Unfall-Gutachten nennt Preis deutlich unter Wiederbeschaffung
Mit einem aufwändig umgebauten Cafe-Racer (auf Basis Honda NTV) hatte ich einen Unfall mit Fremdverschulden, wobei der Rahmen beschädigt wurde.
Nun stellte der TÜV-Gutachter sehr hohe Reparaturkosten fest - und nannte dann einen Wiederbeschaffungswert von lächerlichen 1500 E.
Zu diesem Preis bekommt man gerade eine gut erhaltene normale NTV, aber sicher keinen Umbau mit gekürztem Rahmen, spezieller Sitzbank, Lenker usw. Allein in den letzten 3 Jahren wurden für ca 1500 E Neuteile verbaut, und gut 100 Stunden investiert.
Auf dem Markt werden saubere Umbauten auch nicht zu solchen Preisen angeboten, eher das Dreifache.
Offenbar meint der TÜV, dass solche Umbauten wertlos sind, vielleicht auch um der Versicherungswirtschaft zu gefallen, die natürlich immer wieder wichtige Kunden der Gutachter sind.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Wie kann man effektiv gegen solche Machenschaften vorgehen?
Wer prüft eigentlich die Neutralität der Prüforganisationen wie TÜV und der einzelnen Gutachter?
Beste Antwort im Thema
Wie war das doch gleich noch mal mit dem heißen Brei? Ich glaub langsam das Bike exitiert nur in seiner Phantasie, da gibt es keine "Ausdrucke" 😁😁😁😁
85 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Papstpower
Ja, das 2. muss er aber bezahlen. Wenn es über einen Anwalt geht, kann der vllt. die Kosten wieder reinholen... Schliesslich kann man nicht soviele Gutachter beauftragen bis mein "sein" Ergebnis hat...
Nicht so viele Du willst - aber einen Gutachter Deiner Wahl darfst Du selbstverständlich nehmen. Das zahlt die Gegnerische Versicherung zumindest Anteilig, wenn der Unfallgegner zu 100 Prozent schuld hat ganz. Und wenn sich die Preise dermaßen unterscheiden kommt die Sache eh vor Gericht, dann entscheidet der Richter, wie viele Gutachten er haben will. Bei meinem Kumpel mit dem Mustang warens insgesammt 4.
Anwalt ist aber eine exzellente Idee, wenn der TE ne Verkehrs- oder sonstige Rechtsschutzversicherung hat. Der holt immer ein paar Euros mehr raus, erfahrungsgemäß.
Zitat:
Original geschrieben von Papstpower
Herr Sammler. Der Gutachter stammt von der gegnerischen Versicherung.
Haha... tolle Wurst. Das ist ja wohl der Witz auf Rädle.
Du scheinst die gesamten Ausführungen gelesen zu haben, das war mir zuviel, deshalb habe ich oben explizit danach gefragt und der TE hat die Frage nicht beantwortet.
Wenn das so ist, dass der Gutachter von der gegnerischen Versicherung geschickt wurde, ist mir der niedrige Wert klar. Das Gutachten muss ich nicht akzeptieren. Ich habe als Geschädigter das Recht, einen Gutachter frei zu wählen.
Selbstverständlich hat der gegn. Veersicherer das Recht, sienerseits denn Shaden auf seine Kosten begutachten zu lassen, aber nachdem ich beim Freien war, was deren Gutachter herausbekommt, interessiert mich erstmal nicht.
Wenig clever ist es, wenn man sein Fahrzeug in eine Werkstatt gibt und die machen lässt, die verdienen sich die goldene Nase; noch blöder, wenn man auf das Angebot der gegnerischen Versicherung eingeht, deren Gutachter zu akzeptieren.
Dann wird es in der Tat schwierig, nachzukarten, das Zauberwort heißt Kostenminderungspflicht.
Ich bin seit 38 Jahren Halter unterschiedlichster Fahrzeuge und habe schon so manchen Unfallschaden, den Andere an meinen Fahrzeugen verübten, abgewickelt. Alleine in diesem Jahr drei. Einen am Polo meiner Tochter, einen an meinem Mazda MX5 (in beiden Fällen wurde das geparkte Fahrzeug angefahren) und einen an einer Honda CBR 600, zuerst dem Geschädigten helfend und dann, nachdem ich die CBR zum Restwert gekauft habe, das Gutachten genau geprüft, nicht festgehaltene Schäden festgestellt und nachbegutachten lassen.
Der Weg ist immer derselbe:
Der Verursacher meldet den Schaden seiner Versicherung.
Sobald ich die Schadensnummer habe, gehe ich zum Sachverständigen meiner Wahl und das ist bei mir seit 25 Jahren die DAT Sindelfingen. Die machen das Gutachten, das bislang immer meinen Vorstellungen entsprach, ich unterschreibe eine Abtretung und fertig. Die DAT holt sich ihre Kohle von der gegnerischen Versicherung, ich warte zwei Wochen, dann kommt der Scheck bzw. die ÜW.
Sonst wird gemahnt, Termin gesetzt, dann kommt Post von der Kanzlei Jost.
Meist werden Kleinbeträge abgezogen, weil insbesondere bei Lackierarbeiten der Versicherer eine Werkstatt in der Nähe benennen kann, die das günstiger macht, als im Gutachten aufgeführt und die zertifiziert ist. Das ist deren Recht, da gibt es ein entsprechendes Urteil.
Weicht der Schadenersatz zu sehr ab, bzw. ergeben sich Umstände, bei denen nachgefordert werden kann, geht das über meinen Premium-Rechtsschutz an meinen Anwalt. In der Regel folgt dann etwas später eine Nachzahlung, siehe Beitrag von softail88, oben.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden (Reparaturkosten höher als Wiederbeschaffung) lasse ich mich auf Gutachtenbasis abfinden. Je nach Restwertermittlung übernehme ich das Fahrzeug zum Restwert oder lasse es. Bei einem Motorrad, wenn man keine zwei linken Hände hat, lohnt es sich immer, zum Restwert zu behalten, der RW wird über eine Plattform ermittelt, die Händlern vorbehalten ist und ist häufig recht niedrig.
Die versicherungstechnische Abwicklung von Unfallschäden, bei denen man selbst geschädigt ist, ist etwas für Profis. Entweder man kann das selbst, weil man eben weiß, wie der Hase läuft, oder man beauftragt Profis, in dem Fall einen Anwalt und freien Sachverständigen.
Was passiert, wenn man das nicht macht, sieht man hier.
Ich versteh' das nicht: Wegen einem 20 Euro Ticket rennen manche Leute zum Advokaten, wenn es aber richtig um Kohle geht - und das war ja bei einem Custombike absehbar - versucht man es auf eigene Faust.
@softail: Ich hoffe, Du weißt, wen Du (sofort) anrufen musst, wenn mal jemand Dein Schmuckstück verbiegt. 😉
Ich habe keine Erfahrungen mit Gutachtern und weiß auch nicht, wie die rechnen. Ich weiß nur, dass auf dem Markt verbaute Teile und Zubehör nur sehr wenig an dem Verkaufspreis ändern, auf jeden Fall gibt es nicht annähernd soviel, wie die tatsächlichen Kosten waren. Das wissen wahrscheinlich die Gutachter auch.
Natürlich.
Nur hat der TE in diesem Fall einen sehr grundlegenden Fehler gemacht, indem er den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung akzeptiert hat.
Das muss ja jedem Grundschüler klar sein, für wen der arbeitet, der will wieder gerufen werden, denn damit wird Geld verdient, dass es kracht. De ganze Chose mit Unfällen und deren finanzieller Abwicklung ist ein Milliardengeschäft. Der Versicherer verdient, indem er weniger reguliert, als er Prämien kassiert. Der Gutachter macht 10 Fotos, gibt die seiner Sekretärin, den Rest erledigt Audatex. Dafür werden dann 500 Euro fällig.
Der Aufkäufer des Unfallfahrzeugs macht Kohle, indem er billig kauft und teuer verwertet oder eben repariert.
Das ist ein Haifischbecken. Wer da keinen Plan hat, wird gefressen.
Ich habe noch ein Beispiel:
Ein Bekannter meiner Mutter hatte einen Unfall mit einem Mercedes W 124, Kombi 250 Turbodiesel. Das Fahrzeug war schon recht alt, hatte aber erst 50.000 km gelaufen und befand sich in einem nahezu neuwertigen Zustand.
Der gute Mann kam bei Glatteis von der Fahrbahn ab und wickelte den Benz um einen Baum.
Das Fahrzeug war vollkaskoversichert, hier kommt natürlich der Gutachter vom Versicherer, das ist was Anderes als bei einem Fremdverursacher.
Der errechnete einen WBW von 5400 Euro.
Dabei zog er vergleichbare Fahrzeuge heran, die natürlich eine wesentlich höhere Kilometerleistung aufwiesen. 15 Jahre alte Autos mit 50.000 km sind selten, gerade bei dem Dieselkombi haben die oft über 300.000.
Daher rechnete der SV mit einer Kilometerpauschale, die aber niemals hinkommt.
Ich habe mich auf Bitten des Rentners der Sache angenommen, einen guten Freund (Chef einer DAT Prüfstelle) 😉 um Rat gefragt und recherchiert.
Ich fand drei MB 250 Turbodiesel mit einer Laufleistung unter 60.000 km bundesweit. Der Preiswerteste stand sogar in der Nähe, er kostete 12500.
Nach einem Telefonat mit dem SV des Versicherers und einer email mit den links wurden 5000 Euro nacherstattet. Auf eine Auseinandersetzung via Anwalt wurde dankend verzichtet.
Wir haben den Mercedes übrigens dann zu einem Restwert von 500 Euro gekauft und an einen befreundeten Händler weiter vermittelt.
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Mir stellt sich dennoch die Frage, auf welche Weise er das 2. Gutachten bezahlt bekommt, da er ja seine Willenserklärung zum ersten SV schon gegeben hat...
Aehm, wie hat sich denn hier das Gerücht verbreitet, der Gutachter wäre von der gegnerischen Versicherung gesandt? Von mir kommt das jedenfalls nicht.
Die Empfehlung für den Gutachter kam von meinem Anwalt, und anhand des Ergebnis (und mangelnder Rückmeldung an mich) habe ich nur die Schlußfolgerung gezogen, dass der Gutachter (und ggf. auch der Anwalt) "heimlich" eher für die Versicherung arbeitet als für mich. Okay?
Die ganzen wohlmeinenden Erklärungen zu dem Verfahren mit Gutachten usw. bitte ich nun mal stecken zu lassen, das ist auch nebensächlich.
Spannend ist die Frage nach dem korrekten Wert eines restaurierten und/oder umgebauten Motorrads.
Dass PKW anhand Schwacke-Liste bzw. Alter und Laufleistung einigermaßen genau taxiert werden können, klar. Aber so aufwändige Umbauten wie Rahmenänderungen, Umbau des Kabelbaums usw. sind dort auch sehr selten.
Das ist eine Szene die sich nur bei Motorrädern entwickelt hat, und daher hab ich auch hier ein Motorrad-Forum gewählt. Wir reden hier von Einzelstücken, die nicht nur durch Anschrauben von anderen Teilen entstehen.
Und da muss es doch möglich sein, den tatsächlichen Preis einer Wiederbeschaffung von jedem Gutachter attestiert zu bekommen, sonst macht der Gutachter etwas falsch (und dann gibts auch keinen Grund, seine Rechnung zu bezahlen).
Ob der Rahmen des umgebauten Fahrzeugs mal eine NTV oder eine Laverda oder eine Vincent war, spielt doch keine Rolle, sondern zu welchem Betrag man ein ähnliches Fahrzeug wieder beschaffen kann.
Also entweder guckt man sich den Markt für solche Einzelstücke an (wie jetzt auf der Custombike Show in Bad Salzuflen, 30.000 Besucher), oder man errechnet den Aufwand, eine gebrauchte Maschine so aufzubauen.
Wenn Gutachter das nicht verstehen, dann machen die etwas falsch, und ihnen gehört die Berechtigung zum Begutachten entzogen. Hat das eigentlich mal jemand durchgezogen?
So hatte sich das angehört. und da noch weitere hier mitmischten, die mit angeblichen gleichen Fällen auftreten, kommt viel durcheinander.
ich verstehe nicht wenn du schon einen Anwalt mit im Boot hast, warum der das nicht mit dem Gutachter klarmacht...?
tut mir leid, wenn du Vergleiche mit PKWs nicht hören willst. Aber sowas kann man nunmal direkt vergleichen. Auch da gibts umgebaute Fz. Und auch wirklich gute! Und trotzdem, auch wenn du es wieder nicht hören willst. Die Basis, also welcher Rahmen und welcher Motor verbaut sind haben einen hohen Einfluss auf den Wert. Und ne NTV hat kaum Wert.
So etwa ist schon vielen passiert die Wertermittlung ist da etwas schwer. Ich persönlich halte es für wünschenswert. das der geschädigte die Wahl zwischen Ersatz und Geld hat.
Wenn die Versicherung behauptet das sich das Bike für das Geld kaufen läßt soll Sie es tun.
Aber richtig mit allen eingetragenen teilen und ähnlicher Laufleistung. Ich wäre dann mit der Lieferung zufrieden.
Wenn das dann nicht für das Geld klapp war die Wertermittlung offensichtlich falsch.
Der Unterschied ist aber dass es sich nicht um ein Neufahrzeug handelt. Und den "Wert" hat ein Fz. schon nichtmehr, wenn du aus dem Laden fährst...
Noch mal: Der Wert von Umbauten und Zubehör wird immer überschätzt, das würdest Du bei einem Verkauf leider merken. Ich habe meine gebrauchte Maschine mit neuwertigen Zubehör im Wert von ca. 2500€ gekauft, am Preis hat das (im Vergleich zu ähnlichen Bikes mit Standardausstattung) gerade mal 200€ geändert. Es ist doch bei den Gutachten immer so, dass der Wert sich am Marktwert orientiert und die Wiederbeschaffung nur bis zu dessen Höhe finanziert wird. Solltest Du dagegen erfolgreich angehen wollen, so müsstest Du wohl beweisen, dass der tatsächliche (also erzielte, nicht verlangte!) Marktwert höher bzw. bei Deinen Vorstellungen liegt. Und ich fürchte, dass Dir das schwerfallen wird.
Zitterhuck hat leider Recht - für die Umbauten zahlt Dir kein Mensch (und erst recht keine Versicherung) etwas - es sei denn, Du kannst den Wert des Umbaus mit Rechnungen oder einem Wertgutachten genau beziffern. Und selbst dann ist der Schrauber meistens enttäuscht. Ich hab schon gestandene Harleyfahrer heulen gesehen....
Zitat:
Original geschrieben von Softail-88
Ich hab schon gestandene Harleyfahrer heulen gesehen....
Wenn man den verliebtheitsbonus abzieht, werden viele heulen...
Zitat:
Original geschrieben von Softail-88
...es sei denn, Du kannst den Wert des Umbaus mit Rechnungen oder einem Wertgutachten genau beziffern.
Nee. Für die Versicherung zählt der Marktwert und sonst nix. Es ist ein alter Irrtum, dass man darüber hinaus etwas bekommen müsse, es geht nicht um einen fiktiven Wiederbeschaffungswert. Ein eigenes Wertgutachten (von einem Gutachter, der wirklich was von Bikes versteht) kann die Dinge vielleicht etwas nach oben schrauben, das ist aber u.U. selber so teuer, dass es sich nicht rechnet.
Zitat:
Original geschrieben von Zitterhuck
Nee. Für die Versicherung zählt der Marktwert und sonst nix.
Völlig richtig - Du brauchst aber die Rechnungen, um den Marktwert zu beziffern. Ein abgesägtes Original-Schutzblech bringt weniger in die Kasse als ein teures Custom-Teil - und das mußt Du eben beweisen können, daß es eins ist. Oder Tanks: für Harleys gibts Zubehör-Tanks, die mal richtig teuer sind. Du mußt aber beweisen können daß Du genau den hast, sonst wirds schwierig.
Für selbstgemachte Umbauten (Schutzblech absägen, Tank stretchen, ...) zahlt keine Versicherung was.
Zitat:
Original geschrieben von Softail-88
Für selbstgemachte Umbauten (Schutzblech absägen, Tank stretchen, ...) zahlt keine Versicherung was.
.
Ist das wirklich so?
Ich habe mir selbst was gebaut und dann soll es keinen Wert haben?
Vielleicht findet man hier ne Antwort: