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Unfall mit deutschem Fahrzeug und ausländischer Versicherung?

Themenstarteram 3. Juni 2023 um 12:26

Hi, ich hatte vorgestern einen Unfall - ein Fahrzeug ist an der Ampel aufgefahren. Die Schuldfrage ist an sich klar. Nun die Krux: Das Fahrzeug hatte ein deutsches Kennzeichen, ist aber auf eine amerikanische Militärbasis hier in der Nähe zugelassen. Die Versicherung läuft über „USAA“, eine amerikanische Versicherung speziell für Militärangehörige. Anfrage über den Zentralruf der deutschen Autoversicherer und das Kraftfahrtbundesamt war ergebnislos. Ich dachte, jedes in Deutschland zugelassene Auto muss auch über eine deutsche Versicherung versichert sein? Problem ist, dass die Werkstatt keine Möglichkeit hat, mit der amerikanischen Versicherung abzurechnen. Und der Kontakt zu Unfallgegner ist, sagen wir mal, schwierig.

Irgendjemand eine Idee, was ich noch tun kann?

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24 Antworten

Volltreffer, hat dir die MP nicht gesagt, was zu tun ist? Normal sind die zu Deutschen recht nett, was man vom Umgang mit Armeeangehörigen nicht immer sagen kann. Wende dich an die USAA, Telefon siehe oben. Die Regelung erfolgt im Prinzip analog dem, was wäre, wenn dir ein Deutscher drauf brummt. Als Anschrift ist halt kein Wohnort, sondern nur APO eingetragen und das Auto ist auch nicht in Deutschland zugelassen, es hat nur ein deutsches Kennzeichen.

https://de.m.wikipedia.org/.../..._US-Streitkr%C3%A4fte_in_Deutschland

Die "deutschen" Kennzeichen sind ja nur eine Art Tarnung, weil die Amerikaner ängstlich sind. Hier wird das erklärt:

https://de.m.wikipedia.org/.../..._US-Streitkr%C3%A4fte_in_Deutschland

Die haben zu recht Bedenken, siehe die Anschläge der RAF.

Themenstarteram 10. Juni 2023 um 10:07

Vielen Dank für die zahlreichen hilfreichen Tipps! Ich habe mich am letzten WE direkt per Mail an die BIMA gewandt. Zwei Tage später erhielt ich schon Antwort: die US-Streitkräfte hätten die Anfage bereits beantwortet, weil es sich aber um ein Privatfahrzeug eines Militärangehörigen handelt, der zum Zeitpunkt des Unfalls auch privat unterwegs war, ist die BIMA nicht verantwortlich. Im Schreiben stand dann direkt ein nächster Ansprechpartner der zuständigen Versicherung und der Basis vor Ort (wir würden wohl „Fuhrparkmanagement“ dazu sagen). Bei der Versicherung kam ich jetzt aber auch nicht sofort weiter - die wollten mich erst zu einem eigenen Gutachter in 300km Entfernung schicken. Weil es mir dann zuviel wurde, habe ich die weitere Abwicklung einem Anwalt übergeben. Mein Auto ist aus der Werkstatt zurück, ich bin erstmal in Vorleistung gegangen. Jetzt abwarten, ich bin aber guter Dinge.

Lese ich das richtig? Du hast einen 3500€ Schaden auf eigenen Auftrag in der Werkstatt reparieren lassen ohne vorher ein Gutachten (von einem von dir ausgesuchten Gutachter, nicht der gegnerischen Versicherung) machen zu lassen?

Der Wagen ist nun repariert und der Schaden bei der Versicherung immer noch nicht vollständig gemeldet?!

Jetzt, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, beauftragst du einen Anwalt...

So mutig wäre ich nicht gewesen :D

Reparaturrechnung reicht normalerweise auch. Nur möchte meistens niemand in Vorleistung gehen. Hätte es definitiv auch anders gemacht, sollte aber trotzdem klappen.

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