Unfall mit ausparkendem fahrzeug
Hi hatte heute ein unfall. Ich fuhr eine hauptstrasse lang mit richtiger geschwindigkeit. Es war eine regennasse fahrbahn. Der gegner ist zwischen zwei parkenden autos quer auf die strasse wo ich ihm dann in die seite gefahren bin.
Er hat gleich gesagt ich hätte nicht gebremst und extra gas gegeben hab als ich ihn sah. Es sind keine bremsspuren vorhanden da ich keine vollbremsung gemacht habe. Er gleich mit anwalt und sein gutachter kommt raus. Die polizei war auch vor ort.
Er fing auch noch an das er eine kamera am haus hat die das aufgezeichnet hat. Sie muss also auf die strasse gerichtet sein. ( meines erachtens schwere persönlichkeitsverletzung mir gegenüber falls es so sei).
Sollte ich auch einen anwalt einschalten oder erstmal abwarten da er ja einen schweren eingriff in den strassenverkehr getätigt hat?
Lg Micha
Beste Antwort im Thema
Schon nach dem Satz sein Anwalt und Gutachter kommt raus, hätte ich nur gelacht und jedes Gespräch abgebrochen. Solchen Leuten ist nicht mehr zu helfen. Also, ab zum Anwalt. Niemals selber etwas versuchen, bringt nur Nachteile.
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43 Antworten
Ähem,
Selbstredend weißen Anwalt das besser, deshalb habe5ich mich auch für einen Fachantwalt ausgesprochen.
Die Begründung der Polizei für die Schuldzuweisung dürfte mit der Meinigen konform sein.
Hier drängt niemand und sondern er muss zum Anwalt, weil er mit juristischem Halbwissen bei solchen Typen nicht weit kommt.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 23. Dezember 2017 um 18:14:57 Uhr:
.... Hast du diesbezüglich schon eine Strafanzeige gestellt?
Er weiß nicht, ob so eine Kamera existiert. Er weiß nicht, was sie aufnimmt, falls sie existiert. Er weiß nicht, ob sie eingeschaltet war, falls sie existiert.
Er weiß nur von Einschüchterungsgelaber.
Er weiß, dass er eine RSV hat. Das reicht - der Anwalt darf ihn von Berufs wegen beraten und wird das ganz sicher, nachdem er sich hier schlau gemacht hat, auch tun.
Zitat:
@Sitzheitzung schrieb am 23. Dezember 2017 um 16:03:35 Uhr:
Lustiger Typ.
Eine fest installierte Überwachungskamera ist nur zulässig, wenn sie auf Privatgrundstücken steht und auch nur diesen filmt. Vor Gericht für ihn wertlos.
Jein. Ein Richter kann die Aufnahmen durchaus als Beweismittel verwenden, könnte dann aber für den Eigentümer der Kamera ein Eigentor werden. Zum Einen weil Sie nicht seine Unschuld beweist und zum Anderen weil es zu einem Verfahren wegen der unerlaubten Filmerei im öffentlichen Raum kommen könnte.
Würde aber zumindest prüfen ob es die Kamera gibt und wenn Ja das Bildmaterial als Beweismittel beschlagnahmen lassen.

Gibt doch nichts Besseres als wenn sich ein überheblicher Sack selbst ein Bein stellt.
TE: Du hast RSV und damit einen Anwalt. Richte dich nach dem - nur nach dem.
Hallo Micha,
bei so einen Typ wie dein Unfallgegner kann es sinnvoll sein, ob man mit voller Breitseite auf ihn losgeht, um ihn in die Defensive zu zwingen.
Es ist zu überlegen, ob du ihn anzeigst wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte.
Der Unfallgegner hat behauptet, dass du beschleunigt hast. Ob ein Fahrzeug beschleunigt, kann man aber nur erkennen, wenn man es einige Sekunden beobachtet. Insofern muss er dein Fahrzeug gesehen haben und ist trotzdem gefahren. Dies bedeutet, dass er vorsätzlich dir die Vorfahrt genommen hat, mit dem Wissen, dass du stark bremsen musst. Insofern ist die Frage, ob hier auch eine Anzeige möglich ist.
Er hat behauptet, dass das ganze per Video aufgezeichnet wurde. Da du ja nicht beschleunigt hast, kann das Video für dich nur von Vorteil sein. Daher sollte die Polizei dieses Video als Beweismittel sichern.
Wenn du den Unfallhergang der gegnerischen Versicherung beschreibst, gib auch das Video als Beweismittel an und, dass du mit der Sichtung des Videos einverstanden bist.
Ist dein Wagen ein Totalschaden? Wenn ja sollte dein Anwalt der Versicherung mitteilen, dass du nicht in der Lage bist das zu kaufende Fahrzeug vorzufinanzieren und du dich daher erst ein anderes Fahrzeug suchen kannst, wenn die Versicherung die Zahlung zugesichert hat. Normalerweise steht dir nur ein Leihwagen oder Nutzungsausfall für 14 Tage zu. Wenn man sich aus finanziellen Gründen aber kein Fahrzeug kaufen kann, verlängern sich die Ansprüche um den Zeitraum, bis die Versicherung die Zahlung zusichert. Ob du damit durchkommst, ist nicht sicher, aber einen Versuch ist es wert.
Wenn du einen Leihwagen brauchst, ist wichtig, dass du Vergleichsangebote einholst, weil manche Versicherung sonst versuchen, sich um die Kostenübernahme zu drücken.
Ich bin kein Rechtsexperte, also wenn du meine Vorschläge in Erwägung ziehst, musst du sie mit deinem Anwalt besprechen.
Gruß
Uwe
um jetzt mal was zur verkehrsrechtlichen Seite zu sagen:
der Typ hat als Ausfahrender aus einer Parklücke nicht den Hauch einer Chance!
100% Schuld falls es zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug kommt - und zwar immer!
Da kann der sonstwas behaupten oder Handstände vollführen...
Stichwort "gesteigerte Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren".
Alles nachzulesen hier..
ich kenne diese Situation - leider - aus der anderen Perspektive und muss da wöchentlich einmal durch (Ausparken aus einer Parklücke an einer stark befahrenen Straße OHNE irgendwelche Sicht auf den Querverkehr, der mit Minimum 50 km/h vorbeischießt, keine Spiegel... nichts, saublöde Stelle).
Nicht umsonst und in Anbetracht der eindeutigen Rechtslage hab ich mir deshalb in Eigenregie Seitenkameras rechts und links innen vor die hinteren Seitenscheiben montiert.
Hilft schon enorm.
Für dich bedeutet das: beruhigt zurücklehnen, du hast nichts zu befürchten.
Lass den mal ne riesen Welle machen - bringt dem garnichts.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 24. Dezember 2017 um 03:53:06 Uhr:
Für dich bedeutet das: beruhigt zurücklehnen, du hast nichts zu befürchten.
Lass den mal ne riesen Welle machen - bringt dem garnichts.
Das sehe ich etwas anders, auch wenn der andere zu 100% Schuld am Unfall hat, kann das Zurücklehnen nach hinten losgehen. Gerade solche Typen wie der Unfallgegner liefern der Versicherung genügend Munition um sich nicht zu zahlen, nur ein Teilzahlung anzubieten oder die Zahlung zu verzögern. Man muss in solchen Fällen sein Recht schon energisch vertreten, sonst bekommt man es nicht. Nur wenn man das Ganze einem Anwalt übergibt (hier auch zu empfehlen), dann kann man sich zurücklehnen.
Gruß
Uwe
Ich verstehe nur nicht was "da ich keine Vollbremsung gemacht habe" bedeuten soll und ob auf dem Video, sofern vorhanden, nicht doch noch etwas anderes erkennbar sein könnte. Ob´s nun eine Vollbremsung war oder nur 70 %, wird man natürlich nur sehr schwer erkennen können, dürfte auch nicht wirklich von Belang sein, aber wenn da noch mehr war...
Ich hoffe der TE hat ein reines Gewissen. Irgendwie liest´s sich mit einem gewissen "Geschmäckle" und nach "da werden sich schon wieder die zwei richtigen getroffen haben". Schön für die Anwälte, nervig für unsere Gerichte.
Frohe Weihnachten, allzeit gute Fahrt und wenn´s denn mal eine Vollbremsung braucht, eine schnelle und konsequente Reaktion in der richtigen Art und Weise.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 24. Dezember 2017 um 05:57:29 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 24. Dezember 2017 um 03:53:06 Uhr:
Für dich bedeutet das: beruhigt zurücklehnen, du hast nichts zu befürchten.
Lass den mal ne riesen Welle machen - bringt dem garnichts.
Nur wenn man das Ganze einem Anwalt übergibt (hier auch zu empfehlen), dann kann man sich zurücklehnen.
Falls der andere Streß macht, wird natürlich ein Fach-Anwalt für Verkehrssachen unumgänglich sein, aber wenn der TE die Sache einigermaßen zutreffend beschrieben hat, kann er sich spätestens dann zurücklehnen.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 24. Dezember 2017 um 05:57:29 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 24. Dezember 2017 um 03:53:06 Uhr:
Für dich bedeutet das: beruhigt zurücklehnen, du hast nichts zu befürchten.
Lass den mal ne riesen Welle machen - bringt dem garnichts.
Das sehe ich etwas anders, auch wenn der andere zu 100% Schuld am Unfall hat, kann das Zurücklehnen nach hinten losgehen. Gerade solche Typen wie der Unfallgegner liefern der Versicherung genügend Munition um sich nicht zu zahlen, nur ein Teilzahlung anzubieten oder die Zahlung zu verzögern. Man muss in solchen Fällen sein Recht schon energisch vertreten, sonst bekommt man es nicht. Nur wenn man das Ganze einem Anwalt übergibt (hier auch zu empfehlen), dann kann man sich zurücklehnen.Gruß
Uwe
Deshalb nimmt man sich ja für solche Fälle, wo der eigentliche Unfallverursacher die Schuld abstreitet und den Geschädigten für den Unfall verantwortlich macht, auch einen Anwalt.
Eigentlich sollte man, egal was passiert und wie es passiert ist einen Anwalt einschalten.
Böse Überraschungen gibt es hinterher oft, auch wenn Unfallgegner zu Beginn an einsichtig sind.
Jeder hat das Recht sich einen Anwalt als Rechtsbeistand einzuschalten, genau so wie das Recht einen eigenen Unfallgutachter einzuschalten.
Ich z.B. würde keinen Schaden durch einen Gutachter begutachten lassen, den die gegnerische Versicherung schickt !
Zitat:
@audijazzer schrieb am 24. Dezember 2017 um 12:35:10 Uhr:
Falls der andere Streß macht, wird natürlich ein Fach-Anwalt für Verkehrssachen unumgänglich sein, aber wenn der TE die Sache einigermaßen zutreffend beschrieben hat, kann er sich spätestens dann zurücklehnen.
Da der Unfallverursacher schon bereits am Unfallort dem Geschädigten (TE) die Schuld in die Schuhe schieben wollte, wird er definitiv weiterhin Stress machen und auch darauf pochen, daß der TE schuld ist.
hab ich doch gerade geschrieben.
Es hatten aber noch nicht alle das Gleiche geschrieben.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 24. Dezember 2017 um 12:35:10 Uhr:
Falls der andere Streß macht, wird natürlich ein Fach-Anwalt für Verkehrssachen unumgänglich sein, aber wenn der TE die Sache einigermaßen zutreffend beschrieben hat, kann er sich spätestens dann zurücklehnen.
hier ist auf jeden Fall ein Anwalt für Verkehrsrecht unumgänglich, denn auch der Stress scheint unumgänglich. Der Unfallgegner scheint jemand zu sein, der niemals Fehler macht...
Halbwegs beruhigt zurücklehnen würde ich mich dennoch - erstens kann/sollte der TE eigenmächtig weiter sowieso nichts mehr tun, zweitens sehe ich persönlich hier das Recht auf seiner Seite - wie schon mehrfach hier beschrieben.
Trotzdem frohe Weihnachten

Zitat:
@cocker schrieb am 24. Dezember 2017 um 12:52:46 Uhr:
[/wie schon mehrfach hier beschrieben.
Trotzdem frohe Weihnachten
Wir nähern uns: Jetzt habeb schon fast alle das Gleiche geschrieben. Meine Aussage bitte bei den anderen nachlesen (oder ganz vorne im Original).
Zitat:
@audijazzer schrieb am 24. Dezember 2017 um 12:35:10 Uhr:
Falls der andere Streß macht, wird natürlich ein Fach-Anwalt für Verkehrssachen unumgänglich sein, aber wenn der TE die Sache einigermaßen zutreffend beschrieben hat, kann er sich spätestens dann zurücklehnen.
Es ist doch schon jetzt abzusehen, dass der Querulant Stress machen wird, oder glaubst du, dass seine Angaben gegenüber der Versicherung anders aussehen werden als gegenüber der Polizei und er reumütig zugeben wird, dass er der Haupt- oder alleinige Verursacher des Unfalls ist?
Schaltet man keinen Anwalt an, und bietet die Versicherung eine Teilzahlung an, so reduziert sich der Streitwert und somit auch die Einnahmen des Anwalts. Über solche Fälle freut sich dann der Anwalt, insbesondere wenn dann der Mandant schon Dinge veranlasst und Aussagen getroffen hat, die für von Nachteil sind und der Anwalt dies dann wieder richten soll.
Ich bin auch nicht unbedingt ein Freund davon, gleich einen Anwalt einzuschalten. Wenn aber von Anfang an abzusehen ist, dass das Ganze nicht ganz einfach und problemlos ablaufen wird, dann halte ich einen Anwalt von Anfang an für sinnvoll. Der Anwalt kümmert sich um die Sache und man selber kann sich tatsächlich zurücklehnen.
Gruß
Uwe