Unfall mit Wohnwagen, Gutachten oder KVA?
Moin,
mir ist jemand in meinen Wohnwagen gefahren. Ich möchte fairerweise für die Gegenseite die Kosten niedrig halten, habe dennoch ein paar Fragen. Schuldfrage ist klar, die gegnerische Versicherung hat grünes Licht gegeben bis 3.000 Euro, Schaden wird sich nach erster Einschätzung meines Händlers auf etwa 2.000 Euro belaufen.
Ich möchte fiktiv abrechnen, bekomme dann ja nur Netto bis auf die Rechnungen die ich nachreiche!
Die Versicherung stellt es mir frei, einen Reparaturauftrag zu erteilen, einen Gutachter zu bestellen oder einfach nur einen Kostenvoranschlag einzureichen für die fiktive Abrechnung. Womit fahre ich besser im Hinblick auf die fiktive Abrechnung?
Bei einem PKW hat man ja Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, bzw. man kann sich den Betrag ja auch auszahlen lassen. Wie sieht es mit dem Wohnwagen aus? Die Neuteile die benötigt werden sind zudem erst in 4 Wochen lieferbar, wenn der Händler die nicht gerade liegen hat. Kann man da was in Rechnung stellen?
Wagen ist ein 2004er Hobby Prestige 610UF, beschädigt ist das vordere Kunstoffseitenteil links, rechts, Klappe, Blende darunter. Ausserdem hat mein im Flaschenkasten stehender Grill die Sandwichplatte eingeschlagen, sieht man nur wenn man die Klappe auf hat.
Grüße
Totti
Beste Antwort im Thema
Der DEKRA SV meint sicherlich das HBC System. Damit kann man die Sandwicplatte unter Umständen reaparieren. Das funktioniert mit einem Negativabdruck. Aber ich habe hier ehrlich gesagt bei deinem Schaden Bedenken, dass das hier funktioniert. Nach dem Lichtbild bin ich der Meinung, dass die dahinter befindliche Hartschaumplatte auch beschädigt wurde. Und wenn das der Fall ist, dann ist Essig mit dem HBC System.
Und deswegen war ich auch der Meinung, dass die Reparatur erheblich teuer wird, wie vorab geschätzt.
Aber da ich das selber nicht gesehen habe, kann ich das nur nach dem Foto vermuten. Sprich den SV aber auf jeden Fall noch einmal darauf an.
Und das mit den 5 Jaren (60 Monaten) oder aber beim PKW bis 100.000 Kilometer ist Dummes Zeug. Diese Regel wird immer wieder gern vom Versicherer ein- oder angewendet. Sie stammt aber aus den 70er Jahren, da war eine Fahrzeug nach 5 Jahren in der Regel reif für die Schrottpresse und der Motor war nach 100.000 Kilometern am Ende seines Leben angekommen. In der heutigen Zeit ist ein 5 Jahre alter Gebrauchtwagen mit 100.00 Kilometern ein gefragtes Objekt.
Massgeblich ist, ob hier ein Offenbarungsplichtiger Unfallschaden vorliegt und wie er sich bei einem Verkauf bemerkbar machen würde.
Es ist hierbei auch völlig Wumpe ob das ein PKW, ein LKW, ein Wohnwagen oder ein Zweirad ist.
Auch dieser komische, nicht nach Vollziebahre Einwand muss immer gern herhalten, wenn es um das negieren der WM geht (warum konnte mir bisher noch keiner erklären 😁 )
Wesentlich ist immer der Allgemeinzustand des gegenständlichen Fahrzeuges.
Wenn in deinem Wohnwagen natürlich drei Schäferhunde gewohnt haben, oder es über die Woche mit
einer Roten Laterne an einer Bundesstraße steht, damit sich ein paar LKW Fahrer nach dem Weg erkundigen können 😎 wird es wohl Nix werden mit einer WM.
Aber wenn das Teil noch schön und gepflegt ist, warum soll dann hier keine Wertminderung mehr anfallen?
Du musst den Schaden beim Verkauf offenbaren und das führt doch wohl unstreitig zu einem Wertverlust oder?
Auch und gerade bei einem Wohnwagen sind die Käufer sehr kritisch, wenn es um reparierte Schäden, gerade an der Aussenhaut geht.
Zu Recht im übrigen ....... 😉
Gruss
Delle
44 Antworten
Hallo,
vielen Dank für die PN. Ich konnte in Moers zur Dekra, dort gab es einen vereidigten Sachverständigen spezialisiert auf Caravans. Die Schadenhöhe weiß ich noch nicht, wird aber nicht so hoch sein.
Die beschädigte Sandwichplatte wird üblicherweise repariert, da gibt es heute gute Methoden für, daß man das nicht mehr sehen kann. Austausch ist wegen der Problematik nicht mehr üblich.
Ein Seitenteil kostet neu 119 Euro, der Spoiler unten 59 Euro, die Klappe 229 Euro bei Hobby. Zusätzlich natürlich der Arbeitslohn. Wertverlust ist wohl nicht mehr drin, der Wagen hat eine EZ von 07.2003.
Obowhl, er ist ja dann noch innerhalb der 60 Monate...?...
Grüße
Totti
Der DEKRA SV meint sicherlich das HBC System. Damit kann man die Sandwicplatte unter Umständen reaparieren. Das funktioniert mit einem Negativabdruck. Aber ich habe hier ehrlich gesagt bei deinem Schaden Bedenken, dass das hier funktioniert. Nach dem Lichtbild bin ich der Meinung, dass die dahinter befindliche Hartschaumplatte auch beschädigt wurde. Und wenn das der Fall ist, dann ist Essig mit dem HBC System.
Und deswegen war ich auch der Meinung, dass die Reparatur erheblich teuer wird, wie vorab geschätzt.
Aber da ich das selber nicht gesehen habe, kann ich das nur nach dem Foto vermuten. Sprich den SV aber auf jeden Fall noch einmal darauf an.
Und das mit den 5 Jaren (60 Monaten) oder aber beim PKW bis 100.000 Kilometer ist Dummes Zeug. Diese Regel wird immer wieder gern vom Versicherer ein- oder angewendet. Sie stammt aber aus den 70er Jahren, da war eine Fahrzeug nach 5 Jahren in der Regel reif für die Schrottpresse und der Motor war nach 100.000 Kilometern am Ende seines Leben angekommen. In der heutigen Zeit ist ein 5 Jahre alter Gebrauchtwagen mit 100.00 Kilometern ein gefragtes Objekt.
Massgeblich ist, ob hier ein Offenbarungsplichtiger Unfallschaden vorliegt und wie er sich bei einem Verkauf bemerkbar machen würde.
Es ist hierbei auch völlig Wumpe ob das ein PKW, ein LKW, ein Wohnwagen oder ein Zweirad ist.
Auch dieser komische, nicht nach Vollziebahre Einwand muss immer gern herhalten, wenn es um das negieren der WM geht (warum konnte mir bisher noch keiner erklären 😁 )
Wesentlich ist immer der Allgemeinzustand des gegenständlichen Fahrzeuges.
Wenn in deinem Wohnwagen natürlich drei Schäferhunde gewohnt haben, oder es über die Woche mit
einer Roten Laterne an einer Bundesstraße steht, damit sich ein paar LKW Fahrer nach dem Weg erkundigen können 😎 wird es wohl Nix werden mit einer WM.
Aber wenn das Teil noch schön und gepflegt ist, warum soll dann hier keine Wertminderung mehr anfallen?
Du musst den Schaden beim Verkauf offenbaren und das führt doch wohl unstreitig zu einem Wertverlust oder?
Auch und gerade bei einem Wohnwagen sind die Käufer sehr kritisch, wenn es um reparierte Schäden, gerade an der Aussenhaut geht.
Zu Recht im übrigen ....... 😉
Gruss
Delle
Hättste das mal alles sofort geschrieben... 😉
Die Sandwichplatte ist m.W. 3-teilig, die Aluaussenhaut, Styroporkern, Sperrholzinnenplatte. Von innen sieht man nichts, die Aluhaut ist durchschlagen, das Styropor mehrere cm eingedrückt. Siehe das beigefügte Pic im Ausschnitt...
Grüße
Totti
hab ich doch ....😁😉
das könnte hier klappen mit der HBC Methode. Hier müsste aber ein Isoliermittel wegen dem beschädigten Styropor eingebracht werden.
Problem ist dass du für die Negativform (den Abdruck für die Schadenstelle) eine Fläche von ca. 80 cm brauchst. Die Struktur des Bleches wiederholt sich so alle 80 cm. Gibt das der Flaschenkasten von der Fläche denn auch her ?
Du musst allein für die Reparatur der beschädigten Beplankung mit ca. 800 Euro rechnen.
Ohne die Verbundabreiten dass heisst Freilegung des Schadenbereich.
na, mal sehen, wass der SV dir da so aufschreibt.....
Gruß
Delle
Ähnliche Themen
ok super... 🙂
Hallo Delle,
Thema Wertminderung bei "nicht-PKW":
Das ist keinesfalls ein Versicherungsstandardargument, das wir uns an kalten Winterabenden überlegt haben und jetzt immer wieder mal in die Runde werfen, weil uns langweilig ist😁.
Der Hintergrund ist schicht der, dass jedenfalls für gewerblich genutzte Fahrzeuge und LKW andere Maßstäbe anzulegen sind als für private PKW.
Die Fahrzeuge werden von vorne herein "härter rangenommen", oft schlechter gepflegt und sind einfach für einen kürzeren Lebenszyklus vorgesehen als ein privater PKW.
Wenn der Wagen nach ein paar Jahren abgeschrieben ist, und in den Export geht (weil man als gewerblicher Verkäufer schlecht beraten ist, die Firmen-Kutschen an Privatleute zu verkaufen), interessiert es schlichtweg keinen mehr, ob der Wagen mal einen Unfall hatte oder nicht und es spielt -weil abgeschrieben- auch keine große Rolle mehr, ob man für den Wagen deswegen 500 EUR weniger bekommt.
Genau das ist aber eigentlich die Existenzberechtigung für eine Wertminderung.
Ergo: keine Anwendung bei bei LKW und oder gewerblichen Fahrzeugen.
Vor einigen Jahren hatte ich da mal eine Prozessakte, in der einer Deiner Kollegen das anschaulich aufgedröselt hat (da ging es um einen LKW, wenn ich mich recht entsinne. Ist aber schon lang her.)
Wie die Gerichte bei Wohnwagen entscheiden, weiß ich nicht. Drum hab ich mich da zurückgehalten.
UKP: Von mir aus immer gerne 25 EUR. TE kommt aber aus NRW und da gibt es bekanntlich noch reichlich Gerichte, die meinen, dass 20,00 EUR reichen.
Inzwischen ist ja sogar das OLG München wieder von seinen kurzzeitig zugesprochenen 30 EUR zu 25 EUR zurückgekehrt.
Sinngemäß: 25 EUR sind ausreichend und es gibt auch keinen Grund für eine wörtlich "Pseudogenauigkeit" im Sinne von 25,56 oder 26 EUR...
Schönes Wochenende
Hafi
Frage ist, wer kommt damit tatsächlich aus?
Ich z.B. habe den Wohnwagen jetzt von Fehmarn mitgebracht zurück nach NRW, obwohl ich ihn dort eigentlich stehen lassen wollte bis Ende Oktober. Ich hatte ihn Anfang Mai dorthin gebracht, benutzt, dann zu einem Bauern eingelagert. Beim Raussetzen vor 2 Wochen für 1 Woche Nutzung ist es zum Schaden gekommen. Sicherlich hätte auch dort ein SV hinkommen können während meiner Abwesenheit, ich suche mir aber meine Werkstatt usw. lieber selber aus, es hätte auch niemand vor Ort einen Schlüssel gehabt. Also mitgenommen, zig Telefonate und unzählige Stunden bereits geopfert und das Problem, daß ich ihn jetzt erstmal in NRW kurzfristig zwischenlagern muß. Bei der Größe scheidet abstellen auf der Strasse aus.
Grüße
Totti
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Hallo Delle,
Thema Wertminderung bei "nicht-PKW":
Das ist keinesfalls ein Versicherungsstandardargument, das wir uns an kalten Winterabenden überlegt haben und jetzt immer wieder mal in die Runde werfen, weil uns langweilig ist😁.
Der Hintergrund ist schicht der, dass jedenfalls für gewerblich genutzte Fahrzeuge und LKW andere Maßstäbe anzulegen sind als für private PKW.
Die Fahrzeuge werden von vorne herein "härter rangenommen", oft schlechter gepflegt und sind einfach für einen kürzeren Lebenszyklus vorgesehen als ein privater PKW.
Wenn der Wagen nach ein paar Jahren abgeschrieben ist, und in den Export geht (weil man als gewerblicher Verkäufer schlecht beraten ist, die Firmen-Kutschen an Privatleute zu verkaufen), interessiert es schlichtweg keinen mehr, ob der Wagen mal einen Unfall hatte oder nicht und es spielt -weil abgeschrieben- auch keine große Rolle mehr, ob man für den Wagen deswegen 500 EUR weniger bekommt.
Genau das ist aber eigentlich die Existenzberechtigung für eine Wertminderung.
Ergo: keine Anwendung bei bei LKW und oder gewerblichen Fahrzeugen.
Vor einigen Jahren hatte ich da mal eine Prozessakte, in der einer Deiner Kollegen das anschaulich aufgedröselt hat (da ging es um einen LKW, wenn ich mich recht entsinne. Ist aber schon lang her.)
Wie die Gerichte bei Wohnwagen entscheiden, weiß ich nicht. Drum hab ich mich da zurückgehalten.
UKP: Von mir aus immer gerne 25 EUR. TE kommt aber aus NRW und da gibt es bekanntlich noch reichlich Gerichte, die meinen, dass 20,00 EUR reichen.
Inzwischen ist ja sogar das OLG München wieder von seinen kurzzeitig zugesprochenen 30 EUR zu 25 EUR zurückgekehrt.
Sinngemäß: 25 EUR sind ausreichend und es gibt auch keinen Grund für eine wörtlich "Pseudogenauigkeit" im Sinne von 25,56 oder 26 EUR...
Schönes Wochenende
Hafi
Moin Hafi,
die Zeiten sind aber schon etwas länger vorbei ... 😁
Schau mal, was so auf den Strassen an LKW rumfährt. Das sind alles neuere Fahrzeuge und die sind meistens geleast oder Finanziert. Und da wird dann schon Wert drauf gelegt, dass die Teile sich in einen ordentlichen Zustand befinden. In der Regel werden diese Fahrzeuge dann auch nach 3 Jahren wieder abgestoßen und durch neue Fahrzeuge ersetzt.
Natürlich ist hier der Empfänger der WM ein anderer als der Leasingnehmer.
Und da spielt es schon eine wichtige Rolle ob das Nutzfahrzeug mit einen Unfallschaden behaftet ist oder nicht.
Wenn ich von einem meiner Auftraggeber (eine etwas größere Bank 😁 ) den Auftrag bekomme einen Rückläufer -egal ob LKW oder PKW- zu bewerten wird regelmässig und ausdrücklich drauf hingewiesen auf evtl. Unfallschäden zu achten. Wenn ich die übersehe oder "als nicht so schlimm" einstufe, was meinst du wohl was dann los ist... 🙁
Natürlich sind die ausgelutschten und Verhurten Fahrzeuge von einer WM ausgeschlossen, da bin ich deiner Meinung. Aber pauschal gewerblich genutztes Fahrzeug = keine Wertminderung das stimmt so nicht (mehr)
Man muss das wirklich immer Fall bezogen sehen, So mache ich das zumindest.
Ich habe auch noch nicht erlebt, dass eine Versicherung bei einem Wohnwagen- oder Wohnmobil- Schaden
eine Wertminderung nicht bezahlt hat. (Ich kann natürlich hier nur für mich sprechen). Für das negieren hier gibt es aus meiner Sicht auch keine Rechtfertigung, ich lasse mich aber gern eines besseren Belehren 😁
Auch dir eine schönes Wochenende.
Gruss Delle
Ps.: wegen 5 Euro bei der Kostenpauschale, wird wohl auch keiner einen Prozess anstrengen 😉
wie gesagt: wie die Lage bei Wohnwagen ist, weiß ich nicht und bin gespannt, was der TE hierzu am Ende berichten wird.
Ich hatte so einen Fall noch nie.
Unfälle mit LKW habe allerdings öfters auf dem Tisch und kann deine Erfahrungen allerdings nicht wirklich bestätigen.
WM ist da praktisch nie ein Thema. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, dass Deine Kollegen die reinschreiben. Kann aber natürlich Zufall sein, dass ich immer nur die alten Hobel zu Gesicht bekomme...
😁
Beim Leasing bin ich bei Dir: Das hat grundsätzlich nichts mit der WM zu tun.
Und dass ein Leasinggeber Wert auf die Feststellung von Schäden legt, ist natürlich selbstverständlich: für den ist es bares Geld, weil er sie beim Leasingnehmer 1:1 abkassiert, wenn der Wagen zurückkommt.
Aber das ist ja was anderes.
Schöne Grüße
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
WM ist da praktisch nie ein Thema. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, dass Deine Kollegen die reinschreiben. Kann aber natürlich Zufall sein, dass ich immer nur die alten Hobel zu Gesicht bekomme...
😁Oder Sie wissen, dass du die sowieso nicht bezahlst und lassen Sie deswegen einfach weg 😁😉
mit Schmunzelnen Grüssen
Delle
Moin,
ich hatte mal auf diesen Thread verwiesen, der SV hat daraufhin 250 Euro Wertminderung angesetzt. 🙂
Der Gesamtschaden beläuft sich 3.133,28 Euro incl. MwSt., der Wagen wurde wertmäßig insgesamt mit noch 8.500 Euro angesetzt.
Womit wir zum nächsten Fall kommen: Beim Hagelunwetter am 30.05. hat dieser Wohnwagen zudem einen Hagel-Dachschaden erlitten. Das Gutachten habe ich bereits auch erstellen lassen, beim selben SV. Lag ja auf der Hand. Ist nicht tief verbeult, aber man sieht es halt wenn man auf dem Dach steht (zwangsläufig, ich habe ja ein Dachträger).
Die Schadenhöhe ist mir derzeit noch nicht bekannt, wird aber nicht unerheblich sein bei der Größe (Hekihaube beschädigt, zudem die Bad-dachluke) und wird den Wohnwagen auch wegen des noch unreparierten und sowieso bekannten Vorschaden an den wirtschaftlichen Totalschaden bringen. Ich gehe davon aus, daß ich dadurch deutlich weniger abgerechnet bekomme.
Oder wie funktioniert das noch? Die Schäden werden doch letztendlich addiert für das neuere Gutachten, auch wenn das eine ein Haftpflicht ist, der andere ein TK...?...
Grüße
Totti
Dass der Kasko-Versicherer die Kosten für das Gutachten übernimmt, hast Du vorher abgeklärt?
Oder hast Du gerade Deine Wertminderung in ein Gutachten investiert?
Da freut sich der SV😁.
Zur Erinnerung:
In Kasko bestimmt der Versicherer den Sachverständigen, denn dort gilt: wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch...
Gruß
Hafi
Och nee......
Grünkittel kenne sich doch aus mit Versicherungen. 😁
Ist bestimmt alles abgeklärt vorher 😉
😁 Aber schön das die grünen Männchen wissen was eine Wertminderung überhaupt ist 😁
By the Way.....
Gruss Delle
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Dass der Kasko-Versicherer die Kosten für das Gutachten übernimmt, hast Du vorher abgeklärt?
Oder hast Du gerade Deine Wertminderung in ein Gutachten investiert?
Da freut sich der SV😁.Zur Erinnerung:
In Kasko bestimmt der Versicherer den Sachverständigen, denn dort gilt: wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch...Gruß
Hafi
Ja sicher,
der Kaskoversicherer hat mich beauftragt das Gutachten zu erstellen und mir auch gleich die Nummer des Dekra SV gegeben, bei dem ich ein paar Tage zuvor war... 😉
Grüße
Totti