Unfall gehabt und dazu eine Frage

Moin an alle

Habe zwar die Sufu benutzt aber da steht soviel drinne,dass ich erst nächstes Jahr fertig wäre...Nun habe ich ein Problem....

Mir ist jemand genau zwischen meine beiden Türen reingefahren..Alles soweit gut,Versicherung gemeldet dies und das...Dann meinte die Versicherung dass ich zum Gutachter gehen sollte...(auch erledigt) heute kam dann die Kopie vom Gutachten....Drinn steht:
Reparaturkosten : ohne Mwst 2760€ inkl. Mwst: 3290€ und wiederbeschaffungswert 4000€ Restwert : ohne Mwst: 1640 inkl. Mwst: 1960€
Habe auch über Gutachter ein Angebot von einem Händler der es für (RW_Angebot Brutto) 1960€ kaufen würde
Meine Frage ist...Was wird die Versicherung bezahlen..Was soll ich am besten machen...

Danke schonmal vorab...

Beste Antwort im Thema

@TE
Du hast einen Schaden an deinem Fahrzeug, möchtest ihn nicht reparieren (lassen) und dir das Geld von der Versicherung auszahlen lassen.

Dann hast du zwei Möglichkeiten:

1) Du akzeptierst die korrekte Abrechnung des Versicherers zum Wiederbeschaffungsaufwand ( Wiederbeschaffungswert 4.000 Euro abzgl. Restwert 1.960 Euro) und hast zzgl. einer Kostenpauschale von 25 Euro insgesamt 2.065 Euro auf dem Konto oder

2) du folgst hier dem Ratschlag von miga, beauftragst (d)einen Anwald mit deinen Interessen und schaust, was danach unterm Strich auf deinem Konto landet.

p.s. Sollten die von dir über deinen Anwalt überhöhten Forderungen dann doch nicht gezahlt werden und der Rechtsanwalt präsentiert dir eine Rechnung, die vom Versicherer nicht auszugleichen ist, kannst du sie ja an miga weiterleiten 😁

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Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Bring doch bitte endlich mal belastbare Fakten, um Deine Unterstellungen zu belegen, dieses beleidigte Rumgeheule ist echt albern…

Lies doch einfach etwas weiter oben, dort stehen die Fakten!!!

Zitat:

Original geschrieben von miga55


Lies doch einfach etwas weiter oben, dort stehen die Fakten!!!

Nein - dort steht Blödfug eines Nullblickenden - das ist ein Riesenunterschied!

*PLOPP*
erstmal nen bier aufmach,könnte ja wieder lustig weren 😁

Hier nochmal ausführlich zum Nachprüfen für alle "twelferider-Gläubigen" Pisastudienbestätiger:

"Wird ein Fahrzeug vom Geschädigten weiter genutzt (repariert oder auch nicht repariert), kann er die Reparaturkosten (ohne Abzug des Restwertes) nach Gutachten verlangen, wenn diese (einschließlich Minderwert) geringer sind als der Wiederbeschaffungswert.
Der Geschädigte kann zum Ausgleich des durch den Unfall verursachten Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen, wenn er das Fahrzeug - gegebenenfalls unrepariert - mindestens sechs Monate nach dem Unfall weiter nutzt (BGH-Urteil vom 23.05.2006 (BGH VI ZR 192/05).
Mit der 6-Monatsfrist bringt der Geschädigte ausreichend deutlich sein Integritätsinteresse zum Ausdruck. Er gibt damit zu erkennen, dass er an der Weiterbenutzung seines ihm vertrauten Fahrzeuges Interesse hat. (BGH VI ZR 56/07; BGH VI ZR 89/07; BGH VI ZR 237/07).
Das AG Köln hat in seiner Entscheidung 269 C 166/08 entschieden, dass der Geschädigte auch vor Ablauf der 6-Monatsfrist die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug eines Restwertes verlangen kann, wenn der Geschädigten die ernste Absicht hatte, sein Fahrzeug weiter zu nutzen, aber ohne sein Verschulden ihm dies nicht möglich war.

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Ich glaube, die Sache wird hier ganz gut erklärt. Der Knackpunkt liegt im Unterschied zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


...
Die Regelung, dass das Fahrzeug noch 6 Monate weiterbenutzt werden muss, gilt nur dann, wenn im Rahmen des Integritätsinteresses durch eine Werkstatt eine sach- und fachgerechte Reparatur erfolgt - und zwar in der Fachwerkstatt nach Massgabe des Gutachtens.

Die Sache mit den sechs Monaten gilt eben, wenn nicht in der Werkstatt repariert wird. Zitat: "Liegen die Reparaturkosten jedoch zwischen dem Wiederbeschaffungsaufwand und dem Wiederbeschaffungswert, so kann der Geschädigte diese nur ersetzt verlangen, wenn er das Unfallfahrzeug mindestens 6 Monate weiternutzt, wobei es sich dafür natürlich in einem verkehrssicheren Zustand befinden muss bzw. derart repariert werden muss. Rechnet der Geschädigte jedoch auf Grundlage einer konkreten Reparaturrechnung ab, so sind ihm die Kosten bis zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Auf den Umfang bzw. die Qualität der Reparatur oder eine Weiternutzung des Fahrzeuges kommt es dann nicht an."

Zitat:

... es liegt nämlich hier ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, nach welchem zunächst abgerechnet wird - ohne wenn und aber!

Wieso soll hier ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen? Der TE kann selbstverständlich reparieren lassen, wenn er das mag. Das ginge bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2


Ich glaube, die Sache wird hier ganz gut erklärt. Der Knackpunkt liegt im Unterschied zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert.

Und dort steht genau das, was ich bereits zu Anfang ausgeführt habe!

Schöne Grüße vom "Nullblicker"

Zitat:

Original geschrieben von miga55


Hier nochmal ausführlich zum Nachprüfen für alle "twelferider-Gläubigen" Pisastudienbestätiger:

Siehste, war doch gar nicht so schwierig 😉

Danke für eure Hilfe....
Ich werde mal schauen was die Gegenversicherung jetzt mir schreibt.....Ich denke entweder berechen die dass der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden hat und die wenig zahlen oder ich werde tatsachlich die Kosten für die reparatur (2700) ohne Mwst bekommen......

Der Gutachter meinte dass wenn die Reparatur kosten 70-80% sind wie der wirkliche Wert des Fahrzeugs dann wird es als Totalschaden berechnet...!???

Hier bestätigt sich leider mal wieder:
"Wem nicht zu raten ist, dem ist auch nicht zu helfen!" 

P.S. Wenn Du so viel Geld (€ 720,-) zu verschenken hast, auf meinem Konto ist auch noch Platz!

Zitat:

Original geschrieben von miga55


Hier bestätigt sich leider mal wieder:
"Wem nicht zu raten ist, dem ist auch nicht zu helfen!" 

P.S. Wenn Du so viel Geld (€ 720,-) zu verschenken hast, auf meinem Konto ist auch noch Platz!

Dann mache ich das genauso wie du es sagst...Ich bestehe auf die 2700€ ohne Mwst..Das wars...Wenn die mir blöd kommen oder es verringern wollen,dann schalte ich ein Anwalt :-)

Also leute

Habe heute da angerufen und wollte wissen was jetzt ist.....Mir sagte ein Mitarbeiter am telefon dass die mein Auto als totalschaden berechnen und mir 1900 oder so bezahlen wollen...Nachdem ich fragte warum es als Totalschaden berechnet wird kamen die damit an weil ich es nicht reparieren lassen würde...Ich rief einen Anwalt an und der sagte mir dass ich es nicht akzeptieren soll und darauf bestehen soll die 2700 ohne Mwst + die 25 Unkostenpauschale zu bekommen...Ich rufe da mal morgen an........... Was sagt ihr dazu???

Jetzt höre wenigstens auf den Anwalt. Dir stehen die
€ 2.760,- in voller Höhe zu, plus Auslagenpauschale. Wenn die Versicherung sich weiter querstellt, lass den Anwalt das Weitere tun, auch dessen Kosten muss die Versicherung zahlen.

Gruß
Michael

Zitat:

Original geschrieben von miga55


Jetzt höre wenigstens auf den Anwalt. Dir stehen die
€ 2.760,- in voller Höhe zu, plus Auslagenpauschale. Wenn die Versicherung sich weiter querstellt, lass den Anwalt das Weitere tun, auch dessen Kosten muss die Versicherung zahlen.

Gruß
Michael

Moin Michael

So habe nun heute morgen wieder bei der Versicherung angerufen.Soweit ich es nach einer NAchtschicht verstanden habe rechnen sie es mir so vor....

WBW 4000 - RestW. 1960 = 2040 (die ich engeblich kriege) Weil die ReparaturK. 2760 weniger sind als 2040 rechnen sie als totalschaden ??? oder irgendwie sowas,frag mich nicht wo der Sinn da dran ist,verstehe auch nur Bahnhof.....Die sagte mir am Telefon dass da ein Anwalt auch nicht helfen kann und und und,habe den mitgeteilt dass ich nochmals mit einem Verkehrsrecht Anwalt sprechen werde und die dann eventuell einen Brief bekommen.....DIe meinte machen sie das aber es wird sich nicht ändern... Jetzt wieder deine guten Räte dran:-) Am Besten du telefonierst mit denen und machst die zu Sau :-)))So langsam habe ich kein Bock mehr,hätte ich mal direkt einen Anwalt alles erledigen lassen

Zitat:

So langsam habe ich kein Bock mehr,hätte ich mal direkt einen Anwalt alles erledigen lassen

Moin,

hättest Du wirklich machen sollen, wäre Dir einiger Frust erspart geblieben.

Aber ist ja nicht zu spät. Das sind hier die üblichen rechtswidrigen Mätzchen der Versicherung, laß Dich davon nicht beeindrucken oder gar einschüchtern.

Mache so schnell wie möglich einen Termin beim Anwalt, der soll sich kümmern, kostet Dich nichts!

Und Du wirst sehen, Du wirst relativ schnell Dein Geld bekommen.

Gruß
Michael

Moin,

Recht haben und vor Gericht Recht bekommen, sind 2 verschiedene Dinge.

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