Unfall Oldi kaputt
Hallo,
ich habe am Sonntag einen Unfall mit meinem Oldtimer gehabt (w108 280SE 3.5 Bj. 71). Ich war nicht Schuld, es ist eijn erheblicher Heckschaden entstanden.
Hat einer von euch Tips wie man vorgehen sollte, gibt es Unterschiede zu einem Unfall mit einem neueren wagen die man beachten sollte.
Ich habe Bedenken das die Reparaturkosten den wert übersteigen und ich dann nur den Widerbeschaffungswert bekommen kann.
Habe erst in den letzten 2 Monaten ca. 5000.- Euro in das Auto investiert mit dem Kaufpreis von 8000.- übersteigt diese Summe den heutigen Marktwert.
Danke für eure Tips.
Gruß
Stefan
Beste Antwort im Thema
Ein Auto mit 21 Jahren ist vom Oldtimerstatus noch weit entfernt , er wird bei Totalschaden per Gutachten wie ein altes Auto abgerechnet , das heißt für gepflegte Youngtimer geht der Schuß zumeist nach hinten los und man macht verlust. Gutachten für Youngtimer gibt es nicht , diese werden zwar online angeboten , aber von den Versicherungen nicht anerkannt. Ein richtiges Gutachten rechtfertigt in der Regel der Wert des Fahrzeugs nicht. Ein 20 Jahre alter Opel Vectra ist halt ne alte Karre und da dürfte nicht viel bei rum kommen, egal wie der Pflegezustand ist. Probleme entstehen , wenn der wagen gestohlen wird oder abfackelt, dann hat man nicht s für ein Gutachten und guckt in die Röhre. Jegliche "Kurzgutachten" pp. bringen nichts , da die versicherung diese nicht anerkennt, habs selber versucht , zwecklos. Mein Gutachter sagte mir , falls mein alter 29 Jahre alter Ford , mal angebumst wird , schreibt er mir ein annehmbares Gutachten, wo auch der perfekte Zustand hervorgeht und auch ein guter Preis bei rauskommt. Im übrigen wenn Du soviel Geld ausgibst , um den Wagen durch den TÜV zu kriegen , dann dürfte der eher ein Pflegefall sein. Mein alter Ford Escort MK 3 mit 29 jahre , kam ohne einen Cent an Investition ohne Mängel durch den TÜV und sieht aus wie aus dem prospekt
41 Antworten
Re: Unfall Oldi kaputt
Zitat:
Original geschrieben von swieland
Habe erst in den letzten 2 Monaten ca. 5000.- Euro in das Auto investiert mit dem Kaufpreis von 8000.- übersteigt diese Summe den heutigen Marktwert.
Gruß
Stefan
nun, es wird wohl schwierig sein, einen Richter oder eine Versicherung davon zu überzeugen, dass sie mehr entschädigen sollen als der eigentliche Wiederbeschaffungswert. denn der wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert stellt bei einem wirtschaftlichen Totoalschaden die max. Entschädigungsleistung dar.
So weit: bad news!
Anders sieht die Sachlage aus, wenn das KFZ repariert wird: hier wird generell auf die Restwertregelung verzichtet... trotzdem wirst du - sofern es aus wirtschaftlichen aspekten nicht ratsam ist das auto zu reparieren keine höhere Entschädigungsleistung erhalten.
Bleibt also nur am Wiederbeschaffungswert anzusetzen: und hier kommen - wie oben beschrieben - die Gutachter ins Spiel...
Viel Glück dabei!!!
@Histomat
Deine Bedenken sind grundsätzlich berechtigt. Ich kenne aber JS und seine Motivation nicht, kann mir entsprechend kein Urteil erlauben.
Falls es tatsächlich eine Verquickung zwischen CD und der Versicherungswirtschaft in der von dir dargestellten Form gibt, ist das in der Tat bedenklich.
Deiner Warnung vor versicherungsnahen Gutachtern kann ich mich anschließen; dazu gehört u. a. auch die Dekra.
@Guido
So könnte man es ausdrücken
@Frodo
Genau das ist der Knackpunkt.
Es geht um den Wiederbeschaffungswert, d. h. um die Frage, "Was muß ich bezahlen, um in angemessener Zeit ein vergleichbares Fahrzeug im seriösen Fachhandel zu beschaffen".
Die Beantwortung ist schwierig, wenn es kein oder nur sehr wenige Fahrzeuge in vergleichbarem Zustand gibt. Es ist dann hypothetisch zu Überlegen, was ein seriöser Händler verlangen müßte, wenn er ein Fahrzeug gleichen Typs so kostengünstig wie möglich (d. h. geeignetes Objekt, Kalkulation mit Händlerpreisen, nicht mit Endverbraucherpreisen, angemessener, nicht überzogener Händlergewinn etc.) herrichtet, daß es dem verunfallten Fahrzeug entspricht. Dieser Wert hat nichts mit dem "Marktwert" zu tun und wird beim Verkauf sicher nicht erzielt werden können. Aber darum geht es bei der Schadenregulierung nicht, weil der Geschädigte (üblicherweise) sein Fahrzeug ja garnicht veräußern will, im Gegenteil, er will es weiternutzen und wird durch den Unfall daran gehindert. Es geht einzig darum, daß der Geschädigte so gestellt werden muß, als wäre der Unfall nie passiert. Insbesondere darf ihm aus dem Unfall kein Vermögensnachteil entstehen, was aber zwangsläufig passieren würde, wenn er nur den Marktwert erhielte, am Markt aber zu diesem Preis kein vergleichbares Fahrzeug verfügbar ist und er somit zusätzliche aufwendungen hätte, um ein verfügbares Fahrzeug in einen vergleichbaren Zustand zu versetzen.
Die CD-Analysen betreffen dagegen lediglich den Marktwert und erfassen die Besonderheiten des Schadenersatzes nicht. Dennoch ist die Bewertung durch einen CD-Gutachter dem Gutachten eines S(chw)achverständigen vorzuziehen. Nur sehr wenige Sachverständige sind mit der Problematik wirklich vertraut und es gibt keine "typischen Erkennungsmerkmale", anhand derer man solche Sachverständige finden könnte. Insofern stellt der Hinweis auf die CD-Gutachter den Rat zum kleineren Übel dar.
mfg
wie sieht es eigentlich bei Youngttimer aus ???
Mein Auto ist ja "erst " 21 Jahre - aber eben mit einer seltenen Ausstattung und ich hab auch erst 1700 Euro für "Ohne Mängel TÜV " ausgegeben.
WENN mir nun jemand reinfährt und ich keine z.B 2000 Euro akzeptieren möchte ( für mich ist mein Wagen mindestens noch 5000 Euro wert ) braucht man wohl einen Anwalt ?
Gibt es auch schon Gutachten für einen "Youngtimer " oder nur für Oldtimer ( ab 30 Jahre ) ???
Ein Auto mit 21 Jahren ist vom Oldtimerstatus noch weit entfernt , er wird bei Totalschaden per Gutachten wie ein altes Auto abgerechnet , das heißt für gepflegte Youngtimer geht der Schuß zumeist nach hinten los und man macht verlust. Gutachten für Youngtimer gibt es nicht , diese werden zwar online angeboten , aber von den Versicherungen nicht anerkannt. Ein richtiges Gutachten rechtfertigt in der Regel der Wert des Fahrzeugs nicht. Ein 20 Jahre alter Opel Vectra ist halt ne alte Karre und da dürfte nicht viel bei rum kommen, egal wie der Pflegezustand ist. Probleme entstehen , wenn der wagen gestohlen wird oder abfackelt, dann hat man nicht s für ein Gutachten und guckt in die Röhre. Jegliche "Kurzgutachten" pp. bringen nichts , da die versicherung diese nicht anerkennt, habs selber versucht , zwecklos. Mein Gutachter sagte mir , falls mein alter 29 Jahre alter Ford , mal angebumst wird , schreibt er mir ein annehmbares Gutachten, wo auch der perfekte Zustand hervorgeht und auch ein guter Preis bei rauskommt. Im übrigen wenn Du soviel Geld ausgibst , um den Wagen durch den TÜV zu kriegen , dann dürfte der eher ein Pflegefall sein. Mein alter Ford Escort MK 3 mit 29 jahre , kam ohne einen Cent an Investition ohne Mängel durch den TÜV und sieht aus wie aus dem prospekt
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Vielen Dank für Deine Auführungen .... obwohl sie schon fast so ist wie ich vermutet habe ...
irgentwie ist das aber nicht gerecht 🙄
Da pflegt und hegt man seinen Wagen und wenn ein Dummi in Dich reinfährt bist du auch noch der Doofe.😠
Was passiert wenn ich darauf bestehe das der Wagen wieder repariert wird - die Verischenrung aber Nein sagt ??? 🙄
Anwalt , Gericht ???
Zitat:
Original geschrieben von senna7
Vielen Dank für Deine Auführungen .... obwohl sie schon fast so ist wie ich vermutet habe ...
irgentwie ist das aber nicht gerecht 🙄
Da pflegt und hegt man seinen Wagen und wenn ein Dummi in Dich reinfährt bist du auch noch der Doofe.😠Was passiert wenn ich darauf bestehe das der Wagen wieder repariert wird - die Verischenrung aber Nein sagt ??? 🙄
Anwalt , Gericht ???
Übersteigt der Reparaturwert den Marktwert hast Du pech gehabt und kannst auf NICHTS bestehen , es sei denn Du bezahlst selber. Hegen und Pflegen ist toll , wird aber von Gutachtern kaum beachtet , da steht dann immer "Altersgerecht" , was ist es denn für ein Auto , irgendetwas mit Potential , aber wenn der als daily Driver eingestezt wird, kannste ehe alles knicken. Mein Ford steht zumeist und sieht nie Schnee , Regen oder Dreck und als Alltagsauto dient mein Golf. Aber Autos um die 20 jahre , da gibt es noch viel zu viele und der wagen muß aus dem Strassenbild verschwunden sein, was ja beim Ford Escort MK 3 der fall ist , aber alles was noch rumfährt , kann man knicken 🙁
ok ... dann muss ich eben gut aufpassen -😉
Danke ....
Also ein Wertgutachten kann man doch über jedes Fahrzeug machen lassen, egal ob 1 oder 100 Jahre alt??? Und bei Totalschaden meine ich, dürfen in besonderen Fällen die Reparaturkosten bis zu 25% über Marktwert liegen.
130% Regelung https://www.google.de/url?...
Zitat:
Original geschrieben von capri17
130% Regelung https://www.google.de/url?...
Klasse ... Danke für den LINK !!!! wenigsten etwas 😉
Wenn Du vorher ein Wertgutachten hattest, dürfte es keine Problem geben.
Wenn nicht, schaut die gegnerische Versicherung in die Schwackeliste, Du bekommst 50 €ronen Schadenersatz und gut ist.
Ich hab das Spielchen gerade hinter mir. Zum Glück hatte ich ein Wertgutachten. Der Unfallgegner mußte richtig löhnen. Mein Oldie ist wieder tip top aus der Werkstatt gekommen. Bei sowas mache ich mir nicht die Finger schmutzig. Warum auch? Bezahlt ja alles die gegnerische Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von bengs111
Also ein Wertgutachten kann man doch über jedes Fahrzeug machen lassen, egal ob 1 oder 100 Jahre alt??? Und bei Totalschaden meine ich, dürfen in besonderen Fällen die Reparaturkosten bis zu 25% über Marktwert liegen.
Klar kann man das , aber viel 80er jahre Alltagsmöhren haben einen marktwert von vielleicht 1000 Euro und das Gutachten kostet dann 300 - 500 Euro, das passt nicht und die ganzen Kurzgutachten, wo auch der TÜV mit wirbt und die man auch OHNE Besichtigung im Internet für wenig Geld gibt, sind nichts wert, da diese von den versicherungen nicht anerkannt wird. Sowas hier z. B.
http://www.classic-tax.de/de/home-check/fahrzeugdaten/erfassenHabs selber mit der HUK gecheckt, leider Fehlanzeige , no way 🙁 Fackelt Dir die Kiste wegen eines Kabelbrandes ab , schert sich die Versicherung einen feuchten Kerricht um dein Kurzgutachten 🙁
Also ich hab da jetzt doch mal ne Frage. Ich bin immer davon ausgegangen, daß man schon vor einem möglichen Unfall ein Wertgutachten haben sollte um im Schadensfall kein Fiasko zu erleben.
Es ist also nicht schlimm, wenn man im Schadensfall nicht direkt ein schon vorher ausgefertigtes Wertgutachten vorweisen kann, weil man noch im Schadensfall ein Gutachten machen lassen kann, wonach akzeptabel reguliert wird ??
Zitat:
Original geschrieben von winkler12345
Also ich hab da jetzt doch mal ne Frage. Ich bin immer davon ausgegangen, daß man schon vor einem möglichen Unfall ein Wertgutachten haben sollte um im Schadensfall kein Fiasko zu erleben.Es ist also nicht schlimm, wenn man im Schadensfall nicht direkt ein schon vorher ausgefertigtes Wertgutachten vorweisen kann, weil man noch im Schadensfall ein Gutachten machen lassen kann, wonach akzeptabel reguliert wird ??
Es kommt darauf an , um was wir hier reden, eine 80er Jahre Alltagsmöhre oder ne Pagode , bei der Pagode , Gutachten ja , beim 70er oder 80er Alltagsmöhre , Gutachten nein, da die Kosten des Gutachtens zu hoch im Vergléich zum Fahrzeugwert sind. Jegliche Kurzgutachten ist Geld in die tonne hauen, da diese nicht anerkannt werden. Mein Gutachter sagte mir , hat er das verunfallte Auto , dann macht er mir ein Gutachten, wo ich mit klar komme, ohne vorher ein Gutachten zu machen, denn auch am Unfallwagen sieht man , ob es eine runtergerockte Schüssel ist oder was wirklich Gutes. Probleme jedoch in Teilkasko, fackelt die Kiste ab oder wird gestohlen, dann haste nix in der Hand 🙁 Für den fall habe ich mir gute Bilder gemacht , um zu beweisen, dass ich keine runtergerockte Kiste habe
Also wenn einer mein Auto kaputt gefahren hat, kann der Sachverständige sein Gutachten doch immer noch machen. Warum sollte ich VORHER Geld für n Gutachten ausgeben, was dann womöglich in 4 oder 5 Jahren eh viel zu alt ist ???
Wenn die Kiste abgebrannt oder gestohlen ist, dann bringt mit das Gutachten das Auto auch nicht wieder und für den Kaskofall gibts den Zeitwert und der liegt bei meinem Alltags "Youngtimer" schimpft sich der Gebrauchtwagen angeblich, bei vieleicht 3.000€ ...
Da braucht man dann auch keinen Anwalt mehr, sondern das Thema ist dann einfach durch...
Im Haftpflichtfall wird ganz normal entschädigt und wenn die Kiste nen Totalschaden hat, gibts Geld um sich ein "vergleichbares" Fahrzeug wieder zu kaufen...