bestätigt, habe es hier schwarz auf weiß, was alles gemacht worden ist.

Ein Schaden in Höhe von 3400 Euro.

Es wurde das hintere Seitenteil ausgetauscht und neu lackiert, sowie der kofferboden instand gesetzt, Abdeckung für Stossfänger ersetzt, seitensteil instand gesetzt, Seitwand innen rechts lackiert, sowie noch ein paar kleinere Sachen.

Wenn ich von diesem Vorschaden gewusst hätte, hätte ich das Fahrzeug wohl nicht gekauft, ist ja schon keine Kleinigkeit.

Hatte vor dem Kauf extra noch gefragt, ob es kein Unfallwagen sei, da etwas Nebel oben zu sehen war. Der Verkäufer war dann kurz beim nachschauen und meinte dann, nö es wurde nichts ausgetauscht, war wohl ein Kratzer oder so....

Möchte das Auto aber eigentlich nciht zurück geben, da ich es

1. in die Schweiz exportiert habe

2. eine Standheizung einbauen lassen hab

3. eine Anhängerkupplung angebaut wurde.

Ich würde nun so vorgehen, dass ich dem Geschäftleiter der Autohauses einen eingeschriebenen Brief sende, mit der Bitte um Stellungnahme.

Ich bin mal gespannt, ob die Sache ohne Anwalt über die Bühne geht.

Was meint ihr, wie hoch die Entschädigung ausfallen sollte.

Beste Antwort im Thema

Liebe TE, es ist schon ein bisschen das übliche Muster erkennbar wie du hier herüber kommst.

Du hörst mit deinem Problem nicht das was du gerne hören wolltest (wobei gar nicht so RICHTIG klar wurde was Du nun eigentlich vom Händler willst), und nun fängst Du an jedem anzuzicken, der nicht das sagt was Du willst.

Alle sind gegen dich, jeder ist beleidigend und du meldest dich hier natürlich niieeee mehr weil alle so böse zu dir sind weil du eine Frau bist.

Schnarch, Schnarch...

Damit bist Du nicht allein, das gibts hier andauernd und immer wieder.

Komisch ists trotzdem immer wieder.

109 weitere Antworten
Ähnliche Themen
109 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

 

Es gibt hier kein Prozessrisiko. Es gibt nur Rückgabe oder nichts.

Das mag rechtlich korrekt sein, aber das Leben spielt manchmal halt anders. Und ich glaube kaum, daß sich der Händler rechtlich korrekt verhält und im Gegenzug hinnimmt, das sein Geschäftsgebaren via Internet und Mundpropaganda öffentlich bekannt gemacht wird.

 

So long

Ghost

Sprich:

Wenn ich wegen der genannten Umstände (Kosten für den Einbau der SHZ, Einfuhrkosten in die Schweiz) die mir vermutl. nicht ersetzt werden, den Wagen unbedingt weiter fahren möchte, der Händler aber sagt: Ich nehme den Wagen zurück, du bekommst dafür die Kosten für die Zulassung von mir erstattet, und ich das nicht will, dann bin ich der gea*schte?

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Und ich glaube kaum, daß sich der Händler rechtlich korrekt verhält und im Gegenzug hinnimmt, das sein Geschäftsgebaren via Internet und Mundpropaganda öffentlich bekannt gemacht wird.

Rechtlich korrekt ist die Rücknahme des Fahrzeugs.

Wenn sich der Händler dem verweigert, dann ist er dämlich, denn da kann man nur verlieren. Die Mehrheit der Händler bietet das mittlerweile ohnehin "freiwillig" an.

Einen Minderpreis zu verlangen ist "rechtswidrig", was will da der Käufer via Internet und Mundpropaganda machen. Sich über einen Händler beschweren, weil der korrekt arbeitet?

Das oftmals zu findende Händler-Bashing wird doch in so sämtlichen Foren durch Kommentare anderer User unterlaufen, hier doch zB. auch. Auf reinen Bewertungsportalen ist das doch auch eine ganz heiße Kiste.

Anonyme Anschwärzereien werden immer recht zügig gelöscht und personalisierte Anschwärzereien haben regelmäßig Abmahnungen und Unterlassungserklärungen zur Folge.

Ich kenne keinen Händler, der sich ernsthaft Sorge über "Beiträge" im Internet macht. Über Google ist das sofort zu finden und den Rest macht der Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

..., der Händler aber sagt: Ich nehme den Wagen zurück, du bekommst dafür die Kosten für die Zulassung von mir erstattet, und ich das nicht will, dann bin ich der gea*schte?

Nunja, wenn man auf einen vorhandenen Rechtsanspruch verzichtet, entstehen häufig Nachteile.

Aber anders herum, wieso sollte jetzt der Händler für nachträgliche Zubehöreinbauten haften, oder warum sollte der es verantworten, dass der Kunde nun aus der Schweiz kommt. Das war vom Verkäufer unbeeinflussbar, das macht ein Käufer immer auf eigenes Risiko.

Das ist richtig! Sobald ich den Kaufvertrag unterschrieben habe und den Kaufpreis entrichtet habe, kann ich mit meinem Eigentum machen was ich will. Ich kann ja nicht plötzlich zum Händler gehen und verlangen das er irgendwelchen Murks den ich beim Basteln verursacht habe, auf seine Kosten repariert. Es scheint nun aber tatsächlich so zu sein, das der TE entweder das Geschäft rückabwickelt (mit Nachteilen) oder aber irgendwie versucht sich mit dem Händler zu einigen. Das könnte so aussehen das man gegen Zahlung einer Summe X auf sämtliche Ansprüche verzichtet.

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

Das könnte so aussehen das man gegen Zahlung einer Summe X auf sämtliche Ansprüche verzichtet.

Klar könnte es das.

Was der TE schlussendlich mit seinem Händler aushandelt ist eine Sache zwischen diesen beiden.

Anspruch hat er aber keinen darauf.

Wenn der Händler die Rückabwicklung gegen Kaufpreis + Auslagen - Gebrauchsvorteil anbietet, dann akzeptiert das der TE oder er tuts eben nicht.

Je nach zwischenzeitlich gefahrenen Kilometern kann das allerdings für große Augen sorgen.

Versuch was rauszuhandeln.

Das Mindeste wäre für mich, genaue Infos zu den durchgeführten Arbeiten (bspw. ob Nahtdichtmittel laut Herstellervorgaben verarbeitet wurden). Am Besten mit Fotos.

Was sagen Vorbesitzer über den Wagen.

Ansonsten könnte es später Probleme geben.

Wie immer, beim Kauf nen Magneten und Schichtstärkemesser mitnehmen um solche Sachen zu finden und dem Verkäufer auf den Zahn fühlen.

Wenn die Reps gut gemacht sind, keine Probleme.

Themenstarteram 30. Januar 2013 um 17:40

Hallo,

ich versuche mal einen Teil der Fragen zu beantworten.

Das Fahrzeueug wurde beim gleichen Händler repariert, bzw. wie soll ich es sagen, bis 2011 war es eine andere Firma, alles wurde aber komplett übernommen, nur der Name hat geändert.

Das Fahrzeug wurde also in einer VW Werkstatt repariert. Sprich die Daten waren gespeichert, so kam die ganze Sache ja auch heraus. Ein anderer VW Händler hatte ich mich darauf angesprochen, ob ich wisse, dass mein Auto ein Unfallfahrzeug ist.

Rückabwicklung wäre für mich kein Problem, da Auskunft Anwalt der Händler die Kosten für die Rückabwicklung sprich 19 Prozent Mehrwertsteuer, Transport usw. bezahlen müsste.

 

am 30. Januar 2013 um 18:10

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Und ich glaube kaum, daß sich der Händler rechtlich korrekt verhält und im Gegenzug hinnimmt, das sein Geschäftsgebaren via Internet und Mundpropaganda öffentlich bekannt gemacht wird.

Rechtlich korrekt ist die Rücknahme des Fahrzeugs.

Wenn sich der Händler dem verweigert, dann ist er dämlich, denn da kann man nur verlieren. Die Mehrheit der Händler bietet das mittlerweile ohnehin "freiwillig" an.

Einen Minderpreis zu verlangen ist "rechtswidrig", was will da der Käufer via Internet und Mundpropaganda machen. Sich über einen Händler beschweren, weil der korrekt arbeitet?

Das oftmals zu findende Händler-Bashing wird doch in so sämtlichen Foren durch Kommentare anderer User unterlaufen, hier doch zB. auch. Auf reinen Bewertungsportalen ist das doch auch eine ganz heiße Kiste.

Anonyme Anschwärzereien werden immer recht zügig gelöscht und personalisierte Anschwärzereien haben regelmäßig Abmahnungen und Unterlassungserklärungen zur Folge.

Ich kenne keinen Händler, der sich ernsthaft Sorge über "Beiträge" im Internet macht. Über Google ist das sofort zu finden und den Rest macht der Anwalt.

Rechtlich korrekt?

Wenn ich den letzten Beitrag richtig lese, dann ist dem Verkäufer bekannt gewesen, daß der Wagen NICHT unfallfrei war.

Demnach ist der Verkauf als unfallfrei Betrug gewesen. Wenn er das jetzt so "friedlich" rückabwickeln will, dann kommt es mir so vor, als wolle er den Betrug vertuschen und einer Strafanzeige zuvor kommen.

am 30. Januar 2013 um 20:25

Du hast ja einiges investiert. Wenn du mit dem Auto voll zufrieden bist, dann wuerde ich es eh behalten. Wuerde dem Haendler allerdings mindest nen kompletten Service aus dem Kreuz leiern. Alles natuerlich unter der Voraussetzung das die Reparatur fachgerecht war. ;)

Themenstarteram 30. Januar 2013 um 20:31

Bei diesem Autohaus lasse ich keinen Service machen.

Von der Übergabe bis hin zum Export und nun auch noch das, ist alles schief gelaufen.

So einfach möchte ich sie da nicht davon kommen lassen.

So etwas ist einfach eine Sauerei.

Mit diesem Schaden hätte ich das Auto nie gekauft.... das ist das ärgerliche.

am 30. Januar 2013 um 20:37

Ja ok, ich sehe die Front ist hart. Dann musst deinen Anwalt arbeiten lassen ;)

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Wenn ich den letzten Beitrag richtig lese, dann ist dem Verkäufer bekannt gewesen, daß der Wagen NICHT unfallfrei war.

Wie bereits geschrieben:

Das ist hier völlig unerheblich. Ob nun bekannt oder nicht, ein gewerblich tätiger Händler muss immer zurück nehmen. Ein privater Verkäufer muss nur zurücknehmen, wenn der Unfallschaden bekannt war.

Dass es hier den gewerblichen Händler bekannt war, ist kein Vorteil für den Käufer - auch kein Nachteil, es macht keinen Unterschied.

 

Zitat:

Demnach ist der Verkauf als unfallfrei Betrug gewesen.

Ganz so platt ist das nicht.

Der Straftatbestand des Betruges (§263 StGB) ist an mehrere Tatmerkmale gebunden, die üblicherweise bei einer derartigen Geschichte eben nicht alle erfüllt sind.

Eine bewusste Täuschung ist eines dieser Kriterien, aber hier dürfte schon die Beweisnotwendigkeit scheitern, ob das dem tatsächlichen Verkäufer auch bewusst war oder diese Information aufgrund eines Kommunikationsmangels innerhalb eines vielleicht größeren Unternehmens einfach nur auf der Strecke geblieben ist.

Aus einer Nachlässigkeit wird keine Straftat und damit wären wir auch beim zweiten Tatmerkmal - dem notwendigen Vorsatz zum Betrug. Hier geht es um den primären Vorsatz, vereinfacht ausgedrückt:

"Ich will betrügen und benutze diese Situation, weil sie sich zufällig dafür anbietet". Die Absicht zum Betrug muss vorrangig sein, hier ist aber der Verkauf vorrangig gewesen, bei dem man den ohnehin vorhandenen Erlös (Gewinn) nur noch etwas "aufpoliert" hat (wenn es denn ganz bewusst gemacht wurde).

Sollte sich hier herausstellen, dass ein Händler ganz systematisch und bei jedem Verkauf außerhalb der Legalität "aufpoliert", dann kommt man schon in den Bereich des strafrechtlich relevanten Betrugs. Dann auch gleich richtig heftig mit "gewerbsmäßig" und "mehrfach", was deutlich strafverschärfend ist. Aber es muss ganz deutlich auch systematisch und primär ausgerichtet sein und eben nicht nur eine Nachlässigkeit, die zwar nicht korrekt ist und nicht passieren darf aber eben doch mal passieren kann.

 

Zitat:

Wenn er das jetzt so "friedlich" rückabwickeln will, dann kommt es mir so vor, als wolle er den Betrug vertuschen und einer Strafanzeige zuvor kommen.

Einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen soll ein Tateingeständnis sein - eine recht merkwürdige Schlussfolgerung.

Gegenfrage:

Wenn Du ein Überholverbot beachtest und nicht überholst, beantragst Du dann einen Haftantrittstermin?

am 30. Januar 2013 um 21:57

Zitat:

Das ist hier völlig unerheblich. Ob nun bekannt oder nicht, ein gewerblich tätiger Händler muss immer zurück nehmen. Ein privater Verkäufer muss nur zurücknehmen, wenn der Unfallschaden bekannt war.

 

Dass es hier den gewerblichen Händler bekannt war, ist kein Vorteil für den Käufer - auch kein Nachteil, es macht keinen Unterschied.

Stimmt absolut. Beim Händler unterstellen die Gerichte die Kompetenz, auf seinem Fachgebiet richtig zu beurteilen.

am 30. Januar 2013 um 22:01

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Ja ok, ich sehe die Front ist hart. Dann musst deinen Anwalt arbeiten lassen ;)

bin sehr gespannt wie das ausgehen wird dann.

aufgrund des exports, verbunden mit dem zollkram und der umbauten ist eine wandlung sone sache. welches druckmittel hat die käuferin denn?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unfall Passat als unfallfrei beim VW Händler erworben