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Unfall mit Q7

Audi Q7 1 (4L)

Hallo liebe Mter,

Heute Nacht ist einem Freund von mir etwas nicht ganz so gutes passiert.
Hier mal wichtige Daten, die zum Sachverhalt wichtig sind.
Mein Freund ist 18 Jahre alt, hat den Führerschein seit ca. 2 Monaten.
Er ist heute Nacht, nach einem Fest auf der Autobahn eingeschlafen. (Sekundenschlaf)

Das einzige was er noch weiß und was seine Beifahrerin mitgeteilt hat ist:
Er ist von dem dritten Fahrstreifen auf den 2 rüber. Dann ist er eingeschlafen. Seine Freundin bemerke, das er ohne zu blinken auf den 1. Fahrstreifen rüber wechselt und ca. 5 Sekunden auf dem Standstreifen fuhr.

Dann ist er seitlich in einen Ford gefahren. Nahm ihm den Seitenspiegel weg und der Q7 ist auf der ganzen Fahrerseite verkratzt und hinten am Radkasten verbeult.

Er hielt dann mit dem Geschädigten an und der Geschädigte war geschockt aber meinte dass das jedem mal passieren kann.
Sie schrieben ein Protokoll (Keine Polizei im Spiel).

Mir geht es hier nicht rein um den Schaden.

Er wollte gerne wissen, was jetzt passiert? (Führerschein mäßig) ----> mit was muss er rechnen.
Ich entschuldige den schlechten Sachverhalt. 😁 Ist aber schwer das ganze zu schildern.

Über Wissen was mit seinem Führerschein passiert, würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße Denis

Beste Antwort im Thema

Das sind ja ganz neue Töne! Aber ich hatte leider in den letzten Monaten etwas zu arbeiten, damit ich mir noch die 3. und 4. Quh kaufen kann.

Ne ne, so nen Verschleißkarren kauf ich mir nicht mehr!

demnächst im GL Forum

JGOK

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Das Bild vom Schaden lässt sich i wie nicht richtig hochladen.

Also es ist halt die komplette Fahrerseite verkratzt

und am hinteren Radkasten ist halt alles eingebeult.

Beim Geschädigten ist auf der Beifahrerseite der Spiegel weg und auch komplett verkratzt.

http://img219.imageshack.us/img219/864/pic00021bq4.th.jpghttp://img219.imageshack.us/images/thpix.gif

Hier Ein Bild vom Schaden hinten links

Also wenn keine Polizei hinzugerufen wurde passiert mit dem Führerschein gar nichts, außer der junge Mann meldet sich selbst bei der Polizei.🙂
Er muß den Schaden lediglich seiner Versicherung melden, damit der Schaden des anderen Verkehrsteilnehmers schnellsmöglich reguliert werden kann. Den Schaden am eigen Fahrzeug muß er bei der Kaskoversicherung (so er eine hat) melden, oder gegebenfalls selber zahlen.

Sharkbait

Zitat:

Also wenn keine Polizei hinzugerufen wurde passiert mit dem Führerschein gar nichts, außer der junge Mann meldet sich selbst bei der Polizei.🙂

Er muß den Schaden lediglich seiner Versicherung melden, damit der Schaden des anderen Verkehrsteilnehmers schnellsmöglich reguliert werden kann. Den Schaden am eigen Fahrzeug muß er bei der Kaskoversicherung (so er eine hat) melden, oder gegebenfalls selber zahlen.

 

Sharkbait

Danke dir.

Werde es weitergeben!

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Zitat:

Original geschrieben von sharkbait


Er muß den Schaden lediglich seiner Versicherung melden,

wobei hier fraglich ist, ob diese überhaupt zahlt (bzw. mit einer regressforderung an den "freund" vom te herantritt)....

Also mal ganz ruhig, die Polizei will mit Unfällen fast nichts mehr zu tun haben. Wenn die Beteiligten keine Hilfe der Polizei anfordern ( im übrigen Kostenpflichtig ) wird die Angelegenheit meist von den Versicherungen abgewickelt. Also die Polente ist vorläufig raus. Wenn der Unfallverursacher sich natürlich selbst anzeigt ist mit Konsequenzen zu rechnen. Auch ist mit Problemen zur rechnen wenn der Unfallgegner Anzeige erstattet, hierzu ist aber ein glaubwürdiger Zeuge notwendig. Alles andere verläuft im leeren.

Gruß JGOK... erfahren mit so was

Man sollte der Versicherung natürlich nicht erzählen das man eingeschlafen ist. Das habe ich vorausgesetzt.
Und solange alles ordentlich über die Versicherung abgewickelt wird sieht der Geschädigte m.E. sicher keinen Grund seinerseits Anzeige zu erstatten. Wenn er das gewollt hätte, hätte er die Polizei gleich eingeschaltet.
Wenn man nat. seiner Versicherung erzählt man ist eingeschlafen ist das ein grob fahrlässig verursachter Unfall und man wird evtl. selbst zur Kasse gebeten und die Kasko zahlt dann auch nicht. Bzw. die Versicherung begleicht erstmal die Forderungen des Geschädigten und stellt es dann dem Versicherungsnehmer in Zahlung.
Das Polizeieinsätze kostenpflichtig sind wäre mir aber neu, selbst im Falle eines grob fahrlässig verursachten Unfalles ist in meinem Bekanntenkreis noch nie jemand zur Zahlung des Polizeieinsatzes verpflichtet worden. Vielleicht lieber JGOK brauchten Sie bei Euch Geld für die nächst Polizeiweihnachtsfeier...😁😁

Stülpner Karl lässt grüßen..

Doch die Unfallaufnahme kostet dem Verursacher ~35€ wenn man die Polizei zur Aufnahme anfordert. Habs vor ein paar Monaten selbst erlebt (Vor Ampel Spur gewechselt da falsch eingereiht, anderes Auto im toten Winkel übersehen).

Zitat:

Original geschrieben von Aetsch


Doch die Unfallaufnahme kostet dem Verursacher ~35€ wenn man die Polizei zur Aufnahme anfordert.

nein!

die unfallaufnahme bzw. das rufen der polizei ist für verursacher sowie geschädigten prinzipiell kostenlos!

die ~35€ sind leidglich das verwarn-/bußgeld was dann abkassiert wird....

Das man bei schuldhaftem Verursachen eines Unfalles je nach Art und Weise ein Verwarn- bzw. Bußgeld zahlen muß sollte eigentlich auch jedem Autofahrer bewußt sein, bevor man die Polizei holt.😁😁

Mit 35 Euro hätten die ja einen Superspartarif, wenn es die tatsächlichen Einsatzkosten wären😉😉
Dafür würde ich die bei mir zu Hause schuften lassen...

Es gibt aber für die Polizei die Möglichkeit im besonderen Fall den Einsatz dem Verursacher in Rechnung zu stellen, da muß man aber nachweislich absichtlich handeln und das kommt für einen normalen Verkehrsunfall nicht in Betracht. Mir ist bisher auch kein Fall bekannt das so etwas praktiziert wurde.

Was Ihr hier für ein Zeug's schreib ist echt nicht auszuhalten. Die Polizei rufen kostet natürlich noch kein Geld (außer Telefongebühren oder Ihr könnt ziemlich laut rufen). Das Aufnehmen eines Unfallprotokolls hingegen schon. Die Polizei fragt im Vorfeld immer ob ein Protokoll aufgenommen werden soll und verweist auf diese Obligatorischen 35€.

@sharkbait

Erst mal kundig machen bevor man losschreibt von Dingen von denen man ......

Aber Glückwünsche dafür, dass Du es nicht weist, es beweist dass Du ein vorbildlicher unauffälliger Autofahrer bist und mit sowas noch nichts zutun hattest.

Gruß JGOK

Zitat:

Original geschrieben von JGOK


außer Telefongebühren oder Ihr könnt ziemlich laut rufen

über die kurzrufnummer kostet dies auch kein geld...

Zitat:

Das Aufnehmen eines Unfallprotokolls hingegen schon.

so? quellanagabe?

@JGOK

Anbei die Quittung für das Verwarngeld, das mein Mann bei seinem letzten Unfall gezahlt hat, ausgestellt von der Autobahnpolizei Chemnitz, die haben bei meinem Mann eine Geschwindigkeitsübertretung (bei Nässe war 100 km/h angegeben) registriert und Ihm gesagt das dafür ein Verwarngeld von 35 Euro fällig ist. Kein Wort davon, das das Geld auf Grund des Polizeieinsatzes gezahlt werden mußte bzw. das es ohne Unfallprotokoll nichts kostet.
Mir hat auch noch kein Polizist gesagt, das das Unfallprotokoll 35 Euro kostet und ich hatte schon einige Unfälle, naja vielleicht wußten die Polizisten es auch nicht...😕
JGOK Du bist eben klüger als die Polizei...😁

@sharkbait

so, Du spricht immer noch von Dingen die Du nicht erlebt hast? Na ich mach Dir mal einen Vorschlag... Du gehts jetzt mal rüber zu Deinem Nachbarn und fragst Ihn ob er mal so net ist eine Beule in Dein Auto zu fahren. Wenn die Beule dann drin ist rufst Du oder Er die Polizei. Wenn die dann in ca. 1- 2 Stunden bei Euch sind bittest Du Sie ein Protokoll über diesen Unfall aufzunehmen. Jetzt wird Dich die Polizei fragen ob Sie dass wirklich sollen, weil dann die 35€ fällig werden. Sie werden Dir weiterhin den Hinweis geben, dass zur Schadensregulierung dies nicht notwendig ist, da die Versicherungen die Angelegenheit an sich auch ohne Polizeiprotokoll abwickeln. Dies gilt nicht bei Personenschäden! hier muß die Polizei ein Protokoll aufnehmen!

Es tut mir leid, dass Dein Mann einen Unfall verursacht hat und dafür ein Verwarngeld bezahlten mußte, dies musster Er aber zahlen, weil Er irgend etwas falsch gemacht hat.
Bitte nicht schon wieder alles in einen Topf werfen und Quatsch mit Sosse kochen.

Freundlich JGOK

Quellenangabe? Na les doch nochmal ICH bin die Quelle!

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