Unfall - nur Haftpflichversicherung. Was kommt auf mich zu?

Guten Tag,
gestern habe ich einen Unfall verursacht. Als ich links abbiegen wollte und gas gegeben habe sind die Räder durchgedreht(denke ein drift) und ich konnte den Wagen nicht mehr kontrollieren und bin in ein parkendes Auto gefahren.
Es hat auch noch zu vor geregnet, also die Straße war schon etwas rutschig und mit einem Heckantrieb ist das nie eine gute Kombination.
War eine sehr dumme Aktion, ich weiß.

Rechts neben dem Auto war noch eins das ebenfalls einen Totalschaden hat.
Also inkl. meinem, 3 Autos mit Totalschaden.

Nun, ich habe den Führerschein erst seit Januar, also noch in der Probezeit und ich habe nur die Haftplfichtversicherung bei der LVM.

Was kommt auf mich zu, was muss ich bezahlen?
Wie läuft das alles ab?
Alles wurde natürlich sofort bei der Versicherung und bei der Polizei gemeldet.
Außerdem steht dort das es eine Ordnungswidrigkeit war.
Alle drei Autos haben keine wirklich hohen Wert.
Kleiner Transporter, Corsa und mein E46

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent


dann wiederhole ich mich gerne:

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent



Zitat:

Wie kommst Du darauf, dass der § 81 VVG für die Haftpflichtversicherug keine Rolle spielt?

bitte um eine substantiierte Antwort.

Na ja, bitten kann man ja, auch wenn's wie ein Befehl klingt.

Hafi545 hat ja schon reichlich Stoff zum Nachdenken geliefert und vollkommen recht. 80% der Geschädigten würden wohl leer ausgehen, da jeder Auffahrunfall zwangsläufig eine Diskussion lostreten würde, bzgl. grober Fahrlässigkeit. Dies sollte dann auch mal zum Nachdenken inspirieren.

Der Versicherer leistet bei Haftpflicht im Rahmen gesetzlicher Schadenersatzansprüche. Er erklärt sich in den AKB zur Übernahme berechtigter und zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.

"Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs
a Personen verletzt oder getötet werden,
b Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen,
c Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden),
und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen" usw.

und dann sagt der Versicherer in den AKB noch:
"Was ist nicht versichert?
Vorsatz
A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
Genehmigte Rennen
A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraft-fahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-kommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung nach D.2.2 dar."

Einen Auschluss aufgrund grober Fahrlässigkeit nennt kein Versicherer im Haftpflichtrecht und den zugehörigen Bedingungen.

und nun aufpassen: lex specialis derogat legi generali !
( die speziellere Norm geht der generellen vor )

Ist das substantiiert genug?

Wenn das zweite Fahrzeug beim ersten Unfallereignis und nicht an der nächsten "heckantriebsunfreundlichen Ecke" vom Unfallverursacher kaltverformt wurde, handelt es sich tatsächlich um EIN Schadenereignis und führt damit auch nur zu einer Belastung des Vertrages.
Wenn er 10 Gartenzwerge in einem Garten plattwalzt, wird er auch nur einmal zurück gestuft und nicht 10 mal. Somit sollten die Ausführungen zur "Schadenstufung" wie du es nennst, korrekt sein!

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Zum Führerschein:

Mein damaliger Klassenkamerad hat damals ne Laterne umgemäht (2011). Die Folge war das die Probezeit verlängert wurde auf 4 Jahre (find ich richtig), Bußgeld, Nachschulung ( find ich klasse), idiotentest (find ich suprr) und Ein Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit

Zitat:

Original geschrieben von Joehlinger


idiotentest (find ich suprr) und

Dieses aber sicher nicht wegen der Laterne, da hatte Er wohl deutlich zu viel in der Krone.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von Joehlinger


idiotentest (find ich suprr) und
Dieses aber sicher nicht wegen der Laterne, da hatte Er wohl deutlich zu viel in der Krone.

Ja er hatte 3 Wochen vorher ne Rote Ampel überfahren!

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von audijazzer


ich staune über soviel Naivität. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass sich irgendeine Versicherung auf so einen Deal einlässt? Aber frag ruhig mal... 😁
😁 Vor allem stellt sich auch die Frage danach ob Daddy blöde genug wäre seinen Rabatt für den Sohnemann zu opfern. Aber da es wohl eh keinen legalen Weg gibt die Sache rückwirkend zu deichseln ist das Ganze eh akademischer Natur.

Manchmal frage ich mich für wie Dumm manche Andere halten. 🙄

Schon alleine der Gedanke das seine Opfer vermutlich hinterher bessere Autos haben würden als zuvor zeigt das Er offensichtlich nicht die hellste Kerze auf der Torte ist. Sicher kann es sein das Sie danach bessere Autos haben, aber dann auch nur weil Sie vom eigenen Konto kräftig zugebuttert haben, ansonsten ist man als Geschädigter immer zweimal der Depp.

Jetzt einen noch als dumm bezeichnen, sehr gut.

Wenn du meinst du wärst so schlau, behalte es für dich.

Denn dein Beitrag hat niemandem geholfen außer vielleicht deinem Ego.

Ich habe erst seit kurzem meinen Führerschein und ich weiß das die Aktion nicht gerade schlau war aber ich kenne mich halt noch nicht mit den Versicherungen usw. aus.
Da kannst du ruhig mal dein Wissen teilen anstatt hier sinnlose Beiträge zu verfassen.

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BMW und Fahranfänger passen einfach Net zusammen. Deshalb sind solche Fahrzeuge für solche Leute auch extrem teuer.

Aber ohne eine 3er BMW kommt man ja nicht ins Paradies...😁

(der Username Assassin ist ja schlüssig)

Okay als Fahranfänger sollte man eigentlich keinen BMW haben.
Wusste ja selber nicht das da so viel Reparatur zusammen kommt.

Aber die sind so günstig beim Kauf da kann man nicht wiederstehen.

@
tomold
Ist halt schon immer mein Traumwagen gewesen und ich wusste nicht das die so günstig sind.
Naja viel Geld ist es ja aber für so ein Auto?....

Nur ein Gamertag 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Joehlinger



Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Dieses aber sicher nicht wegen der Laterne, da hatte Er wohl deutlich zu viel in der Krone.

Ja er hatte 3 Wochen vorher ne Rote Ampel überfahren!

Reicht nicht mal in der Probezeit für eine MPU. Da hat Er wohl die mindestens 1,6‰ vergessen zu erwähnen, wäre eine realistische Möglichkeit für die MPU. Oder es waren sonstige Drogen im Spiel.

Zitat:

Original geschrieben von Joehlinger


BMW und Fahranfänger passen einfach Net zusammen.

Das ist nicht das Problem, bis tief in die 80er hatten viele Anfänger Heckantrieb unterm Hintern, mit schlechteren Reifen oft nach Starrachse und im Vergleich zu Heute bescheidener Gewichtsverteilung.

Das Problem ist der gefühllose Gasfuß, ein 318er ist jetzt nicht so Übermotorisiert das man Anfänger damit nicht fahren lassen kann.

Ist halt ungeschickt wenn man sich auf die Elektronik verlässt die das Auto womöglich nicht hat.

Ein Bekannter hatte seinerzeit einen BMW 2002 als Winterauto und mit dem Ding konnte man aus dem Stand nur mit dem Gaspedal wenden so leicht war das Heck.

Eine MPU ist meines Wissens nicht immer von Alkohol oder Drogen abhängig! Eine MPU kann auch bei zu vielen/schweren Auffälligkeiten in kurzen Abständen angeordnet werden.
Seinen Führerschein hat er ein halbes Jahr später inkl. Sperrzeit tatsächlich wegen Alkohol abgenommen bekommen! (Gott sei Dank)

Meinen ersten Winter erlebte ich mit nem Omega B Caravan, der hinten sehr leicht ist, von daher ist der Heckantrieb nicht das Problem. Ich sehe das Problem eher im Übermut der Fahrer.

Zitat:

Original geschrieben von audijazzer


ich staune über soviel Naivität. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass sich irgendeine Versicherung auf so einen Deal einlässt? Aber frag ruhig mal... 😁

Mir fällt jetzt keine Versicherung ein, die sich nicht drauf einlässt... In der Haftpflicht müssen sie sogar (von wenigen Ausnahmen mal abgesehen)!

@TE
In Deinem Fall wirds vermutlich wirklich die günstigere Lösung sein, das Auto auf Deinen Vater umzumelden und über den als Zweitwagen zu versichern.

Ich verstehe den TE so, dass er den Schaden nachträglich auf seinen Vater laufen lassen möchte. Das geht natürlich nicht. 

Den Wagen zukünftig auf seinen Vater zu versichern, ist kein Problem, wird aber vermutlich kein Schnäppchen, wenn der TE abweichender Halter oder jüngster Nutzer wird.

Ich habe natürlich schon vorausgesetzt, dass TE den Schaden über seinen Versicherer regulieren lässt und erst dann die Zweitwagenregelung über seinen Vater nutzt. Klar, dass rückwirkend nichts mehr geht.

Nachdem das Fahrzeug aktuell über den TE versichert ist, habe ich auch unterstellt, dass er Halter ist. Somit kann er das Fahrzeug mit einer eVB des Versicherers seines Vaters auf diesen ummelden und "entgeht" so der Rückstufung und auch einem Zuschlag wegen abw. Halterschaft.

Schnäppchen wird das zwar sicher auch keines, allerdings wäre es vermutlich von Haus aus die günstigere Variante gewesen, als das Auto auf sich selbst zuzulassen und zu versichern.

Hätte man mein Vater dadurch nachteile ?
Es geht ja nur dadarum das ich dann weniger bezahlen muss.
Er soll es ja nicht bezahlen.

Also geht so etwas?

Ja es geht, aber baust du noch einen Unfall ist der Zweitwagen Rabatt kaputt. Nachteile hat der erstwagen dadurch aber nicht!

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