Unfall gehabt und dazu eine Frage
Moin an alle
Habe zwar die Sufu benutzt aber da steht soviel drinne,dass ich erst nächstes Jahr fertig wäre...Nun habe ich ein Problem....
Mir ist jemand genau zwischen meine beiden Türen reingefahren..Alles soweit gut,Versicherung gemeldet dies und das...Dann meinte die Versicherung dass ich zum Gutachter gehen sollte...(auch erledigt) heute kam dann die Kopie vom Gutachten....Drinn steht:
Reparaturkosten : ohne Mwst 2760€ inkl. Mwst: 3290€ und wiederbeschaffungswert 4000€ Restwert : ohne Mwst: 1640 inkl. Mwst: 1960€
Habe auch über Gutachter ein Angebot von einem Händler der es für (RW_Angebot Brutto) 1960€ kaufen würde
Meine Frage ist...Was wird die Versicherung bezahlen..Was soll ich am besten machen...
Danke schonmal vorab...
Beste Antwort im Thema
@TE
Du hast einen Schaden an deinem Fahrzeug, möchtest ihn nicht reparieren (lassen) und dir das Geld von der Versicherung auszahlen lassen.
Dann hast du zwei Möglichkeiten:
1) Du akzeptierst die korrekte Abrechnung des Versicherers zum Wiederbeschaffungsaufwand ( Wiederbeschaffungswert 4.000 Euro abzgl. Restwert 1.960 Euro) und hast zzgl. einer Kostenpauschale von 25 Euro insgesamt 2.065 Euro auf dem Konto oder
2) du folgst hier dem Ratschlag von miga, beauftragst (d)einen Anwald mit deinen Interessen und schaust, was danach unterm Strich auf deinem Konto landet.
p.s. Sollten die von dir über deinen Anwalt überhöhten Forderungen dann doch nicht gezahlt werden und der Rechtsanwalt präsentiert dir eine Rechnung, die vom Versicherer nicht auszugleichen ist, kannst du sie ja an miga weiterleiten 😁
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AykYam
...
Reparaturkosten : ohne Mwst 2760€ inkl. Mwst: 3290€ und wiederbeschaffungswert 4000€ Restwert : ohne Mwst: 1640 inkl. Mwst: 1960€
...
Die Reparaturkosten liegen unter dem Wiederbeschaffungswert, du wirst also den Wagen reparieren lassen können.
Danke für deine Antwort Rocket....
Ich würd gerne aber laut Gutachten abrechnen lassen..Der Schaden ist nicht so schlimm dass ich es reparieren lassen MUSS...
Was meinst du dann was die Versicherung zahlen wird??? Restwert oder die Rep. Kosten ??
Die zahlen ja immer Ohne Mwst oder?
Stichwort ist dann: Fiktive Abrechnung . Dazu findest du über die Suche einiges. Die Versicherungen ziehen dabei gerne verschiedenste Posten ab und auch hier im Forum gibt es da ganz verschiedene Ansichten. Musst dich also gut informieren, was dir zusteht und hartnäckig sein.
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Stichwort ist dann: Fiktive Abrechnung . Dazu findest du über die Suche einiges. Die Versicherungen ziehen dabei gerne verschiedenste Posten ab und auch hier im Forum gibt es da ganz verschiedene Ansichten. Musst dich also gut informieren, was dir zusteht und hartnäckig sein.
Puhhh auch sehr viele verschiedene Meinungen darüber.....und viel viel zu lesen...
Ich glaube ich lasse es mal auf mich zukommen...Mal schauen was die Versicherung mir zahlt.....
Ähnliche Themen
Moin,
aus dem Gutachten nach Deinen Angaben geht nicht so ganz hervor, ob die Vers. nach Totalschaden abrechnet oder nicht.
Ich vermute mal, es handelt sich hier um ein älteres KFZ und deshalb wird hier wohl nach Totalschaden abgerechnet, obwohl der RepaWert unter den WBW liegt.
Das bedeutet, von dem Aufkäufer erhälst Du den Restwert (RW) und von der Vers. erhälst Du die Differenz zum Wiederbeschaffungswert (WBW).
Eine Unkostenpauschale von 25,- kannst Du extra noch einfordern und ein Ausfallgeld pro Tag für die im GA angegebene Wiederbeschaffungszeit wird auch noch gezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,aus dem Gutachten nach Deinen Angaben geht nicht so ganz hervor, ob die Vers. nach Totalschaden abrechnet oder nicht.
Ich vermute mal, es handelt sich hier um ein älteres KFZ und deshalb wird hier wohl nach Totalschaden abgerechnet, obwohl der RepaWert unter den WBW liegt.
Das bedeutet, von dem Aufkäufer erhälst Du den Restwert (RW) und von der Vers. erhälst Du die Differenz zum Wiederbeschaffungswert (WBW).
Eine Unkostenpauschale von 25,- kannst Du extra noch einfordern und ein Ausfallgeld pro Tag für die im GA angegebene Wiederbeschaffungszeit wird auch noch gezahlt.
Moin
Das wollte ich ja wissen ob die es nach Totalschaden abrechnen oder nicht....
Das Fahrzeug ist vom BJ. 2003...Ich habe kein Anwalt oder sonst jemanden eingeschaltet,nur mit der Gegen Versicherung telefoniert und denen mit geteilt dass ich einen Gutachten mache....Jetzt wird der original Gutachten an den Versicherung übersandt und den Rest weiß ich noch nicht...
Wie/wofür soll ich denn noch dann extra Unkostenpauschale einfordern..Ausfallgeld zahlen die doch auch nur dann wenn ich den Wagen reparieren lasse oder nicht??
Ich wollte eigentlich nicht reparieren :-)
Zitat:
Original geschrieben von AykYam
Wie/wofür soll ich denn noch dann extra Unkostenpauschale einfordern.
es ist dir natürlich freigestellt, die dir, durch den unfall anfallenden kosten für telefongespräche, portokosten usw. aus eigener tasche zu zahlen...
Zitat:
Ich wollte eigentlich nicht reparieren :-)
dann stell dich schonmal darauf ein, das du nicht das bekommen wirst, was im gutachten aufgeführt ist...
Hallo AykYam,
nicht die Versicherung bestimmt, wieviel sie zahlen will, sondern Du bestimmst, was sie zu zahlen hat.
Und das kommt darauf an was Du tust. Wenn Du reparieren läßt, die gesamte Reparaturrechnung einschl. Mwst. Dazu für die Zeit der im GA ausgewiesenen Reparaturdauer Mietwagen o. Nutzungsausfallentschädigung.
Wenn Du nicht reparieren läßt, das Fahrzeug aber für mind. 6 Monate weiter fahren willst, die Nettoreparaturkosten von
€ 2.760,-. Wenn Du innerhalb von 6 Monaten verkaufst,
WBW - RW, € 2.040,-.
Bei allen drei Varianten die Kostenpauschale von
€ 40,- nicht vergessen. Die hier immer propagierten
€ 25,- sind längst nicht mehr zeitgemäß, sie lagen schon vor 15 Jahren höher, nämlich bei DM 50,-.
Grüße
Michael
seit wann gibts denn eine 6 monatsregel, wenn es sich nicht um einen 130% fall handelt?
eine pauschale von 40EUR anzusetzen, koennte evtl auch dazu fuehren, dass nachweise gefordert werden?
in den meisten faellen werden wohl auch die 25-30EUR nicht real erreicht werden.
(wenn doch, ist ja auch mehr ansetzbar)
vor 15jahren hatte auch noch nicht "jeder" eine deutschlandweite telefonflat ins festnetz und auch portokosten duerften hoeher gewesen sein, da heute ja doch einiges nicht zwingend der papierform bedarf.
@Harry999
Seit vielen Jahren, wenn ich mich recht erinnere seit mind. 2005. Der Unterschied, so hab ich doch geschrieben, ist die Abrechnungsmöglichkeit der Versicherung. Hat nichts mit 130%-Regelung zu tun.
Eine Pauschale ist, wie der Name sagt, pauschal, d. h. ohne Belege. Und alleine der Inflationsausgleich in 15 Jahren ergibt eine Erhöhung von € 25,- auf € 40,- ohne Preissteigerungen.
Aber es steht natürlich jedem frei, der Versicherung Geld zu schenken.
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
seit wann gibts denn eine 6 monatsregel, wenn es sich nicht um einen 130% fall handelt?
Die gibt es auch nicht, Harry.
Da wurde Blödfug geschrieben und du vergisst es am besten wieder.
Der TE will vorliegend fiktiv abrechnen.
Somit gibt es WBW minus RW = EUR 2040,00.
Die Regelung, dass das Fahrzeug noch 6 Monate weiterbenutzt werden muss, gilt nur dann, wenn im Rahmen des Integritätsinteresses durch eine Werkstatt eine sach- und fachgerechte Reparatur erfolgt - und zwar in der Fachwerkstatt nach Massgabe des Gutachtens.
Und auch nur in einem solchen Fall kann von den Reparaturkosten ausgegangen werden - es liegt nämlich hier ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, nach welchem zunächst abgerechnet wird - ohne wenn und aber!
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
eine pauschale von 40EUR anzusetzen, koennte evtl auch dazu fuehren, dass nachweise gefordert werden?
Könnte sie nicht.
Fordern kann man ja viel im Leben.
Zwischen fordern und bekommen liegen jedoch nicht selten himmelweite Unterschiede.
Die Rechtsprechung in Deutschland geht bei der Kostenpauschale noch immer zwischen EUR 20,00 (Raum Berlin/Brandenburg) und EUR 25,00 aus.
Ganz ganz wenige Amtsgerichte sprechen EUR 30,00 zu - mehr aber auch nicht.
Ich hatte letzte Woche ein Urteil eines (Bayerischen) Amtsgerichtes auf dem Tisch.
Die Kostenpauschale war ein Nebenkriegsschauplatz.
Es wurden unter Bezug auf ein Urteil eines anderen AG EUR 30,00 gefordert - also noch EUR 5,00, der Rest war bezahlt.
Das Gericht hat die Forderung abgewiesen mit dem (deutlichen) Hinweis, dass es dem Gericht egal sei, wie andere Amtsgerichte das sehen. In diesem Gerichtsbezirk werden nach wie vor EUR 25,00 zugesprochen.
Die Begründung hast du selbst schon zutreffend genannt.
So viel also zu diesem Thema.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
und ein Ausfallgeld pro Tag für die im GA angegebene Wiederbeschaffungszeit wird auch noch gezahlt.
Auch Unfug!
Nutzungsausfallentschädigung ist KEINE abstrakte Schadenersatzposition, sondern ein Anspruch, welcher sich konkret verwirklicht haben muss.
Da der TE nicht vorhat das Fahrzeug zu reparieren, sondern unrepariert weiterfahren wird, gibt es folglich auch keinen Ausfallschaden - und damit auch keinerlei Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung!
Hat dieser "twelferider" eigentlich überhaupt keine Skrupel?
Er sollte sich in Grund und Boden schämen!
Schon in der Vergangenheit hat er mit seinen falschen Ratschlägen die Fragesteller, wenn sie sich daran gehalten haben, um Tausende von €uro gebracht! Und er macht fröhlich weiter!
Pfui Teufel!
*klingeling*🙂
Zitat:
Original geschrieben von miga55
Schon in der Vergangenheit hat er mit seinen falschen Ratschlägen die Fragesteller, wenn sie sich daran gehalten haben, um Tausende von €uro gebracht!
Bring doch bitte endlich mal belastbare Fakten, um Deine Unterstellungen zu belegen, dieses beleidigte Rumgeheule ist echt albern…