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Unfall nach einem spur wechsel

Guten tag

Vor knapp ein monat hat ich ein verkehrunfall nach einem spurwechsel gehabt wo die unfall gegnerin besculdigt wurde ich fuhr auf der rechten spur grade aus und die unfall gegnerin etwas vor gesetzt linke fahrstreifen. Als ich neben ihr war und bisschen vor gefahren binn zog sie nach links und fuhr links seitlich über dem heck an meinem auto zu.

An meinem auto sind deutliche lack schaden.Und die unfallgegnerin hatte noch ein gipps schiene an der rechten arm als die polzei da war haben sie auch vermerkt das sie gar nicht so fahren durfte und meinten wer die spur wechselt haftet imemr den verkehrunfall.

Die Dame sagte aber das ich schneller als 50km wäre und ausserdem hatte sie eine bei fahrerrin mitbei,

Ich war beim gutachten die kosten waren 1150 euro für mein auto und habe es ein anwalt übergeben.Der anwalt hat jetzt ein einspruch wiedergelegt auf die gegnerische versicherung aber die gegnerische versicherung meint nach dieser schilderung könne es gar nicht zu ein unfall kommen laso weigern sie und wollen bisschen stress machen.

Die gegnerische versicherung hat eine polizeiliche akte angefordert es ist schon fast ein monat und immer noch nichts passiert?

Meine frage 1.) was wird genau bei der polizeilische akte ermittelt wofür wichtig?

2.) Binn ich 100% unschuldig nach eurer erfahrung nach der schilderung der unfall?

3.) wann würde ich mein schaden ersetzt kriegen wie lange dauert das noch ganze?

Der anwalt sagt mir nix meint jedoch abwarten und sehen was im polizeilische akte stehen wird was meint ihr ich bitte um antworten und freundlich gruß.

Doris

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von doris1234


was ich wissen möchste ist diese polizeiliche akte was gefordert wurde was ist das genau

Das ist die Ermittlungsakte der Polizei - der Name könnte so etwas in der Art vermuten lassen.....

Zitat:

Original geschrieben von doris1234


und was passiert dannach wenn das gekommen ist ??

Dein Anwalt wird sich die Akte durchlesen (das unterstelle ich jetzt mal).

Zitat:

Original geschrieben von doris1234


kann mir einer das genauer erzählen was da stehen könnte

Ich bin mit meinem Hellseherkurs erst bei Lektion 3 und zu allem Unglück hat die Glaskugel auch noch einen Wackelkontakt im Moment - somit kann ich leider nicht erkennen, was in der Akte so drinstehen könnte.

Zitat:

Original geschrieben von doris1234


und wie es dannach weiter geht?ß

Dein Anwalt wird sich, nachdem er das Durchlesen der Akte beendet hat, bei dir melden.

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23 Antworten

Beantwortet aber nicht die eigentliche Frage der TE. 😰

Wenn man keinen Rabattretter oder ähnliches hat wird man auch bei einer Teilschuld hochgestuft.

Vorausgesetzt die Versicherung hat einen Haftpflichtschaden reguliert.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803


Beantwortet aber nicht die eigentliche Frage der TE. 😰

Wenn man keinen Rabattretter oder ähnliches hat wird man auch bei einer Teilschuld hochgestuft.

Nur soviel, meine Tochter hat die 200,- an ihre Versicherung gezahlt, damit der SFR erhalten bleibt, war billiger, gibt es Programme, die das abschecken.

gibt es sogar telefonummern und kontaktdaten des versicherers. dazu braucht man kein programm.
deine VS sagt dir auf anfrage immer, wann es guenstiger ist den schaden selber zu bezahlen.
eine 50:50 regelung auf parkplätzen und parkhäusern ist ja uch nunmal nicht allzu selten.

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Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel



Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803


Beantwortet aber nicht die eigentliche Frage der TE. 😰
Nur soviel, meine Tochter hat die 200,- an ihre Versicherung gezahlt, ....

Konnte man aus obigem Beitrag nicht herauslesen.

Mit diesem Zusatz macht es wieder Sinn, im Zusammenhang mit der Hochstufung.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803



Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Nur soviel, meine Tochter hat die 200,- an ihre Versicherung gezahlt, ....

Konnte man aus obigem Beitrag nicht herauslesen.
Mit diesem Zusatz macht es wieder Sinn, im Zusammenhang mit der Hochstufung.

genau an ihre Versicherung, weil diese ja vom Gerichturteil in der Haftung genommen wurde.

Macht nix, die Gegnerversicherung hatte ja bereits die 800,- € Schaden bei meiner Tochter reguliert, es ging ja nur um den Schaden der Gegenseite.

Es gibt mindestens einen Tarif, bei dem eine Teilschuld bis 25 % nicht zu einer Hochstufung führt.

Und wieder ist eine Woche ins Land gegangen!

Ist die Akte nun schon beim Anwald gelandet?

Moin,

da der TE mittlerweile recht viele Themen zu ihrem Unfall eröffnet hat, schließe ich mal die alten Themen und verweise denn auf den neuesten Beitrag

Grüße
Steini

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