unfall mit sommereifen
hallo,
habe am montag einen unfall mit meinen sommerreifen gehabt, konnte leider nicht mehr bremsen und bin in ein anderes auto gerutscht ... (morgens hatte es nicht geschneit und im laufe des tages hat es angefangen, war allerdings auf der arbeit und aufm weg zur werkstatt, der die raufen draufgezogen haette. die ich schon im auto hatte 🙁 ...)
jetzt besteht die frage, ob meine versicherung (haftpfliicht) den schaden des opfers übernimmt.
da ab montag auch ne neue regelung in kraft getreten ist, weiß ich nicht wie die genaue rechtslage ist.
wäre schön, wenn mich jemand aufklären könnte.
vielen dank!
gruss
Beste Antwort im Thema
Gaaanz ruhig, Zille. Gaaaaaanz ruhig. Heu-wä-gel-chen.
🙄
36 Antworten
Die Versicherung wird den Schaden erstmal regulieren. Ob sie dich in Regress nehmen wird, wird sich zeigen.
Gruß
Frank, .........
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Gaaanz ruhig, Zille. Gaaaaaanz ruhig. Heu-wä-gel-chen.🙄
wenn du nichts sinnvolleres beizutragen hast, geh baden oder so, aber nicht den thread zumüllen.
danke
@frank128
in regress nehmen, was heißt das, mit was hab ich zu rechnen?
vielen dank?
Doch hätte ich. Aber das hätte dann einer der Moderatoren wieder zensieren müssen.
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Zitat:
Original geschrieben von wk63
in regress nehmen, was heißt das, mit was hab ich zu rechnen?
die versicherung kann bis zu 5000€ von dir zurückfordern......
ich bin nicht hier um mich dumm anmachen zu lassen, wie gesagt - schreib etwas sinnvolles oder garnichts. haste nichts besseres mit deiner zeit zu tun ? wenn du keinem helfen willst und sonst auch nichts außer dumme sprüche reissen kannst, geh baden, wie schon gesagt.
Das steht im "Kleingedruckten" deiner Versicherungsunterlagen. Irgendwo bei "Fahrlässig" und "Grob Fahrlässig".
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
die versicherung kann bis zu 5000€ von dir zurückfordern......Zitat:
Original geschrieben von wk63
in regress nehmen, was heißt das, mit was hab ich zu rechnen?
hm, ok. danke erstmal.
aber da muss doch ne klare rechtslage herrschen, oder?
oder wie muss ich das verstehen?
hm, ja 🙁
aber weiß nicht inwelchen zusammehang, evt. nur aufgrund des bußgeldes...
aber wurden fotos gemacht.
weiß ja nicht inwiefern sich mein versicherer informationen bei der polizei einholt oder die polizei einen unfall bericht zukommen lässt.
nach meiner versicherung haben sie auf jedenfall nicht gefragt, auch nicht nach fahrzeugschein ...nur ausweissen sollte ich mich und die kontakte austauschen.
Klar kann die Vers. den Polizeibericht anfordern.
Du solltest in diesem Fall der Vers. gegenüber auch keine falschen Angaben machen.
Ich würde da erstmal abwarten ob da überhaupt etwas kommt.
Falls ja, würde ich versuchen denen klarzumachen, daß kein früherer Werkstatttermin zu bekommen war.
Das Gesetz wurde Freitag verabschiedet und trat Montag in Kraft.
Werkstätten natürlich alle überlastet. 😉
Du brauchst niemandem Märchen zu erzählen (würde eh niemanden interessieren):
Für die Haftpflicht spielt die Bereifung keine Rolle.
Der Gegner wird seinen Schaden bekommen und Du wirst nicht in Regress genommen, da es bei der Haftpflicht weder den Einwand grober Fahrlässigkeit, noch eine Obliegenheit zur richtigen Bereifung gibt.
In der Vollkasko kommt es auf Deinen Vertrag an.
Hast Du einen Vertrag, bei dem nicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet wird (ist oft bei "Billig-Tarifen" der Fall), musst Du damit rechnen, dass der Schaden an Deinem Wagen nur teilweise erstattet wird.
Es bestünde noch die Möglichkeit, dass der Versicherer die falsche Bereifung als sog. Gefahrerhöhung wertet. Dies würde in der Kasko ebenfalls zur Leistungsfreiheit führen. Dazu muss der Versicherer aber nachweisen, dass der gefahrerhöhende Umstand von gewisser Dauer war. Das ist bei Sommerreifen Ende November schwer...
Hafi
M. E. hat das mit dem aktuellen Gesetz überhaupt nichts zu tun. Wer bei winterlicher Witterung mit Sommerreifen unterwegs ist und einen Unfall verursacht, hat mindestens grob fahrlässig gehandelt. Einige Versicherungen decken grobe Fahrlässigkeit ab. Andere nicht.
Achso: Ich spreche übrigens von der Kasko für den eigenen Schaden - nicht von der Haftpflicht!
@Hafi
Das dachte ich eigentlich auch, aber dann las ich dieses:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Regress-KFZ-Haftpflicht-__f31190.html