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Unfall mit Werkstattwagen

Themenstarteram 11. März 2009 um 16:15

Hallo!!

ich habe gestern meinen Wagen zur Reparatur gegeben und dafür ein Ersatzauto von der Werkstatt bekommen. Ich musste nichts unterschreiben, keine Kosten, etc...

Leider hatte das Fahrzeug aber schon Sommerreifen drauf, was man mir aber mitgeteilt hat.

Ende der Geschichte: Temperatursturz, auf einmal Schnee/Eis auf der Fahrbahn. Bremsweg viel zu lange. Um einen heftige Auffahrunfall zu vermeiden, bin ich rechts von der Straße abgekommen und gegen einen Baum geprallt ->Totalschaden.

Jetzt kommt der Hammer: Der Ersatzwagen wurde von der Werkstatt nicht Vollkasko versichert. Irgendjemand muss nun natürlich die Kosten übernehmen. (>10.000€)

Kann ich nun belangt werden? Offiziell bin ich natürlich schuld (wer sonst), andererseits war es nicht mein Auto und ich hoffe das Autohaus ist für die Versicherung seines Fuhrparks selbst verantwortlich...

Meine Werkstatt ist genauso unter Schock wie ich und hat sich zu dieser Sache noch nicht geäußert.

Habe nun natürlich Angst, dass ich von denen bald Post bekomme. Versuchen werden Sie es wohl ziemlich sicher.

Wer muss nun für den Schaden aufkommen? Werkstatt, ich, beide???

Über eine kurze Info wäre ich sehr dankbar. Ich bin in solche Geschichten wahrlich kein Experte.

Danke im Voraus.

Gruß

Michi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sapphire.B5

 

Warum so aggressiv? War es etwa dein Auto? Antworte halt ganz normal wenn du was konstruktives zu diesem Thema sagen möchtest.

1. Fullquotes sind eine einzige Zumutung für die Leser dieses Threads - eine Unverschämtheit!

2. Ob das mein Auto ist, oder nicht, geht dich einen feuchten Kehricht an - kapiert?!

3. WIE ich hier Antworte, lasse ich mir von DIR garantiert NICHT vorschreiben - kapiert die zweite?!

 

DAS war jetzt hoffentlich aggressiv genug für dich (nur damit du mal die feinen Unterschiede kennenlernst).

 

Zitat:

Original geschrieben von Sapphire.B5

 

Denke in diesem Fall wird dir keiner 100% sagen können was nun passiert.

Es WURDE ihm bereits gesagt!

 

Zitat:

Original geschrieben von Sapphire.B5

 

Eigentlich sollte das Autohaus Auskunft geben können.

Genau - das Autohaus:D:D

Ganz objektiv und ohne jegliches Eigeninteressewird hier das Autohaus mit Rat und Tat zur Seite stehen - .........:D:D

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Sapphire.B5

 

Könnte man nur noch in Frage stellen warum bereits Sommerreifen ausfgezogen waren.

Ahem .......wer ist doch gleich nochmal für den ordnungsgemässen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich?

Mich deucht, es wäre der Fahrer des Fahrzeuges...........................

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Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Und es könnte natürlich sein, dass einer der Mitarbeiter vor Gericht als Zeuge aussagt, er habe ja ganz genau gehört, wie der Chef den TE darauf hingewiesen hat, dass der Wagen nicht vollkaskoversichert ist und ausserdem auf Sommerreifen steht.............

naja, aber defjam85 bringt das glaubwürdig rüber. Und ob ein Mitarbeiter vom Autohaus vor Gericht lügen wird........:confused:

 

Du weist doch twelf, vorher haben alle eine große Schnautze, aber Gerichtsaal geht das dann doch oft andere Wege, wie im Vorfeld geplant.......:D

 

Es sei denn du hast einen Berufszeugen :cool:

 

Aber du hast Recht, alles Spekulativ.

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Hier geht es halt manchmal etwas direkt zu.

OT:

Hat mit Direktheit nichts zu tun. Deine Art Art auf eine normal gestellte Frage einzugehen finde ich ehrlich gesagt widerlich. Sorry für meine Direktheit, aber damit kannst du ja schließlich umgehen. Hoffe für Dich, dass du im RL nicht so mit Deinen Mitmenschen redest. Gut, dass es bei MT nicht immer so zugeht. Naja egal, Offtopic zu Ende.

Aber zu Thema:

Auf welcher gesetzlichen Grundlage würde das Autohaus Ansprüche geltend machen? Sachbeschädigung? Wenn ich nem Kumpel ein Auto leihe und der fährt es kaputt, dann kann ich den auch belangen? Was für Paragraphen gibt es dafür?

Zitat:

 

Original geschrieben von RolandHB1

 

Hallo Delle,

 

such' bitte trotzdem einmal.

 

Ich würde hier wirklich versuchen den Hebel anzusetzen ;)

 

Beste Grüße

OK mache ich .......bis gleich

 

Liebe Grüße

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von lustiger_corsa

Aber zu Thema:

Auf welcher gesetzlichen Grundlage würde das Autohaus Ansprüche geltend machen? Sachbeschädigung? Wenn ich nem Kumpel ein Auto leihe und der fährt es kaputt, dann kann ich den auch belangen? Was für Paragraphen gibt es dafür?

§ 823 BGB (und ff.)

Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Zitat:

Original geschrieben von lustiger_corsa

 

OT:

Hat mit Direktheit nichts zu tun. Deine Art Art auf eine normal gestellte Frage einzugehen finde ich ehrlich gesagt widerlich.

OT:

Das ist mir hinten links egal.

OT Ende

Zitat:

Original geschrieben von lustiger_corsa

 

Aber zu Thema:

Auf welcher gesetzlichen Grundlage würde das Autohaus Ansprüche geltend machen? Sachbeschädigung? Wenn ich nem Kumpel ein Auto leihe und der fährt es kaputt, dann kann ich den auch belangen? Was für Paragraphen gibt es dafür?

Ganz direkt: Google hilft.

Ende des Postings.

 

am 11. März 2009 um 19:50

Mensch Twelf,

locker bleiben. Natürlich muss einen der Kumpel den kaputtgefahren geliehenen Wagen nichts ersetzen. Wird der lustige Corsa ja auch nicht von seinem Kumpel verlangen. Er kauft sich sicherlich gerne auf eigene Kosten ein neues Auto....

Gruß

Krypton - der sich wundert wie naiv mancher Zeitgenosse ist

(Achtung dieser Beitrag enthält IRONIE)

am 11. März 2009 um 19:56

Hab mal gesucht und sogar gefunden:D

Hoffe man kanns erkennen.

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1

 

§ 823 BGB (und ff.)

Schadensersatzpflicht

...

Ok, danke. Hatte den Fall früher mal mit nem Kumpel, der mein Motorrad zu klump gefahren hat. Musste aber keiner verklagt werden ;)

Bingo !

 

das ist der Vertrag. :)

 

Der vom Krafthandverlag sieht genauso aus.

 

da warst du schneller, und brauche nicht mehr suchen in meinen Unterlagen.

 

Danke :)

 

Gruß

 

Delle

... hmmm nee - ich hatte noch einen anderen.

Muss mal bei meinem Autohaus vorbeifahren.

Beste Grüße

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1

... hmmm nee - ich hatte noch einen anderen.

 

Muss mal bei meinem Autohaus vorbeifahren.

 

Beste Grüße

oha, das wäre interessant, wie der aussieht.

 

Kannst ja mal berichten.

 

Gruß

 

Delle

am 5. April 2009 um 7:35

na wie siehts nun aus?

Such mal nach einem Urteil im Internet , es gab so einen ähnlichen Fall schon mal.

Dort ging es so aus das dass Autohaus auf dem Schaden sitzen geblieben ist , weil man davon ausgehen kann das ein Leihwagen Vollkasko versichert ist, bis auf eine angemessene SB.

Hallo,

habe mal einen interessanten Link dazu rausgesucht. Die absoluten Aussagen, die bisher getroffen wurden, sollten vielleicht doch ein wenig relativiert werden. Wie es oft ist: Kommt drauf an.....

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/leihwagen-unfall-haftung-vollkaskoversicherung.htm

Ach so ja: Für den Zustand des Fahrzeugs (Reifen usw.) sind Fahrer und Halter gleichermaßen verantwortlich. Werden im Falle eines Falles auch beide zur Rechenschaft gezogen.

Gruß

Andrew

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