Unfall mit Firmenwagen, Schädiger meldet sich nicht....
Hallo Leute,
lange, lange ist es her, das ich mal einen Unfall hatte, darum muß ich im Auftrag meiner Frau mal nachfragen, sie hatte bisher noch gar keinen Unfall, und somit sind wir diesbezüglich absolute Laien. 😉
Kurze Vorgeschichte:
Meine Frau war mit Ihrem Geschäftswagen (meine Frau ist selbstständig) am Sonntagsmorgen den 01.03. privat unterwegs. Unterwegs fuhr plötzlich jemand ohne zu blinken aus einer Parklücke und meine Frau fuhr dem anderen Wagen frontal in die Seite.
Polizei gerufen, ist ja ein Geschäftsleasingfahrzeug, und die Polizei stellte als Sachlage fest, dass der "Ausparker" die Sorgfaltspflicht beim Ausfahren aus der Parklücke vernachlässig hat, stellte einen Unfallbogen aus und der Fahrer des gegnerischen Fahrzeuges wurde mit 35€ verwarnt. Bei der Schilderung hat der Jugendliche, der den Wagen gefahren hat, etwas Theater gemacht, aber für uns (und die Polizei) war die Sachlage zweifelsohne klar. Darum die Verwarnung.
Da der Wagen nicht fahrbereit war, haben wir den ADAC gerufen und der hatte ihn zu sich abgeschleppt. Wir haben unsere Werkstatt angerufen und diese am darauffolgenden Tag beauftragt, ein Gutachten durchführen zu lassen und im Falle der Schadensanerkennung durch die gegnerische Versicherung den Wagen reparieren zu lassen. Der Schaden beläuft sich auf 10.500€ 😮
Heute (09.03.2015) sagte unsere Werkstatt uns, die Versicherung würde noch kein OK geben weil der Schädiger sich noch nicht geäußert habe.
Frage(n):
1. Wie lange kann sich dieses Spielchen noch hinziehen?
2. Einen Leihwagen brauchen wir eigentlich noch nicht, wir können laut Gutachten 50€ am Tag Nutzungsausfallentschädigung geltend machen, also im Prinzip leicht verdientes Geld. 😉
3. Mitte nächster Woche brauchen wir jedoch unbedingt einen PKW, wenn der Wagen bis dahin fertig wäre, wäre toll.
4. Sicherheitshalber einen Anwalt einschalten, oder erstmal noch eine Woche warten? Will ja nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen, im Prinzip ist ja noch nicht viel passiert.
Fragen über Fragen, wäre nett wenn uns jemand helfen könnte. 🙂
Beste Antwort im Thema
Auf jeden fall Ra
24 Antworten
Wie Du in beiliegenden Anlage ersehen kannst, ist der Leasingnehmer verpflichtet das Fahrzeug auf seinen Namen bei einem vom Leasinggeber autorisierten Fachhändler reparieren zu lassen.
Ergo: Es gibt Nutzenausfallentschädigung für den Leasingnehmer, die Wertminderung wird dem Leasinggeber gutgeschrieben und berücksichtigt, wenn der Wagen nach Ablauf der Leasingzeit zurück gegeben wird.
Muss als Hintergrundinformation dabei sagen: Der Wagen wurde bei Toyota als Geschäftswagen im "Businessleasing auf Kilometerbasis" geleast, mit vollem Programm, bedeutet konkret, alle Inspektionen, Reifen, TÜV, Vollkaskoversicherung, alles Toyota und dies ist in der Leasingrate inkludiert.
Wundert mich auch warum die sich jetzt nicht mit der gegnerischen Versicherung rumschlagen, aber wenn man den Auszug aus dem Vertrag liest, eigentlich nicht. 😉
Wie ich eingangs erwähnt habe, habe ich noch keinen Reparaturauftrag an die Toyota-Werkstatt erteilt, sondern die Werkstatt lediglich ermächtigt einen Gutachter zu beauftragen. Der Reperaturauftrag erfolgt erst dann, wenn die gegnerische Versicherung die Haftungszudage macht.
So was hätte ich im Leben nicht unterschrieben. aaber gut anderes Thema.
Es geht um Deine eigenen Versicherungen. Absatz II würde jedoch trotzdem greifen, da es gleichzeitig ein VK Schadenereignis ist.
Es bleibt jedoch dabei. KH Ansprüche hast Du schlichweg nicht. Das heißt Dich treffen die Verpflichtungen aus dem markierten Abschnitt, jedoch hast Du kein Durchgriffsrecht ggü. dem KH Versicherer des Unfallgegners.
Auch die Kasko ist diesem Fall ein Vertrag auf fremde Rechnung, somit kannst Du auch hier keine Leistung erwarten.
Dich trifft also die Verpflichtung das Fahrzeug zu reparieren. Anspruch auf VS-Leistung hast Du nicht!
Von solchen Vertragskonstrukten würde an Deiner Stelle zukünftig Abstand nehmen.
Beste Grüße
Den letzten Unfall (an dem ich übrigens nicht schuld war) war 1986, von daher muss ich einfach noch einmal nachhaken bzgl. Deiner Terminologie:
KH = KraftfahrzeugHaftpflicht?
Du schreibst, die Kasko ist ein "Vertrag auf fremde Rechnung", soll heißen, wenn jetzt die gegnerische Versicherung den Schaden ablehnt, dann greift auch die Vollkasko nicht? Hätte man dann sagen sollen "ich bin mit dem Karren "aus Versehen" gegen eine Mauer gefahren" dann hätte ja die Vollkasko gezahlt, abzgl. 325€ Selbstbeteiligung?
genau KH meint Kraftfahrthaftpflicht (versicherung).
Die Kasko würde schon leisten, nur nicht an Dich sondern immer an den, der das versicherte Interesse hat (Laienhaft gesagt den Eigentümer). Das versicherte Interesse kann durchaus auch gequotelt sein (finanzierte, teilweise abbezahlte Fahrzeuge)
Ist zwar "akademisch" aber Du könntest den Leasinggeber theoretisch nicht zwingen die Kaskoleistung einzufordern und könntest Dich auch nicht darauf berufen, dass der Leasinggeber Ersatz aus dem Versicherungsvertrag erlangen kann.
gruß
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Danke für die Info. 🙂
Tja, jetzt bin ich auch schlauer. Im übrigen habe ich so etwas gar nicht unterschrieben, sondern meine Frau. 😉
Ist das erste Geschäftsleasingfahrzeug, da ein neues Fahrzeug anstand, ich "im Prinzip" überhaupt keins mehr brauche und unser Steuerberater aufgrund der Geschäftstätigkeit meiner Frau zu einem Geschäftswagen geraten hatte, haben wir halt bei Toyota eine Wagen geleast. Ich hatte bis dato sehr gute Erfahrungen hinsichtlich Service und Abwicklung mit denen gemacht.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 10. März 2015 um 23:01:58 Uhr:
.......Ist zwar "akademisch" aber Du könntest den Leasinggeber theoretisch nicht zwingen die Kaskoleistung einzufordern und könntest Dich auch nicht darauf berufen, dass der Leasinggeber Ersatz aus dem Versicherungsvertrag erlangen kann.
gruß
Die Frage ist doch: Ich war bisher ein sehr guter Kunde, habe zwei Toyotas seinerzeit als Privatwagen gekauft, jede Inspektion durchführen lassen und wir haben auch die Absicht, ein neues Fahrzeug in drei Jahren wieder dort zu leasen.
Klar könnte das Toyota egal sein, aber sollten sie sich, sagen wir mal, "worst case-mäßig" verhalten, geht ihnen ein guter Kunde verloren.
Alles wird gut. 🙂
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 10. März 2015 um 21:07:32 Uhr:
So was hätte ich im Leben nicht unterschrieben. aaber gut anderes Thema.Von solchen Vertragskonstrukten würde an Deiner Stelle zukünftig Abstand nehmen.
Dann darf man gar nicht leasen, solche oder ähnliche Formulierungen finden sich in nahezu allen Leasingverträgen.
Wenn man kleinlich ist ist das warten auf die Haftungszusage schon ein Verstoß gegen "unverzüglich reparieren zu lassen". Letztlich muss ein Leasingfahrzeug eh repariert werden wenn es kein Totalschaden ist, egal ob am Ende die gegnerische Haftpflicht oder die Kasko dafür aufkommt.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 11. März 2015 um 08:25:31 Uhr:
Dann darf man gar nicht leasen, solche oder ähnliche Formulierungen finden sich in nahezu allen Leasingverträgen.Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 10. März 2015 um 21:07:32 Uhr:
So was hätte ich im Leben nicht unterschrieben. aaber gut anderes Thema.Von solchen Vertragskonstrukten würde an Deiner Stelle zukünftig Abstand nehmen.
Wenn man kleinlich ist ist das warten auf die Haftungszusage schon ein Verstoß gegen "unverzüglich reparieren zu lassen". Letztlich muss ein Leasingfahrzeug eh repariert werden wenn es kein Totalschaden ist, egal ob am Ende die gegnerische Haftpflicht oder die Kasko dafür aufkommt.
Interessanter Gesichtspunkt dem ich mich voll anschließen kann.
Bin mal gespannt auf morgen, versuche diesen Punkt mit in die Argumentation bei Toyota einfließen zu lassen, dann könnte die Werkstatt ja schon mal einfach anfangen zu reparieren, ohne das wir sie dazu beauftragen. Die Werkstatt würde (wenn sich Toyota-Leasing darauf einläßt) ihr Geld ja sowieso bekommen und wenn nicht, bin ich (sind wir) halt Kunde gewesen.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 11. März 2015 um 08:25:31 Uhr:
Dann darf man gar nicht leasen, solche oder ähnliche Formulierungen finden sich in nahezu allen Leasingverträgen.
Nö.
Im Falle eines Schadens (egal ob fremd- oder eigenverschuldet) überreiche ich meinem Leasinggeber einen Unfallbericht mit allen nötigen Daten und teile ihm mit, dass sie das Fahrzeug bitte schnellstmöglich in Stand setzen lassen möchten und dass ich bis dahin zur Wahrung meiner Mobilität gerne einen Leihwagen hätte. Alles weitere geht mich nichts mehr an, die einzigen Kosten für mich können im Fall eines Eigenverschuldens 300€ SB sein.
Das Fahrzeug wird mit dem Hänger an meinem Wunschort abgeholt und der Leihwagen gebracht und umgekehrt.
Ich würde ich bei einem Fahrzeug das mir nicht gehört auch niemals etwas anderes akzeptieren bzw. unterschreiben.
So kenne ich das auch mit den Fahrzeugen die bei uns in der Firma als Dienstwagen eingesetzt werden.
Arbeitnehmer bekommt ein Fahrzeug, im Falle eines Schadens muss ein polizeilicher Unfallbericht dem Leasinggeber eingereicht werden, der kümmert sich um den rest. Aber unser Konzern liest hunderte Fahrzeuge die als Dienstwagen eingesetzt werden, denke mal die haben andere Konditionen.
Jetzt sind wir auch schlauer. Habe mich vor einem Jahr als wir den Wagen bekommen hatten mit der Materie nicht befasst, ich wohne und arbeite in Köln, brauche kein Auto mehr (habe es abgeschafft) und meine Frau hat sich einen Auris über ihre Firma zugelegt, den können wir quasi beide nutzen.
Unfall war immer so etwas "abstraktes" für mich, da wir beide fast nie einen hatten. Wenn ich gewußt hätte das das "so ein Theater" ist bis der Wagen repariert wird, hätte ich darauf eingewirkt, das sie das nicht unterschreibt. Bin mal gespannt ob das Druckmittel "guter Kunde, der keine Schuld an dem Schaden hat und gerne weiterleasen würde" zieht wenn heute mit dem Leasinggeber und der Werkstatt gesprochen wird. Wenn nicht, warten wir halt noch länger (ist kein Beinbruch) und dann war´s das mit Toyota, mit denen ich ansonsten immer sehr zufrieden war.
Gerade Mail vom Händler erhalten, gegnerische Versicherung hat Kostenübernahmebestätigung erteilt, jetzt wird repariert. 🙂