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Unfall mit Polnischen Auto in Deutschland

Themenstarteram 19. Juli 2014 um 4:32

Hallo.. evtl gibt zu diesem Thema hier schon so einiges..aber konntr leider nichts finden drunter. ..

also ich schilder mal mein Anliegen. ..und zwar ist mir gestern zum Feierabend auf den Parkplatz auf dem Arbeitsgelande (Salzgitter-AG) ein polnisches auto reingefahren...ich habe geparkt und bin ausgestiegen mit nen Kollegen und wollte Grade in die waschkaue und in den moment ist der Gegner mit schön mit Schwung beim ausparken hinten rechts in die seite...Heckschürze komplett kaputt und det hintere Kotflügel (Seitenteil) bis hoch zum Tankdeckel verbeult und lack ab...es wurde sofort der Werkschutz geholt weil doe Polizei im werk nicht zuständig ist...die haben dann alles soweit aufgenommen mit Fotos und daten des Polen und die unterlagen bzw den Unfallbericht kann ich mir Montag bei dem im Büro abholen weil übers we arbeitet da niemand. ..

meine frage jetzt ist...was sind meine nächsten Schritte?

Ich habe eine RV weis ja nicht ob das in der sache von Vorteil ist.

und wielange muss ich in der Regel warten bis iwas sich von der gegenseite tut?

Danke schonmal im vorraus :-)

Beste Antwort im Thema

Ganz ruhig! ;-)

Der Unfall ereignete sich in Deutschland, also gilt deutsches Recht für die Abwicklung.

Natürlich kann die Schadenregulierung - auch ohne R - an einen Anwalt delegiert werden.

Wenn die grüne Karte des Unfallgegners einbehalten wurde - ja so sieht das Recht tatsächlich aus und selbst einige Polizeibeamten wissen das leider nicht - ist eine problemlose Regulierung über eine deutsche Partnerversicherung (die es kraft Gesetzes geben muss) schnell angestoßen.

s. hierzu auch:

"Aufgrund internationaler Abkommen ist es nicht notwendig, sich mit der ausländischen Versicherung in Verbindung zu setzen - es gibt direkt in Deutschland Ansprechpartner.

Generell gilt zunächst, sich genauso wie bei einem normalen Unfall zu verhalten. Auf eine Kleinigkeit sollte man jedoch bestehen - die grüne Versicherungskarte sollte der Unfallgegner in jedem Fall aushändigen, denn nur dann, wenn man im Besitz der originalen grünen Versicherungskarte ist, kann der Unfall wie ein Unfall mit einem Inländer abgewickelt werden. Das Grüne-Karte-System ist auf Europa und einige wenige Mittelmeeranrainerstaaten begrenzt.

Besonders sollte darauf geachtet werden, dass dem ausländischen Unfallbeteiligten die grüne Versicherungskarte nicht wieder ausgehändigt wird.

Der Schaden kann sodann beim Deutschen Büro Grüne Karte e.V. gemeldet werden, welches einen deutschen Versicherer nennt, der stellvertretend für die ausländische Versicherung den Schaden reguliert.

Notwendig für eine relativ reibungslose Abwicklung sind:<

1. Das Original der zum Unfallzeitpunkt gültigen grünen Versicherungskarte des Unfallgegners

oder

Das Schädigerfahrzeug trägt entweder das amtliche Kennzeichens eines EWR-Staates oder der Schweiz

2. Eine ordnungsgemäße polizeiliche Unfallaufnahme

oder

Eine schriftliche Aussage eines Unfallzeugen, aus welcher sich der Unfallhergang einwandfrei ergibt

In diesem Fall ist die deutsche Versicherung verpflichtet, ohne Rücksprache mit dem ausländischen Versicherer den Schaden zu regulieren. Andernfalls kann der ausländische Versicherer den Regreß verweigern. Daher ist die deutsche Versicherung in einem solchen Fall sehr vorsichtig und Zahlungen werden nur höchst unwillig erfolgen."

Deutsches Büro Grüne Karte e.V.

Glockengießerwall 1

20095 Hamburg

Telefon: +49 40 33440-0

Telefax: +49 40 33440-7040

E-mail: dbgk@gruene-karte.de

www.gruene-karte.de

 

gekürztes Zitat aus AnwaltOnline.org

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15 Antworten
am 12. Februar 2015 um 9:00

Eine andere Option war noch es über die VK machen zu lassen.Problem hier man muss zu deren ausgesuchten Gutachter ,der leider nicht zu unseren Gunsten den Schaden berechnet und man wird automatisch höher gestuft und darf dann noch zusätzlich einen höheren Beitrag bezahlen

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