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Unfall mit Dienstwagen

Themenstarteram 11. Januar 2017 um 15:31

Hallo zusammen,

ich habe gerade mit dem Firmenwagen beim rückwärts Ausparken einen Poller mitgenommen, sodass jetzt der Kotflügel links vorne gut eingedrückt ist.

Ich arbeite als Honorarkraft und habe nie einen Arbeitsvertrag oder ähnliches unterschrieben.

Deswegen frage ich mich gerade, wer den Schaden übernimmt.

Bin auf dem Gebiet völlig unbewandert.

Chef natürlich informiert und er wollte sich bei mir melden.

Aber ich mache mir gerade generell Sorgen, weil so ein Kotflügelwechsel ja auch nicht günstig ist und meine Mittel als Student dann doch eher begrenzt sind.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand zumindest so eine Tendenz sagen könnte...

 

Vielen Dank im Voraus!

Hoffnungsvoll

Adrian

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35 Antworten
Themenstarteram 13. Januar 2017 um 11:10

Danke nochmal für die rege Beteiligung.

Chef hat sich aber noch nicht gemeldet.

Ich werde jetzt einfach abwarten und das Beste hoffen. Werde aber Rückmeldung geben.

Zitat:

@situ schrieb am 12. Januar 2017 um 19:59:18 Uhr:

Da du vom Arbeitgeber und nicht vom Auftraggeber schreibst, bist du besser über das Arbeitsverhältnis und damit das Rechtsverhältnis informiert als wir alle.

Ob die hier in Frage stehenden Rechtsverhältnisse für einen Auftragnehmer und einen Arbeitnehmer die gleichen sind, weiß ich nicht.

Wenn die Firma

  • dem Arbeitnehmer, vertraglich geregelt
  • dem Auszubildenden, Ausbildungsverrag
  • der Honorarkraft, also ggf.nur Projektbezogen in der Firma
  • dem Praktikanten, Praktikantenvertrag

das Firmenfahrzeug überlässt, um die Belange der Firma zu regeln, kann der dann verunfallte Nutzer ja wohl kaum für Schäden am Fahrzeug aufkommen, verschuldet oder nicht. Das sollt im Versicherungsumfang geregelt sein. Ich kenne das nicht anders, deswegen meine Überzeugung.

Anders ggf. bei einer Privatfahrt aus.

Zitat:

@situ schrieb am 12. Januar 2017 um 16:46:00 Uhr:

Hat der Auftragnehmer nur einen Auftraggeber, kann von Scheinselbständigkeit ausgegangen werden.

Oder er ist Versicherungsvertreter... :))

Zitat:

@Mimro schrieb am 21. Januar 2017 um 07:59:40 Uhr:

Zitat:

@situ schrieb am 12. Januar 2017 um 16:46:00 Uhr:

Hat der Auftragnehmer nur einen Auftraggeber, kann von Scheinselbständigkeit ausgegangen werden.

Oder er ist Versicherungsvertreter... :))

Der TE meldet sich nicht mehr, wahrscheinlich wurde er freigestellt :(

am 22. Januar 2017 um 20:22

Zitat:

@Mimro schrieb am 21. Januar 2017 um 07:59:40 Uhr:

Zitat:

@situ schrieb am 12. Januar 2017 um 16:46:00 Uhr:

Hat der Auftragnehmer nur einen Auftraggeber, kann von Scheinselbständigkeit ausgegangen werden.

Oder er ist Versicherungsvertreter... :))

Da gab es einige Irritationen, als das Sozialgesetzbuch hinsichtlich der Scheinselbständigkeit geändert wurde. Keine Ahnung, wie das ausgegangen ist.

Die Lobby ist wohl recht stark... Diese Scheinselbständigkeit wird nach wie vor sehenden Auges akzeptiert...

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