Unfall Nr. 2 als Fahranfänger
Hey,
mein Leben wird langsam zur wandelten Kathastrophe 🙁
Hatte jetzt 2 Unfälle innerhalb kürzerster Zeit 🙁 der 1. Schaden belief sich auf ca 900.- und der nächste Schaden ca über 1.000.-.
Der erste Schaden habe ich meiner Versicherung DEVK gemeldet und sie haben ihn übernommen.
Habe jetzt mit meinem Versicherungsvertreter gesprochen und er meinte im schlimmsten Fall würde die Versicherung mich rauswerfen und ich würde dann bis zu meinem 24 Lebensjahr erst mal nicht mehr aufgenommen werde :-/ das sind erst mal die Angaben seit gestern abend :-/
So, da ich noch in der Ausbildung stecke und wirklich auf meine Auto angewiesen bin ist halt die Frage was ich machen soll 🙁
Der Unfallgegner hat mir 3 Optionen gegeben:
1. Er lässt den Wagen ohne Gutachten in der Werkstatt machen und ich bekomme die Reparatur
2. Er lässt es mit Gutachten machen und ich weiß dann genauer bescheid um wieviel es sich handelt
3. wir lassen es über die Versicherung regeln.
Ich weiß einfach nicht was ich machen soll 🙁 kann die Versicherung mich wirklich rauswerfen?? Oder steige ich dann nur nochmal 🙁 ich brauche dringend Rat!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von LucasSchmit
Gutachten unbedingt vermeiden!Das sind einfach völlig unnötige Kosten.
Holla!
Welch qualifizierter "Beitrag".
Dumm nur, dass der TE mit Sicherheit nichts zu melden hat, wie der Geschädigte seinen Schaden beheben lassen wird.
Allein das Angebot des Geschädigten, die Sache ohne Versicherung zu regeln ist ein reines Entgegenkommen.
Er könnte auch den Schaden per Direktanspruch beim Versicherer des TE geltend machen - und das Ganze natürlich mit "Vollprogramm" - also Mietwagen, Anwalt und und und.
Und angesichts der angegebenen Schadenhöhe hat der TE hier erst recht nichts zu "vermeiden" in Bezug auf ein Gutachten, welches der Geschädigte erstellen lassen kann (OHNE den TE hierzu um Erlaubnis zu bitten).
16 Antworten
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Tja...Zitat:
Original geschrieben von 212059
Du verbreitest hier doch immer "Expertenwissen", aber dann kennst Du § 5 Abs. 2 PflVG nicht 😕?Für Dich "Experten" habe ich den Text mal rausgesucht:
was tja ... . Hast Du wirklich geglaubt, dass ich den § 5 Abs. 4 PflVG nicht kenne und Du dann scheinbar das richtige mitgeteilt hättest. Ist aber nicht so, da der Kontrahierungszwang schon sehr scharf durchgesetzt wird.
Wenn Du also dem TE wirklich hättest einen passenden Rat geben wollen, hättest Du ja die Diskussion mit den Regelungen des § 5 PflVG darlegen können. Da kam aber - wundert mich jetzt nicht wirklich - nichts.
Viele Grüße
Peter
Ich habe ihn mit meiner Frage nur darauf hinweisen wollen, dass es nicht selbstverständlich ist, dass er überall genommen wird.
Ich wollte ihn darauf hinweisen, dass er vorsichtshalber nochmals nachfragt bei seiner designierten Versicherung