unfall mit 1 std altem auto!!!
Hallo,
ich hab eine dringende Frage an euch.. ich habe mir letzte Woche einen Skoda Citigo Sport Edition gekauft und hatte nicht mal eine Stunde später einen Unfall damit.
Der Wagen hat nur 17km runter, ist wiegesagt am selben Tag von mir umgemeldet worden (es war eine Tageszulassung) und er ist auch noch keinen Monat alt und hat 11500 Euro gekostet.
An diesem besagtem Tag bin ich also zur Arbeit gefahren und jemand ist mir mit 50km aufs Heck drauf, so dass ich auf den vorderen Wagen geschoben wurde- Schaden von 6000 Euro... Das ist ja jetzt die Hälfte meines Wertes, welchen ich bezahlt habe! Nun habe ich erfahren, dass die gegnerische Versicherung (Schuld lag eindeutig bei dem Mann welcher mit aufgefahren ist- und ist auch bewiesen von der Polizei) mir nur 800 Euro Wertminderung zahlen möchte- das kommt mir ein wenig wenig vor..
Habt ihr Erfahrungen damit oder kennt euch aus??
Vielen Dank für die Antworten
Beste Antwort im Thema
Hallo Herbert,
man spricht hierbei vom "Stand der Reparaturtechnik" und den Vorgaben der Hersteller zum Reparaturweg.
Wenn du zum Beispiel einen Längsträger erneuert (einschweißt), machst dies mit "moderner Technik" und beachtest dabei
die Herstellervorgaben ist alles im Lot, auch wenn man das hinterher evtl. erkennen kann.
Deswegen spricht man dennoch von einer fachgerechten Reparatur.
Teilweise zum Beispiel bei Oldtimern kann die Instandsetzung sogar höherwertiger sein, als der damalige Neuzustand oder Fertigungstand.
Hierfür gibt es aber dann den merkantilen Mindertwert, also das wass der Käufer bereit ist weniger zu zahlen, eben weil repariert wurde und der Makel "Unfall" verbleibt.
46 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von prinzessinaufdererbs
...
Bin halt deprimiert..
Darum der Tipp mit der Handtasche und den Schuhen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
also eine Beziehung dürften wir beide nicht haben.Zitat:
Original geschrieben von prinzessinaufdererbs
Nee es ist ja nichts beschlossen.. Ja der Wagen wird repariert- aber ich habe vor gegen die Wertminderung anzugehen.. Und wollte nur ne Meinung ob die 800euro nicht ein wenig zu wenig sind.. Sorry fals es falsch angekommen ist- es ist halt mein erster und ich hab noch nie so viel Geld investiert (by the way bin auch erst 23)prinzessinaufdererbs und fordfuchsauf180
Komisch, Frauen ist immer alles zu wenig, oder zu kurz oder wie auch immer.
Ein Tipp:
nimm die 800,00 € und lasse es gut sein.
Gruß
fordfuchs
Hhahaha so sind wir halt ;p deswegen haben wir euch Männer ja- ihr bewahrt den kühlen Kopf..
Zitat:
Original geschrieben von prinzessinaufdererbs
Ja kp.. Hatte ja sein können das man da was machen kann- ich dachte ehrlich gesagt auch, dass ich das Gutachten vorher sehe bevor etwas gemacht wird.. Aber gut- ich danke euch trotzdem.. Bin halt deprimiert..
Keine Sorge, der Gutachter ist glücklich, der Anwalt ist glücklich und die Werkstatt erst recht. Warum sollte Dir da jemand das Gutachten zeigen, bevor die Reparatur angefangen wurde?
Wäre doch total blöd für die drei.
Super Service.... 🙄
ich hätte jetzt auch zwischen 600-1000 € WM geschätzt. Halte ich für angemessen.
Letzlich sind die 800€ - wie bereits von Oetteken beschrieben - ausschließlich dafür, dass der Wagen mal ein Unfall hatte, der aber eben fach- und sachgerecht repariert wurde.
Das Beispiel von Oetteken treibe ich nun auf die Spitze bzw. führe es fort: Was ist denn, wenn Du das Auto garnicht mehr verkaufst? Es also so lange fährst bis es nicht mehr geht.
Dann hast Du Geld für etwas kassiert, was nie eingetreten ist, was wiederum dem Grundsatz der Schadenregulierung widerspricht, dass nur das entschädigt wird, was auch tatsächlich angefallen ist. Entsprechend wird tatsächlich auch die (Minder-) Meinung vertreten, dass der Anspruch auf Wertminderung erst dann entsteht, wenn Du das Fzg. verkaufst.
Dies ist auch nicht abwegig, wenn Du § 249 I BGB Art und Umfang des Schadensersatzes liest:
Zitat:
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Naja, wenn das Fzg. aber nie weiterverkauft wird - oder eben wie von Oettken beschrieben - erst nach Jahren dann ist
"Zustand"
gleich (bei Nichtverkauf) bzw. weicht geringer von einander ab (bei zeitlich verlagerten Wiederverkauf - Beispiel von Oetteken) , als wenn man von einem sofortigen Wiederverkauf (Gutachter) ausgeht....
Nun meine Frage: Was ist denn nun richtig? (Offene Frage)
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Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
ich hätte jetzt auch zwischen 600-1000 € WM geschätzt. Halte ich für angemessen.Letzlich sind die 800€ - wie bereits von Oetteken beschrieben - ausschließlich dafür, dass der Wagen mal ein Unfall hatte, der aber eben fach- und sachgerecht repariert wurde.
Das Beispiel von Oetteken treibe ich nun auf die Spitze bzw. führe es fort: Was ist denn, wenn Du das Auto garnicht mehr verkaufst? Es also so lange fährst bis es nicht mehr geht.
Dann hast Du Geld für etwas kassiert, was nie eingetreten ist, was wiederum dem Grundsatz der Schadenregulierung widerspricht, dass nur das entschädigt wird, was auch tatsächlich angefallen ist. Entsprechend wird tatsächlich auch die (Minder-) Meinung vertreten, dass der Anspruch auf Wertminderung erst dann entsteht, wenn Du das Fzg. verkaufst.
Dies ist auch nicht abwegig, wenn Du § 249 I BGB Art und Umfang des Schadensersatzes liest:
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
Naja, wenn das Fzg. aber nie weiterverkauft wird - oder eben wie von Oettken beschrieben - erst nach Jahren dann ist "Zustand" gleich (bei Nichtverkauf) bzw. weicht geringer von einander ab (bei zeitlich verlagerten Wiederverkauf - Beispiel von Oetteken) , als wenn man von einem sofortigen Wiederverkauf (Gutachter) ausgeht....Zitat:
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Nun meine Frage: Was ist denn nun richtig? (Offene Frage)
du konstruierst ein Problem, wo gar keins ist.
Durch den Unfall hat der Besitzer eine Wertminderung zu verkraften, die durch das Ereignis selbst entstanden ist. Der Zustand vor dem Unfall kann halt nicht wieder verlustfrei hergestellt werden. Dafür ist ein geldwerter Ersatz zu leisten. Im höchst übertragenen Sinn könnte man von einer Art "Schmerzensgeld" reden, obwohl sich das hier vielleicht merkwürdig anhört 😉
Was der Besitzer mit dem Geld macht, ist völlig irrelevant. Behält er das Auto, kann er das Geld verjubeln, verkauft er das Auto, bekommt er weniger dafür.
Dein Gesetzesparagraph gibt hier nur das Procedere vor, kann aber nicht alles bis ins Kleinste regeln.
Bei der Betrachtung kommt es auch darauf an, ob es um einen technischen Minderwert oder um einen merkantilen Minderwert geht.
Ist aber egal, denn auf beides hat der Geschädigte Anspruch.
ich konstruiere kein Problem. Das nach der Rechtsprechung die WM dem Geschädigten zusteht, steht doch mittlerweile außer Frage.
Ich wollte Euch lediglich zu einem kritischen Hinterfragen "nötigen", ist hier aber anscheinend nicht gewünscht. Dann neben wir weiterhin alles stumpf so hin :-)
Beste Grüße
Phaeti
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Bei der Betrachtung kommt es auch darauf an, ob es um einen technischen Minderwert oder um einen merkantilen Minderwert geht.
Ist aber egal, denn auf beides hat der Geschädigte Anspruch.
Eine technische Wertminderung dürfte seit mindestens 50 Jahren ausgestorben sein. Weist Du, was Du da postest?
Klaus
Zitat:
Original geschrieben von germania47
...
Eine technische Wertminderung dürfte seit mindestens 50 Jahren ausgestorben sein.
...
So allgemein und absolut, wie du das ausschließt, ist das falsch.
Technische Wertminderung ist bei den heutigen Reparaturmethoden zwar meistens nicht mehr gegeben, aber sie liegt dann immer noch vor, wenn sich ein gleichwertiger, technischer Zustand, wie vor dem Unfall, nicht wieder herstellen lässt oder unwirtschaftlich wäre.
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
So allgemein und absolut, wie du das ausschließt, ist das falsch.Zitat:
Original geschrieben von germania47
...
Eine technische Wertminderung dürfte seit mindestens 50 Jahren ausgestorben sein.
...
Technische Wertminderung ist bei den heutigen Reparaturmethoden zwar meistens nicht mehr gegeben, aber sie liegt dann immer noch vor, wenn sich ein gleichwertiger, technischer Zustand, wie vor dem Unfall, nicht wieder herstellen lässt oder unwirtschaftlich wäre.
germania47 hat da absolut Recht (schau mal bitte was er beruflich so gemacht hat😉)
Die technische Wertminderung ist seit langen Jahren ausgestorben. Man kann heute praktisch um eine Schraube ein Auto bauen.
Wenn die Reparatur unwirtschaftlich ist, dann liegt ein sogenannter "Wirtschaftlicher Totalschaden" vor.
Das hat aber rein gar nichts damit zu tun, dass man auch einen Totalschaden nicht wieder aufbauen könnte.
Wenn sich ein bestimmter oder wie du es hier formulierst "gleichwertiger" Zustand nicht wieder herstellen lässt (besser wäre die Formulierung nicht wieder hergestellt wurde) dann spricht man von einem Mangel (in der Regel) aus einem Werkvertrag, man es auch einfacher umschreiben:
Pfusch.
Eine technischer Wertminderung habe ich in meiner beruflichen Laufbahn noch nie erlebt.
Und ich erlaube mir diesbezüglich den Hinweis, dass ich ich mich mit dieser Materie beruflich zwangsläufig fast jeden Tag in der Woche beschäftige und das seit immerhin nun 25 Jahren.....
OK Delle,
danke, dann werde ich meinen Kenntnisstand revidieren müssen.
Vielleicht kannst du mir aber noch sagen was denn ist, wenn Richt- und Schweißarbeiten nach einem Unfall erforderlich werden.
In dem Fall kann der ursprüngliche Zustand IMO kaum wiederhergestellt werden.
Ist es also eventuell nur mittlerweile Praxis der Sachverständigen, das trotzdem als gleichwertig anzusehen oder lieber gleich einen Totalschaden daraus zu machen.
Ein Urteil dazu, das es keinen technischen Minderwert mehr gibt, ist mir jedenfalls nicht bekannt.
Und wie ist das im Kaskofall, wird der Geschädigte da trotzdem noch mit technischem Minderwert leben müssen.
Liebe Grüße
Herbert
Hallo Herbert,
man spricht hierbei vom "Stand der Reparaturtechnik" und den Vorgaben der Hersteller zum Reparaturweg.
Wenn du zum Beispiel einen Längsträger erneuert (einschweißt), machst dies mit "moderner Technik" und beachtest dabei
die Herstellervorgaben ist alles im Lot, auch wenn man das hinterher evtl. erkennen kann.
Deswegen spricht man dennoch von einer fachgerechten Reparatur.
Teilweise zum Beispiel bei Oldtimern kann die Instandsetzung sogar höherwertiger sein, als der damalige Neuzustand oder Fertigungstand.
Hierfür gibt es aber dann den merkantilen Mindertwert, also das wass der Käufer bereit ist weniger zu zahlen, eben weil repariert wurde und der Makel "Unfall" verbleibt.
Hier kann man solche Herstellervorgaben öffentlich zugänglich sehen am Beispiel eines Astra J.
http://www.ifz-berlin.de/crash_pdf/german_magazine_astra.pdf
(Vorsicht pdf)
Alternativ über
http://www.ifz-berlin.de/index.htm
Information for crash experts and body Shops
Magazine articles
Vielleicht kennt Dellenzähler das schon?
Sind einige interessante Sachen außer den Artikeln auf der Seite - gefunden bei der Suche nach der Rettungskarte - die gibt es da auch. 😉
Ja, kenne ich schon etwas länger.....🙂
Aber trotzdem danke für die Links.
@TE
Dir ist hoffentlich nichts passiert? Ein Heckaufprall mit 50km/h ist ja jetzt nicht so ganz ohne...
Ein anderer Ansatz wäre noch, in die Versicherungsbedingungen Deiner vermutlich vorhanden Vollkaskoversicherung zu schauen, was hier bezüglich Neuwert- und/oder Kaufwertentschädigung steht und zu prüfen, ob es sich lohnt diese in Anspruch zu nehmen.