Unfall mit Fahrradfahrer

Hallo Forumkolegen hat mir jemand fileicht eine Antwort

 

Ich bin am Freitag auf einer Hauptstrasse mit meinem 525xi gefahren mit dem fliesenden Verkehr, bemerkt habe ich ein Kind mit dem Fahrrad auf dem Rechten Gehweg der die gleiche richtung fuhr ich bin vom Gas runter da ich immer angst habe wenn ich Kinder unbeaufsichtig am Strassenrand sähe,kurz darauf wo ich fast in der gleichen höhe war wie das Kind riss er dass Lenkrad nach links zur strasse ich bremste sofohrt aber ein zusammenprall war nicht zu vermeiden meine geschwindichkeit wahr unter 30kmh.Der Junge ist 9Jahre alt hatte Gott sei dank nur Schürfwunden .Haften seine Eltern für den Schaden an meinem Auto, oder ich. Da die Polizei Keine Fehler bei mir Veststellen konnte und mir sagte ich hätte richtig gehandelt.

 

Denke, dass kind Haftet nicht aber die eltern weil das ca.800meter von seinem Wohnhaus wahr dan zehlt doch die Aufsichtspflicht.

 

Das Auto ist bei mir in der Garasche vorne stossstange defekt nebelscheinwerfer eingedrückt,Haube tiefen Kratzer mit vertiefung Ausenspiegel dedekt Kodflügel Beule und die A-Seule Beule

 

Ich habe versucht mich mit den Eltern in verbindung zu setzen ereiche aber keinen.

Mein versicherungsverträter sagt zu mir ich soll einen Anwalt einschalten

 

Ich will mein Auto so nicht Fahren

Beste Antwort im Thema

Tja, machmal verliert man, manchmal gewinnen die anderen.

Früher hättest du gute Chancen gehabt, heute nicht mehr.

Zitat:

§ 828
Minderjährige

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

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Zitat:

Original geschrieben von efteris


Ich gehe davon aus, der die Familie des Jungen privathaftpflicht versichert ist und diese Versicherung übernimmt in der Regel solche Schäden.

Kontaktiere die Familie und frag einfach nach, ob sie ihre Versicherung benachrichtigt haben.
Wenn sie nicht versichert sind, müssen die den Schaden halt aus der eigenen Tasche zahen.

Was ist an der Geschichte eigentlich so schwer zu verstehen?

paar Beispiele:

Du fährst im Schritttempo durch eine Spielstrasse. Ein 9-jähriger fährt aus Unachstsamkeit auf deinen Auto auf. Du haftest zu 100%.

Du fährst mit 15 km durch die Stadt. Ein 9 Jähriger kommt mit einer wahnsinnigen Geschwindigkeit von 40 km/h auf einer Einfahrt geschossen und rammt dein Auto seitlich. Du haftest zu 100%.

Es ist einfach absolut sch****egal wie die Unfall ppassiert ist. Du wirst bei einem 9 jährigen immer zu 100% haften. Selbst wenn er von einem Baum dir auf die Motorhaube springt.

Somit ist der Anspruch des TE gegen den Jungen / die Eltern genau 0%.

Was eben so simpel nicht ist. Da gibt es noch das Thema Aufsichtspflicht. Wenn die dargestellten Szenen auf dem Schulweg passieren oder während die Eltern in unmittelbarer Entfernung zusehen, womöglich noch dem Kind hinterherlaufen, aber den Unfall nicht verhindern können, so greift die Deliktunfähigkeit, sonst nicht und die Eltern müssen zahlen. Der TE (sofern das stimmt) spricht ja davon, dass die Eltern von sich aus gesagt hätten, dass sie über den Aufendhaltsort des Kindes nicht bescheid wussten und die Aufsichtspflicht (wahrscheinlich ?) auch auf keinen anderen Erwachsenen übertragen haben. Damit haften die Eltern zu 100%.

Die Familie und das Kind ist mir bekant ,der junge ist in der Klasse von meiner Tochter.beim Unfall war auch mein Sohn mit im Auto den ich zu der Elternwohnung des kleinen Jungen hingeschickt habe mein Sohn hat keinen Zuhause finden können kurz darauf kam der Vater den jemand auf dem Handy ereichen konnte.Rausgestellt hatt sich dass,der Vater den Jungen gesucht hatt , dass erste was der Vater dem Jungen gesagt hatt .ich zit.was hast du wieder angestellt

Sollten die Eltern nicht kooperieren wollen, also deinen Schaden (zum Teil) aus eigener Tasche zahlen oder über eine Privat-Haftpflicht abwickeln können, dann wirst Du wohl zum Anwalt gehen müssen.

Grundsätzlich gilt: Das Kind haftet nicht. Den Eltern Nachlässigkeit ihrer Aufsichtspflicht nachzuweisen ist nicht eben so getan. Das ist eher schwierig, hängt aber immer vom Einzelfall ab. Die konkreten Chancen wird Dir nur ein Anwalt sagen können.

Sobald aber ein Anwalt und ggf. Klage ins Spiel kommt wird es zwischenmenschlich eher kühl werden. Daher sollte Dein erster Schritt ein Gespräch mit den Eltern sein. Dann kannst Du überlegen ob Du noch einen Anwalt brauchst und ob Dir das zwischenmenschliche in Zukunft noch wichtig ist und es ggf. besser sein könnte Deine eigene Vollkasko zu nutzen. (Das ist für Dich zwar alles bitter, aber u.a. wg. solchen Sachen gibt es die Vollkasko)

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Ich glaube ich habe dass schon geschildert das ich ein Mensch bin mit dem man über alles reden kann,für mich war der Forfall ein sehr starker Schock gegenüber dem Kind. dem Kind mach ich auch keine Vorwürfe.Ich habe am nächsten Tag gleich im Krankenhaus angerufen um mich kundig zu machen wie es dem Jungen geht habe die Mutter am Telefon gehabt sie hat sich im Gespräch gar nicht interesiert zu fragen wie es mir geht.es sind drei Tage vergangen es rührt sich gar nichts von denen ihrer seite.

Dann frage ich mich wo das Menschliche von denen bleibt.

Zitat:

Original geschrieben von sklev


Sollten die Eltern nicht kooperieren wollen, also deinen Schaden (zum Teil) aus eigener Tasche zahlen oder über eine Privat-Haftpflicht abwickeln können, dann wirst Du wohl zum Anwalt gehen müssen.

Das sollte man in solchen Fällen grundsätzlich machen. Als juristischer Laie stößt man da schnell an seine Grenzen und verschenkt unter Umständen bares Geld.

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape



Zitat:

Original geschrieben von efteris


Ich gehe davon aus, der die Familie des Jungen privathaftpflicht versichert ist und diese Versicherung übernimmt in der Regel solche Schäden.

Kontaktiere die Familie und frag einfach nach, ob sie ihre Versicherung benachrichtigt haben.
Wenn sie nicht versichert sind, müssen die den Schaden halt aus der eigenen Tasche zahen.

Was ist an der Geschichte eigentlich so schwer zu verstehen?

paar Beispiele:

Du fährst im Schritttempo durch eine Spielstrasse. Ein 9-jähriger fährt aus Unachstsamkeit auf deinen Auto auf. Du haftest zu 100%.

Du fährst mit 15 km durch die Stadt. Ein 9 Jähriger kommt mit einer wahnsinnigen Geschwindigkeit von 40 km/h auf einer Einfahrt geschossen und rammt dein Auto seitlich. Du haftest zu 100%.

Es ist einfach absolut sch****egal wie die Unfall ppassiert ist. Du wirst bei einem 9 jährigen immer zu 100% haften. Selbst wenn er von einem Baum dir auf die Motorhaube springt.

Somit ist der Anspruch des TE gegen den Jungen / die Eltern genau 0%.

Unsinn, unsinn!

Was ist mit Aufsichtspflicht?
Das was du machst ist irreführend!

Zitat:

Original geschrieben von efteris



Unsinn, unsinn!

Was ist mit Aufsichtspflicht?
Das was du machst ist irreführend!

Hier muss man etwas unterscheiden:

Haftung gegenüber dem Kind noch §828 BGB ausgeschlossen.
Anspruch des Kindes dadurch 100%.

Anspruch gegen die Eltern nur bei einem Verstoß gegen die Aufsichtpflicht. Soweit klar.

Aber wir reden hier über ein 9 jähriges Kind. Ein Kind was in diesem Alter idR bei seinen Schulweg ohne Begleitung zurück legt, in der Schule steht Verkehrserziehung auf dem Lehrplan usw.

Und in dem Alter ist es halt nicht mehr so, dass das Kind auf Schritt und Tritt begleitet oder überwacht werden muss.

Wenn dir langweilig ist such mal nach den Urteilen OLG Oldenburg (1 U 73/04) oder LG Osnabrück (5 S 1 34/05).

Der junge lebt neben der Schule und er ist in der 2 klasse

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape


Aber wir reden hier über ein 9 jähriges Kind. Ein Kind was in diesem Alter idR bei seinen Schulweg ohne Begleitung zurück legt, in der Schule steht Verkehrserziehung auf dem Lehrplan usw.

Bei dem vielleicht schon. In dem Alter sollte er doch in der 4. Klasse sein.

Zitat:

Original geschrieben von samir e240


Der junge lebt neben der Schule und er ist in der 2 klasse

Zitat:

Es ist einfach absolut sch****egal wie die Unfall ppassiert ist. Du wirst bei einem 9 jährigen immer zu 100% haften. Selbst wenn er von einem Baum dir auf die Motorhaube springt.

Ich bin großteils einverstanden. Aber wenn dieser Sprung aus dem Baum

vorsätzlich

erfolgte, d.h. der Sprung auf der Motorhaube war "geplant", liegt die Haftungsfrage anders.

Vorsätzlich schädigen ohne Haftung kann nur der unter 7-Jährige.

Egal ob in Klasse 2 oder 4, mit 9 Jahre wurde der Aufsichtspflicht hier warscheinlich nicht verletzt.

Merkwürdig kommt mir vor (ausser der beschädigte A-Säule), dass der Junge "nur Schürfwunden" hätte, aber doch im Krankenhaus gelandet ist???!!!

Ob hier ein RA etwas für der TE bewirken kann bezweifle ich. Wenn er anderer Meinung ist, soll er eins beauftragen.

Mann muss sich das so vorstellen er ist mit dem Fahrrad parallel in die gleiche richtung gefahren hat das Lenkrad nach links zur strasse gerissen vorne in die stossstange durch den Aufprall kippte das Fahrrad zum Kodflügel das Lenkrad machte eine Delle und tiefen Kratzer in die Motorhaube der Sattel eine Delle in den kotflügel mit dem kopf Ist die Delle in die A Seule gekommen Gott sei dank hatte der Junge einen Helm getragen mit der schulter ist der ausenspiegel kaputt gegangen, das Glas nicht! und ich war sicher nicht schneller als 25Kmh das auto stand nach 5 Metern.
vielleicht konnte ich jetzt überzeugen dass so etwas mit kleinen geschwindichkeiten passirt.

Der Schaden läuft über die Vollkassko und Parallel über den Anwalt
so hatt mir dass meine Versicherung empfohlen

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