UNFALL im NEBEL , Was kommt auf mich zu?

Hallo,
Mir ist am Neujahr gegen 1:30 Uhr Unfall passiert.
Ich Fuhr in eine Nebelwand rein und hab dabei hab ich schon gebremst , auf der Autobahn ist ein Unfall passiert mehrere Autos waren schon reingekracht
Ich bin mit Ca. 60-80kmh vllt mehr oder weniger in ein Stehendes Leeres Auto rein gefahren das auf der Linke Spur war , Beim PKW waren die Lichter aus Ich weiß nur das ich das Auto von Ca. 3 Autolängen erkannt habe dabei hab ich schon bremst vor der Nebelwand war aber alles zu spät, als ich in das Auto reingefahren bin Polizei war schon Vorort bzw. am Unfall beteiligt 2min später hat auch mein Auto angefangen zu Brennen und hat dabei ein anderes Auto angezündet
Nun stelle ich mir die ganze Zeit fragen

Wer ist Generell Schuld? Oder bin ich das nur?
Ich weiß das hier keiner Unfall Gutachter ist aber vllt. hat jemand sowas durch lebt
Mein Auto hat ein anderes Auto angezündet muss meine Versicherung die Kosten übernehmen ? Gegenseite hat sich schon Gemeldet

Mein Auto steht beim ADAC Partner mit ein Total Schaden, Standgebühr 13euro, ich war 4 Tage im krankehaus bei 10Tagen macht es schon 130euro..
Ich will das Auto jetzt verschrotten Kostenpunkt 50euro, darf ich das ?
Oder muss Gutachter/Staatswanwalt kommen? ich Habe Haftpflicht!
Das Auto gehört mein Vater und ist Versichert auf ihn, bei wenn Steigen die Prozente ?

Tut mir leid für dieses Durcheinander in meinen Text, da er etwas Aktuellisiert wurde
PS: Ich habe seit Unfall eine Sprachstörung, wenn jemand sowas hatte weiß einer ob das weg geht oder bleibt das für immer?

Beste Antwort im Thema

Egal ob wer auf der Autobahn steht oder nicht.
Egal ob Nebelwand oder nicht.

Man muss immer anhalten können.

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Dass Auto wird morgen Verschrottet, hab die erlaubnis bekommen von der Versicherung
Ich bleibe auf denn Kosten nicht stehen die Übernimmt meine Versicherung Schutzbrief, Standgebührt und Abschleppen

Zu der Polizei , ich hab die Polizei erst erkannt als zuspät war
Die Polizeistand in einer Ausfahrt oder hinter der Haltelenie verdeckt durch die Unfallautos , als ich die ersten Autos auf der Rechtenspur gesehen hab ich kurz Blaues Licht gesehen und 3 Sekunden später krachte es

Wie ich schon erwähnt habe , ich bin Bremsent in denn Nebelreingefahren, von wo ich her kamm War kein Nebel
ich fuhr ca. 80KM Strecke davon waren 30% mit Nebel bzw. leichten nebel bedeckt
um kein Unfall zuverursachen fuhr ich extra auf der Linken Spur

Wenn ich glück habe , und 25% Kriege
Wie wird das angerechnet, was man mein Auto leider nicht ansieht er hatte ne Seltene Lederausstatung bzw. war ein Sportpaket von Werk aus (Irmscher) und hatte nur 95tkm gelaufen

Ich habe schon einmal so ein Gerichtsverfahren in NRW verloren. Die nicht abgesicherte Unfallstelle führt lediglich zu einem Bußgeld für den Betreffenen, und einer lächerlich geringen Teilschuld. Der Knackepunkt ist nicht angepaßte Geschwindigkeit. Die Geschwindigkeit ist so zu halten, daß ich innerhalb der Hälfte der einsehbaren Strecke das Fahrzeug zum Stehen bringen kann. Ob Nebel, oder Autobahn oder wie plötzlich interessiert hier überhaupt nicht. Wenn ich einen direkten Verursacher hätte, das betrifft aber nicht deinen Fall, wenn z.B. ein Landwirt nach anhaltender Trockenheit in einem Sturm direkt neben der Autobahn eggt, und ich kann ganz plötzlich nichts sehen, bin ich trotzdem dran, kann allerdings im zweiten Schritt meine Kosten gegen den Landwirt geltend machen, sofern der ermittelt wird, zahlen kann, usw

Zitat:

@Raps schrieb am 7. Januar 2016 um 09:03:39 Uhr:


...
Die Geschwindigkeit ist so zu halten, daß ich innerhalb der Hälfte der einsehbaren Strecke das Fahrzeug zum Stehen bringen kann. Ob Nebel, oder Autobahn oder wie plötzlich interessiert hier überhaupt nicht.
...

Das ist leider falsch.

https://dejure.org/gesetze/StVO/3.html

"Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann."

@ TE
Halte uns bitte, bezüglich der Regulierung des Schadens, auf dem Laufenden.

PS: hast du bereits Ansprüche an die gegnerische Versicherung gestellt?

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Zitat:

@Oetteken schrieb am 7. Januar 2016 um 13:13:38 Uhr:


@ TE
Halte uns bitte, bezüglich der Regulierung des Schadens, auf dem Laufenden.

PS: hast du bereits Ansprüche an die gegnerische Versicherung gestellt?

Ich warte noch auf denn Brief von der Polizei

Das Auto was abgebrannt ist hat ansprüche schon gemacht,

Ich weiß leider nicht in welches Auto ich gekracht bin, da als ich ausstieg und "Helfen" wollte. (Zum Zeit punkt wusste ich nicht das keiner da war) war das auto nicht mehr da , bzw. ich hatte Kopf Audi A6 Kombi,

Autos die vor mir waren BMW 5 Kombi mit leichten Heckschaden, Renault(Abgebrannt+ hat mich Gestoppt) und 1x VW Passat Limo, mit einen Heckschaden das ansich passen würde aber der lag schon auf denn Standstreifen wo schon leute waren. und 2x SUV unfallfrei und der andere war verkehr herum.

Zum 5er Kombi könnte es passen, da bei meinen Auto ist der Motor bzw. Haube runter gedrückt , könnte sein das ich denn 5er Kombi hochgeschoben habe , da der unter dem Kofferraum eingedrückt war

Was mich noch Interessiert wessen Prozennte Steigen? Meine oder von Mein Vater hat 45euro gezahlt Versicherung deswegen,

Sorry für die vielen Fehler in mein Text

@oetteken habe nachgeguckt, hast Recht.
Ich habe das Originalurteil auch nicht mehr aufgehoben, bin damals auf einer Autobahn zwischen Wiehengebirge und Teutoburger Wald fast ungebremst auf einen PKW aufgefahren, der wegen einer aus dem Nichts auftauchenden Nebelwand scharf gebremst hatte.

Zitat:

@F8M schrieb am 7. Januar 2016 um 13:57:14 Uhr:


...
Was mich noch Interessiert wessen Prozennte Steigen? Meine oder von Mein Vater hat 45euro gezahlt Versicherung deswegen,
...

Der Versicherungsvertrag ist betroffen, nicht der Fahrer.

PS: du könntest aber schon mal mit deiner Versicherung sprechen.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung die in Anspruch genommen werden könnte?

Zitat:

@F8M schrieb am 7. Januar 2016 um 13:57:14 Uhr:



Sorry für die vielen Fehler in mein Text

Warum machst du sie dann?

Nimms mir nicht übel, aber dein letzter Beitrag war unter aller Sau. Sehr schwer zu lesen und zu verstehen.

Was sollen denn die immer und überall auftauchenn Hinweise auf eine Rechtsschutzversicherung (RSV). Ein B-Vectra ohne besondere Extras hat vielleicht noch einen Wert von 1000-2000 €. Streitwert wären da so um 0 (ziemlich wahrscheinlich) bis vielleicht 200-400 € (unwahrscheinlich). Das ist nichts im Vergleich zum Aufwand. Was nützt ihm die tollste RSV, wenn er dann nach einem weiteren wirklich wichtigen Gerichtsstreit gekündigt wird ...

Dazu kommt das Problem, das er niemanden kennt, den er verklagen. Bei dichtem Nebel (deutlich unter 50 m, insgesamt wohl noch unter 25 m) mit hoher Geschwindigkeit in eine Nebelwand, wo schon die Polizei vor Ort war (abgesichtert mit Blaulicht!) ... da gibt es defacto nichts zu holen für den TE. Seine Haftpflicht belastet er so oder so, da nützen ihm auch erstrittene 100 € nichts wenn man die Zeit/den Aufwand gegenrechnet.

Ich vermag den Wert des Fahrzeugs nicht abzuschätzen, aber
"er hatte ne Seltene Lederausstatung bzw. war ein Sportpaket von Werk aus (Irmscher) und hatte nur 95tkm gelaufen"

Der TE muss selbst entscheiden, welchen Aufwand er betreiben möchte, um seine denkbaren Ansprüche durchzusetzen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 7. Januar 2016 um 23:03:50 Uhr:


Ich vermag den Wert des Fahrzeugs nicht abzuschätzen, aber
"er hatte ne Seltene Lederausstatung bzw. war ein Sportpaket von Werk aus (Irmscher) und hatte nur 95tkm gelaufen"

Der TE muss selbst entscheiden, welchen Aufwand er betreiben möchte, um seine denkbaren Ansprüche durchzusetzen.

Herbert, nur von mir Erfahrungswerte.

Bei dem geschätzten Alter des Fahrzeuges 95.000 km Laufleistung + € 500,--,

Lederausstattung maximal € 150,--, Fahrwerk = € 0,--.

Abz.75 % Mithaftung = 162,50 mehr. Es lohnt nicht.

Das Fahrzeug scheint ja für den TE auch recht wertlos gewesen sein, da keine TK abgeschlossen wurde.

Grüße von Klaus.

Das Auto an sich ist mir egal war ein Winterauto, bloß die Laufende kosten bei der Versicherung etc. das Regt mich auf...

Mein Mercedes hatte auch nur ein Haftplicht, da ich nicht durch Landstraßen fahre und mein Parkplatz genau vor meine Haustür ist , würde sich eine Vollkasko nicht lohnen

Zitat:

@F8M schrieb am 8. Januar 2016 um 14:45:22 Uhr:


Das Auto an sich ist mir egal war ein Winterauto, bloß die Laufende kosten bei der Versicherung etc. das Regt mich auf...

Mein Mercedes hatte auch nur ein Haftplicht, da ich nicht durch Landstraßen fahre und mein Parkplatz genau vor meine Haustür ist , würde sich eine Vollkasko nicht lohnen

Ich habe niemals von einer Vollkaskoversicherung gesprochen.

TK ist die Abkürzung von Teilkasko.

Wenn die Polizei schon vor Ort war... kann ich mir nicht vorstellen das sie kein Blaulicht anhatte das man selbst bei dichtem Nebel noch gut sieht. (Ich wohne in einem Tal... ich weiß was dichter Nebel ist)

Generell wäre zu klären ob und wer die Unfallstelle auf welche Art abgesichert hat - denn hierzu ist man nach deutschem Recht verpflichtet.

Wenn nicht ordentlich abgesichert wurde könnte man dies ggf. bemängeln und mit einem guten Anwalt sicher ein wenig Geld herausschlagen...
Wird aber wenn dann vermutlich ne ganze Weile dauern und die Anwaltskosten würden die Summe auf die du dabei hoffen könntest übersteigen.

Zitat:

@Chris492 schrieb am 9. Januar 2016 um 22:29:42 Uhr:


Wenn die Polizei schon vor Ort war... kann ich mir nicht vorstellen das sie kein Blaulicht anhatte das man selbst bei dichtem Nebel noch gut sieht. (Ich wohne in einem Tal... ich weiß was dichter Nebel ist)

Generell wäre zu klären ob und wer die Unfallstelle auf welche Art abgesichert hat - denn hierzu ist man nach deutschem Recht verpflichtet.

Wenn nicht ordentlich abgesichert wurde könnte man dies ggf. bemängeln und mit einem guten Anwalt sicher ein wenig Geld herausschlagen...
Wird aber wenn dann vermutlich ne ganze Weile dauern und die Anwaltskosten würden die Summe auf die du dabei hoffen könntest übersteigen.

Im internet steht es gibt keine Pflicht.

ich habe jetzt ein Brief bekommen von der Polizei wo die mir die schuld schieben?

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