Unfall nach Unfall
Hallo alle zusammen.
Und zwar geht es um folgendes, mein Vater hat vor ca. 2 Wochen beim Rückwerts Ausparken aus einer Einfahrt versehentlich ein Auto (E-Coupe) angefahren, welches Falsch herrum in einem Absoluten Halteverbot stand. Demnach hat er ihn vorne angefahren.
Diesen Schaden haben wir auch bei der Versicherung gemeldet.
Nun habe ich erfahren das der Besitzer des anderen Autos (E-Coupe) heute einen Autounfall hatte, wobei die gesamte Front des Autos einen sehr großen Schaden erlitt. Um genau zu sein ist die gesamte Front des Autos kaputt (Motorhaube, Lichter,...).
Dem Besitzer geht es zum Glück gut.
Meine Frage ist jetzt ob ich den vorherigen verursachten Schaden nun trotzdem noch zahlen muss?
Sofern ich weis, hatte er noch kein Gutachten für den von mir entstandenen Schaden gemacht.
Durch diesen heutigen entstanden Unfall ist nun mein Schaden an seinem Auto nicht mehr festzustellen, da sein Unfall zu groß gewesen ist.
Es gibt nur lediglich Bilder des Schadens.
Eine weiter Frage wäre, wenn ich den von mir entstandenen Schaden trotzdem zahlen müsste, trifft den Fahrer des E-Coupe eine Teilschuld, da dieser wie schon erwähnt falsch herum in einem Absoluten Halteverbot geparkt hatte, welche sich direkt neben der Einfahrt befand.
35 Antworten
Wenn der Geschädigte den Erstschaden bei der Regulierung des Zweitschadens nicht wahrheitsgemäss angibt, kann das doch nicht das Problem des TE (bzw. dessen Vaters) sein. Der hat doch schliesslich den Fall seiner Versicherung gemeldet.
Schwierig sehe ich allerdings die Festlegung der Schadenssumme des Erstschadens, aber Delle & Co können bestimmt erläutern inwieweit ein Gutachten anhand von Fotos möglich ist.
Wie gut/detailliert sind die Fotos und wer hat die eigentlich? 😉
Weiterhin finde ich den Gedanken an einer Teilschuld des Geschädigten auch ganz sinnvoll.
Ich vermute, dass eine Teilschuld schwierig nachzuweisen wird. Unbewegtes Fahrzeug touchiert ist eigentlich recht klar. Dass der da nichts verloren hat, steht außer Frage, ich mag solche Typen selber nicht! Aber die Beschädigung ist passiert und für die muss der Verursacher einstehen, da der Geschädigte nicht beteiligt war. Er kann aber vermutlich durch Polizei/OA für sein Vergehen belangt werden - DASS er da parkte, ist ja wohl bewiesen...
Erstmal danke für eure Hilfe!
Die Bilder haben sowohl der Geschädigte als auch mein Vater und ich auf dem Handy.
Das E-Coupe hat lediglich nur kleinere Kratzer abbekommen und der Scheinwerfer soll angeblich nicht mehr funktioniert haben. Das mit dem Scheinwerfer ist für mich nur nicht nachvollziehbar, da dieser von außen keinerlei Schäden abbekommen hat.
Wenn ihr möchtet kann ich auch die Bilder rein stellen dann seht ihr den von mir verursachten Schaden.
Zitat:
@C0mmanderTAKA schrieb am 07. Juni 2018 um 15:37:18 Uhr:
Wenn ihr möchtet kann ich auch die Bilder rein stellen dann seht ihr den von mir verursachten Schaden.
Kannst du sicherlich machen. Abschließend beurteilen können wird es aber wohl kaum jemand. Auch der Gutachter vor Ort dürfte das in meinen Augen nucht können. Schlichtweg weil er nicht unters "Blech" schauen kann.
Aber warum ist dir das so wichtig? Willst du den Schaden zurückkaufen.
Ähnliche Themen
Nein möchte ich nicht.
Mein Vater hatte mich einfach nur gebeten etwas zu diesem Thema im Internet raus zu suchen, weil ihm unklar war, wie ein Gutachter nun den von ihm Verursachten Schaden feststellen soll. Wie schon. Gesagt ist unser Schaden am Auto nicht mehr erkennbar und es gibt lediglich Bilder des Schadens.
Diese zeigen aber nur den Oberflächlichen Schaden.
Was ist eigentlich dieses zurück kaufen ?
Schuldigung das ich Frage aber ich kenn mich da echt nicht so gut aus.
Du kaufst den Schaden von der Versicherung zurück und wirst deshalb nicht hochgestuft.
Ah okay.
Naja es kommt drauf an wie hoch der Schaden ist. Je nach dem könnte ich mir schon vorstellen das mein Vater sonst den Schaden zurück kauft.
Zurückkaufen muss man sich ausrechnen lassen, macht die Versicherung. Wenn der Vater nicht gerade eine sehr niedrige SF-Klasse hat (ich denke diese wird irgendwo zwischen 20 und 30 liegen, wenn vorher kein HP Schaden gemeldet wurde). Lohnt sich der Rückkauf nur bei wirklich niedrigen Schäden. Die Hochstufung ist einfach in den hohen Regionen wesentlich geringer, als man denkt. Für 10€ "Ersparnis" im Monat sollte man kei e 1500€ zahlen. Bei Lack und Scheinwerfer sind wir sehr schnell im mittleren vierstelligen Bereich 😉
Bin ich der einzige dem aufgefallen ist das mal der Schaden vom Vater verursacht wurde und mal vom TE? Hören wir hier die Wahrheit oder eine Geschichte?
Zitat:
@shadow2209 schrieb am 07. Juni 2018 um 16:25:15 Uhr:
Bin ich der einzige dem aufgefallen ist
Ja bist du... Der TE sprach immer nur von seinem Vater. Ich zB habe ggf. auch von "du" gesprochen, um dem Lesefluss gutes zu Tun 😉
Zitat:
@C0mmanderTAKA schrieb am 7. Juni 2018 um 15:37:18 Uhr:
Wenn ihr möchtet kann ich auch die Bilder rein stellen dann seht ihr den von mir verursachten Schaden.
Hier steht es, und weiter vorne schrieb er schon mal, daß er es war. 😕😕
Zitat:
@C0mmanderTAKA schrieb am 7. Juni 2018 um 15:43:26 Uhr:
Nein möchte ich nicht.
Mein Vater hatte mich einfach nur gebeten etwas zu diesem Thema im Internet raus zu suchen, weil ihm unklar war, wie ein Gutachter nun den von ihm Verursachten Schaden feststellen soll.
Darüber muss er sich erstmal auch keine Gedanken machen. Der Geschädigte muss seine Ansprüche geltend machen, belegen und durchsetzen. Interessant wird es also nur, wenn er mit dem Schaden vom 2. Unfall zu eurer Versicherung rennt den komplett reguliert haben will. Falls er umgekehrt nur den 2. Schaden bei der 2. Versicherung geltend macht, ohne den Vorschaden zu erwähnen, ist das ausschließlich sein Problem.
Also einfach abwarten, Tee trinken und den Unfallgegner machen lassen.
...oder mal nett und unverbindlich einen Kaffee mit dem Geschädigten trinken...und plaudern. ... 😁
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 07. Juni 2018 um 21:32:47 Uhr:
...oder mal nett und unverbindlich einen Kaffee mit dem Geschädigten trinken...und plaudern. ... ??
Dann findet der Geschädigte vielleicht neue Freunde fürs Leben... Bleibt aber immer noch auf seinem Schaden sitzen, oder muss sich strafbar machen.