Unfall mit ausparkendem fahrzeug

Hi hatte heute ein unfall. Ich fuhr eine hauptstrasse lang mit richtiger geschwindigkeit. Es war eine regennasse fahrbahn. Der gegner ist zwischen zwei parkenden autos quer auf die strasse wo ich ihm dann in die seite gefahren bin.
Er hat gleich gesagt ich hätte nicht gebremst und extra gas gegeben hab als ich ihn sah. Es sind keine bremsspuren vorhanden da ich keine vollbremsung gemacht habe. Er gleich mit anwalt und sein gutachter kommt raus. Die polizei war auch vor ort.
Er fing auch noch an das er eine kamera am haus hat die das aufgezeichnet hat. Sie muss also auf die strasse gerichtet sein. ( meines erachtens schwere persönlichkeitsverletzung mir gegenüber falls es so sei).

Sollte ich auch einen anwalt einschalten oder erstmal abwarten da er ja einen schweren eingriff in den strassenverkehr getätigt hat?

Lg Micha

Beste Antwort im Thema

Schon nach dem Satz sein Anwalt und Gutachter kommt raus, hätte ich nur gelacht und jedes Gespräch abgebrochen. Solchen Leuten ist nicht mehr zu helfen. Also, ab zum Anwalt. Niemals selber etwas versuchen, bringt nur Nachteile.

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Der TE hat eine RSV. Hm - was macht er wohl damit????
Schade, dass das niemand erahnen kann.

Zitat:

@situ schrieb am 24. Dezember 2017 um 12:59:02 Uhr:


Der TE hat eine RSV. Hm - was macht er wohl damit????
Schade, dass das niemand erahnen kann.

Anwalt einschalten, sag ich doch. 🙂

Gruß

Uwe

Zitat:

@situ schrieb am 24. Dezember 2017 um 12:52:24 Uhr:


Es hatten aber noch nicht alle das Gleiche geschrieben.

Und Du wiederholst Dich zum x-ten Male 🙂

eben! Nachdem wir uns jetzt x-mal gegenseitig dasselbe geschrieben haben, sollten wirs jetzt mal dabei belassen.
Ob vom TE überhaupt noch was neues in der Sache kommt, wird man ja sehen.

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Ich schließe mich dem schon ganz oben gegebenen Rat an: TE, ab zum Anwalt.

Und zwar - wichtig - Fachanwalt für Verkehrsrecht. Nimm nicht euren vielleicht vorhandenen langgedienten Familienanwalt, sondern unbedingt einen Spezialisten. Du findest Verkehrsrechtler per Internet.

Man kann darüber streiten, ob der RA bei jedem Unfall sein muss. Aber hier wurde ja vom Unfallgegner ausdrücklich Ärger angesagt.

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 23. Dezember 2017 um 16:03:35 Uhr:


Eine fest installierte Überwachungskamera ist nur zulässig, wenn sie auf Privatgrundstücken steht und auch nur diesen filmt.

Da hat es garantiert ein Thema dazu in den Weiten dieses Forums, weil vom EuGH zu einem tschechischen Fall bereits entschieden worden ist, daß Privatpersonen keine Überwachung des öffentlichen Bereiches durchführen dürfen.

Die eigenen Versicherung wird auch einen geeigneten Anwalt empfehlen können.
Im Netz kann man schlecht die Spreu vom Weizen trennen.

schrauber

So einen sehr ähnlichen Unfall hatte ich vor fast 2 Jahre... Seit dem streiten wir uns vor Gericht
Gott sei Dank hatte ich zu diesem Zeitpunkt eine RSV, da es sonst sehr sehr teuer geworden wäre.
Also hol dir von deiner RSV die Deckungszusage und ab zum Anwalt.

Viel Erfolg!

Hallo Leute
Ich habe das ganze jetzt gelesen und muß mich doch wundern- wer von euch würde nicht seinen Schadenbezahlt haben wollen?
Und ob diese Kamera jetzt wirklich auf die Straße leuchtet weiß doch keiner. Der Ausparkende hat das behauptet und wird sich nur im Gerichtsverfahren klären.
Wichtig ist doch nur wer recht hat.
Und da muß ich jetzt mal sagen,das mir aufgefallen ist das der Thema ersteller in die Seite von dem Fahrzeug gefahren ist. Das passiert doch nur wenn der schon ausgeparkt ist-also schon so weit draussen steht das man ihn hätte schon sehen können- das wiederum macht man auch nicht mit Vollgas,ergo weit bevor der andere reingefahren ist.
Und der- mal ehrlich-bei einem regnerischen Wetter mit normaler Geschwindigkeit auch hätte reagieren können.
Ich habe schon oft gehört das bei so einer Kollision meistens die Beteiligten bei so einer Sache ihren eigenen Schaden tragen.
Mit dieser,meiner Meinung noch ein gesundes neues Jahr.

Zitat:

@blueflame2004 schrieb am 2. Januar 2018 um 15:32:13 Uhr:


...
Und da muß ich jetzt mal sagen,das mir aufgefallen ist das der Thema ersteller in die Seite von dem Fahrzeug gefahren ist. Das passiert doch nur wenn der schon ausgeparkt ist-also schon so weit draussen steht das man ihn hätte schon sehen können- das wiederum macht man auch nicht mit Vollgas,ergo weit bevor der andere reingefahren ist
....

Ab wann hätte der TE den Wagen denn wirklich erkennen müssen und wie lange benötigt man, um mit der Fahrzeugseite schräg auf der Fahrspur zu stehen. Die Mutmaßungen sind aber schon ganz schön gewagt, dafür das man nicht dabei war.

Der TE hat nicht geschrieben wie groß der Schaden war, bei einer nassen Straßen und einer Vollbremsung (die er angeblich nicht gemacht hat) benötigt man allein schon 3,2 sek. um bis zum Stillstand abzubremsen (aus 50 km/h) in der Zeit schafft man es auch locker aus einer Parklücke anzufahren und Quer zu stehen. Davon ab, vll war das Fahrzeug durch andere ja auch verdeckt, so das eine Reaktion auch erst möglich war, als das Fahrzeug schon mit einem gewissen Teil auf der Fahrbahn stand.

Wenn die Lage so unklar sein sollte, ist der TE beim Rechtsanwalt bestimmt gut aufgehoben.

Ich will ja nicht unken aber in der Regel fährt man vorsichtig aus einer Lücke,eben um solche Sachen zu vermeiden.
Und man trifft eigentlich nur jemanden in der Seite wenn derjenige schon auf der Straße steht. Und dann sollte man ihn sehen,es sei denn mann ist zu schnell oder abgelenkt. Ich denke eher letzteres,weshalb er auch keine Vollbremsung gemacht hat.
Meine Freundin hat vor Weinachten ähnliches gehabt. Sie fuhr auf der Hauptstraße als jemand aus der Parklücke gefahren ist. Den hat sie wieder reingeschoben.
Fazit: Wer aus der Parklücke fährt,muss sich vergewissern das er auch rauskommt ohne den Verkehr zu gefährden. Laut Aussage der Polizei und so wird es auch in der Straßenverkehrsordnung stehen.
Wie dem auch sei-ich will mich nicht streiten,warten wir ab wie das Gericht entscheidet-falls der TE es hier bekannt gibt.
In diesem Sinne...

In der Regel fährt man vorsichtig aus der Parklücke. Hat dieser VT ja anscheinend nicht gemacht. Vielleicht ist er ja deswegen auch schnell raus gefahren, was die Zeit zum Anhalten des Te weiter herabsetzen.

Aber ohne Fakten werden jetzt dem Te zu schnell fahren und nicht aufmerksames fahren unterstellt. Stattdessen scheint der Ausparker alles richtig gemacht zu haben, da ja "in der Regel" vorsichtig ausgeparkt wird.

Der TE hat viel zu wenig Fakten genannt um daraus was sinnvolles machen zu können. Unterstellungen bringen einem nicht weiter.
Wenn es zum Rechtsstreit kommt, viel durchhalte Vermögen dem Te

Das ist schon völlig klar, wir kennen viele Einzelheiten nicht. Die meisten sind aber auch gar nicht nötig.

Wenn wir die Schilderung des TE bona fide lesen, reichen uns zwei Informationen:

* Laut Unfallhergang ist der TE wahrscheinlich unschuldig.
* Der Gegner hat ausdrücklich angekündigt, dass er das anders sieht und seine Sichtweise durchsetzen will.

Das in dieser Kombination heißt: TE, hol dir professionelle Unterstützung. Auch von mir: Viel Glück.

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