Unfall nach Unfall
Hallo alle zusammen.
Und zwar geht es um folgendes, mein Vater hat vor ca. 2 Wochen beim Rückwerts Ausparken aus einer Einfahrt versehentlich ein Auto (E-Coupe) angefahren, welches Falsch herrum in einem Absoluten Halteverbot stand. Demnach hat er ihn vorne angefahren.
Diesen Schaden haben wir auch bei der Versicherung gemeldet.
Nun habe ich erfahren das der Besitzer des anderen Autos (E-Coupe) heute einen Autounfall hatte, wobei die gesamte Front des Autos einen sehr großen Schaden erlitt. Um genau zu sein ist die gesamte Front des Autos kaputt (Motorhaube, Lichter,...).
Dem Besitzer geht es zum Glück gut.
Meine Frage ist jetzt ob ich den vorherigen verursachten Schaden nun trotzdem noch zahlen muss?
Sofern ich weis, hatte er noch kein Gutachten für den von mir entstandenen Schaden gemacht.
Durch diesen heutigen entstanden Unfall ist nun mein Schaden an seinem Auto nicht mehr festzustellen, da sein Unfall zu groß gewesen ist.
Es gibt nur lediglich Bilder des Schadens.
Eine weiter Frage wäre, wenn ich den von mir entstandenen Schaden trotzdem zahlen müsste, trifft den Fahrer des E-Coupe eine Teilschuld, da dieser wie schon erwähnt falsch herum in einem Absoluten Halteverbot geparkt hatte, welche sich direkt neben der Einfahrt befand.
35 Antworten
Danke für eure Hilfe 🙂
Ich habe vorhin mit dem Geschädigten geredet und er meinte dass er von mir kein Geld mehr haben möchte, da es ihm zu Umständlich wäre.
Ich habe auch gerade erfahren das sein Unfall doch schlimmer als erwartet war. Sein Auto soll sich mehrere Male überschlagen haben und ist nun ein Wirtschaftlicher Totalschaden. Er ist zum Glück ohne jegliche Verletzungen weg gekommen abgesehen von 2 geprellten Rippen.
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 7. Juni 2018 um 21:32:47 Uhr:
...oder mal nett und unverbindlich einen Kaffee mit dem Geschädigten trinken...und plaudern. ... 😁
da war mein Tipp doch gar nicht so falsch; 🙄😎
Manches erledigt sich eben --- von alleine 😁
@ TE: Da habt ihr aber wieder mal richtig Glück gehabt! 🙂
Zitat:
@C0mmanderTAKA schrieb am 8. Juni 2018 um 18:43:22 Uhr:
Danke für eure Hilfe 🙂
Ich habe vorhin mit dem Geschädigten geredet und er meinte dass er von mir kein Geld mehr haben möchte, da es ihm zu Umständlich wäre.
...
das kann allerdings noch kommen wenn die Versicherung des zweiten Schadens die "Kosten" des ersten Schadens nicht zahlen will.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 08. Juni 2018 um 18:54:26 Uhr:
das kann allerdings noch kommen wenn die Versicherung des zweiten Schadens die "Kosten" des ersten Schadens nicht zahlen will.
Naja, wenn der erste Schaden nicht offensichtlich war und der Geschädigte ihn (vielleicht nur aus Unwissenheit) verschweigt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass das untergeht und die zweite Versicherung einfach alles zahlt, ziemlich hoch.