Unfall im ersten Jahr der Finanzierung
Hallo zusammen,
heute hatte ich einen unverschuldeten Unfall mit meinem A4. Der Wagen ist nicht mal ein Jahr alt. Finanziere ihn über die Audibank. Wie verhält sich das denn jetzt?
Wird der Wagen von der gegnerischen Versicherung bei Audi instand gesetzt oder bekommt man einen Restwert, da der Wagen ja finanziert ist und ich ihn theoretisch nach 3 jahren zurück geben kann ohne die schlussrate zu zahlen?
Nach einer Reperatur wird er nach 3 Jahren aber sicher nicht mehr den Restwert quasi wert sein...
Bin grad verwirrt 🙂...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Mr.Montego
Hallo zusammen,heute hatte ich einen unverschuldeten Unfall mit meinem A4. Der Wagen ist nicht mal ein Jahr alt. Finanziere ihn über die Audibank. Wie verhält sich das denn jetzt?
Wird der Wagen von der gegnerischen Versicherung bei Audi instand gesetzt oder bekommt man einen Restwert, da der Wagen ja finanziert ist und ich ihn theoretisch nach 3 jahren zurück geben kann ohne die schlussrate zu zahlen?
Nach einer Reperatur wird er nach 3 Jahren aber sicher nicht mehr den Restwert quasi wert sein...
Bin grad verwirrt 🙂...
Du kannst ihn bei deinem 🙂 reparieren lassen, die meisten haben auch hauseigene Gutachter und rechnen bei Bedarf direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Ich persönlich würde von letzterem Abraten und mich um Gutachter und Versicherungskommunikation selber kümmern, sonst gibt es zu oft Ärger mit den Abrechnungen.
regeln würde ich das ganze über einen Anwalt, den die Gegnerversicherung ebenfalls zahlen muss.
Zusätzlich hast Du die Wahl, Dir auf Kosten der Gegnerversicherung einen Ersatzwagen zu mieten (Voricht vor Unfallersatztarifen der Werkstätten, diese sind oftmals Abzocke und werden von Versicherungen oft nicht in voller Höhe übernommen), oder Dir einen Nutzungsausfall zahlen zu lassen. Dieser richtet sich nach der Fahrzeugklasse und ist in 11 Gruppen unterteilt. Ein Audi A4 dürfte Gruppe F, also 50,00€ je gutachterlich prognostoziertem Reparaturtag betragen.
Das Gutachten wird auch einen merkantilen Minderwert ausweisen, mit dem Dir die Tatsache finanziell kompensiert wird, dass Dein Fahreug als Unfallwagen einen gringeren Wiederverkaufswert aufweist.
gemäss Deinem Finanzierungsvertrag musst Du ausserdem die Audibank über Deinen Unfall informieren. Je nach Umfang kann es vorkommen, dass sie eine Kopie des Gutachtens haben möchten, und ggf. den Restwert anpassen. dies passiert aber afaik eher selten.
Wie gesagt, kümmer Dich um Leihwagen und Gutachter, und beauftrage einen Anwalt mit der Schadensabwicklung, und Dir kann eigtl nicht viel passieren .)
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Eyes-Killer
Also kann man im Allgemeinen sagen, daß man bei einer ballonfinanzierte Auto bei einer richtigen Unfall besser bei Fachwerkstatt richten lässt (und evtl. von Versicherung zahlen lässt) und durch verminderte Wert nach 3 Jahren abgeben. Somit ist man von der Wertverlust "fein raus" (und man fährt in diesem Fall am "wirtschaftlichsten"😉.
Korrekt?
So habe ich es auch verstanden.
Hallo,
habe noch eine Frage. Man bekommt ja für die Zeit bis die Reparatur abgeschlossen ist einen Nutzungsausfall.
Sollte ich einen neuen Wagen bestellen und dass entsprechend regeln, habe ich ja bis zum Liefertermin kein Auto. Kann man da auch etwas geltend machen oder gibt es da eine Regelung?
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Mr.Montego
Hallo,habe noch eine Frage. Man bekommt ja für die Zeit bis die Reparatur abgeschlossen ist einen Nutzungsausfall.
Sollte ich einen neuen Wagen bestellen und dass entsprechend regeln, habe ich ja bis zum Liefertermin kein Auto. Kann man da auch etwas geltend machen oder gibt es da eine Regelung?
Grüße
Du hast adarauf ein Anrecht, solange der wagen repariert wird...wenn Du nen neuen bestellst ist das Dein Privatvergnügen, da bekommst Du natürlich trotzdem nur die Summe, die Dir im Falle einer Reparatur zustehen würde.
Unbedingt die Bank benachrichtigen bei der Sache...die müssen eine Freigabe zur Reparatur geben...
Sollte Dein RA aber gemacht haben...
Zitat:
Original geschrieben von individual-wob
Unbedingt die Bank benachrichtigen bei der Sache...die müssen eine Freigabe zur Reparatur geben...
Sollte Dein RA aber gemacht haben...
Ja hat er... Hätte ich vergessen... 🙂