Unfall nachdem ausgeparkt wurde, teilschuld?

Hallo, am 29.08 hatte ich leider ein unschönes Erlebnis.
Dazu hätte ich jetzt ein paar fragen..
Ich stand mit meinem Audi A6 vorwärts in einer Parklücke. Beim ausparken habe ich mich noch vergewissert, dass ich niemand anderen gefährde und sich auch kein KFZ, Person etc. hinter mir befindet
.
Bis hier hin war noch alles gut, ich habe rückwärts ausgeparkt und stand schon leicht schräg in der Querstrasse, sodass ich beim vorwärts fahren noch gut rum gekommen wäre. Als ich dann stand und gerade den ersten Gang eingelegt hatte, habe ich nochmal ringsum kontrolliert, ob sich eine Gefährdung in meiner Nähe befindet, bevor ich meine Weiterfahrt aus der Zufahrtsstrasse antreten wollte. Dort sah ich dann im linken Seitenspiegel, dass ein Audi A3 seinen Rückwärtsgang eingelegt hatte und auf mich zu fuhr.
Aus Reaktion konnte ich nur noch die Hupe betätigen und dann knallte es auch schon. (Wer denkt denn auch in so einer Schrecksekunde an Vollgas weg fahren oder ähnlichem, wenn man niemanden gefährden will... 🙄 )
Leider ging das ganze dann ziemlich schnell, er fuhr sofort wieder in seine Lücke rein und ich eben auch, da ich noch so unter Schock stand, ist mir gar nicht eingefallen, dass genau diese „Positionsbilder“ Beweise wären.
Als ich mit dem Herr sprach, meinte er anfangs selbst noch, dass er einfach nicht aufgepasst hätte und dies eben seiner Versicherung melden müsste und dann hat sich der Fall. Doch als er seinen Sohn anrief und dieser am Parkplatz eintraf und sie sich unterhielten, hatte er sofort umgeschwenkt und zu mir gemeint, dass ich gar nicht gestanden wäre sondern ebenfalls Rückwärts gefahren bin.

So gab der Herr dies leider auch bei seiner Versicherung an.
Ich habe einen 1 1/2 Seiten langen Unfall Hergang an seine Versicherung geschickt und heute kam der Brief in dem steht: „Beide Fahrer waren nicht aufmerksam genug“ , „beide fuhren rückwärts“ , „Die Beschädigungen zeigen DEUTLICH, dass sich BEIDE Fahrzeuge im Ausparkvorgang befunden haben. Diese Versicherung sieht jetzt eine Haftungsteilung als angemessen.

Auf den Bildern meines Schadens kann man am Reifen einen waagrechten Strich/Lackabrieb vom Audi A3 sehen. Wäre ich gefahren und mein Reifen hätte sich bewegt, dann wäre der Lackabrieb doch in Rotationsrichtung am Reifen entlang und nicht als waagrechter Strich zu sehen, denn wenn der Reifen steht und ein Gegenstand vorbei streift, nur dann sollte doch dieser Waagrechte Abrieb des Lackes zu sehen sein.. (ich hoffe dies kann irgendwer nachvollziehen)

Leider weiß ich nicht, ob ich hier irgendwie dagegen vorgehen kann, um meine Unschuld zu beweisen und ob dies in meinem Fall überhaupt geklärt werden kann..
Auch verstehe ich rein gar nicht, wie der ältere Herr trotz seiner Umgebungswarner (Piepser) in der Heckschürze noch weiter auf mich zu fahren konnte..

(Das Fahrzeug ist leider nur Teilkasko versichert und einen Rechtsschutz besitze ich auch nicht)

Um jeglichen Rat bin ich euch dankbar, ich versuche hier noch ein paar Bilder meiner Skizze und der Schadensbilder einzufügen.
(Silber = AUDI A3)
(Schwarz = AUDI A6)

25 Antworten

Hatte exakt den gleichen Fall. Das einzige was evtl geholfen hätte wären Bilder von der Fahrzeugstellung beim Unfall. Wir sind damals auch wieder in die Parklücke zurück gefahren. Damit war nicht mehr nachweisbar das ich bereits komplett ausgeparkt hatte und quasi stand als der Kontakt erfolgte. Ging 50:50 aus, allerdings hat der Gegner nie einen Schaden geltend gemacht, so bin ich jetzt wieder in der normalen SF 🙂

Es ist bei dieser Konstellation nicht möglich, beweissicher heraus zu filtern, ob der A6 in Bewegung war oder nicht. Die Winkelstellung der beiden Fahrzeugen zueinander und der Treffer in die Weichteile der Stoßfänger verursachen in der Kollisionphase an beiden Fahrzeugen Lackverwischungen in allen Richtungen. Es gibt einige Konstellationen und Schadenbilder die eindeutig das Fahrzeug in Bewegung und das stehende Fahrzeug prozesssicher identifizieren.. Der Fall hier wird 50 / 50 reguliert. Eine sehr geringe Rotationsgeschwindigkeit beim Ausparken an deinem Rad kann genauso eine nahezu parallel zur Fahrbahn verlaufende Verschürfung durch den Kollisionpartner verursachen wie ein stehendes Rad.. Das ist leider kein brauchbarer Beweis.. Es lässt nur vermuten, dass..

Gruß und schönes Wochenende

Zitat:

@Oetteken schrieb am 13. September 2019 um 11:34:45 Uhr:


Wenn ein Kfz-Sachverständiger, dem du dein Fahrzeug samt Fotos vorstellst, das nicht beurteilen kann, dann kann das hier erst recht niemand.
Ich würde einen auf Kfz-Unfälle spezialisierten Sachverständigen aufsuchen.
Ansonsten vergiß es.

richtig.. ein guter gutachter kann hier schon erkennen, wer stand und welches auto in bewegung war. ABER: die zeitlichen abläufe kann auch dieser nicht herbeizaubern. insofern wäre das in meinen augen nur geldverschwendung. 🙁((

ohne zeugen bleibt es wohl leider beim 50/50...

Zitat:

@beachi schrieb am 13. September 2019 um 13:26:34 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 13. September 2019 um 11:34:45 Uhr:


Wenn ein Kfz-Sachverständiger, dem du dein Fahrzeug samt Fotos vorstellst, das nicht beurteilen kann, dann kann das hier erst recht niemand.
Ich würde einen auf Kfz-Unfälle spezialisierten Sachverständigen aufsuchen.
Ansonsten vergiß es.

richtig.. ein guter gutachter kann hier schon erkennen, wer stand und welches auto in bewegung war. ABER: die zeitlichen abläufe kann auch dieser nicht herbeizaubern. insofern wäre das in meinen augen nur geldverschwendung. 🙁((

ohne zeugen bleibt es wohl leider beim 50/50...

Ich schrieb doch schon das es nicht geht..? Und habe es auch begründet? Du musst mir natürlich nicht glauben.
Ich habe dem TE erklärt warum der Stillstand anhand der Schadenbilder nicht bewiesen werden kann. Du schreibst : ein guter Gutachter kann das erkennen.
Wie kommst du darauf? Kann es sein, dass ich weiß und du nur vermutest?

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der Audi A3 war das stoßende Fahrzeug und in Bewegung

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. September 2019 um 14:17:34 Uhr:


der Audi A3 war das stoßende Fahrzeug und in Bewegung

Das wurde ja nicht bestritten.. Ist auch deutlich sichtbar.. Es geht darum ob der A6 in Bewegung war oder stand..

@SGTUSV
Das wurde ja nicht bestritten.. Ist auch deutlich sichtbar.. Es geht darum ob der A6 in Bewegung war oder stand..

also, ich meine er stand. Deine Meinung?

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. September 2019 um 14:27:47 Uhr:


@SGTUSV
Das wurde ja nicht bestritten.. Ist auch deutlich sichtbar.. Es geht darum ob der A6 in Bewegung war oder stand..

also, ich meine er stand. Deine Meinung?

Es ist leider beides nicht auszuschließen.. Das Schadenbild an beiden Fahrzeugen ändert sich nicht wenn der A6 in Bewegung war oder stand..

Gruß

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. September 2019 um 14:27:47 Uhr:


@SGTUSV
Das wurde ja nicht bestritten.. Ist auch deutlich sichtbar.. Es geht darum ob der A6 in Bewegung war oder stand..

also, ich meine er stand. Deine Meinung?

Am A3 sieht man den typischen "Stempel" aber auch horizontal verlaufende Verschürfungen.. Ich würde hier beides nicht ausschließen können..

@SGTUSV
Am A3 sieht man den typischen "Stempel" aber auch horizontal verlaufende Verschürfungen.. Ich würde hier beides nicht ausschließen können..

Wenn der A6 in Bewegung gewesen wäre, dann würde die hintere linke Rad/-Reifenkombination eine andere Spurenzeichnung zeigen

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. September 2019 um 14:37:53 Uhr:


@SGTUSV
Am A3 sieht man den typischen "Stempel" aber auch horizontal verlaufende Verschürfungen.. Ich würde hier beides nicht ausschließen können..

Wenn der A6 in Bewegung gewesen wäre, dann würde die hintere linke Rad/-Reifenkombination eine andere Spurenzeichnung zeigen

Ist oftmals ein klarer Hinweis dazu wer in Bewegung war und wer stand.. Bei dieser sehr geringen Rotationsgeschwindigkeit in der Endphase des Ausparkens ist es nahezu unmöglich zu beurteilen ob das Rad schon stand oder sich geringfügig bewegte.. Ich würde hier ganz klar die Finger davon lassen..

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