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UNFALL im NEBEL , Was kommt auf mich zu?

Hallo,
Mir ist am Neujahr gegen 1:30 Uhr Unfall passiert.
Ich Fuhr in eine Nebelwand rein und hab dabei hab ich schon gebremst , auf der Autobahn ist ein Unfall passiert mehrere Autos waren schon reingekracht
Ich bin mit Ca. 60-80kmh vllt mehr oder weniger in ein Stehendes Leeres Auto rein gefahren das auf der Linke Spur war , Beim PKW waren die Lichter aus Ich weiß nur das ich das Auto von Ca. 3 Autolängen erkannt habe dabei hab ich schon bremst vor der Nebelwand war aber alles zu spät, als ich in das Auto reingefahren bin Polizei war schon Vorort bzw. am Unfall beteiligt 2min später hat auch mein Auto angefangen zu Brennen und hat dabei ein anderes Auto angezündet
Nun stelle ich mir die ganze Zeit fragen
Wer ist Generell Schuld? Oder bin ich das nur?
Ich weiß das hier keiner Unfall Gutachter ist aber vllt. hat jemand sowas durch lebt
Mein Auto hat ein anderes Auto angezündet muss meine Versicherung die Kosten übernehmen ? Gegenseite hat sich schon Gemeldet
Mein Auto steht beim ADAC Partner mit ein Total Schaden, Standgebühr 13euro, ich war 4 Tage im krankehaus bei 10Tagen macht es schon 130euro..
Ich will das Auto jetzt verschrotten Kostenpunkt 50euro, darf ich das ?
Oder muss Gutachter/Staatswanwalt kommen? ich Habe Haftpflicht!
Das Auto gehört mein Vater und ist Versichert auf ihn, bei wenn Steigen die Prozente ?
Tut mir leid für dieses Durcheinander in meinen Text, da er etwas Aktuellisiert wurde
PS: Ich habe seit Unfall eine Sprachstörung, wenn jemand sowas hatte weiß einer ob das weg geht oder bleibt das für immer?

Beste Antwort im Thema

Egal ob wer auf der Autobahn steht oder nicht.
Egal ob Nebelwand oder nicht.
Man muss immer anhalten können.

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47 Antworten

Zitat:

@F8M schrieb am 6. Januar 2016 um 00:48:35 Uhr:



Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 6. Januar 2016 um 00:31:42 Uhr:


Ich könnte mir vorstellen, und ich bin da Laie,das bis da alle Fakten klar sind sollte man nichts vorschnelles Unternehmen.

Was ich vergessen habe zu erwähnen ,
An sich will ich das Auto nicht verschrotten es sind ja immerhin beweise
aber leider bin ich von mein auto 100km entfernt
Jeden tag kostet es mich 13euro bis jemand sich das Auto mal anguckt bin ich bei Mindestens 300euro
allein das Abschleppen kostet 500euro , mein Schutzbrief übernehmt nur bis zu 150euro Abschleppgebühren

Scheiß Schutzbrief!

Um mal wieder sachlich zu bleiben:
Dein Vordermann hat zum Teil durch das vorhergehende Auffahren den Unfall mitverursacht.
Dieser Verursachungsanteil ist mit 25%, mehr mit 1/3 zu bewerten. Bei dem recht geringen Wert des Opel Vectra wären auch 50%, um die Sache zum Abschluss zu bringen, vertretbar.
Würde die Abschleppkosten erst beim Schutzbriefversicherer abrechnen und die Differenz beim Haftpflichtversicherer des Vordermanns geltend machen.
Beauftrage keinen eigenen Gutachter. Die Gutachterkosten bekommst Du unter Berücksichtigung der Mithaftung erstattet, d.h. den geringeren Teil.

Zitat:

@F8M schrieb am 6. Januar 2016 um 00:48:35 Uhr:


...
An sich will ich das Auto nicht verschrotten es sind ja immerhin beweise
...

Was, außer verschrotten, willst du mit dem Fahrzeug anfangen und was willst du mit dem Fahrzeug beweisen?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. Januar 2016 um 13:51:39 Uhr:



Zitat:

@F8M schrieb am 6. Januar 2016 um 00:48:35 Uhr:


...
An sich will ich das Auto nicht verschrotten es sind ja immerhin beweise
...

Was, außer verschrotten, willst du mit dem Fahrzeug anfangen und was willst du mit dem Fahrzeug beweisen?

Die Höhe des Schadens, nicht die Verursachung. Der Hergang ist ja anscheinend unstreitig.

Grüße von Klaus

Wie war denn Dein Auto versichert? Brand wäre ja bereits in der Teilkasko versichert, ebenso Glasbruch (Scheinwerfer, Windschutzscheibe). Ich habe aber ehrlich gesagt keine Ahnung, wie es sich verhält, wenn das bereits verunfallte Fahrzeug, das hierdurch ja vermutlich schon Totalschaden hatte, abbrennt... Das können die Schadenspezis aber bestimmt noch erklären.
Ansonsten würde ich mit der Verschrottung auch warten, bis Du die Freigabe vom gegnerischen Versicherer hast oder sicher sagen kannst, dass hier außer Dir niemand etwas bezahlt.

Zitat:

@Mimro schrieb am 6. Januar 2016 um 16:04:03 Uhr:


Wie war denn Dein Auto versichert? Brand wäre ja bereits in der Teilkasko versichert, ebenso Glasbruch (Scheinwerfer, Windschutzscheibe). Ich habe aber ehrlich gesagt keine Ahnung, wie es sich verhält, wenn das bereits verunfallte Fahrzeug, das hierdurch ja vermutlich schon Totalschaden hatte, abbrennt... Das können die Schadenspezis aber bestimmt noch erklären.
Ansonsten würde ich mit der Verschrottung auch warten, bis Du die Freigabe vom gegnerischen Versicherer hast oder sicher sagen kannst, dass hier außer Dir niemand etwas bezahlt.

Ich gebe Dir im Wesentlichen recht und habe auch an die TK wegen des Brandes gedacht.

Kann mir jedoch vorstellen, dass die Kollision als Vorschaden in Abzug gebracht wird.

Zitat:

@germania47 schrieb am 6. Januar 2016 um 10:02:45 Uhr:


Dein Vordermann hat zum Teil durch das vorhergehende Auffahren den Unfall mitverursacht.

würdest du die 25% für Bremswegverkürzung tatsächlich auch bei einem stehenden Auto ansetzen?
Der TE schrieb, dass er auf ein leeres Auto aufgefahren ist.
Oder habe ich Dich missverstanden?
Ich würde auf 100% zu seinen lasten gehen wegen doppelter verletzung des §3 I
(Sichtverhältnisse + Geschwindigkeitsüberschreitung "Nebel" - 50km/h)

Zitat:

Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.


@mimro
der te schrieb, er habe nur kh. die gefahr feuer ist verwirklicht, jedoch nicht versichert.

@Phaeti
Ich habe nicht 25% für die Bremswegverkürzung berücksichtigt, sondern die Tatsache, dass er anscheinend ungesichert auf der linken Spur der Autobahn stand.
Darin sehe ich die weit erhöhte Betriebsgefahr des Fahrzeuges.
Nachtrag: Das nur Haftpflicht habe ich übersehen.

Zumindest muss man mal sagen das der Fall garnicht so klar ist als das man da vorschnell handeln sollte. Auch wenn der TE wohl schon großteilig, wenn nicht ganz auf seinen Kosten hocken bleibt. Man darf ja froh das sein das nicht mehr passiert ist und das der Wagen nicht allzu wertvoll war....

Es gibt ja Unfälle, da knallt es beng beng beng im Sekundentakt. Dann gibt es Unfälle bei sehr wenig Verkehr. Hier besteht Zeit, die Unfallstelle abzusichern. Also die Polizei war schon am Unfallort? Im Regelfall lassen die das Blaulicht laufen. Ist sogar Vorschrift nach STVO mit Blaulicht eine Unfallstelle abzusichern. Blaulicht sieht man im Nebel. War 100m vor der Unfallstelle ein Warndreieck? Vielleicht hast Du es im Nebel übersehen. Wenn aber keins aufgestellt war, ist das eine Obliegenheitsverletzung. Wenn ich als Unfallbeteiligter dort im Pulk verkeilt bin, also, das räume ich auch nicht im Kofferraum herum, um ein Warndreieck heraus zu kramen,während die Gefahr naht, und andere in den Kofferraum rein krachen. Da geht mein Eigenschutz und mein Leben dem vor - ich bin doch nicht lebensmüde. Aber dennoch versuche ich (wenn ich unverletzt bin) irgendwie den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Und wenn es mit auf und abwinken der Warnweste ist. Mitlerweile sollte jeder eine Weste im Auto haben. Ganz schuldlos bist Du nicht, aber allein Schuld trägst Du da auch nicht.

Nur brauchst du dich bestimmt nicht gerichtlich streiten. Wie willst du argumentieren? "Habe nix gesehen" und "bin im Blindflug in den Nebel rein".... da ist absolut nichts zu holen. Der andere Unfall scheint ja noch nicht lange her zu sein, da kommst du auch mit deiner schlecht/nicht abgesicherten Unfallstelle nicht weit ... bei 3 Autolängen sieht man kaum bis zum Seitenstreifen von der linken Spur.
Zumal die Polizei mit Blaulicht laut dir schon vor Ort war ... halte die Füße ruhig, sonst handelst dir noch mehr Ärger ein. So kannst du auch eine MPU anfordern ...

Zitat:

@germania47 schrieb am 6. Januar 2016 um 14:05:02 Uhr:


...
Die Höhe des Schadens, nicht die Verursachung. Der Hergang ist ja anscheinend unstreitig.
Grüße von Klaus

Hallo Klaus,

hast du das Foto gesehen?

Durch den Brand ist der absolut Schrott.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. Januar 2016 um 19:19:04 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 6. Januar 2016 um 14:05:02 Uhr:


...
Die Höhe des Schadens, nicht die Verursachung. Der Hergang ist ja anscheinend unstreitig.
Grüße von Klaus

Hallo Klaus,
hast du das Foto gesehen?
Durch den Brand ist der absolut Schrott.
Liebe Grüße
Herbert

Hallo Herbert, habe ich.

Das Fahrzeug dürfte schon ohne Brand einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten haben.

Nur dürfte der Restwert nach dem Brand 0,-- sein.

Liebe Grüße

Klaus

Ich meine nur, dass man schlechtem Geld kein gutes hinterherwerfen sollte.
Jeder Tag kostet 13 € und da läppert sich, incl. der Versicherung und Steuer, schnell einiges zusammen.
Ich kann keinen Grund erkennen, warum das Fahrzeug, sofern es freigegeben ist, nicht schnellstmöglich verschrottet werden sollte.

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