Unfall gehabt und dazu eine Frage
Moin an alle
Habe zwar die Sufu benutzt aber da steht soviel drinne,dass ich erst nächstes Jahr fertig wäre...Nun habe ich ein Problem....
Mir ist jemand genau zwischen meine beiden Türen reingefahren..Alles soweit gut,Versicherung gemeldet dies und das...Dann meinte die Versicherung dass ich zum Gutachter gehen sollte...(auch erledigt) heute kam dann die Kopie vom Gutachten....Drinn steht:
Reparaturkosten : ohne Mwst 2760€ inkl. Mwst: 3290€ und wiederbeschaffungswert 4000€ Restwert : ohne Mwst: 1640 inkl. Mwst: 1960€
Habe auch über Gutachter ein Angebot von einem Händler der es für (RW_Angebot Brutto) 1960€ kaufen würde
Meine Frage ist...Was wird die Versicherung bezahlen..Was soll ich am besten machen...
Danke schonmal vorab...
Beste Antwort im Thema
@TE
Du hast einen Schaden an deinem Fahrzeug, möchtest ihn nicht reparieren (lassen) und dir das Geld von der Versicherung auszahlen lassen.
Dann hast du zwei Möglichkeiten:
1) Du akzeptierst die korrekte Abrechnung des Versicherers zum Wiederbeschaffungsaufwand ( Wiederbeschaffungswert 4.000 Euro abzgl. Restwert 1.960 Euro) und hast zzgl. einer Kostenpauschale von 25 Euro insgesamt 2.065 Euro auf dem Konto oder
2) du folgst hier dem Ratschlag von miga, beauftragst (d)einen Anwald mit deinen Interessen und schaust, was danach unterm Strich auf deinem Konto landet.
p.s. Sollten die von dir über deinen Anwalt überhöhten Forderungen dann doch nicht gezahlt werden und der Rechtsanwalt präsentiert dir eine Rechnung, die vom Versicherer nicht auszugleichen ist, kannst du sie ja an miga weiterleiten 😁
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Recht haben und vor Gericht Recht bekommen, sind 2 verschiedene Dinge.
Hier geht nichts zum Gericht. Die Sach- und Rechtslage ist eindeutig.
Versicherungen machen viel, aber sie führen keine aussichtslosen Prozesse. Diese kosten Geld und Geld ausgeben fürchten Versicherungen wie der Teufel das Weihwasser.
Dann zeig doch mal das Gesetz inkl. §, dass den Ausgleich "seiner" Forderung so darlegt 😕
Eigentlich sollte man auf so was gar nicht antworten!
Lies Dir den Thread durch, dort haben mehrere Leute dazu ausführlich gepostet!
Naja, die Antwort habe ich auch erwartet, lass gut sein...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von miga55
Eigentlich sollte man auf so was gar nicht antworten!
Lies Dir den Thread durch, dort haben mehrere Leute dazu ausführlich gepostet!
Habe jetzt für Montag termin beim Anwalt, mal schauen was der sagt... Halte dich im laufenden 😉)
@TE
Du hast einen Schaden an deinem Fahrzeug, möchtest ihn nicht reparieren (lassen) und dir das Geld von der Versicherung auszahlen lassen.
Dann hast du zwei Möglichkeiten:
1) Du akzeptierst die korrekte Abrechnung des Versicherers zum Wiederbeschaffungsaufwand ( Wiederbeschaffungswert 4.000 Euro abzgl. Restwert 1.960 Euro) und hast zzgl. einer Kostenpauschale von 25 Euro insgesamt 2.065 Euro auf dem Konto oder
2) du folgst hier dem Ratschlag von miga, beauftragst (d)einen Anwald mit deinen Interessen und schaust, was danach unterm Strich auf deinem Konto landet.
p.s. Sollten die von dir über deinen Anwalt überhöhten Forderungen dann doch nicht gezahlt werden und der Rechtsanwalt präsentiert dir eine Rechnung, die vom Versicherer nicht auszugleichen ist, kannst du sie ja an miga weiterleiten 😁
@xAKBx
Bei Dir gibts drei Möglichkeiten:
1) Eure teuren Schulungen taugen nichts oder
2) Du kannst zwar lesen, aber nicht begreifen oder
3) Du hast einfach nur nen miesen Charakter.
p.s. Von den € 720,-, die er mehr auf dem Konto haben wird, als wenn er Euren "Ratschlägen" gefolgt wäre, braucht er mir nichts abzugeben 😁
Zitat:
Original geschrieben von miga55
@xAKBxBei Dir gibts drei Möglichkeiten:
1) Eure teuren Schulungen taugen nichts oder
2) Du kannst zwar lesen, aber nicht begreifen oder
3) Du hast einfach nur nen miesen Charakter.
p.s. Von den € 720,-, die er mehr auf dem Konto haben wird, als wenn er Euren "Ratschlägen" gefolgt wäre, braucht er mir nichts abzugeben 😁
... und er kann es nicht sein lassen. wieder unqualifizierte Äußerungen und Beleidigungen.
aber an einem schlechten Fernsehabend wenigstens hier ein bisschen Action.
...dont feed the troll...
Also
Erstmal vielen Dank an Miga...
Ich habe jetzt alles meinen Anwalt gegeben und der hat mir sofort den gleichen Fall vom 2006 genauer erzählt... Der sagte mir dass die Versicherung einerseits auch recht hätten aber da ich ja den Wagen noch behalten will mind (6 monate noch) kann es nicht als Totalschaden abgerechnet werden... Jetzt hat der Anwalt ein schreiben an die Versicherung geschickt mit 2760€ +25€ Unkostenpauschale und dazu noch seine eigene Rechnung mit 310 € mit einer Frist bis ende nächster Woche...Mal schauen was da jetzt noch passiert :--)))
Zitat:
Original geschrieben von AykYam
AlsoErstmal vielen Dank an Miga...
Ich habe jetzt alles meinen Anwalt gegeben und der hat mir sofort den gleichen Fall vom 2006 genauer erzählt... Der sagte mir dass die Versicherung einerseits auch recht hätten aber da ich ja den Wagen noch behalten will mind (6 monate noch) kann es nicht als Totalschaden abgerechnet werden... Jetzt hat der Anwalt ein schreiben an die Versicherung geschickt mit 2760€ +25€ Unkostenpauschale und dazu noch seine eigene Rechnung mit 310 € mit einer Frist bis ende nächster Woche...Mal schauen was da jetzt noch passiert :--)))
Na dann wünschen wir dir viel Glück, insbesondere auch aufgrund der Erfahrung deines Anwaltes, der bereits vor 6 Jahren schon einmal einen ähnlichen Fall unberechtigter Kürzung eines Versicherers hatte
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Na dann wünschen wir dir viel Glück, insbesondere auch aufgrund der Erfahrung deines Anwaltes, der bereits vor 6 Jahren schon einmal einen ähnlichen Fall unberechtigter Kürzung eines Versicherers hatte
Um jemanden wie Dich in die Schranken zu weisen, wirds reichen.
Zitat:
Original geschrieben von miga55
Jetzt höre wenigstens auf den Anwalt. Dir stehen die
€ 2.760,- in voller Höhe zu, plus Auslagenpauschale. Wenn die Versicherung sich weiter querstellt, lass den Anwalt das Weitere tun, auch dessen Kosten muss die Versicherung zahlen.Gruß
Michael
Die Anwaltskosten muss die Versicherung auch nur dann zahlen, wenn der Anwald erfolg haben sollte, was hier wahrhaft verlässlich bezweifelt werden kann.
Wünschen wir dem Anwald viel Glück und hoffen, dass er seine Berufshaftpflicht bezahlt hat, damit der TE dann bei ihm bei verlorener Sache seinen Schadenersatzanspruch geltend machen kann.
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Die Anwaltskosten muss die Versicherung auch nur dann zahlen, wenn der Anwald erfolg haben sollte, was hier wahrhaft verlässlich bezweifelt werden kann.Zitat:
Original geschrieben von miga55
Jetzt höre wenigstens auf den Anwalt. Dir stehen die
€ 2.760,- in voller Höhe zu, plus Auslagenpauschale. Wenn die Versicherung sich weiter querstellt, lass den Anwalt das Weitere tun, auch dessen Kosten muss die Versicherung zahlen.Gruß
MichaelWünschen wir dem Anwald viel Glück und hoffen, dass er seine Berufshaftpflicht bezahlt hat, damit der TE dann bei ihm bei verlorener Sache seinen Schadenersatzanspruch geltend machen kann.
Wie????
Soll ich dann bei eventuell verlorener Sache mein Anwalt verklagen ???
Solage ich nicht bezahlen muss und der Anwalt die Sache verlieren sollte zahl ich ja nichts oder.... Zu verlieren habe ich ja nicht entweder der Anwalt kriegt die sache durch und ich bekkome 2760 + 25 Unkostenp. Oder er verliert und ich bekomme 2040 weil die es als Totalschaden abrechnen...
Wenn der Anwald verliert, musst Du seine Kosten und eventuelle Gerichtskosten und den Anwalt der Versicherung bezahlen.
Wer soll die denn sonst zahlen? Der Anwalt arbeitet doch nicht kostenlos!!!
Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch.
Vor dem Hintergrund sollte man sich überlegen, was man tut.