unfall mit 1 std altem auto!!!

Hallo,

ich hab eine dringende Frage an euch.. ich habe mir letzte Woche einen Skoda Citigo Sport Edition gekauft und hatte nicht mal eine Stunde später einen Unfall damit.

Der Wagen hat nur 17km runter, ist wiegesagt am selben Tag von mir umgemeldet worden (es war eine Tageszulassung) und er ist auch noch keinen Monat alt und hat 11500 Euro gekostet.

An diesem besagtem Tag bin ich also zur Arbeit gefahren und jemand ist mir mit 50km aufs Heck drauf, so dass ich auf den vorderen Wagen geschoben wurde- Schaden von 6000 Euro... Das ist ja jetzt die Hälfte meines Wertes, welchen ich bezahlt habe! Nun habe ich erfahren, dass die gegnerische Versicherung (Schuld lag eindeutig bei dem Mann welcher mit aufgefahren ist- und ist auch bewiesen von der Polizei) mir nur 800 Euro Wertminderung zahlen möchte- das kommt mir ein wenig wenig vor..

Habt ihr Erfahrungen damit oder kennt euch aus??

Vielen Dank für die Antworten

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Hallo Herbert,
man spricht hierbei vom "Stand der Reparaturtechnik" und den Vorgaben der Hersteller zum Reparaturweg.

Wenn du zum Beispiel einen Längsträger erneuert (einschweißt), machst dies mit "moderner Technik" und beachtest dabei
die Herstellervorgaben ist alles im Lot, auch wenn man das hinterher evtl. erkennen kann.

Deswegen spricht man dennoch von einer fachgerechten Reparatur.

Teilweise zum Beispiel bei Oldtimern kann die Instandsetzung sogar höherwertiger sein, als der damalige Neuzustand oder Fertigungstand.

Hierfür gibt es aber dann den merkantilen Mindertwert, also das wass der Käufer bereit ist weniger zu zahlen, eben weil repariert wurde und der Makel "Unfall" verbleibt.

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Zitat:

Original geschrieben von Mimro


@TE
Dir ist hoffentlich nichts passiert? Ein Heckaufprall mit 50km/h ist ja jetzt nicht so ganz ohne...

Ein anderer Ansatz wäre noch, in die Versicherungsbedingungen Deiner vermutlich vorhanden Vollkaskoversicherung zu schauen, was hier bezüglich Neuwert- und/oder Kaufwertentschädigung steht und zu prüfen, ob es sich lohnt diese in Anspruch zu nehmen.

Bei einem Heckaufprall, schon bei 20 km/h, besteht bereits große Verletzungsgefahr.

Bei 50 km/h wäre, abgesehen von dem schweren Personenschaden, das Fahrzeug absoluter Schrott.

Die Kaskoversicherung erstattet in aller Regel bei tatsächlichen Neuwagen den Neupreis, wenn die zu erwartenden Reparaturkosten 80% des Neupreises überschreiten.
Grüße von Klaus

Zitat:

Original geschrieben von germania47


Die Kaskoversicherung erstattet in aller Regel bei tatsächlichen Neuwagen den Neupreis, wenn die zu erwartenden Reparaturkosten 80% des Neupreises überschreiten.
Grüße von Klaus

Deshalb schrieb ich, dass die TE ihre Vertragsbedingungen prüfen soll, da die Neupreisentschädigung bei vielen Versicherern auch für Tageszulassungen (bei mir zum Beispiel bis 50km bei Erwerb) gilt und darüber hinaus die Kaufwertentschädigung naturgemäß keinen Neuwagen voraussetzt.

Da die Feststellung aber im Kaskoschaden ohnehin dem eigenen Versicherer obliegt, ist dann noch abzuwarten, zu welchem Ergebnis der zweite Gutachter/Regulierer bei der Bewertung des Schadens kommt. Eine Möglichkeit ist es allemal und mehr, als dass man die Vollkasko nach vorhandener Bewertung durch den Versicherer nicht in Anspruch nimmt, kann ja auch nicht passieren.

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