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Unfall mit Wohnwagen, Gutachten oder KVA?

Themenstarteram 20. Mai 2008 um 12:26

Moin,

mir ist jemand in meinen Wohnwagen gefahren. Ich möchte fairerweise für die Gegenseite die Kosten niedrig halten, habe dennoch ein paar Fragen. Schuldfrage ist klar, die gegnerische Versicherung hat grünes Licht gegeben bis 3.000 Euro, Schaden wird sich nach erster Einschätzung meines Händlers auf etwa 2.000 Euro belaufen.

Ich möchte fiktiv abrechnen, bekomme dann ja nur Netto bis auf die Rechnungen die ich nachreiche!

Die Versicherung stellt es mir frei, einen Reparaturauftrag zu erteilen, einen Gutachter zu bestellen oder einfach nur einen Kostenvoranschlag einzureichen für die fiktive Abrechnung. Womit fahre ich besser im Hinblick auf die fiktive Abrechnung?

Bei einem PKW hat man ja Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, bzw. man kann sich den Betrag ja auch auszahlen lassen. Wie sieht es mit dem Wohnwagen aus? Die Neuteile die benötigt werden sind zudem erst in 4 Wochen lieferbar, wenn der Händler die nicht gerade liegen hat. Kann man da was in Rechnung stellen?

Wagen ist ein 2004er Hobby Prestige 610UF, beschädigt ist das vordere Kunstoffseitenteil links, rechts, Klappe, Blende darunter. Ausserdem hat mein im Flaschenkasten stehender Grill die Sandwichplatte eingeschlagen, sieht man nur wenn man die Klappe auf hat.

Grüße

Totti

 

Beste Antwort im Thema

Der DEKRA SV meint sicherlich das HBC System. Damit kann man die Sandwicplatte unter Umständen reaparieren. Das funktioniert mit einem Negativabdruck. Aber ich habe hier ehrlich gesagt bei deinem Schaden Bedenken, dass das hier funktioniert. Nach dem Lichtbild bin ich der Meinung, dass die dahinter befindliche Hartschaumplatte auch beschädigt wurde. Und wenn das der Fall ist, dann ist Essig mit dem HBC System.

 

Und deswegen war ich auch der Meinung, dass die Reparatur erheblich teuer wird, wie vorab geschätzt.

Aber da ich das selber nicht gesehen habe, kann ich das nur nach dem Foto vermuten. Sprich den SV aber auf jeden Fall noch einmal darauf an.    

 

Und das mit den 5 Jaren (60 Monaten) oder aber beim PKW bis 100.000 Kilometer ist Dummes Zeug. Diese Regel wird immer wieder gern vom Versicherer ein- oder angewendet. Sie stammt aber aus den 70er Jahren, da war eine Fahrzeug nach 5 Jahren in der Regel  reif für die Schrottpresse und der Motor war nach 100.000 Kilometern am Ende seines Leben angekommen. In der heutigen Zeit ist ein 5 Jahre alter  Gebrauchtwagen mit 100.00 Kilometern ein gefragtes Objekt.

 

Massgeblich ist, ob hier ein Offenbarungsplichtiger  Unfallschaden  vorliegt  und wie er sich bei  einem Verkauf  bemerkbar machen würde.

 

Es ist hierbei auch völlig Wumpe ob das ein PKW, ein LKW, ein Wohnwagen oder ein Zweirad ist.

Auch dieser komische, nicht nach Vollziebahre  Einwand muss immer gern herhalten, wenn es um das negieren der WM geht (warum konnte mir bisher noch keiner erklären :D )

 

Wesentlich ist immer der Allgemeinzustand des gegenständlichen Fahrzeuges.

 

Wenn in deinem Wohnwagen natürlich drei Schäferhunde gewohnt haben, oder es über die Woche mit

einer Roten Laterne an einer Bundesstraße steht, damit sich ein paar LKW Fahrer nach dem Weg erkundigen können :cool: wird es wohl Nix werden mit einer WM.

 

Aber wenn das Teil  noch schön und gepflegt ist, warum soll dann hier keine Wertminderung mehr anfallen?

 

Du musst den Schaden beim Verkauf offenbaren und das führt doch wohl unstreitig zu einem Wertverlust  oder?

 

Auch und gerade bei einem Wohnwagen sind die Käufer sehr kritisch, wenn es um reparierte Schäden, gerade an der Aussenhaut geht.

 

Zu Recht im übrigen ....... ;)

 

Gruss

 

Delle

 

 

 

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Bild 7:

Themenstarteram 20. Mai 2008 um 15:36

Bild 8, der Schaden an der Sandwichplatte im Flaschenkasten:

Themenstarteram 20. Mai 2008 um 15:37

Bild 9:

Themenstarteram 20. Mai 2008 um 15:38

Und das letzte Pic.

BTW: Das vordere Kunststoff-Seitenteil auf der rechten Seite hat auch 2 kleine Risse und muß dito getauscht werden:

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

Von welchem Fach bist Du denn? Versicherungsfach oder aus der Caravan-Branche?

 

ich bin öffentlich bestellter und vereidigter KFZ- Sachverständiger und habe ein klein wenig  Ahnung auf den Fachgebiet Wohnwagen und  Wohnmobile ... ;)

 

Der Versicherer gibt sich bis 3.000 Euro mit einem KVA/Gutachten und/oder sofortiger Reparatur zufrieden, der Schaden ist nicht so hoch. Anbei dann nun mal Pics, obwohl die nichts zur Sache tun.

 

Dieser Schaden ist nicht für 3000 Euro fach- und sachgerecht Instand zu setzen. Das wird erheblich teuer.

 

Ich möchte wissen, was für Kosten ich noch zusätzlich zum KVA geltend machen kann? Nochmal: Ich habe keine Zeit und Lust auf einen Rechtsverdreher!

 

Zum Beispiel eine Wertminderung

Themenstarteram 20. Mai 2008 um 15:51

Sag das doch gleich... :rolleyes: ;)

Wo ist dein Einzugsgebiet? Ich bin aktuell in 47495 Rheinberg bei Duisburg, fahre aber gerne auch bis 100km mit dem Wohnwagen. Morgen Mittag habe ich Zeit... :)

Öhm... :eek: das sind mindesten das 4- fache an Kilometern.

 

Leider ein bisschen zu Weit. 

 

Du brauchst hier einen Sachverständigen, der sich mit Wohnwagen auskennt.

 

Geh mal auf die Seite der IHK. (Industrie und Handelskammer)  Dort findest  du die einzelnen  Fachgebiete. Such dir einen vereidigten Sachverständigen für Wohnmobile und Wohnwagen in deiner Nähe.

 

Die gibt es bei dir da oben, dass ist kein Problem.

 

Der macht dir ein ordentliches Gutachten. Aus dem Gutachten geht dann alles weitere hervor. dann kannst du (alle) deine Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen. Auch ohne  "Rechtsverdreher" ;)

 

Gruss Delle

Hi zusammen,

Jungens, macht doch den armen TE nicht so verrückt.

Totti-Amun, klar kannst Du ein Gutachten erstellen lassen, wenn Du das möchtest.

Aber so wie Du den Schaden geschildert hast, wird die Welt nicht untergehen wenn Du nicht zum Rechtsanwalt und oder SV gehst (Sorry Delle;)).

 

Zur Erinnerung.

-Der TE war beim Händler, der die voraussichtlichen Kosten geschätzt hat. Wenn der sagt, dass er es dafür richtet, dann darf man das auch einfach mal glauben.

-Der TE hat eine Freigabe bis 3000 EUR und hat vor, den WoWa später reparieren zu lassen.

 

Also kannst Du auch auf Basis des Angebots Deines Händlers erstmal fiktiv abrechnen. Wenn Du den Wagen später dort reparieren lässt, ist es auch völlig wurscht, ob der KVA 100€ zu gering ausgefallen ist: Du musst die Kohle ohnehin wieder rausrücken :D

 

Wenn sich im Zuge der Reparatur herausstellt, dass es teurer wird, ruft die Werkstatt bei der Versicherung an und holt sich das OK. Fertig.

 

Sonstige Ansprüche scheiden bei einem Wohnwagen im Wesentlichen aus:

 

Nutzungsausfall für Wohnwagen: m.E. Fehlanzeige. Die Grundsätze zum Nutzungsausfall betreffen nur PKW und mit Einschränkungen Zweiräder, wenn kein anderes Fortbewegungsmittel vorhanden ist.

Nicht für alles was in der Werkstatt steht, gibt es Nutzungsausfall...

 

Wertminderung ist sehr fraglich...

Kannst Du ja mal probieren. Schreib halt rein, Du möchtest 300 EUR Wertminderung. Kann nicht mehr als klappen...

 

Kostenpauschale 20 EUR

 

Das war´s.

 

Das sollte auch so gehen.

 

 

 

Themenstarteram 21. Mai 2008 um 5:04

Hallo Hafi,

vielen Dank für das Statement, das wollte ich hören.

Ich werde heute oder Freitag ein Gutachten erstellen lassen, leider bin ich über die IHK Seite nicht weiter gekommen. Ich bin zwar über die IHK Seite auf der Seite autoexpert.de gelandet wo auch div. Sachverständige erreichbar sind, aber auch dort habe ich keinen Caravan Spezi ausmachen können.

Also nachher mal kurz rumtelefonieren und das Glück versuchen...

Ich werde den Wohnwagen selbst in Stand setzen zu einem späteren Zeitpunkt, da ich äusserst günstig an die Teile kommen kann. Das Sandwichplattenloch werde ich nur reparieren, sieht man eh nicht. Ich werde sicherlich nicht diese Platte austauschen (lassen), der Rest ist verdeckt geschraubt, bzw. seitlich mit Sikaflex und Dekalin verklebt. Sollte kein Thema sein...

Grüße

Totti

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Wertminderung ist sehr fraglich...

Kannst Du ja mal probieren. Schreib halt rein, Du möchtest 300 EUR Wertminderung. Kann nicht mehr als klappen...

 

ach.. und warum bitte ?

 

Kostenpauschale 20 EUR

 

25 Euro :p

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

Hallo Hafi,

 

Ich werde heute oder Freitag ein Gutachten erstellen lassen, leider bin ich über die IHK Seite nicht weiter gekommen. Ich bin zwar über die IHK Seite auf der Seite autoexpert.de gelandet wo auch div. Sachverständige erreichbar sind, aber auch dort habe ich keinen Caravan Spezi ausmachen können.

Also nachher mal kurz rumtelefonieren und das Glück versuchen...

Aus gutem Grund. Davon gibt es auch nicht so viele. Aber das du keinen bei der IHK gefunden hast, macht mich schon sehr stutzig.

 

Ich schicke dir mal eine PN. Den rufst du an, der hilft dir weiter. Ist zwar in Köln ansässig. Hat aber Sachverständige mit denen er zusammen Arbeitet.

 

Gruss Delle

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