Unfall - nur Haftpflichversicherung. Was kommt auf mich zu?

Guten Tag,
gestern habe ich einen Unfall verursacht. Als ich links abbiegen wollte und gas gegeben habe sind die Räder durchgedreht(denke ein drift) und ich konnte den Wagen nicht mehr kontrollieren und bin in ein parkendes Auto gefahren.
Es hat auch noch zu vor geregnet, also die Straße war schon etwas rutschig und mit einem Heckantrieb ist das nie eine gute Kombination.
War eine sehr dumme Aktion, ich weiß.

Rechts neben dem Auto war noch eins das ebenfalls einen Totalschaden hat.
Also inkl. meinem, 3 Autos mit Totalschaden.

Nun, ich habe den Führerschein erst seit Januar, also noch in der Probezeit und ich habe nur die Haftplfichtversicherung bei der LVM.

Was kommt auf mich zu, was muss ich bezahlen?
Wie läuft das alles ab?
Alles wurde natürlich sofort bei der Versicherung und bei der Polizei gemeldet.
Außerdem steht dort das es eine Ordnungswidrigkeit war.
Alle drei Autos haben keine wirklich hohen Wert.
Kleiner Transporter, Corsa und mein E46

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent


dann wiederhole ich mich gerne:

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent



Zitat:

Wie kommst Du darauf, dass der § 81 VVG für die Haftpflichtversicherug keine Rolle spielt?

bitte um eine substantiierte Antwort.

Na ja, bitten kann man ja, auch wenn's wie ein Befehl klingt.

Hafi545 hat ja schon reichlich Stoff zum Nachdenken geliefert und vollkommen recht. 80% der Geschädigten würden wohl leer ausgehen, da jeder Auffahrunfall zwangsläufig eine Diskussion lostreten würde, bzgl. grober Fahrlässigkeit. Dies sollte dann auch mal zum Nachdenken inspirieren.

Der Versicherer leistet bei Haftpflicht im Rahmen gesetzlicher Schadenersatzansprüche. Er erklärt sich in den AKB zur Übernahme berechtigter und zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.

"Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs
a Personen verletzt oder getötet werden,
b Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen,
c Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden),
und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen" usw.

und dann sagt der Versicherer in den AKB noch:
"Was ist nicht versichert?
Vorsatz
A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
Genehmigte Rennen
A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraft-fahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-kommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung nach D.2.2 dar."

Einen Auschluss aufgrund grober Fahrlässigkeit nennt kein Versicherer im Haftpflichtrecht und den zugehörigen Bedingungen.

und nun aufpassen: lex specialis derogat legi generali !
( die speziellere Norm geht der generellen vor )

Ist das substantiiert genug?

Wenn das zweite Fahrzeug beim ersten Unfallereignis und nicht an der nächsten "heckantriebsunfreundlichen Ecke" vom Unfallverursacher kaltverformt wurde, handelt es sich tatsächlich um EIN Schadenereignis und führt damit auch nur zu einer Belastung des Vertrages.
Wenn er 10 Gartenzwerge in einem Garten plattwalzt, wird er auch nur einmal zurück gestuft und nicht 10 mal. Somit sollten die Ausführungen zur "Schadenstufung" wie du es nennst, korrekt sein!

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Also kannn ich es ummelden.
Bezahle dann insgesamt weniger und mein Vater hat gar kein Nachteile solange ich keinen Unfall mehr mache?
Ich meine weil ich ja schon einen gemacht habe.
Übernehmen die da nichts zu der neuen anmeldung?

Der Wagen ist komplett auf mich versichert und ich bin auch als einziger Halter zurzeit eingetragen.

Ja kannst Du so machen! Deine Versicherungseinstufung hat ja nichts mit dem zweitwagen deines Vaters zu tun.

Dein Vater hat bei einem Unfall keinen Nachteil, außer wie schon geschrieben das der Zweitwagenrabatt kapurt ist. Sein Erstwagenrabatt bleibt erhalten, es sei denn er baut einen Unfall.

Alles weitere erklärt euch euere Versicherung!

Okay Vielen Dank an euch alle dann ! 🙂
Werde mal mit der Versicherung und meinem Vater darüber reden.

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