Unfall mit Totalschaden - keine Schuld - wieviel Geld?
Hallo.
Der Wagen meiner Freundin (Opel Corsa B Bj. 92) war gegenüber unserer Wohung geparkt. Als wir morgens aus dem Fenster sahen war der Wagen schrott. Ein kleiner Zettel der Polizei gab ein paar Auskünfte. Nach einigen Anrufen haben wir erfahren, dass jemand in der Nacht reingefahren ist. Der Golf V (zwei Tage alt) war ebenfalls ein Totalschaden. Der Corsa hatte laut Gutachter noch einen Zeitwert von 1.400€. Der Schaden betrug 9.000€ und der jetzige Restwert 200€. Was können wir von der gegnerischen Versicherung an Geld erwarten? 1.400€? 1.200€? Habe gehört, dass wir nur 1.200€ bekommen, da der Restwert vom Zeitwert abgezogen wird. Finde es so oder so aber eine Sauerei, da wir für 1.400€ kein vergleichbares Auto finden. Der Corsa war zwar nicht schön, aber er hatte eine gute Austattung und fuhr und fuhr...
Kann mir also jemand sagen, was wir erwarten können? Vielen Dank für die Auskünfte.
mfg
26 Antworten
warum reitest Du so auf dem Restwert herum?
ich bekomme in Deinen Beispiel doch immer 4.000 auf die Hand, auch dann, wenn der Restwert (Schrottwert) genau 4.000 betrüge ... wenn es einen Schrotthändler gäbe ...
mch interessiert nur die Kohle für das vergleichbare Ersatzauto, egal, wie die Versicherung rechnet und die beträgt in Deinem Beispiel 4.000
so
und dann gehe ich los und suche ein passendes vergleichbares Auto für 4.000 ... und wenn ich keins finde ?
ich such mal das Präzedenzurtiel - kann dauern
Zitat:
Original geschrieben von kensmith
Nebenbei, kannst Du natürlich die entstandenen Nebenkosten wie ... Zeitaufwand ... bei der Versicherung geltend machen, das Gegenteil hat auch keiner behauptet.
Von dem Pflichtenkreis des Geschädigten und der dazu gehörenden Mühewaltung bei der Feststellung und Abwicklung eines Schadens hast du aber schon was gehört?
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
und dann gehe ich los und suche ein passendes vergleichbares Auto für 4.000 ... und wenn ich keins finde ?
Wo liegt das Problem? Dann sollte der Sachverständige sehr wohl in der Lage sein, den von ihm ermittelten Wiederbeschaffungswert am tatsächlichen Markt zu belegen. Die meisten checken ihre errechneten Werte ohnehin z.B. bei mobile.de.
Im Zweifelsfall muss der WBW halt nachgebessert werden.
na prima
da simmer uns ja alle einig
ich stehe also nach einem unverschuldeten Unfall finanziell nicht schlechter da, als vorher
... egal wie hoch der Rest-Schrott-Wert meines Unfallwagens ist/war ...
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Ich sage ja nicht, dass man unbedingt schlechter dastehen muss.
Wie ich ja sagte, wenn man das Auto and den Bieter verkauft, hat man den vollen Wiederbeschaffungswert in der Tasche.
Das sagte ich ja auch.
Das Hauptproblem liegt aber darin, dass viele der Meinugn sind, ihr Auto sei noch richtig viel Wert und wundern sich über den verhältnismässig niedrigen Restwert und die daraus entstehende Auszahlungsummer der Versicherung.
Natürlich hängt das ganze auch davon, wieviel für das Auto geboten wird und was der errechnete Restwert ist.
Es könnte genauso passieren, dass keiner für das Auto etwas bietet und bei einem etwas höhere Restwert kann es schon passieren, dass man schlechter dasteht.
Gruss
Ken
Woher nimmt sich eigentlich das Recht das kaputte Auto für sich zu beanspruchen. Was ist wenn ich den Wagen behalten möchte zum ausschlachten? Die sagen doch nicht: "Dein Auto ist Schrott also gehört es uns....". So läuft das nicht oder?
Zitat:
Original geschrieben von Mitsumichi
Woher nimmt sich eigentlich das Recht das kaputte Auto für sich zu beanspruchen. Was ist wenn ich den Wagen behalten möchte zum ausschlachten? Die sagen doch nicht: "Dein Auto ist Schrott also gehört es uns....". So läuft das nicht oder?
Der Halter bestimmt als Eigentümer natürlich, an wen er das Fahrzeug verkauft oder ob er es behalten möchte. Allerdings wird der Wert des Fahrzeuges im unfallbeschädigten Zustand angerechnet. Es kann genauso auch vorkommen, dass die Versicherung beispielsweise einen Restwert von 200 Euro ermittelt, aber das Autohaus, in dem das Fahrzeug ohnehin steht, dem Halter z.B. 250 Euro anbietet. Immerhin haben die ja auch keine Kosten mehr für Abholung.
Nein so läuft das nicht.
Die Versicherung macht das so, um Geld zu sparen.
Die Fahrzeuge werden aber auch nicht bei mobile.de oder autoscout reingesetzt sondern bei autoonline.de oder wie das Ding auch heist.
Da tummeln sich nur Händler.
Für mich klang das ganze recht unglaubwürdig, dass ein Händler von Dortmund nach Frankfurt fahren würde, um einen geschrotteten Golf 3 zu kaufen, aber die machen dann Sammelabholungen in der Region.
Die Angebote, die bei Auto Online abgegeben werden, sind aber bindend. das bedeutet der Händler muss in dem vorgegebenen Zeitraum, sofern der Besitzer des Autos es verkaufen will, abholen und zu dem angebotenen Preis auch kaufen. da gibt es kein handeln mehr.
Die Versicherung kauft das Fahrzeug auch nicht an.
Die Summe, für die die Versicherung das Auto kaufen würde, ist der Restwert. deshalb wird dieser auch vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.
Am ende macht das die Versicherung, wie gesagt, nur, um Geld zu sparen, da sie weniger an den Geschädigten auszahlen muss.
Gruss
Ken
Zitat:
Original geschrieben von kensmith
Nein so läuft das nicht.
Die Versicherung macht das so, um Geld zu sparen.
Die Fahrzeuge werden aber auch nicht bei mobile.de oder autoscout reingesetzt sondern bei autoonline.de oder wie das Ding auch heist.
Da tummeln sich nur Händler.Für mich klang das ganze recht unglaubwürdig, dass ein Händler von Dortmund nach Frankfurt fahren würde, um einen geschrotteten Golf 3 zu kaufen, aber die machen dann Sammelabholungen in der Region.
Die Angebote, die bei Auto Online abgegeben werden, sind aber bindend. das bedeutet der Händler muss in dem vorgegebenen Zeitraum, sofern der Besitzer des Autos es verkaufen will, abholen und zu dem angebotenen Preis auch kaufen. da gibt es kein handeln mehr.
Die Versicherung kauft das Fahrzeug auch nicht an.
Die Summe, für die die Versicherung das Auto kaufen würde, ist der Restwert. deshalb wird dieser auch vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.Am ende macht das die Versicherung, wie gesagt, nur, um Geld zu sparen, da sie weniger an den Geschädigten auszahlen muss.
Gruss
Ken
Was bitte, ist denn an meinen Ausführungen falsch?
Natürlich macht das die Versicherung so, um Geld zu sparen. Wenn man sich die explodierenden Schadenzahlungen ansieht und im Gegenzug jeder Zweite über erhöhte Beiträge jammert, dann ist das eben die Konsequenz.
Der Restwert ist keine imaginäre Zahl sondern tatsächlich und belegbar am Markt erzielbar. Die Versicherung kauft das Auto auch nicht, sie teilt nur dem Halter mit, wer wieviel für das Fahrzeug geboten hat.
Die Entscheidung über den verkauf trifft definiv der Halter selbst. Kein Gericht dieser Welt kann ihn zwingen, das Fahrzeug zu verkaufen. Allerdings wird halt vom WBW der RW abgezogen.
Es bleibt dem Halter natürlich unbenommen, in Eigenregie evtl. bei seinem Autohaus oder anderen Aufkäufern einen noch höheren RW zu erzielen.
@ traumzauber,
da haben sich unsere Posts überschnitten.
Ich meinte Mitsumichi mit meinem Post.
Deine Ausführung stimmt schon.
Gruss
Ken
es könnte ja auch sein, daß eine Versicherung einen Zeitwert / Wiederbeschaffungswert von 3.000 ansetzt und ein Händler für die Schrottkarre 4.000 bietet ...