Unfall ohne Kfz-Versicherung

Hallo liebe Community,

Um es vorweg zu nehmen, ich bin ein Laie was Versicherungen angeht. Ich habe folgendes Problem:
Meine Freundin hat einen Unfall mit ihrem Fiat 500 verursacht. Sie ist jemanden hinten drauf gefahren. Dabei hat sie sich einige Verletzungen zugezogen und liegt im Krankenhaus. Zusammen mit ihrer Mutter versuche ich nun alles zu klären was Versicherung etc anbelangt. Nach Anruf bei der Versicherung wurde uns mitgeteilt, dass ihre kfz Versicherung am 31.01.18 wegen noch ausstehender Zahlungen gekündigt wurde. Das Auto wird noch abbezahlt und ihre Mutter ist als pkw Halterin eingetragen und meine Freundin als Fahrerin sowie Versicherungsnehmerin. Ihr Auto und das des unfallgegeners sind in Mitleidenschaft gezogen worden. Auch wenn die Schuldfrage noch nicht gänzlich geklärt ist, wollte ich mich mal schlau machen, welche Folgen das haben könnte, da ich im Internet bisher nur sehr widersprüchliche Angaben finde. Danke für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Wenn Deine Angaben stimmen, kommt einiges auf Deine Freundin zu.
Sie muss für alle angerichteten Schäden haften und zahlen. Die Versicherung ist völlig raus.
Darüber hinaus hat sie eine Straftat begangen. Nach diesem langen Zeitraum hat sie auch nicht fahrlässig gehandelt, sondern mit Vorsatz.
Die Folgen: Gefängnisstrafe von bis zu 1 Jahr oder hohe Geldstrafe, Führerscheinentzug und 6 Punkte.
Auch die Mutter als Halterin hat sich strafbar gemacht.

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Die eigene HP ist doch eigentlich einen Monat nach Meldung an die Zulassungsstelle aus der Nachhaftungspflicht raus, oder täusche ich mich da?

Dann kommt es auch ein bisschen drauf an, wie zB die Zahlungsmodalitäten sind bzw. waren. Beispiel: zahle ich die Vsrsicherung seit jeher monatlich und plötzlich fehlen die Abbuchungen, muss sich auch der durchschnittliche Bürger nach 8 Monaten fragen, warum das so ist. Anwalt ist da in keinem Fall verkehrt. All zu große Hoffnungen würde ich mir da erstmal trotzdem nicht machen. Ohne euch jetzt verurteilen zu wollen, aber das sind alles schon sehr viele Zufälle.

Thorsten, eine Kündigung ist eine einseitige zugangsbedürftige Willenserklärung. Abschicken reicht nicht.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Sep. 2018 um 08:2:46 Uhr:


eine Kündigung ist eine einseitige zugangsbedürftige Willenserklärung. Abschicken reicht nicht.

Das stimmt zwar, kann man sich aber nicht drauf berufen, wenn man das Lastschriftmandat entzieht, den Briefkasten zuklebt und die Klingel stumm stellt.

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Zitat:

@herbertmichels schrieb am 12. September 2018 um 01:13:48 Uhr:


Selbiges Spiel gab es mit der Zulassungsstelle. Alle Briefe kamen laut deren Aussagen zurück. Zu der Mutter (Fahrzeughalterin) wurde nicht 1x probiert Kontakt aufzunehmen.

Diese Aussage kann ich so nicht nachvollziehen. Ich habe jahrelang in der Zulassungsstelle Fälle mit Fahrzeugen ohne Versicherungsschutz bearbeitet. Zunächst wird generell nur der Halter des Fahrzeuges angeschrieben und nicht der abweichende Versicherungsnehmer. Verantwortlich für das Vorliegen eines Versicherungsschutzes ist der Fahrzeughalter, abzuleiten auch aus § 25 Abs. 3 FZV:

Zitat:

Besteht für ein Fahrzeug, für das ein Kennzeichen zugeteilt ist, keine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, so hat der Halter unverzüglich das Fahrzeug nach Maßgabe des § 14 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, außer Betrieb setzen zu lassen.

Das 2. und 3. (letzte) Anschreiben werden auch zur Beweissicherung über die Zustellung und dessen Datum per Postzustellungsurkunde versandt. Zum dritten Schreiben kommt dann auch gleichzeitig die Ausschreibung zur Fahndung an den Außendienst und die Mitteilung an die Polizei.

Kommt der Rückläufer mit dem Hinweis, dass die Zustellung unter der angegebenen Adresse nicht möglich war, wird beim Einwohnermeldeamt eine Adressermittlung durchgeführt.

Es ist eigentlich mehr als unwahrscheinlich, dass die Halterin nicht angeschrieben wurde.

Zitat:

@guruhu schrieb am 12. September 2018 um 08:06:08 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Sep. 2018 um 08:2:46 Uhr:


eine Kündigung ist eine einseitige zugangsbedürftige Willenserklärung. Abschicken reicht nicht.

Das stimmt zwar, kann man sich aber nicht drauf berufen, wenn man das Lastschriftmandat entzieht, den Briefkasten zuklebt und die Klingel stumm stellt.

Das ist so nicht richtig und es trifft die HP die Darlegungs- und Beweislast.

Sorry, aber die Erklärung des TE klingt abenteuerlich. Selbst wenn die Halterin und Versicherungsnehmerin nicht zu erreichen waren so hätte die Versicherung doch für normal eiskalt die Zulassungsstelle informiert um aus der Haftung zu kommen, die sind doch nicht blöd.

Die Versicherung hat ja auch die Zulassungsstelle informiert! Sie hat damals noch bei einer Freundin in der WG gewohnt. Sie war dort normal gemeldet, aber nicht am klingelschild. Die ganze andere Post wurde aber „bei ...“ trotzdem zugestellt. Es ist alles sehr undurchsichtig und ich hoffe der anwalt kann etwas Licht ins dunkle bringen.

Hoffe mal besser drauf, dass es superdunkel bleibt. Das ist rechtlich sehr viel günstiger für die Situation deiner Freundin. 😉

OK ihr (deine Freundin und ihre Mutter) habt keine Post erhalten, aber ich denke mal der Zulassungsstelle ist das egal und die Zwangsstillegung wurde angeordnet. Nur die Behörde konnte das Nummernschild nicht entwerten, da sie das Auto nicht gefunden hat. Die Versicherung wäre damit raus und deine Freundin als Fahrerin und ihre Mutter als Halterin haben jetzt ein großes Problem. Der Schaden an beiden Autos muss ersetzt werden und eine Strafanzeige wird es wohl auch noch geben.

Ohne Kündigungszugang beim VN ist es egal was die HP bei der Zulassungsstelle veranstaltet hat. Das lässt sich dann alles in Wohlgefallen auflösen, sowohl die Schadenersatzthemen als auch die strafrechtliche Seite. Ist wirklich so. 😉

Du meinst die VS ist dann erst raus wenn die Zwangsstillegung erfolgt ist?

Nein, der HP-Vertrag ist dann ungekündigt und der VN schuldet ggf. halt die ausstehende Prämie. Der Rest ist dann nur noch viel Hokuspokus und nervig. Aber man kommt am Ende sauber aus der Nummer raus.

Zitat:

@herbertmichels schrieb am 12. September 2018 um 12:43:07 Uhr:


Die Versicherung hat ja auch die Zulassungsstelle informiert! Sie hat damals noch bei einer Freundin in der WG gewohnt. Sie war dort normal gemeldet, aber nicht am klingelschild. Die ganze andere Post wurde aber „bei ...“ trotzdem zugestellt. Es ist alles sehr undurchsichtig und ich hoffe der anwalt kann etwas Licht ins dunkle bringen.

Dieser Aussage kann ich keinen glauben schenken was die Tätigkeit der Zulassungsstelle entspricht.

Die Zulassungsstelle schreibt nicht den abweichenden Versicherungsnehmer sondern nur den Halter des Fahrzeuges an, da dieser laut FZV allein für den Versicherungsschutz seines Fahrzeuges verantwortlich ist. Eine andere Vorgehensweise ist u.a. aus Gründen des Datenschutzes nicht erlaubt. Der abweichende Versicherungsnehmer ist im Verfahren nicht beteiligt. Es gibt auch keine Rechtsgrundlage für die Zulassungsstelle an diesen heran zu treten und einen neuen Versicherungsnachweis zu fordern.

Die Daten eines Versicherungsnehmers werden in der Datenbank der Zulassungsstelle unter "Versicherung" mitttels den Daten eVB zwar erfasst aber nicht gegengeprüft. Da kann sonst was stehen wo dieser wohnt und wie er heißt. Diese Personalien werden nicht überprüft. Einzig die Halterdaten werden bei der Zulassung überprüft und sind auch bei Umzug stets bei der Zulassungsstelle zu ändern.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Das ist keineswegs so einfach, wie du das gerade darstellst. Was nicht heißt, dass es nicht klappen kann.

Am Ende kommt es zu sehr auf die Details an, die wir alle nicht kennen.

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