Unfall ohne Kfz-Versicherung
Hallo liebe Community,
Um es vorweg zu nehmen, ich bin ein Laie was Versicherungen angeht. Ich habe folgendes Problem:
Meine Freundin hat einen Unfall mit ihrem Fiat 500 verursacht. Sie ist jemanden hinten drauf gefahren. Dabei hat sie sich einige Verletzungen zugezogen und liegt im Krankenhaus. Zusammen mit ihrer Mutter versuche ich nun alles zu klären was Versicherung etc anbelangt. Nach Anruf bei der Versicherung wurde uns mitgeteilt, dass ihre kfz Versicherung am 31.01.18 wegen noch ausstehender Zahlungen gekündigt wurde. Das Auto wird noch abbezahlt und ihre Mutter ist als pkw Halterin eingetragen und meine Freundin als Fahrerin sowie Versicherungsnehmerin. Ihr Auto und das des unfallgegeners sind in Mitleidenschaft gezogen worden. Auch wenn die Schuldfrage noch nicht gänzlich geklärt ist, wollte ich mich mal schlau machen, welche Folgen das haben könnte, da ich im Internet bisher nur sehr widersprüchliche Angaben finde. Danke für eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Wenn Deine Angaben stimmen, kommt einiges auf Deine Freundin zu.
Sie muss für alle angerichteten Schäden haften und zahlen. Die Versicherung ist völlig raus.
Darüber hinaus hat sie eine Straftat begangen. Nach diesem langen Zeitraum hat sie auch nicht fahrlässig gehandelt, sondern mit Vorsatz.
Die Folgen: Gefängnisstrafe von bis zu 1 Jahr oder hohe Geldstrafe, Führerscheinentzug und 6 Punkte.
Auch die Mutter als Halterin hat sich strafbar gemacht.
121 Antworten
Zitat:
@Chaoz_Mezziah schrieb am 7. September 2018 um 17:45:21 Uhr:
Naja bei einer Ersttat dürfte das auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Das Auto ist noch in der Finanzierung und kann daher nicht beschlagnahmt werden. Falls wirklich keine HP bestehen sollte und der Schaden von ihr privat beglichen werden muss, macht das den Braten dann auch nicht mehr fett.
Wieso denn nicht? Wenn wie üblicherweise die Bank nur das Geld zur Verfügung stellt, geht das problemlos.
Zitat:
@herbertmichels schrieb am 7. September 2018 um 16:58:38 Uhr:
...
Nach Anruf bei der Versicherung wurde uns mitgeteilt, dass ihre kfz Versicherung am 31.01.18 wegen noch ausstehender Zahlungen gekündigt wurde.
...
Bist du sicher, daß du bei der richtigen Versicherung angerufen hast?
Vielleicht gibt es eine Nachfolgeversicherung.
schönes Ding - etwas konstruiert würde ich sagen. Da müssten schon zu viele Fehler bei allen Beteiligten passiert sein (6er im Lotto).
Die Zulassungsstellen entfernen bei fehlendem Versicherungsschutz zügig und unbürokratisch :-) die Plaketen auf dem Kennzeichen, untersagen die Benutzung des Fahrzeuges im öffentlichen Verkehr. Bei Mahnung mit Kündigung durch die Versicherung erfolgt über ein automatisiertes Verfahren die Info an die Zulassung (das ist mittlerweile Wasserdicht und funktioniert...immer; da greift kein Sachbearbeiter manuell ein).
Egal wie - VK Deckung nicht vorhanden, KH mindestens Regress (ohne Limit) und der Unfallgegner wird ggf über die Verkehrsopferhilfe entschädigt (was dann auch zum Regress ohne Limit führt).
Vielen Dank für eure zahlreichen (konstruktiven) Antworten! Es ist leider genau so passiert! Jetzt müssen wir schauen, was zu retten ist. Sie ist leider selbst noch nicht in der Lage sich zu kümmern. Ich hoffe ihr habt recht und es kann gar nicht so sein, dass seit einigen Monaten keine Versicherung besteht. Ich werde versuchen euch hier auf dem laufenden zu halten.
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Mir würde dann einfallen, wie ich herausbekomme,
ob und wo der Wagen versichert ist.
Der Unfallgegner z.B. braucht nur das Kennzeichen und evtl. den Unfallbericht.
Sollte tatsächlich die HP gekündigt worden sein, dann hätte die Mutter schon mehrfach Post,bzw Besuch vom Vollstreckungsbediensteten des Landkreises bekommen.
Drüber müsste die Mutter ja Kenntnis haben,da sie der Halter ist.
Wenn bisher keine Mitteilung kam,dann gibt es sicherlich eine Folgeversicherung oder die Versicherung hat tatsächlich vergessen die Kündigung an die Zulassungsstelle zu übermitteln(ja das kommt öfter vor,genau wie neue Versicherungen nicht zeitnah übermitteln).
Sollte die Kündigung schon verarbeitet worden sein, dann hätte zumindest die Halterin Kenntnis davon haben müssen.
Also nochmal gucken ob nicht eine andere Versicherung beim Kba gespeichert ist.
Hat die Tochter evtl im Januar eine neue abgeschlossen,nachdem die andere wegen Nichtzahlung gekündigt hat?
Gruß M
Ist da möglicherweise letzten November beim Versicherungswechsel was schief gegangen?
Also das Kündigungsverfahren der neuen Versicherung an die alte hat nicht geklappt.
Darauf könnte das nicht Bezahlen im Januar hindeuten.
Moorteufelchen
Ich hatte in den 90er Jahren mal einen Fall das die Polizei bei mir auftauchte und mein seit ca. 1/4Jahr abgemeldetes Auto abmelden wollte, die KFZ-Zulassungsstelle hatte nicht gemeldet das mein PKW abgemeldet war, komischerweise hat die Versicherung mir aber nichts geschrieben usw.
War alles etwas verwirrend damals, der Polizei zeigte ich die Abmeldung des PKW (war damals ein grünes Blatt) die waren dann ganz perplex, weil ja Auftrag durch die Versicherung über die KFZ-Zulassungsstelle.
Ich würde dem TE raten beim GDV nach zu fragen ob das Auto nicht doch irgendwo versichert war , weil von Januar bis heute sich niemand gemeldet hat und das Fahrzeug nicht entstempelt wurde ist doch schon etwas mehr als merkwürdig, vielleicht hatte die Mutter eine Versicherung für das Auto zwischenzeitlich abgeschlossen?
Wenn wirklich keine Versicherung vorhanden ist wird es sehr teuer, da würde ich besser einen Anwalt befragen der weiß vielleicht Rat wie es nicht ganz so schlimm wird.
Solange @herbertmichels sich so bedeckt hält bleibt es hier ein einziges Rätselraten...🙁 😮
Wir versuchen am Montag mehr in Erfahrung zu bringen. Übers Wochenende sind ja leider alle Anlaufstellen nicht besetzt
Zitat:
@NDLimit schrieb am 8. September 2018 um 22:28:21 Uhr:
Wie geht es denn Deiner Freundin?
Das wirklich einzig Wichtige!
Da die Mutter Halter des Fzg ist,soll sie Montag mal in der Zulassungsstelle anrufen und fragen ob ein Anzeige wegen fehlenden Versicherungsschutz vorliegt.
Gruß M
Die Mutter muss doch, wenn keine Versicherung bestehen sollte, als Halterin Post vom Straßenverkehrsamt wegen der Stilllegung bekommen haben.