Unfall ohne Kfz-Versicherung

Hallo liebe Community,

Um es vorweg zu nehmen, ich bin ein Laie was Versicherungen angeht. Ich habe folgendes Problem:
Meine Freundin hat einen Unfall mit ihrem Fiat 500 verursacht. Sie ist jemanden hinten drauf gefahren. Dabei hat sie sich einige Verletzungen zugezogen und liegt im Krankenhaus. Zusammen mit ihrer Mutter versuche ich nun alles zu klären was Versicherung etc anbelangt. Nach Anruf bei der Versicherung wurde uns mitgeteilt, dass ihre kfz Versicherung am 31.01.18 wegen noch ausstehender Zahlungen gekündigt wurde. Das Auto wird noch abbezahlt und ihre Mutter ist als pkw Halterin eingetragen und meine Freundin als Fahrerin sowie Versicherungsnehmerin. Ihr Auto und das des unfallgegeners sind in Mitleidenschaft gezogen worden. Auch wenn die Schuldfrage noch nicht gänzlich geklärt ist, wollte ich mich mal schlau machen, welche Folgen das haben könnte, da ich im Internet bisher nur sehr widersprüchliche Angaben finde. Danke für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Wenn Deine Angaben stimmen, kommt einiges auf Deine Freundin zu.
Sie muss für alle angerichteten Schäden haften und zahlen. Die Versicherung ist völlig raus.
Darüber hinaus hat sie eine Straftat begangen. Nach diesem langen Zeitraum hat sie auch nicht fahrlässig gehandelt, sondern mit Vorsatz.
Die Folgen: Gefängnisstrafe von bis zu 1 Jahr oder hohe Geldstrafe, Führerscheinentzug und 6 Punkte.
Auch die Mutter als Halterin hat sich strafbar gemacht.

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mal eine ganz andere platte frage: wer zahlt denn jetzt den schaden des angefahrenen, wenn weder die fahrerin noch der halter geld haben. denn davon ist ganz klar auszugehen, wenn sie keine kfz versicherung bezahlen können. weil im grunde kann man sich in deutschland doch darauf verlassen, das bei jeden fahrzeug eine versicherung dahinter steckt. denn diese heißt ja haftPFLICHTversicherung...

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. September 2018 um 11:52:48 Uhr:


Sollte tatsächlich die HP gekündigt worden sein, dann hätte die Mutter schon mehrfach Post,bzw Besuch vom Vollstreckungsbediensteten des Landkreises bekommen.

Es soll Fälle gegeben haben, da haben die Briefe den Briefkasten gesprengt weil der Empfänger es vorgezogen hat diesen nicht mehr zu leeren und die Briefe zu öffnen. Wenn dann das zu entstempelnde Fahrzeug war am Wohnort nicht auffindbar ist kann man sich dem Zugriff durchaus mehrere Monate entziehen und munter weiterfahren.

Ich sage nicht das es hier so war. Ich meine nur das es ohne weiteres möglich ist recht lange ohne bestehende Versicherung zu herumzufahren.

Möchte auch garnicht wissen, wie hoch der Anteil unversicherter Fahrzeuge auf den Straßen inzwischen ist.

Was mich in diesem Fall wundert, da es sich scheinbar um ein Leasing-Fahrzeug handelt hat doch normalerweise der Leasing-Geber ein Interesse, dass das Fahrzeug versichert bzw. zumindest die Vollkasko-Versicheurng besteht um im Falle eines Totalverlustes abgesichert zu sein?
Ergo würde ich erwarten, dass von dieser Seite auch jemand "ein Auge drauf hat"...

Wo stand da was von Leasing?

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Zitat:

@NDLimit schrieb am 9. September 2018 um 16:22:16 Uhr:


Wo stand da was von Leasing?

Nirgendwo. Das Fahrzeug ist finanziert, aber nicht geleast. Passiert wenn man nicht gründlich liest.

Eben

Aber direkt ein Danke für unqualifizierten Beitrag kassieren.....

Zitat:

@PayDay schrieb am 9. September 2018 um 14:30:15 Uhr:


mal eine ganz andere platte frage: wer zahlt denn jetzt den schaden des angefahrenen, wenn weder die fahrerin noch der halter geld haben.

In dem Fall kann der Geschädigte sich an die Verkehrsopferhilfe wenden und wird (gegen Abtretung seiner Ansprüche) von dort entschädigt.

...ist aber im Prinzip eine ähnliche Situation, wenn das Fahrzeug als Sicherheit für den Kredit verwendet wurde hat der Kreditgeber bestimmt ein Interesse daran, dass die Sicherheit im Falle eines Totalverlustes nicht weg ist.
Außer es wurde als Sicherheit -was weiß ich- die Hütte, Eingetumswohnung, etc. verpfändet... dann kann sich der Kreditgeber im Falle des Falles dadurch schadlos halten.

Zitat:

@PayDay schrieb am 9. September 2018 um 14:30:15 Uhr:


mal eine ganz andere platte frage: wer zahlt denn jetzt den schaden des angefahrenen, wenn weder die fahrerin noch der halter geld haben.
...

Im Prinzip niemand (Ausnahme Verkehrsopferhilfe wurde ja schon genannt), dann kannste Deinem Geld hinterherrennen... das ist auch der Grund warum auf Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz relativ hohe Strafen stehen (ist keine Ordnugnswidrigkeit mehr sondern ein Straftatbestand).

Wenn der Verursacher keine Kohle hat oder nicht freiwillig zahlt kannste ihn nur verklagen, bekommst dann einen vollstreckbaren Titel, damit kannste dann einen Gerichtsvollzieher losschicken der immer wieder beim Schuldner anklopft und alles über der Pfändungsfreigrenze wegpfändet... bis die Schulden bezahlt sind oder der Schuldner in die Privatinsolvenz flüchtet - dann kannste deinem Geld nur noch hinterherwinken.

@gast356

Ohne zu wissen, wie die Finanzierung aussieht, hat Deine Aussage keine Relevanz. Wie im übrigen so einige Deiner Beiträge hier.

Zum 2. Teil Deiner Aussage kann ich nur sagen, dass der Hinweis auf die Verkehrsopferhilfe absolut richtig ist.

Sofern ein (vorsätzlicher) Verstoß gegen das PflVG vorliegen sollte, wäre der resultierende Schadenersatzanspruch des Geschädigten insolvenzfest.

Zitat:

Zum 2. Teil Deiner Aussage kann ich nur sagen, dass der Hinweis auf die Verkehrsopferhilfe absolut richtig ist.

Bevor die VOH ins Spiel kommt, muss wohl erst einmal der Punkt 2.2 auf Seite 4 der oben verlinkten PDF geprüft werden.

Zitat:

@gast356 schrieb am 9. September 2018 um 16:19:42 Uhr:


Ergo würde ich erwarten, dass von dieser Seite auch jemand "ein Auge drauf hat"...

Wie soll das bitte funktionieren? Der Leasinggeber bzw. In diesem Fall der Finanzierer kann in seinen Verträgen den Abschluss einer Vollkasko vorschreiben. Er kann auch den Brief für die Anmeldung erst herausrücken, wenn der Nachweis erbracht wird. Was aber nach der Anmeldung bzw. während der Vertragslaufzeit passiert, darauf kann er keinen Einfluss nehmen.

Nun, @remarque4711 dazu müsste der TE auch mal den Gesamtkontext posten. Sprich, fallabscließend müsste feststehen, ob es eine HP gab oder nicht

Mal abgesehen vom fehlenden Kontext:

Bei Leasing wird zwar VK verlangt und beim abschließen des Vertrages ist dies auch ein Erfüllungsgrund. Jedoch gibt es einige die einfach um Geld zu sparen danach auf HF/TK kürzen. Da fragt kein Leasinggeber nach oder irgendwas. Man beginnt ab dort jedoch ein Vertragbruch und dass kan schlimm enden.

Gab hier im Forum schon einen der dass getan hat und dann Unfall gebaut hat. Lustige Story.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 9. September 2018 um 17:02:23 Uhr:



Zitat:

@gast356 schrieb am 9. September 2018 um 16:19:42 Uhr:


Ergo würde ich erwarten, dass von dieser Seite auch jemand "ein Auge drauf hat"...

Wie soll das bitte funktionieren? Der Leasinggeber bzw. In diesem Fall der Finanzierer kann in seinen Verträgen den Abschluss einer Vollkasko vorschreiben. Er kann auch den Brief für die Anmeldung erst herausrücken, wenn der Nachweis erbracht wird. Was aber nach der Anmeldung bzw. während der Vertragslaufzeit passiert, darauf kann er keinen Einfluss nehmen.

...also wenn ich einem einen Kredit über zig Tausend EUR für ein Auto geben würde, dann würde ich wasserdichte Sicherheiten fordern z.B. das Häuschen, die Eigentumswohnung, etc. und stünde da im Grundbuch um da reinpfänden ergo das Ding notfalls versteigern zu können.

Gäbe es da als Sicherheit nur ein recht vergängliches Neufahrzeug, dann wäre das Ding wasserdicht versichert und zwar Vollkasko nach allen Regeln der Kunst. Das würde über meinen Tisch laufen d.h. das Ding würde von mir versichert und der Kreditnehmer würde die Prämienzahlungen an mich leisten... zumindest was die Kasko betrifft, Haftpflicht wäre mir allerdings weniger wichtig.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. September 2018 um 16:51:58 Uhr:


Sofern ein (vorsätzlicher) Verstoß gegen das PflVG vorliegen sollte, wäre der resultierende Schadenersatzanspruch des Geschädigten insolvenzfest.

...sehr guter Hinweis und gut zu wissen.

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