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Unfall Parkplatz Schuldspruch zu 50%

Themenstarteram 2. Dezember 2015 um 15:56

Hallo liebe community,

ich hatte einen Autounfall an dem ich meiner Ansicht absolut keine schuld habe, leider sieht das die Versicherung des Gegners anders....

Folgendes ist passiert:

Ich bin von einer Straße auf einen Parkplatz gefahren auf dem 4 Fahrzeuge Platz haben. Zwei auf einer Seite und zwei gegenüber.

Als ich noch auf der Straße war, hat mein Unfallgegner gerade eingeparkt und ich bin dann schräg hinter ihn gefahren, damit ich rückwärts neben ihn parken kann.

 

Als ich aber hinter dem Fahrzeug war, wollte der unfallgegner seine Parksituation verbessern und ist dann rückwärts in mich rein gefahren. Als ich gesehen habe, dass der rückwärts gang des unfallgegners drin ist, habe ich angefangen zu hupen, hatte aber keine Ausweichmöglichkeit!

Von der Versicherung des gegners hab ich nun ein schreiben erhalten auf dem stand, dass an Parkplätzen nicht die StVO gilt und etwas über beidseitige vorsichtige Fahrweise blabla. Aber ich hatte keine Möglichkeit etwas anderes zu machen.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BoCa2k5 schrieb am 2. Dezember 2015 um 16:56:59 Uhr:

Aber ich hatte keine Möglichkeit etwas anderes zu machen.

Doch: warten bis der andere seinen Einparkvorgang beendet hat...

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Ich würde mit der Teilschuld, welche die Versicherung versucht an dich abzudrücken, einen Anwalt beauftragen.

Wenn Du, TE, in dem Moment gestanden hast, dann ist dir dein Unfallgegner ins Auto gefahren und somit haftet Er zu 100%. Er muß sich vergewissern, daß er freie Fahrt hat und wenn es auch nur für eine Korrektur im Parkplatz erforderlich ist auf die Straße zu fahren.

Ruf doch mal deine Versicherung an, schildere den Fall und frag nach ob diese ein Interesse hätten der Sache nach zu gehen. Es ist auch in deren Interesse. Einige Versicherungen bieten sogar Verkehrs-Rechtschutz an, der durch die Beiträge gedeckt wird.

Was für dich spricht:

1. Der Unfallgegner fuhr rückwärts.

2. Dein Auto stand zum Zeitpunkt des Unfalls.

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 4. Dezember 2015 um 09:51:01 Uhr:

Ruf doch mal deine Versicherung an, schildere den Fall und frag nach ob diese ein Interesse hätten der Sache nach zu gehen. Es ist auch in deren Interesse. Einige Versicherungen bieten sogar Verkehrs-Rechtschutz an, der durch die Beiträge gedeckt wird.

die Versicherung ist sogar verpflichtet, unrechtmäßige Ansprüche abzuwehren, das ist Teil der Leistung und mit der Prämie abgedeckt. Allerdings nützt einem das wenig für die Durchsetzung eigener Ansprüche beim Gegner.

Wieso, wenn die Versicherung den geforderten Betrag vor Gericht abwehrt, wird gleichzeitig die Aufteilung doch vom Richter festgelegt. Somit hast du dann als Versicherter indirekt was davon... oder täusche ich mich da?

HTC

Hast du denn die Polizei gerufen?

Dann wäre zumindest schon mal die Unfallaufnahme vorhanden in welcher steht, wer wen reingefahren ist.

Zitat:

@HTC schrieb am 4. Dezember 2015 um 10:36:34 Uhr:

Wieso, wenn die Versicherung den geforderten Betrag vor Gericht abwehrt, wird gleichzeitig die Aufteilung doch vom Richter festgelegt. Somit hast du dann als Versicherter indirekt was davon... oder täusche ich mich da?

oh ja, da täuschst Du Dich. Die beiden Ansprüche werden nicht gegeneinander gestellt, das sind zwei vollkommen unabhängige Verfahren. Im Ergebnis kann durchaus weniger als 100% des Schadens aufgeteilt worden sein, wenn z.B: der TE 50% bekommt und die eigene Versicherung gegnerische Ansprüche komplett ablehnt. Es gibt da keine übergeordnete Clearingstelle, schon gar kein Gericht.

Aha, dann ist alles klar... Danke! Die Verteilung erfolgt dann nur bei 2 Gegenparteien...

Dann bleibt nur noch in eigener Sache tätig zu werden und einen Anwalt beauftragen, oder den Schaden reparieren und die Sache abhacken :(

HTC

am 4. Dezember 2015 um 12:28

Geh damit zum Anwalt.

Üblicherweise gilt die STVO nicht auf Parkplätzen. Hier gilt eben die besondere Sorgfaltspflicht (oder wie das auch heisst). Ausnahme dabei ist das Rückwärtsfahren.

Letztens habe ich irgendwo (Spiegel, Welt, Focus oder NTV) gelesen, dass ein OL-Gericht in so einer Sache entschieden hat, und der Rückwärtsfahrende die komplette Schuldfrage bekam.

Hier ein ähnliches Beispiel (leider mit einem LKW).

http://www.n24.de/.../...rtsfahren-gilt-erhoehte-sorgfaltspflicht.html

Hallo BoCa2s

Meine Kollegin hat auf unserem Firmenparkplatz Ähnliches erlebt. die Versuicherungen wollten auch jeweils den Schaden des Unfallgegeners übernehmen. Ich hatte den genauen Unfallhergang von meinem Büro aus gesehen und eine detaillierte Beschreibung für die Versicherung meiner Kollegin geschrieben.

Die Versicherungen haben das akzeptiert und die des Unfallgegeners den Schaden meiner Kollegin komplett übernommen.

Also, ohne Zeugen wird das schwierig.

Viel Erfolg (und hoffentlich sett sich das Recht durch!).

Viele Grüße

Michael Mark

dein Beispiel nützt dem TE aber nichts da in deinem Beispiel die Dame ihr Auto ordnungsgemäß geparkt hat und der LKW in ein abgestelltes / parkendes Auto gefahren ist. Im Falle des TE sind aber zwei Fahrzeuge die Ihre Positionen noch ändern wollten und dem TE wird es wohl schwer fallen, auch unter Hilfe eines Anwaltes, zu beweisen das er stand und nur der andere gefahren sei. Der Unfall Gegner wird nämlich behaupten, das er sich umgeschaut hat niemanden gesehen, dann ist er zurückgestoßen und es hat geknallt. sehe hier ohne Zeugen die Erfolgsausichten sehr gering und somit wäre es eine Geldverbrennung noch einen Rechtverdreher der dir alles vom Himmel lobt noch Geld hinterher zu schieben.

lieber zusehen das man den schaden zurück kauft um der Höherstufung zu entgehen

Zitat:

@BoCa2k5 schrieb am 2. Dezember 2015 um 16:56:59 Uhr:

 

 

 

Von der Versicherung des gegners hab ich nun ein schreiben erhalten auf dem stand, dass an Parkplätzen nicht die StVO gilt und etwas über beidseitige vorsichtige Fahrweise blabla. Aber ich hatte keine Möglichkeit etwas anderes zu machen.

Da gebe ich der Versicherung des Unfallgegners vollkommen recht. Wenn man auf einen so beschriebenen kleinen Parkplatz einparken will sollte man wirklich erst einfahren wenn der andere steht, aber heute zu tage sind die Egoisten überall ich komme und die anderen haben sich nicht mehr zu bewegen....... Es gilt die gegenseitige Rücksichtnahme dort, vielleicht sollte diese überall gelten.

Ich drücke das noch einmal anders aus: Ihr beide seit im Eingangsbereich eines Konzertes und stößt beide mit dem Kopf zusammen, ergo habt ihr beiden schuld = Parkplatz= gegenseitige Rücksichtnahme sonst beide je 50 % dumm gewesen. So einfach ist das.

am 4. Dezember 2015 um 14:58

50/50 kann doch eigentlich nur ein Witz sein.

Der eine steht in einer Parklücke, der andere nicht. Allein schon deswegen muss derjenige, der in der Parklücke steht und da einfach rausfährt, einen höheren Anteil an der Schuld zugesprochen bekommen.

Wie weit ist er aus der Parklücke wieder raus? Wenn ich korrigieren dann fahr ich nicht mehr komplett raus.

Zitat:

@Abbuzze2000 schrieb am 4. Dezember 2015 um 13:49:21 Uhr:

dein Beispiel nützt dem TE aber nichts da in deinem Beispiel die Dame ihr Auto ordnungsgemäß geparkt hat und der LKW in ein abgestelltes / parkendes Auto gefahren ist.

...

lieber zusehen das man den schaden zurück kauft um der Höherstufung zu entgehen

Hallo Abbuzze2000

Auf welchen Beitrag beziehst du dich hier? Auf meinen? Dann bitte noch einmal aufmerksam lesen. Ich habe dazu gar nichts geschrieben, da es sich genau wie bei dem TE verhielt.

Und einen "Schaden zurückkaufen", wo man "unschuldig" ist, halte ich persönlich für einen ganz schlechten Rat.

@TE: Falls du keine Zeugen hast, dir deine Version des Unfallhergangs bestätigen (können/wollen), sind die Chancen wohl eher gering. Trotzallem würde ich meine Versicherung anschreiben mit einer detaillierten Unfallbeschreibung und den zuständigen Sachbearbeiter vielleicht telefonisch kontaktieren.

Viele Erfolg und viele Grüße

der Michael Mark

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