Unfall mit Fahrerflucht

Peugeot 106

Hallo liebe Mitglieder,

bisher habe ich immer nur mitgelesen, aber jetzt brauche ich auch hilfe. Meine Freundin hatte am Montag einen Auffahrunfall.

Sie war auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße unterwegs und der Wagen vor Ihr hat auch Ordnungsgemäß Links geblinkt um der Vorfahrtstraße zu folgen. Sie wollte weiter gerade aus.
Zum mehr als wollen kam es aber nicht mehr........

Der Gegenverkehr mußte ja eigentlich warten..... von vorne kam jemand mit einem Twingo und der hat den Passat vor meiner Freundin nicht wahrgenommen und ist einfach durchgerauscht.
Reflexartig ist die Fahrerin des Passat in die Bremse getreten und ist mit einer Vollbremsung zum stehen gekommen, so das der Twingo gerade noch vorbeigeschlüpft ist.

Für meine Freundin hat es leider nicht mehr gereicht und Sie ist dem Passat richtig heftig hinten rein gerummst. Der Twingo ist einfach weitergefahren und leider hat sich keiner das Kennzeichen gemerkt oder notiert. Meine Freundin ist ausgestiegen und hat dann erstmal Polizei gerufen, weil alles voll mit Teilen von Ihrem Peugeot lag und die Straße komplett Dicht war!

Die Polizei hat den Unfall und eine Anzeige wegen Unfallflucht für den Twingo aufgenommen. Meine Freundin musste dann 35 € zahlen wegen zu geringem Sicherheitsabstand. Beide Wagen waren zum Glück noch Fahrbereit und meine Freundin konnte noch aus eigener Kraft nach Hause fahren.

Meine Freundin hat mich dann aufgelöst angerufen und ich habe Ihr gesagt sie soll sofort Ihre Versicherung informieren. Das hat sie auch getan und die meinten zu Ihr, dass sie für den Schaden am Passat aufkommen werden. Sie wird aber für Ihren Peugeot nichts bekommen, wenn der Twingohalter nicht zu ermitteln ist und hochgestuft werden.

In der Anlage habe ich die Bilder von Peugeot 106 angehängt.
Was meint Ihr wird die Reparatur kosten? (Meine Freundin ist Studentin)
Muss sie wirklich alleine für den Schaden einstehen oder hat die Passatfahrerin auch eine Teilschuld?
Muss meine Freundin zur Nachschulung (ist noch in der Probezeit)?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Viele Grüße

Felix

Beste Antwort im Thema

sorry, dass hier jetzt kein konstruktiver beitrag kommt - ich wollte nur mal fragen, ob das dritte foto absichtlich gewählt ist.
gruß

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Eigentlich schon ! Wegen dem zu geringen Sicherheitsabstand ! Da es ein A VErstoß ist ! Hier mal ne Liste !

A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

sorry, dass hier jetzt kein konstruktiver beitrag kommt - ich wollte nur mal fragen, ob das dritte foto absichtlich gewählt ist.
gruß

Hab auch mal ne Frage ist das Plastick sprich der Deckel am defekten Scheinwerfer hinten wo man öffnet um die Birnen zu tauschen noch ganz ? Könnte diesen gebrauchen Danke

Ansonsten würde ich mal sagen besser Blechschaden als Menschenleben. toi toi toi

Zitat:

Original geschrieben von uncle_blue


Meine Freundin musste dann 35 € zahlen wegen zu geringem Sicherheitsabstand.
Muss sie wirklich alleine für den Schaden einstehen oder hat die Passatfahrerin auch eine Teilschuld?
Muss meine Freundin zur Nachschulung (ist noch in der Probezeit)?

Auf jeden Fall ist es nur Blechschaden und niemand wurde verletzt. Übel ist es natürlich trotzdem, insbesondere für eine Studentin.

Vorab: Bei größeren Zweifeln oder ärgeren Problemen bleibt Dir bzw. Deiner Freundin der Gang zum Anwalt zwecks vernünftiger Beratung nicht erspart!

Zur Nachschulung wird Deine Freundin wohl nicht müssen. Warum? Weil sie bereits vor Ort mit 35 EUR verwarnt worden ist. Nachschulungen können aber nur angeordnet werden, wenn Bußgelder (also ab 40 EUR aufwärts mit Punkten) verhängt worden sind. Da Deine Freundin Deinen Schilderungen nach die Verwarnung akzeptiert und bereits bezahlt hat, ist die Sache mit dem zu dicht Auffahren erledigt.

Der Schaden der Passat-Fahrerin wird durch die Haftpflichtversicherung ersetzt. Als Unfallverursacherin (was das Auffahren betrifft) wird sie wahrscheinlich ihren Schaden selber begleichen müssen. Das Heraufstufen in der Haftpflicht lässt sich verhindern, indem man der Versicherung den Schaden abkauft. Ihr müsst in Ruhe ausrechnen, was teurer ist: Schaden abkaufen oder vorübergehend wieder die höheren Beiträge zu zahlen. Gerade bei Fahranfängern sollte man genau nachrechnen.

In § 4 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung steht:

Zitat:

Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Deine Freundin hätte so fahren müssen, dass sie auch noch eine Vollbremsung hätte einleiten können. Plötzlich bremsen, um einen Zusammenstoß mit einem anderen Kfz zu vermeiden, ist sicher ein zwingender Grund.

Als Gegenargument werde ich jetzt wahrscheinlich hören: "Aber der Twingofahrer hat ja die Vorfahrt missachtet!" Das mag sein, aber es ist nunmal auch ein Grundsatz im Straßenverkehr, dass mit Fehlern Anderer zu rechnen ist.

Die Passatfahrerin hat keine Teilschuld, ihr wurde vom Twingo die Vorfahrt genommen und vom Peugeot der Kofferraum verbogen.

Nein, ich habe auch in meiner Probezeit einen Auffahrunfall verursacht und musste 35 Euro blechen wegen unterschrittenem Sicherheitsabstand. Aber Punkte gab es nicht - und somit auch keine Nachschulung oder Probezeitverlängerung.

Ich kümmere mich mal um die Kostenfrage:

Da ihr die Versicherung schon informiert habt, wird die euch eine Werkstatt vorschlagen und ihr müsst akzeptieren, oder nicht. Ihr müsst aber, da die Versicherung nicht bereit ist, euren Schaden mit zu zahlen, in jedem Fall den kompletten Betrag zahlen.
Falls ihr ablehnt (weiß nicht ob es diese Möglichkeit bei eurer Versicherung gibt), habt ihr die Möglichkeit, das Auto selbst zu reparieren, oder es zu verschrotten.

Also mal zusammenfassen, was man von außen gesehen als "zu ersetzen" ansehen muss:
- Stoßstange
- Motorhaube
- Licht + Blinker
- Kotflügel
- Kühlergrill (fehlt auf dem Bild)
- Stützblech vorne

Was noch denkbar, aber nicht sichtbar ist:
- Spur verstellt, bzw Spurstange gebrochen
- Kühler undicht
- Stoßdämpfer-Federn gebrochen
- Motorlagerung

Alles in allem wird das, in einer Werkstatt sicher ab 1000 Euro aufwärts kosten.
Wenn man es selbst machen will natürlich weniger. Mit Teilen vom Schrotthändler vermutlich 400 Euro. Mit Original-Teilen oder nachgemachten aus dem Internet (nicht zu empfehlen) meiner Schätzung nach ab 600 Euro.
Ihr solltet euch überlegen, euch dieses Geld zu sparen und einen anderen 106 zu kaufen, die es in dieser Preisklasse schon gibt. Ich persönlich hätte zumindest versucht, den Schaden selbst zu beheben (bin ein Bastler, aber das ist natürlich eine persönliche Sache, ob man das kann und es sich selbst zutraut). Richtig "kritische" Sachen, wie z.B. Bremse, sind meiner Meinung nach nicht defekt. Aber wer weiß schon, was da alles passiert ist.

PS: Nadja ist sehr sexy ;-)

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