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Unfall mit Fahrerflucht - RA notwendig ?

Mein Sohn (19 Jhr.) hatte eine Unfall mit Fahrerflucht. Kurz zum Unfallhergang:
Er fuhr auf der Staatsstraße, also Außerorts und hat einen PKW überholt. Das entgegenkommende Auto kam ihm schneller als erwartet entgegen, er sah nur noch Lichter und bekam totale Panik, konnte aber gerade noch einscheren, dabei haben sich aber die Außenspiegel berührt und wurden abgerissen. Er fuhr dann einfach weiter ohne anzuhalten. Hat wohl noch kurz in den Rückspielgel geschaut, sich aber fürs abhauen entschieden. Der PKWfahrer den er überholt hat, hat sich die Autonummer gemerkt und der Polizei gemeldet. Die geschädigte Fahrerin des anderen Fahrzeugs hat ebenfalls Anzeige bei der Polizei erstattet.
Am anderen tag stand dann die Polizei vor unserer Tür udn mein sohn musste sich auf der Dienststelle melden. hat dort alles zugegeben. Die Unfallgeschädigte hat das gleiche ausgesagt wie er. Der Schaden wurde von der Haftpflicht bezahlt. Personen kamen keine zu Schaden.
Der Vorwurf lautet: riskantes Überholen mit Sachbeschädigung udn Unfallflucht.
Jetzt ist im April die Gerichtsverhandlung und wir überlegen ob ein Anwalt nötig ist. Wir haben leider keien Rechtschutz und es werde eh eine menge kosten auf ihn zukommen.
Was kann er bei Gericht falsch machen? Auf was muss er achten? und wie schaut es mit Regress der VS aus? Muss er da was beachten?

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Den Anwalt kann man immer noch einschalten wenn die Klage zugestellt wird.

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