Unfall - Gutachten - dann freie Werkstattwahl ?

Hallo ich hatte einen Unfall.
Ein Gutachter hat Geschrieben die Reperatur bei der Fachwekstatt X kostest 5000 € (Gutachter arbeitet mit dieser Werkstatt zusammen).

Kann ich auch mein Auto von einer anderen Fachwerkstatt oder einer freien Werkstatt reparieren lassen (zum selben Preis)

Macht da die Versichung vom unfallverursacher mit - oder muss ich in diese eine Werstatt gehen die im Gutachten steht.

Vielen Dank Gruss aus HD

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SamsungMT

Zitat:

Ich habe mein Sohn (18) zur Werkstatt geschickt, ich wollte einen kostenlosen Schätzung haben.

Im Autohaus wurde dann der Gutachter und ein Rechtsanwalt beauftragt "die mit dem Autohaus zusammenarbeiten"
Mein Sohn hat alle mögliche unterschrieben. Aussage vom Autohaus: Das macht man immer so die Kosten werden vom Unfallgegner übernommen...

Prima. Da wurdet ihr ja gut

aufs Kreuz gelegt

beraten!

Ein SV hat einen Auftrag, den Du nicht erteilen wolltest.

Ein Anwalt hat ein Mandat, das ihr gar nicht braucht (jedenfalls war bisher nicht diue rede davon, dass hier irgendwas streitig ist).

Die Werkstatt hat sich womöglich noch einen Auftrag mit Abtretung unterschreiben lassen...

Und falls am Ende -warum auch immer- irgendwas davon nicht vom Versicherer bezahlt wird, bekommst Du die Rechnung...

Das ist schon echt krass, was da draußen so alles läuft...

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Auch die DEKRA hat Ihre Stundensätze von irgendwoher 😉

Ich möchte jedoch sehen, wie der GA die Stundensätze einer BMW NL bei z.b. deinem E30 aufschreibt 😛

P.s. um ganz sicher zu gehen, fragt doch unsere SV hier im Forum z.b. Dellenzähler etc.pp.

Hier muss mal etwas klargestellt werden.

Wenn ich meinen 18 Jährigen Sohn mit dem Auftrag in die Welt schicke "hol mal eine kostenlose Schadenschätzung ein" dann brauch ich mich nicht zu wundern, wenn so etwas in die Hose geht....🙄

Selbst dem "Laien aller Laien" müsste bei dieser Schadenshöhe auffallen, dass es hier nie im Leben eine kostenlose Dienstleistung geben kann!

Es liegt ja wohl auf der Hand, dass ein 18 Jahre junger Mensch mit so etwas überfordert ist. Im übrigen wissen wir hier überhaupt nicht, wie das Gespräch mit dem Kundendienstmeister verlaufen ist und ob er alles richtig verstanden hat.

Unstreitig dürfe vorliegend ja wohl sein, dass hier ein Gutachten erforderlich ist, oder hat da jemand eine andere Meinung dazu?  

Dieser Fred hätte nämlich auch die Überschrift tragen können "Hilfe, die Versicherung hat meinen Schaden viieell zu gering  geschätzt" Vielleicht sollte man auch mal in diese Richtung denken.

Und nun mal meine Meinung zum Thema "Unfallhelferring" und "Geschäftbeziehungen"

Nicht jedes Autohaus, welches mit Sachverständigen und Rechtsanwälten zusammarbeitet ist gleich ein "Unfallhelferring"

Auf jede Aktion folgt eine Reaktion.

Wodurch ist den diese Zusammenarbeit der Autohäuser, Werkstätten mit Rechtsanwälten und Sachverständigen denn erst enstanden?

Nur durch das superduper Schadenmanagement der Versicherungen, die natürlich nur das allerbeste für die Anspruchsteller in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Ihren "Partner" Werkstätten und Auftrags- Streichern im Sinn haben.  

Ich kann hier erst einmal nicht erkennen, dass den TE  ein Schaden zugefügt wurde. Er hat ein Gutachten eines freiberuflichen Sachverständigen und wird anwaltlich verteten -und das ist gut so-

Es steht ihm frei, wo und wie er reparieren lässt, also wo ist das Problem?

Im übrigen darf ich noch erwähnen, dass Autohäuser ganz bestimmt nicht nicht mit "glücklichen" Sachverständigen zusamenarbeiten, die von Ihrem Job nichts verstehen. Geht so eine "Zusammenarbeit" nämlich in die Hose, wird sich das Autohaus ganz schnell von diesem Unternehmer trennen.

Und abschließend noch mal ein Hinweis:

Es steht natürlich jedem Geschädigten frei, seine Schadenrersatzansprüche gegenüber dem Versicherer selber zu stellen. 

Wenn er meint über genügend fach- und Sachkunde hinsichtlich der technischen und juristischen Probleme zu verfügen, bleibt Ihm das natürlich unbenommen.

Aber dann bitte nicht -wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist- rumjammern und Hilfe suchen und dem Glauben verfallen, dass sich irgend jemand dann noch für einzufordernde Differenzbeträge ein Bein ausreißt. 

Die in der Schadenwelt eingebundenen Parteien ergeben schon ein Sinn. Man kann sich natürlich in die Hände dessen begeben, der Schaden zu regulieren hat. Man muss es -dem lieben Gott sei Dank- aber (noch) nicht.

Und nicht alles was die Versicherungen bei der Schadenabwicklung so behaupten ist richtig. Wäre das so, dann hätten wir nicht täglich neue Gerichtsurteile diesbezüglich.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ich kann hier erst einmal nicht erkennen, dass den TE  ein Schaden zugefügt wurde. Er hat ein Gutachten eines freiberuflichen Sachverständigen und wird anwaltlich verteten -und das ist gut so-

Es steht ihm frei, wo und wie er reparieren lässt, also wo ist das Problem?

Zitat:

Im Autohaus wurde dann der Gutachter und ein Rechtsanwalt beauftragt "die mit dem Autohaus zusammenarbeiten"
Mein Sohn hat alle mögliche unterschrieben. Aussage vom Autohaus: Das macht man immer so die Kosten werden vom Unfallgegner übernommen...

Klingt für mich eher so, als ob der Sohnemann auch einen Reparaturauftrag unterschrieben hat ... das kann uns aber nur der Threaderöffner selbst sagen ....

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Wenn ich meinen 18 Jährigen Sohn mit dem Auftrag in die Welt schicke "hol mal eine kostenlose Schadenschätzung ein" dann brauch ich mich nicht zu wundern, wenn so etwas in die Hose geht....🙄

Soweit volle Zustimmung.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Selbst dem "Laien aller Laien" müsste bei dieser Schadenshöhe auffallen, dass es hier nie im Leben eine kostenlose Dienstleistung geben kann!

Meine Rede - seit Jahren😉

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Unstreitig dürfe vorliegend ja wohl sein, dass hier ein Gutachten erforderlich ist, oder hat da jemand eine andere Meinung dazu?  

Nö, sehe ich genau so.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Sicherlich ist überhaupt nichts dagegen einzuwenden, dass Werkstätten mit freien Sachverständigen und ggf. auch mit Rechtsanwälten zusammenarbeiten.

Hieran ist vom Grunde her auch gar nicht verwerfliches zu erkennen.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ich kann hier erst einmal nicht erkennen, dass den TE  ein Schaden zugefügt wurde. Er hat ein Gutachten eines freiberuflichen Sachverständigen und wird anwaltlich verteten -und das ist gut so-

Und da gehen jetzt unsere Meinungen wohl etwas auseinander.

Wenn auf dem Hof ein 18jähriger steht und einen Kostenvoranschlag will, für ein Fahrzeug, welches ihm ganz offensichtlich noch nicht einmal gehört, dann wäre die einzig richtige Reaktion des Werkstattmeisters gewesen: "Junge, jetzt geh mal wieder heim und bringe deinen Vater mit.
Mit nem Kostenvoranschlag wird das bei dem Schaden hier nix.
Da brauchen wir ein Gutachten, das besprechen wir dann aber mit deinem Vater"

Stattdessen wurde hier ein 18jähriger offensichtlich regelrecht "überfahren" - wurde dazu gebracht, eine Reihe von Unterschriften abzugeben, über dessen Tragweite er sich in keiner Weise im Klaren sein konnte (wie auch) - er weiss offensichtlich selbst nicht mehr, WAS er da alles so unterschrieben hat, denn sonst würde die Frage des TE nach der Werkstattwahl vermutlich hier nicht auftauchen.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Es steht ihm frei, wo und wie er reparieren lässt, also wo ist das Problem?

Wissen wir nicht (siehe oben).

Hat man den 18jährigen vielleicht gleich noch einen Reparaturauftrag und den Vertrag für einen Mietwagen mit unterschreiben lassen?

Diese Frage wäre aber auch vom TE zu klären.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Im übrigen darf ich noch erwähnen, dass Autohäuser ganz bestimmt nicht nicht mit "glücklichen" Sachverständigen zusamenarbeiten, die von Ihrem Job nichts verstehen. Geht so eine "Zusammenarbeit" nämlich in die Hose, wird sich das Autohaus ganz schnell von diesem Unternehmer trennen.

Das ist sicherlich richtig.

Man sollte zusammenfassend auch noch eines erwähnen:

So lange eine Zusammenarbeit zwischen Werkstatt, SV, RA seriös und im Interesse eines Unfallgeschädigten abläuft, ist dagegen überhaupt nicht das Geringste einzuwenden.

Wenn aber diese Zusammenarbeit darin besteht (und das ist leider auch hin und wieder der Fall), dass einem das Interesse des Geschädigten am Ar... egal ist und hier nur im eigenen Interesse agiert wird - und wenn es dann Probleme gibt (siehe den Fall mit dem überteuerten Mietwagen) der Geschädigte vom "eigenen" (von der Werkstatt vermittelten) Anwalt allein gelassen wird - dann beginnt die ganze Geschichte einen bitteren Beigeschmack zu bekommen.

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Das können wir im Moment sicher alles nicht klären, da gebe ich dir Recht Twelf...🙂

Ich bin mir aber fast sicher, das weder das Autohaus noch die Leihwagenfirma den Auftrag nicht stornieren würden, wenn Pappa mal aus dem Quark kommt und seinen Arsch selber in das Autohaus bewegt um die Sache zu klären.

Das wäre hier nämlich seine Aufgabe.

Und an den Leiwagen glaube ist erst einmal auch nicht so Recht. Da muss man nämlich bei der Vertragsunterzeichung seinen Führerschein vorlegen und spätestens da hätte es die ersten Rückfragen gegeben. 

Im übrigen stelle ich mir den ganzen Nachmittag schon die Frage ob das hier alles so den Tatsachen entspricht, was hier so vorgetragen wird. 

Wir sind uns doch darüber einig, dass so ein 5.000 Euro Schadengutachten nicht an einem Tag erstellt wird oder?

Auch der glücklichste Sacherständige sitzt nicht den ganzen Tag neben seinem Telefon und wartet auf den Anruf des Autohaus XYZ und ist sofort zur Stelle, wenn der Sohnemann mit dem Auto dort aufschlägt.

Also rekonstruieren wir das ganze einmal:

Sohnemann kommt nach Hause und erzählt Pappa von my Day und was ihm da so alles widerfahren ist.

Ganz bestimmt wird er auch von seinen Unterschriften berichtet haben.......

Ganz bestimmt.

Und was macht Pappa?

Wartes das Gutachten ab und beschwert sich dann, dass sein Sohn von der Werkstatt überfahren wurde und er ja eigentlich nur eine kostenlose Schadenschätzung abgreifen zu wollen (mit der er dann hausieren gehen kann)
........😕

Sorry, aber das kann hier glauben wer will.

Ich auf jeden Fall nicht.  

Hier wird mal wieder -wie so oft- nur das erzählt, was erforderlich ist um die notwendigen Informationen zu erhalten, die man am lukrativsten für sich verwerten kann.

meine Meinung.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Hier wird mal wieder -wie so oft- nur das erzählt, was erforderlich ist um die notwendigen Informationen zu erhalten, die man am lukrativsten für sich verwerten kann.

Nicht auszuschliessen.

"Seltsamerweise" meldet sich ja auch der TE nicht mehr in diesem Thread um mal für etwas Aufklärung zu sorgen.

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