Unfall im fließendem Verkehr
Guten Abend allerseits,
Mein Problem ist ich bin heute auf der ganz normalen Straße gefahren. Plötzlich kam ein Auto aus seinem Parkplatz raus geschossen und wollte an der Mittelinsel abbiegen bzw. Wenden. Da das Auto plötzlich raus kam und dann einfach schräg in der Straße stand bin ich trotz Vollbremsung in das Auto rein gefahren. Meine Frage ist wer könnte jetzt schuld haben? Das Auto ist praktisch in eine fließendes Verkehr rein gefahren. Jedoch ohne Blinker und hat mich wahrscheinlich übersehen oder unterschätzt. Wer ist nun der Schuldige der Fahrer sagt das er angeblich schon an der Mittelinsel stand und auch den Blinker gesetzt hat was nicht der Wahrheit entspricht. Ich habe noch meine Beifahrerin als Zeugin die alles bestätigen kann. Mit freundlichen Grüßen Tuncay
Beste Antwort im Thema
Hallo, S_C_R_A_M_B_L_E_R,
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 24. Oktober 2017 um 06:32:09 Uhr:
Die Polizei als Executive hat nicht die Befugnis über Schuld und Unschuld zu entscheiden, letztendlich darf dies nur die Judikative. In diesem Fall, von dem wir auch nur die einseitige Schilderung kennen, scheint der aus dem Parkplatz kommende Lenker zumindest einen Hauptteil der Schuld zu tragen.
die Polizei entscheidet nicht über Schuld oder Unschuld, das ist korrekt, aber der aufnehmende Beamte entscheidet, welchen Fahrer er nach Lage der Dinge verwarnt, bzw. zur Anzeige bringt und welchen nicht.
Dabei kann es durchaus sein, dass bei einem Unfall mit zwei oder mehr Beteiligten auch mehrere Fahrer zur Anzeige gebracht werden und in den meisten Fällen folgen Bußgeldstellen Staatsanwaltschaften und Gerichte dem, was der Beamte ermittelt hat.
Oft wird allerdings vergessen, dass es neben der Owi oder Straftat auch noch die zivilrechtliche Seite gibt, bzw. viele vermischen diese Bereiche, und das ist nun mal falsch.
Spricht der Polizeibeamte davon, dass nur einer Schuld am Unfall ist oder dass man eine Mitschuld hat, bezieht sich das in aller Regel nur auf die Owi oder Straftat, nicht aber auf die zivilrechtliche Seite, denn da gibt es viel zu viele Unwägbarkeiten, die zu einer Mithaftung führen können, obwohl man gar nicht verwarnt order zur Anzeige gebracht wurde.
Viele Grüße,
Uhu110
25 Antworten
mir klingt das wie ein klassischer auffahrunfall vom threadersteller verursacht.
1. jemand parkt aus (vorwärts oder rückwärts. keine ahnung)
2. fährt ein paar meter die straßen lang (befindet sich also bereits im fließendem verkehr)
3. dieser jemand setzt nun den blinker, geht auf die bremse, hält an (weil er wenden möchte)
bretterst du da drauf weil du seine langsamkeit des abbiegens unterschätzt hast du wohl schuld.
der ausparkvorgang ist etwas her also nicht relevant.
so würd ich das sehen.
aber im grunde haben wir hier zu wenig details.
ordentliche skizze, entfernungsangaben, bewegungsrichtung der fahrzeuge, tempobegrenzungen.
es spielte ne rolle ob du 30 oder 50 fahren durftest, schon vom bremsweg her.
es spielt ne rolle ob der vorwärts oder rückwärts ausgeparkt ist und ob er quer oder längs zum verkehr stand. vorwärts quer also mit rechts gesetzem blinker sieht man sicherlich als letztes. bei rückwärts hats die rückfahrleuchten die dich ja auch vorsichtig werden lassen sollten (auch wenn er als rückwärtsfahrer natürlich obervorsichtig sein muss). und beim parallelen vorwärtsausparken war ja sicherlich sein blinker gesetzt (was ihn natürlich nicht vom gucken befreit aber bremsen oder mindestens erhöhte bremsbereitschaft kann man da von dir schon erwarten)
wenn ich dich richtig verstehe bist du ihm nicht ins ausparkende auto gekracht (da wäre die sache evtl recht eindeutig) sondern er war bereits vollständig auf der straße und wollte wenden oder abbiegen (hatte also das ausparken bereits erfolgreich abgeschlossen....und du genug zeit zu bremsen nämlich seinen gesamten ausparkvorgang)
die frage ist natürlich ob ich dich richtig verstanden habe. wie gesagt es fehlen konkrete details um das auch nur ansatzweise einschätzen zu können.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 24. Oktober 2017 um 17:14:52 Uhr:
Wie immer fundierte Ausführungen vom Foristen Uhu110, ich wollte schon immer mal explizit Danke sagen.
Dem schließe ich mich an.
Danke uhu110!
Gruß,
der_Nordmann
Zitat:
@newt3 schrieb am 24. Oktober 2017 um 18:38:10 Uhr:
mir klingt das wie ein klassischer auffahrunfall vom threadersteller verursacht.1. jemand parkt aus (vorwärts oder rückwärts. keine ahnung)
2. fährt ein paar meter die straßen lang (befindet sich also bereits im fließendem verkehr)
3. dieser jemand setzt nun den blinker, geht auf die bremse, hält an (weil er wenden möchte)bretterst du da drauf weil du seine langsamkeit des abbiegens unterschätzt hast du wohl schuld.
der ausparkvorgang ist etwas her also nicht relevant.so würd ich das sehen.
aber im grunde haben wir hier zu wenig details.
ordentliche skizze, entfernungsangaben, bewegungsrichtung der fahrzeuge, tempobegrenzungen.
es spielte ne rolle ob du 30 oder 50 fahren durftest, schon vom bremsweg her.
es spielt ne rolle ob der vorwärts oder rückwärts ausgeparkt ist und ob er quer oder längs zum verkehr stand. vorwärts quer also mit rechts gesetzem blinker sieht man sicherlich als letztes. bei rückwärts hats die rückfahrleuchten die dich ja auch vorsichtig werden lassen sollten (auch wenn er als rückwärtsfahrer natürlich obervorsichtig sein muss). und beim parallelen vorwärtsausparken war ja sicherlich sein blinker gesetzt (was ihn natürlich nicht vom gucken befreit aber bremsen oder mindestens erhöhte bremsbereitschaft kann man da von dir schon erwarten)
wenn ich dich richtig verstehe bist du ihm nicht ins ausparkende auto gekracht (da wäre die sache evtl recht eindeutig) sondern er war bereits vollständig auf der straße und wollte wenden oder abbiegen (hatte also das ausparken bereits erfolgreich abgeschlossen....und du genug zeit zu bremsen nämlich seinen gesamten ausparkvorgang)die frage ist natürlich ob ich dich richtig verstanden habe. wie gesagt es fehlen konkrete details um das auch nur ansatzweise einschätzen zu können.
Skizze erfolgt morgen.
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Also ich persönlich habe mit Adac Anwälten gute Erfahrung gemacht und das soll jetzt keine Werbung sein, aber ein Anwalt der sich tagtäglich damit auskennt ist hier sehr zu empfehlen. Bei Verkehrsrechtschutz sollte ne Beratung drin sein.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 24. Oktober 2017 um 17:29:59 Uhr:
Das wird schwierig - Anwalt und kostenlos, wie Feuer und Wasser.
Schöner einfacher Spruch, kriegt man leicht dreimal Dankeschön von anderen Foristen.
Meine Erfahrung besagt exakt das Gegenteil. Es geht nicht um kostenlose Dienstleistung, die bekommst du beim RA nicht, bei mir auch nicht und bei dir im Job ebenso nicht, oder? Sondern um ein kostenloses anwaltliches Vorgespräch, um abzuklären, ob und wie der RA sinnvoll für mich tätig werden kann.
Dazu ist jeder ordentliche RA bereit. Wenn nicht, nehme ich einen anderen.
RS-Versicherung hatte ich nie und sehe ich nicht als notwendig, aber das mag jeder selbst entscheiden.
😁 Alle schimpfen immer gerne publikumswirksam auf die bösen, bösen Anwälte. 😁
Beim Bäcker bekommt man seine Brezeln auch nicht umsonst. Doch dort zahlt man gerne. Was? Wie? 😉
Und ja: So eine vorläufige Ersteinschätzung gibt praktisch jeder Anwalt kostenlos ab. Obwohl er dazu nicht verpflichtet ist.
Zitat:
@Tunc24 schrieb am 24. Oktober 2017 um 22:20:10 Uhr:
Skizze erfolgt morgen.
Vom 24.10. bis heute ist nicht morgen. Hat sich dann wohl erledigt.
Wenn sich die anwaltliche Erstberatung auf eine kurze Antwort auf eine einfache Frage beschränkt, mag die vielleicht umsonst sein. Nur ist das nicht die Praxis. Wo sollte den der Übergang zur kostenpflichtigen Tätigkeit gezogen werden? 2 Minuten? 10 Minuten?
Warum sollte also ein Anwalt gratis tätig werden?
Mein Hausarzt berechnet über 20,- € für eine tel. Antwort - Zeitaufwand zwei Minuten.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 6. November 2017 um 22:56:13 Uhr:
Wenn sich die anwaltliche Erstberatung auf eine kurze Antwort auf eine einfache Frage beschränkt, mag die vielleicht umsonst sein. Nur ist das nicht die Praxis. Wo sollte den der Übergang zur kostenpflichtigen Tätigkeit gezogen werden? 2 Minuten? 10 Minuten?
Warum sollte also ein Anwalt gratis tätig werden?
Weil das eine Möglichkeit ist, einem potentiellen Mandanten eine bereits auf den ersten Blick aussichtslose Sache auszureden und den Fall erst gar nicht anzunehmen. Es gibt auch für Anwälte Fälle, die sie nicht übernehmen wollen, weil sie sich vor Gericht nur ungern blamieren und nicht gerne ihren guten Ruf versauen, indem sie eine hanebüchene Geschichte zum besten geben.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 6. November 2017 um 22:56:13 Uhr:
Mein Hausarzt berechnet über 20,- € für eine tel. Antwort - Zeitaufwand zwei Minuten.
Grundsätzlich ist das auch richtig so. Brezeln beim Bäcker oder Wurst beim Metzger gibt es auch nicht umsonst.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 7. November 2017 um 10:02:19 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 6. November 2017 um 22:56:13 Uhr:
Wenn sich die anwaltliche Erstberatung auf eine kurze Antwort auf eine einfache Frage beschränkt, mag die vielleicht umsonst sein. Nur ist das nicht die Praxis. Wo sollte den der Übergang zur kostenpflichtigen Tätigkeit gezogen werden? 2 Minuten? 10 Minuten?
Warum sollte also ein Anwalt gratis tätig werden?
Weil das eine Möglichkeit ist, einem potentiellen Mandanten eine bereits auf den ersten Blick aussichtslose Sache auszureden und den Fall erst gar nicht anzunehmen. Es gibt auch für Anwälte Fälle, die sie nicht übernehmen wollen, weil sie sich vor Gericht nur ungern blamieren und nicht gerne ihren guten Ruf versauen, indem sie eine hanebüchene Geschichte zum besten geben.
Hätte ich genauso geschrieben.
Es mögen vielleicht nur Einzelfälle von anekdotischem Wert sein, aber die (wenigen) Male, die ich in den letzten jahren einen RA benötigte, bin ich exakt so vorgegangen. Kostenloses Vorgespräch erbeten und jedes Mal anstandslos bekommen. Ob nun die hiesigen Juristen alle besonders kulant sind (oder besonders geschäftsuntüchtig, wie hier der eine oder andere wohl meint), kann ich nicht einschätzen.