Unfall Oldi kaputt

Hallo,

ich habe am Sonntag einen Unfall mit meinem Oldtimer gehabt (w108 280SE 3.5 Bj. 71). Ich war nicht Schuld, es ist eijn erheblicher Heckschaden entstanden.

Hat einer von euch Tips wie man vorgehen sollte, gibt es Unterschiede zu einem Unfall mit einem neueren wagen die man beachten sollte.

Ich habe Bedenken das die Reparaturkosten den wert übersteigen und ich dann nur den Widerbeschaffungswert bekommen kann.

Habe erst in den letzten 2 Monaten ca. 5000.- Euro in das Auto investiert mit dem Kaufpreis von 8000.- übersteigt diese Summe den heutigen Marktwert.

Danke für eure Tips.

Gruß

Stefan

Beste Antwort im Thema

Ein Auto mit 21 Jahren ist vom Oldtimerstatus noch weit entfernt , er wird bei Totalschaden per Gutachten wie ein altes Auto abgerechnet , das heißt für gepflegte Youngtimer geht der Schuß zumeist nach hinten los und man macht verlust. Gutachten für Youngtimer gibt es nicht , diese werden zwar online angeboten , aber von den Versicherungen nicht anerkannt. Ein richtiges Gutachten rechtfertigt in der Regel der Wert des Fahrzeugs nicht. Ein 20 Jahre alter Opel Vectra ist halt ne alte Karre und da dürfte nicht viel bei rum kommen, egal wie der Pflegezustand ist. Probleme entstehen , wenn der wagen gestohlen wird oder abfackelt, dann hat man nicht s für ein Gutachten und guckt in die Röhre. Jegliche "Kurzgutachten" pp. bringen nichts , da die versicherung diese nicht anerkennt, habs selber versucht , zwecklos. Mein Gutachter sagte mir , falls mein alter 29 Jahre alter Ford , mal angebumst wird , schreibt er mir ein annehmbares Gutachten, wo auch der perfekte Zustand hervorgeht und auch ein guter Preis bei rauskommt. Im übrigen wenn Du soviel Geld ausgibst , um den Wagen durch den TÜV zu kriegen , dann dürfte der eher ein Pflegefall sein. Mein alter Ford Escort MK 3 mit 29 jahre , kam ohne einen Cent an Investition ohne Mängel durch den TÜV und sieht aus wie aus dem prospekt

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Zitat:

Original geschrieben von Mark-86


Also wenn einer mein Auto kaputt gefahren hat, kann der Sachverständige sein Gutachten doch immer noch machen. Warum sollte ich VORHER Geld für n Gutachten ausgeben, was dann womöglich in 4 oder 5 Jahren eh viel zu alt ist ???

Wenn die Kiste abgebrannt oder gestohlen ist, dann bringt mit das Gutachten das Auto auch nicht wieder und für den Kaskofall gibts den Zeitwert und der liegt bei meinem Alltags "Youngtimer" schimpft sich der Gebrauchtwagen angeblich, bei vieleicht 3.000€ ...

Da braucht man dann auch keinen Anwalt mehr, sondern das Thema ist dann einfach durch...

Im Haftpflichtfall wird ganz normal entschädigt und wenn die Kiste nen Totalschaden hat, gibts Geld um sich ein "vergleichbares" Fahrzeug wieder zu kaufen...

Ja für den Haftpflichtschaden kann der Gutachter das Gutachten hinterher machen, für den TK Schaden würde ich bei wertvollen Autos ein Gutachten empfehlen (keine 80er Jahre Gurke, da ehe nichts wert in der Regel) da Du Dich dann nicht mit der TK streiten mußt , ob Dein Oldie Zustand 3 - oder 2 + ist , denn das dürfte mitunter Tausende ausmachen. Wenn die Kiste weg , hast Du keinerlei Beweise , dann geht die TK von Altersgerecht aus, was Zustand 3 - oder 4 bedeutet 🙁

Das ist richtig, aber bei Brot und Butter Autos reden wir doch nicht von Geld...
Für die Teilkasko ist in erster Linie die vereinbarte Versicherungssumme entscheident und dafür reicht idr. eine Kurzbewertung...

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86


Das ist richtig, aber bei Brot und Butter Autos reden wir doch nicht von Geld...
Für die Teilkasko ist in erster Linie die vereinbarte Versicherungssumme entscheident und dafür reicht idr. eine Kurzbewertung...

In der TK gibt es keine vereinbarte versicherungssumme, das gibt es in der Hausrat , die zahlt max . den wiederbeschaffungswert und ein "Kurzgutachten" kannste aufm Klo hängen, das kennt die TK nicht an. Sonst würde jeder Depp seine alte 80er Jahre Möhre mit 10.000 Euro versichern und die Kiste dann verschwinden lassen 🙄

Zitat:

In der TK gibt es keine vereinbarte versicherungssumme, das gibt es in der Hausrat , die zahlt max . den wiederbeschaffungswert und ein "Kurzgutachten" kannste aufm Klo hängen, das kennt die TK nicht an. Sonst würde jeder Depp seine alte 80er Jahre Möhre mit 10.000 Euro versichern und die Kiste dann verschwinden lassen 🙄

Bei deinem Golf nicht, bei alten Autos lässt sich das mit Versicherungen individuell vereinbaren, vor allem bei Old und sogenannten Youngtimerpolicen...

Und genau damit keiner ne Möhre für 10.000€ versichert und anzündet verlangen die idr. ein Kurzgutachten.

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Jedenfalls die HUK hat keine Youngtimerpolicen, die zahlen bei Brand des Youngtimers den Wiederbeschaffungswert, das habe ich schriftlich und jegliche Kurzgutachten werden nicht anerkannt, vielleicht noch ein Kurzgutachten aus dem Web, wo der "Gutachter" das Auto gar nicht gesehen hat 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Sokrates2



Zitat:

Original geschrieben von winkler12345


Also ich hab da jetzt doch mal ne Frage. Ich bin immer davon ausgegangen, daß man schon vor einem möglichen Unfall ein Wertgutachten haben sollte um im Schadensfall kein Fiasko zu erleben.

Es ist also nicht schlimm, wenn man im Schadensfall nicht direkt ein schon vorher ausgefertigtes Wertgutachten vorweisen kann, weil man noch im Schadensfall ein Gutachten machen lassen kann, wonach akzeptabel reguliert wird ??

Es kommt darauf an , um was wir hier reden, eine 80er Jahre Alltagsmöhre oder ne Pagode , bei der Pagode , Gutachten ja , beim 70er oder 80er Alltagsmöhre , Gutachten nein, da die Kosten des Gutachtens zu hoch im Vergléich zum Fahrzeugwert sind. Jegliche Kurzgutachten ist Geld in die tonne hauen, da diese nicht anerkannt werden. Mein Gutachter sagte mir , hat er das verunfallte Auto , dann macht er mir ein Gutachten, wo ich mit klar komme, ohne vorher ein Gutachten zu machen, denn auch am Unfallwagen sieht man , ob es eine runtergerockte Schüssel ist oder was wirklich Gutes. Probleme jedoch in Teilkasko, fackelt die Kiste ab oder wird gestohlen, dann haste nix in der Hand 🙁 Für den fall habe ich mir gute Bilder gemacht , um zu beweisen, dass ich keine runtergerockte Kiste habe

Ganz so einfach ist das ja leider mit den 80er - Jahre Autos nicht - Ersthand Autos im Top Zustand wenn auch von einem Massenhersteller (zB Opel Monza) kosten ja locker auch mal an die 10.000 , - Euro im Einkauf

Wenn einem jetzt so ein Dödel da reinrauscht und es gibt zB einen veritablen Schaden bei so einem Auto und man hat kein Wertgutachten, dann ist doch die Frage, ob die gegnerische Versicherung einfach sich hinstellen und behaupten kann : " das ist doch nur ein 80er - Jahre Auto - Für sowas können wir nicht viel zahlen"

Es geht ja auch nicht unbedingt drum, ob man die 500 ,- für ein Wertgutachten zu investieren bereit ist;
vielleicht hat man den Wagen erst kurz und einer rauscht einem rein und man hatte vorher noch gar keine Zeit ein Wertgutachten erstellen lassen

Die Frage ist doch, ob es dann Probleme mit der gegnerischen Versicherung gibt, weil die einfach sagen :
"Für sowas zahlen wir aber nicht viel" ???

edit: Mir geht es um die Haftpflichtregulierung

Zitat:

Original geschrieben von winkler12345



Zitat:

Original geschrieben von Sokrates2


Ganz so einfach ist das ja leider mit den 80er - Jahre Autos nicht - Ersthand Autos im Top Zustand wenn auch von einem Massenhersteller (zB Opel Monza) kosten ja locker auch mal an die 10.000 , - Euro im Einkauf

Wenn einem jetzt so ein Dödel da reinrauscht und es gibt zB einen veritablen Schaden bei so einem Auto und man hat kein Wertgutachten, dann ist doch die Frage, ob die gegnerische Versicherung einfach sich hinstellen und behaupten kann : " das ist doch nur ein 80er - Jahre Auto - Für sowas können wir nicht viel zahlen"

Es geht ja auch nicht unbedingt drum, ob man die 500 ,- für ein Wertgutachten zu investieren bereit ist;
vielleicht hat man den Wagen erst kurz und einer rauscht einem rein und man hatte vorher noch gar keine Zeit ein Wertgutachten erstellen lassen

Die Frage ist doch, ob es dann Probleme mit der gegnerischen Versicherung gibt, weil die einfach sagen :
"Für sowas zahlen wir aber nicht viel" ???

edit: Mir geht es um die Haftpflichtregulierung

Nöö wenn der Wagen noch da ist , aber zerbeult , dann erstellt der Gutachter ein Gutachten, was der Marktwert für die Kiste ist und da ist es ein Unterschied ob 3 - als Zustand oder 2 + , aber in Forenkreisen kreisen sehr oft krude Summen für einen 80er Jahre Oldie , die aber am Markt nicht erzielt werden. Im zweifel müssen gerichte entscheiden , was der Wagen wert war. Viele Oldiefahrer mit nem Top 80er Model glauben 10 Scheine sind da drin, aber am Markt werden nur 2/3 davon erzielt , da wird die versicherung nicht den höchsten Preis zahlen. Jedenfalls da lohnt sich ein Gutachten , denn wenn die Kiste gestohlen wird , guckst Du in die Röhre , dann gibt es Streit um Zustand 3 - oder 2 + oder Laufleistung 50 tkm oder 150 tkm Aber ohne Oldiestatus sehe ich schwarz, dann ist es halt nur ne alte Karre für die Versicherung 🙁

ich habe hier wohl ne schöne Diskussion ausgelöst ... wobei man mal wieder sieht wie Versicherungen ticken 😛
oder lieber den Smiley🙁 ?

Für mich ist klar sollte mir einer reinfahren hätte man Probleme mit einen gepflegten Youngtimer und wohl nen schönen Verlust.

Zitat:

Original geschrieben von Sokrates2



Zitat:

Original geschrieben von winkler12345


Nöö wenn der Wagen noch da ist , aber zerbeult , dann erstellt der Gutachter ein Gutachten, was der Marktwert für die Kiste ist und da ist es ein Unterschied ob 3 - als Zustand oder 2 + - Aber ohne Oldiestatus sehe ich schwarz, dann ist es halt nur ne alte Karre für die Versicherung 🙁

Entschuldige, aber das verstehe ich jetzt nicht so ganz (bitte um Aufklärung) - Wenn es dann auf das Gutachten ankommt, aus dem ja dann der Zustand ersichttlich ist, und daraufhin ja auch der Marktwert gezahlt wird, wieso kommt es dann auf einmal trotzdem drauf an ob das Auto ein H-Kennzeichen hat oder nicht ?? - Wenn es kein H hat, dann ist alles was du vorher geschrieben hast direkt wieder hinfällig und man bekommt dann also trotz Gutachten, daß zB Zustand 2 bescheinigt trotzdem nur ganz wenig Geld von der Versicherung nur weil man jetzt nicht auch noch ein H-Kennzeichen hat ??? - Du hast doch geschrieg´ben es kommt auf das Gutachten an in dem der Zustand des Autos steht und dann wird eben nach Marktwert gezahlt;
aber wenn man nicht gleichzeitig ein H-Kennzeichen hat dann doch nicht oder was ??? 😕😕😕

Ist das Auto weniger alt als 30 jahre, wird der Wagen halt wie eine alte Kiste abgerechnet nach wiederbeschaffungswert und dürfte bei Daily Drivern der 80er sehr gering ausfallen. ist der wagen über 30 jahre alt und man hat ein H Gutachten werden damit schon verbindliche Standards in techn. Zustand und Erhaltungszustand festgelegt , was den Wert steigern dürfte. Zusätzlich lohnt sich wohl ein Gutachten, aber der Wert von 80er jahre ist oft außer verhältnis zum Aufwand des Gutachtens. Kurzgutachten werden in der Regel nicht akzeptiert , da der prüfer nur halt man kurz über das Auto guckt; das Geld kann man sparen. Wenn mein Escort die 30 jahre vollmacht, lasse ich eine H Abnahme machen , um damit schon verbindliche Wertstandards festzulegen, denn die Kosten einen richtigen Gutachtens dürften für den geringen Wert des Autos zu hoch sein.

Zitat:

ich habe hier wohl ne schöne Diskussion ausgelöst ... wobei man mal wieder sieht wie Versicherungen ticken 😛

Nein, du siehst hier nur wie Leute meinen, dass Versicherungen ticken, ohne Ahnung davon zu haben.

Der Versicherung ist im Haftpflichtfall shiceegal was das für ne Karre ist. Ob alt, neu, ob H Kennzeichen oder nicht ist da völlig egal.

Einzig und alleine interessiert die in erster Linie das Schadensgutachten und da steht nicht der Marktwert, sondern der Wiederbeschaffungswert drinnen.
Erst wenn es da derbe Differenzen zu den einschlägigen Listen gibt, fängt jemand an, das zu lesen.

Wenn du z.B. n 124er Mercedes (als Beispiel) hast der jetzt grade top gepflegt war und n Totalschaden hat, weil einer ne Beule in die Türe gefahren hast, ist die Frage, was DEIN Sachverständiger, den du dir aussuchen darfst, davon hält.

Ist das n aufgebrauchter 230E, schreibt der dir 1600 rein, ist das n Top gepflegter E320 Kombi mit 86.000km in annähernder Vollausstattung in 2. Hand, schreibt der da vieleicht 16.000€ rein.

In der Regel winken Versicherungen das, wenn es schlüssig ist, durch.

Ich zumpel etwa 20-25 Versicherungsschäden in dem Bereich pro Jahr durch.
Die bei der Versicherung sitzen, haben doch gar keine Ahnung, was ein Golf II ist und was der wert ist.
Wenn der Sachverständige für son Auto 3.000€ begründen kann, dann nehmen die das idr. hin. Schreibt der natürlich 12.000€ rein, dann gucken die schief und dann geht das zur Prüfung.

Ich habe letztes Jahr n Unfallschaden W140 über knappe 15.000€ gehabt, selbst der ging Anstandlos und ohne Rückfragen durch...

Weiterhin gibts es bei dem Sachverständigen den der Kunde sich selber aussuchen darf natürlich auch Spielräume was die Schadenshöhe angeht.
Nehmen wir z.B. n 124er Zeitwert 3.000€ in dem einer seitlich eingeparkt hat, 2 Türen, Kotflügel, Verkleidungen kaputt... Hat man keine Lust mehr auf das Auto, lässt man den Gutachter durchrechnen und dann ist man bei nem Schaden von 4800€...
Will man den unbedingt weiterfahren, nimmt man die neuen Türen & Seitenverkleidungen raus und ersetzt die durch Gebrauchtteile. Den Kotflügel macht man neu, aber Türen, Planken, etc. gibts gebraucht zu Hauf in Rostfreiem Erstlack, da kann man sich die Farben und die Preise sogar aussuchen, da muss man hinterher blos noch einmal die Außenfläche bis ins Seitenteil einlackieren, fertig. Dann hat man nen Schaden von blos noch 2800€ und kann den ganz locker reparieren...

Ich kann mich z.B. an nen Unfallschaden mit nem grünen Rekord E2 Turbodiesel erinnern, sauberes gepflegtes Auto, immer aufwändig in Stand gehalten, alles gemacht, erst 300.000km gelaufen, koste es was es wolle und dann hat einer im Heck gepart, 3.000€ Schaden, Marktwert 800-1200€.

Da stellt sich der Kunde vor den Sachverständigen und sagt "ist ja nicht so Schlimm, ich kauf mir das gleiche Auto nochmal" und dann hat der Sachverständige festgestellt, gibts keine mehr in dem Zustand und eines von den letzten paar angebotenen Schrottautos in den Zustand zu versetzten würde etwa 12.000€ kosten. Damit was das Thema Wiederbeschaffung vom Tisch, Auto fährt heute noch...

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