unfall mit sommereifen

hallo,

habe am montag einen unfall mit meinen sommerreifen gehabt, konnte leider nicht mehr bremsen und bin in ein anderes auto gerutscht ... (morgens hatte es nicht geschneit und im laufe des tages hat es angefangen, war allerdings auf der arbeit und aufm weg zur werkstatt, der die raufen draufgezogen haette. die ich schon im auto hatte 🙁 ...)

jetzt besteht die frage, ob meine versicherung (haftpfliicht) den schaden des opfers übernimmt.

da ab montag auch ne neue regelung in kraft getreten ist, weiß ich nicht wie die genaue rechtslage ist.

wäre schön, wenn mich jemand aufklären könnte.

vielen dank!
gruss

Beste Antwort im Thema

Gaaanz ruhig, Zille. Gaaaaaanz ruhig. Heu-wä-gel-chen.

🙄

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Zitat:

Original geschrieben von Mindscape



Zitat:

Original geschrieben von heltino


was genau passiert, hängt sehr maßgeblich von der versicherungspolice ab....

stichwort: ausschluß grober fahrlässigkeit etc....

ich frage mich allerdings wie ein denkender mensch anfang dezember noch auf sommerreifen unterwegs sein kann.
"es hatte ja morgens noch nicht geschneit...."

habe ich keinerlei verständnis für, sorry.

Ich habe kein Verständnis für Leute die keine Ahnung haben und trotzdem falsche Behauptungen in den Raum stellen.

Dem TE geht es um die Haftpflicht. Und somit ist die Frage der groben Fahrlässigkeit auf deutsch gesagt scheiss egal.

dann lies mal richtig....ich schrieb

etc.

das die grobe fahrlässigkeit in der haftpflicht so als wortwörtliche klausel nicht auftaucht ist mir auch klar.
da kann aber, ähnlich formuliert, eine regressforderung (5000euro) in den bedingungen stehen.

und by the way: die eigentliche frage hat dem TE noch keiner klar beantwortet:

JA, DAS OPFER KRIEGT VON DEINER HAFTPFLICHT IN JEDEM FALL DIE ENTSCHÄDIGUNG.

fraglich ist nur, ob sich die versicherung im rahmen von regress was zurück holen wird/kann/will.

Zitat:

Original geschrieben von heltino



Zitat:

Original geschrieben von Mindscape


Ich habe kein Verständnis für Leute die keine Ahnung haben und trotzdem falsche Behauptungen in den Raum stellen.

Dem TE geht es um die Haftpflicht. Und somit ist die Frage der groben Fahrlässigkeit auf deutsch gesagt scheiss egal.

dann lies mal richtig....ich schrieb etc.

das die grobe fahrlässigkeit in der haftpflicht so als wortwörtliche klausel nicht auftaucht ist mir auch klar.
da kann aber, ähnlich formuliert, eine regressforderung (5000euro) in den bedingungen stehen.

und by the way: die eigentliche frage hat dem TE noch keiner klar beantwortet:

JA, DAS OPFER KRIEGT VON DEINER HAFTPFLICHT IN JEDEM FALL DIE ENTSCHÄDIGUNG.

fraglich ist nur, ob sich die versicherung im rahmen von regress was zurück holen wird/kann/will.

Dann nochmal für die, die etwas länger brauchen. Aufgrund einer groben Fahrlässig kann die KFz-Haftpflichtversicherungen !!!!!KEINE!!!!! Regressforderung stellen.

Fahr über rote Ampeln wie du willst oder mit 200 durch die Spielstraße. Versuch eine Wende mit der Handbremse. Es egal.

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape
 Fahr über rote Ampeln wie du willst oder mit 200 durch die Spielstraße. Versuch eine Wende mit der Handbremse. Es egal.

An alle User bei MT:

Bitte NICHT nachmachen das ist gefährlich !!

😁

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Bitte NICHT nachmachen das ist gefährlich !!

Toll !!

Das hättest du auch mal etwas eher sagen können 😠

MfG Zille

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Zitat:

Original geschrieben von zille1976
Das hättest du auch mal etwas eher sagen können 😠
 
MfG Zille

Tja, selber Schuld, warum fährst du auch mit Sommerreifen, jetzt im Oktober.......

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape



Zitat:

Original geschrieben von heltino


...

das die grobe fahrlässigkeit in der haftpflicht so als wortwörtliche klausel nicht auftaucht ist mir auch klar.
da kann aber, ähnlich formuliert, eine regressforderung (5000euro) in den bedingungen stehen.
...

JA, DAS OPFER KRIEGT VON DEINER HAFTPFLICHT IN JEDEM FALL DIE ENTSCHÄDIGUNG.

fraglich ist nur, ob sich die versicherung im rahmen von regress was zurück holen wird/kann/will.

Dann nochmal für die, die etwas länger brauchen. Aufgrund einer groben Fahrlässig kann die KFz-Haftpflichtversicherungen !!!!!KEINE!!!!! Regressforderung stellen.

das habe ich auch nicht geschrieben 😉

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Tja, selber Schuld, warum fährst du auch mit Sommerreifen, jetzt im Oktober.......

Ne, ne.

Das ist schon 2003 gewesen als ein etwas angetrunkener Zeitgenosse meinte mein Auto als Puffer zwischen sein Fahrzeug und dem das vor mir stand einsetzen zu müssen.

Im Sommer, mit Sommerreifen 😁

MfG Zille

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